Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020

Da gibt es nichts auszulegen.
Das Kurzgutachten ist eindeutig, es besteht bzgl. Namensnennung eine Inkompatibilität von dl-de/by-2-0 nach ODbL.
Eine mögliche Lösung wurde im Kurzgutachten genannt, diese bedarf aber einer entsprechenden Zustimmung des Rechteinhabers.

Schon klar… bis dahin ja… Aber der Quellevermerk könnte doch bei dem “ersten” Werk doch dann auch garantiert werden. Aber wo geht denn Hervor das NACHDEM das neue Werk entstanden ist und NACHDEM die Quelle beim “ersten neuen Werk” genant wurde, auch bei weiteren Folge-Derviaten des Werks oder daraus abgeleiteter neuer Werke genannt werden muss. (das fehlt mir hier irgendwie)

So wie ich das Gutachten verstehe ist die Pflicht mit der Quellangabe bei der Herleitung des neuen Werkes abgegloten. Eine darüber hinausgehende “Erbregelung” kann ich nirgends erkennen. (oder ich verstehe es nicht)

dl-de/by-2-0->ODbL(mitQuellenvermerk - z.B. eine Transferdatenbank)->ODbl (OSM ohne Quellenangabengarantie) sollte doch möglich sein. Andernfalls müsste doch irgendwo eine Erbregelung erfolgen - oder aber es dürften keine “neuen” Werke entstehen, sondern nur “abgleitete” Werke. Da aber in der Lizenz und im Gutachten explizit von “neuen” Werken die Rede ist, verstehe ich immer noch nicht, warum nach dem ersten neuen Werk die dl-de/by-2-0 weiterhin noch Gültigkeit haben sollte.

Imho. hat die dl-de/by-2-0 jemand formuliert und nicht daran gedacht eine Erbregelung für “neue” Werke mitreinzuschreiben. “Verstehen” , warum man die Lizenz also nicht einfach nur beim genauen Wortlaut nimmt tu’ ich also leider immernoch nicht :wink:

edit: typo

Das Gutachten ist nicht eindeutig. Zusammengefasst in einem Zitat:

Das kann durch den Datenbereitsteller geschehen oder per Gerichtsurteil. Bis dahin besteht Rechtsunsicherheit, weil man nicht weiß, was ein Gericht urteilen würde.

Wenn du daran festhalten willst, dass das Gutachten eindeutig ist, zitier mir bitte mal die relevanten Stellen.

Bis dahin bleibe ich bei dem was ich in https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=743089#p743089 schrieb.

Moin,

definitiv nein, denn

siehe

… auch die Lizenz an Drittnutzer muss die Forderung des Quellenvermerk enthalten.

Grüße
Georg

Habe mir den Thread heute durchgelesen, um besser zu verstehen, woran es hängt, OpenData nutzen zu können. Wer sind die Lizenzbesitzer an Geo-Daten, die so schwierig unter einen Hut zu bringen sind? Sind dies die Katasterämter im öffentlichen Vermessungswesen? Arbeiten diese Behörden nach gleichen rechtlichen Grundlagen? Wenn ja, kann dies politisch gelöst werden durch eine Entscheidung der Regierung und dann der Landtag in NRW.

Gibt es OSM-Mitstreiter, die in NRW dies persönlich an passenden Stellen vortragen und vertreten? Frage, da uns in Bayern der gleiche Weg bevorsteht.

P.S. Im Gutachten auf Seite 14 bin ich fündig geworden, wer u.a. Lizenznehmer ist:

“Hier sei als Beispiel der Web-Dienst TopPlusWeb Open des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie genannt, in dem offene Daten u.a. aus NRW neben OpenStreetMapDaten in parallelen Datenbanken geführt und erst im Dienst (Produced Work) zusammengeführt werden.”

Also, der Bund ist auch beteiligt. Nun gut, ein weiterer Prozeßpartner, der eingebunden werden möchte. Aber, alles politisch lösbar.

Ebenfalls auf Seite 14 steht ein Lösungsvorschlag:

“Beispiel für einen entsprechenden Quellenvermerk:
Kartendienst XY: ©2018 Land NRW; Kartendaten: ©OpenStreetMap (ODbL), GeoBasis­DE/
BKG (GeoNutzV) und Bezirksregierung Köln/
Geobasis NRW (dl­de/by­2­0)”

Darüber läßt sich doch eine praktikable Lösung finden.

Link zum Gutachten https://open.nrw/sites/default/files/atoms/files/opennrw_rechtl_gutachten_datenlizenzen_lowres_web.pdf

Ja: DD1GJ

Genau das mit der Verpflichtung zum Quellenvermerk für Tausende von Datenlieferanten (OSM ist eine weltweite Datensammlung) wollen und können wir bei OSM nicht!

Ja, OSM ist ein weltweites Projekt. Habe früher für einen deutschen Autobauer gearbeitet, der weltweit seine Autos verkaufen möchte. Er muß sich dabei an die nationalen Vorschriften halten. Im Analogieschluß muß sich OSM an die Gesetze in Deutschland halten.

Wir haben so große Lücken bei den Hausnummern in Deutschland (häufig weniger als 20% Erfassung), daß hier baldmöglich juristische Lösungen gebraucht werden, um OpenData nutzen zu können.

Jein.

Die Hürden, Open Data zu nutzen sind ganz andere, das hat mit OSm recht wenig zu tun.

Doch, können wir, hier: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors

Ich nehme an, https://www.openstreetmap.org/changeset/73935809 muss aufgrund der Quelle revertet werden. Korrekt?

Ups, Ich dachte, ich hätte gelesen mit Quellenangabe wäre es O.K die Daten zu benutzen.

Ich dachte diese Angaben reichen (habe ich nicht vollständig angegeben):

Das ist nach wie vor umstritten, und wird es wohl auch auf unbestimmte Zeit sein.
Und weil es keine klare Rechtslage gibt, dürfen die Daten leider nicht für OSM genutzt werden.
Details in diesem Thread.

@GiantG Es sei denn, du wirst bei Ansicht der nicht genehmigten Luftbilder aufmerksam auf z.B. neue oder ungemappte Gebäude, schaust, das es auch in einer der genehmigten JOSM Layer vorhanden ist (wenn auch nur als Baustelle), versuchst dann, nach diesen Daten deinen besten Gebäudeumriss zu erstellen (nicht überlagend abzeichnen aus ungenehmigten Daten), ergänzt die Adresse (außer nicht bekannter Hausnr), vielleicht auch nur als Node und einer Baustelle und fährst bei Gelegenheit vorbei, um die Restdaten zu erfassen oder erstellst / ersetzt einen Hinweis (Gebäudeabriss / Neubau / Hausnummern fehlen etc) auf der Hauptkarte. OpenData ist dafür da, das man es nutzt, soweit erlaubt.

Changeset wurde revertet.

Hallo,

ich habe frohe Kunde für euch (eigentlich erst zum Frühjahrsbeginn). Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster, die heute im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet wurde, beinhaltet ändert die Lizenz der Geobasisdaten. Die Änderung:

Die Änderung tritt am 1. März 2020 in Kraft. Bis dahin bleibt alles beim alten und danach sehen wir mal, wo die Lizenz geändert ist.

Die gesamte Fassung der DVOzVermKatG NRW in der jeweils aktuellen Fassung findet ihr hier.

Viele Grüße

Michael

Schön für NRW, aber unbefriedigend. Ich hätte mir eine bundesweite Klarstellung in der Lizenz bzw. FAQ dazu gewünscht, dass eine Nennung im Changeset + OSM-Wiki ausreicht. Steht zwar schon drin, aber leider mit zuviel Interpretationsspielraum.

Auf eine bundesweite Regelung wirst du lange warten müssen. Geobasisdaten der Maßstäbe 1:100.000 und größer sind Ländersache.

Es ist schon vorstellbar, dass (euer) der Bund eine neue Version der Lizenz mit einer Klarstellung erstellen könnte, aber es gibt dann natürlich keinen Zwang die Daten zu den Bedingungen einer neuen Version zu veröffentlichen.

Bei uns in Österreich liegen geeignete Nutzungsrechte Amtlicher Daten vor. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Länderdaten dann tatsächlich dem selbst definierten Qualitätsanspruch der entscheidenen “Community” entsprechen. Freu dich also nicht zu früh, Geografie- Politik reicht tatsächlich tief in unser Projekt hinein. Wären dem nicht so, so müsste z.B Apple oder aktuell Huawei nicht eine jeweils vor vorne beginnen uns eine eigene Karte entwickeln.
Lg Johann