nutzungsrechtlich überprüfenswerte Edits in Brandenburg

Da es für LGB o.k.ist, wenn jemand Namen aus der DTK in irgendeine Karte inträgt, ist es logischerweise auch o.k., wenn jemand den Namen, den ich in der DTK gelesen und in OSM eingetragen habe, in OSM liest und in eine dritte Karte einträgt.

Es gibt natürlich auch Wechselwirkungen zwischen Karteneinträgen und Sprachgebrauch. Die Leute lernen geografische Namen nicht nur von ihrer Oma. Namenseinträge in Karten, auch amtlichen Karten können verständnisorientiert sein oder traditionsorientert. Sie können bei der amtlichen Recherche von Leuten erfragt worden sein, die ihre Gegend genau kannten, oder von Leuten, die keine Ahnung haben. In der Nähe meines Geburtsortes gibt es einen Bach namens Jölle. Den Namen habe ich 1963/1964 in der Schule gelernt, aber erst ab 1980 tauchte er in amtlichen Karten auf. Vorher stand da “Mühlbach”.

Nachtrag: Die Perversion, einen Namen zu erfinden, um für seine Verwendung Lizenzgebühr zu fordern, leistet sich die FIFA. Vermessungsbehörden tun das nicht.

Gruß
UL

es geht nicht um Namensrechte sondern um die Lizenz der Daten und die daraus resultierenden Pflichten

Sämtliche nach der LAWA erfassten gewässer haben eine GKZ. Sämtliche von WBV bewirtschafteten Gewässer haben mindestens einen WBV-Code. Manche haben zwei, nämlich den alten aus DDR-Zeiten und einen neuen. Ein WBV, allerdings in MV, verwendet heute die GKZ als WBV-Code, gegebenenfalls min angehängten weiteren Ziffern für Zweiggewässer. Dazu kommen dann die Wortnamen der WBV und die amtlichen Wortnamen.

LGB hat sich bemüht, jedes LAWA-erfasste Gewässer in der DTK mit einem Wortnamen darzustellen. Wo es keinen gefunden hat, hat es den aus der DDR-Zeit stammenden WBV-Code als Wortname verwendet. Einen Verstoß der LGB gegen ihre eigenen Regeln kann ich darin nicht erkennen.

In diser Funktion habe ichden Namen “Graben 716” aus der Karte abgeschrieben, ohne die Datenbank durchzuforsten.

Gruß
UL

Wenn eine Behörde einer Gebietskörperschaft einen geografischen Namen festlegt, ist dieser Name eben Allgemeingut und untersteht keiner Lizenz.

Wenn schon das Amt keinen Namen geunden hat, dann gibt es vielleicht einfach keinen Namen. Den “Code-Namen” würde ich von daher eher als “ref” interpretieren (den wohl kaum jemand im echten Leben braucht).

… dann erfolgt dies in einer entsprechenden amtlichen Veröffentlichung (i.d.R. Amtsblatt oder dergleichen) und nicht einfach nebenbei auf irgendeiner Karte.

→ In mehren deutschen Bundesländern und mehreren Nachbarländern ist bei jedem Gewässer ab etwa 2 km Länge ein Name eingetragen. Das erleichtert es, das Gewässernetz zu verstehen und sich einzuprägen.
Dazu gehören natürlich nicht nur Namen, sondern auch Verständnis und Darstellung, wo das Wasser eines Gewässerers herkommt und wo es hinfließt.
Der Ansatz der brandenburgischen Behörden, gegen die Namenlosigkeit anzugehen, ist daher zu begrüßen und zu unterstützen.
Indem sie hier und da etablierte (also mit den Gewässern befassten Einheimischen bekannte) Nummern als Wortnamen verwenden, vermeiden sie den Vorwurf, den Gewässern einer Gegend willkürlich Namen aufgedrückt zu haben.

Die DTK ist nicht irgendeine Karte, sondern die amtliche Karte, also eine amtliche Veröffentlichung.
Im Idealfall soll ein Gewässer in allen Maßstäben mit dme gleichen Namen angezeigt werden.
Ganz erreicht wurde das noch nicht.
Solange in der DTK nur selten Alternativnamen angezeigt werden, kann diese Unvollkommenheit sogar hilfeich sein, wenn nach unterschiedlichem Aktualisierungsstand im einen Maßstab der eine, im anderen der andere Name angezeigt wird.

Gruß
UL

Dieser Rückschluss ist in diesem Kontext so nicht zutreffend.

Mapperverhalten:
Irgendwo einen “Graben” (der in Wirklichkeit ain Abschnitt eines über 20 km langen Baches oder gar eines über 40 km langen Flusses sein kann) ohne Identifikation und Netzzusammenhang einzutragen, ist als work-in-progress akzeptabel, als Dauerdarstellung aber eine Unverschämtheit gegenüber den Lesern.

Und mit den ortsüblichen Namen haben wir das gleiche problem wie die Landmesser vor 130 Jahren. Es gibt Namensverwendungen, die sind Ausdruck umfassender Kenntnis, und es gibt Namensverwendungen, die sind Ausdruck von Unwissen. Sie als Hauptname einzutragen, zementiert das Unwissen.

Gruß
UL

Da gibt es außer bei Namen von zentraler Bedeutung nicht gleich einen parlamentarischen Beschluss.
Aber es gibt oft eine Begründung, z. B. dass ein See einen Namen schon in der Schmettau-Karte trug.
Fließgewässer hat Herr Schmettau leider nur selten benamst.

Ich bin “fasziniert” wie das Thema immer wieder auf die Namen als solches reduziert wird. :frowning:

Dabei ist ist

für mich die Zentrale Aussage dabei. Für mich gelten derzeit die in der angesprochenen Quelle DTK10 genannten AGNB des LGB, bzw. für die andere Datenquelle der Fließgewässerdaten die

und ich möchte geklärt wissen, in wiefern die Nutzung der Datenquelle für OSM sauber ist, oder nicht!

@ulamm: Nochmal zum mitmeißeln: es geht mir nicht um die Quelle, woher eines Name kommt, sondern die Art und Weise, wie Nutzungsbeschränkte Quellen für Namen, **Lagegeometrien und ergänzenden Informationen ** genutzt wurden oder werden und ob das aus OSM-Sicht nutzungsrechtlich sauber ist, oder nicht!!!

Wenn ein Graben nun mal “Wasweisich hoch Dreizehn” heißt, dann heist er eben so… Scheiß egal! Wenn aber der Verlauf eben des Grabens aber nur in nutzungsbeschränkten Datenquellen ersichtlich ist und der Erfasser als Quelle auch nur diese nutzungsbeschränkte Quelle angibt, ohne offensichtlich auf eine Vor Ort basierende Überprüfung (ganz oder teilweises Ablaufen) zu verweisen, möchte ich dann schon wissen, ob das Ganze in Ordnung ist, oder nicht…

Das hier riecht für mich nach nach Abpinseln von Datenquellen, für die OSM im Sinne der zurecht strengen Auslegung der Nutzungsbedingungen keine Rechte hat.

Das ist Unabhängig davon ob …

eintritt… Das gilt eh erst, wenn das Gesetz veröffentlicht wird…

Bis dahin gilt Status Quo…

Da ich mich selbst nicht in der Lage fühle, das Ganze abschließend einzuschätzen und ich mir eine fundierte Aussage wünsche, habe ich das hier thematisiert.

Sven

Was ist ODB-Status?

ODB = Open Data Base ist die Art von Urhebrerecht, zu der OSM 2013 gewechselt ist (statt vorher CC=Creative Commons wie bei Wikipedia). Die aus OSM-Daten abgeleiteten Karten (“Maptiles” = “Kartenziegel”), also Rendering-Produkte, stehen, soweit gratis nutzbar, allerdings weiterhin unter CC-Lizenz.
Seitdem dürfen allein in einer Datenbank verfügbare Daten nur noch in OSM übernommen werden,
wenn diese Datenbank sie unter ODB-Konditionen bereithält.
Demnächst werden sämtlche Geodaten des Landes Brandenburg in dieser Weise verfügbar sein.

Gruß
Ulrich

Achso, du meinst ODbL, sag’s doch gleich, dann musst du es auch nicht erklären :wink: :stuck_out_tongue:

Ulamm, ich verstehe garnicht, was die da im Landtag am 1. September verabschieden wollen. Die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 ist bereits eine open database license, **keine **CC-Lizenz. Tatsächlich ist diese Lizenz sogar wesentlich weniger restriktiv als die ODbL. Daher trifft die Anfrage auf Nutzungserlaubnis bei Ämtern die ihre Daten schon unter der dl-de-by 2.0 veröffentlicht haben, eher auf verwirrte Gesicher - oder gar Argwohn, wenn die Anfrage so formuliert ist, als sei eine Spezialgenehmigung notwendig.

Ich vertrete die Ansicht, dass Daten die unter der dl-de-by 2.0 Lizenz stehen, eine für OSM zulässige Quelle sind, sofern der Quellenhinweis in der Form wie in er Lizenz gefordert auf der Contributors-Seite dokumentiert ist.

Doch gibt es auch Foristen, die hier Bedenken haben: Die Lizenz lässt nämlich offen, wo der Quellenhinweis zu führen ist. Man könne das so interpretieren, dass es dann dem Lizenznehmer freistehe, einen geeigneten Ort zu finden, oder so, dass der Lizenzgeber mit diesem Ort zumindest einverstanden sein müsse. Letzteres wäre nur nach Anfrage beim Lizenzgeber für uns nutzbar. Und dieser Interpretationsspielraum ergebe eine rechtliche Unsicherheit.
Zwar klärt die FAQ zur Lizenz genau diesen Interpretationsspielraum in unserem Sinne

jedoch gibt es soweit ich weiß trotzdem Foristen, die nicht überzeugt sind, dass dies die rechtliche Unsicherheit ausreichend schließe. (Wer sich dazu zählt, gerne mal zu Wort melden denn ich kann mich an keine Erwiderung auf dieses Argument erinnern.)

Deswegen schrieb ich eingangs, dass es nichts bringt, das hier weiter zu diskutieren. Es wurde schon diskutiert, alle Fakten liegen auf dem Tisch, aber es sind sich trotzdem nicht alle einig. Daher: Um die Bedenken aller hier im Forum auszuräumen, ist zzt. der einzige Weg, wirklich noch einmal beim Amt (dem Lizenzgeber) nachzufragen ob der Ort wo wir die Quellenhinweise führen (können) ihrem Verständnis der Lizenz nach ausreichend ist.
In dem Zusammenhang verweise ich nochmal auf meine Mail an das Denkmalschutzamt Hamburg, die als Vorlage für die Mail an das Amt in Brandenburg dienen könnte, in der es um die gleiche Lizenz ging.

Ich bin immer dafür, eine gesunde Portion Vorsicht walten zu lassen.

Noch ist das nicht so und ob ODbL für brandenburgische Landesdaten eintritt und was da dann noch so dran hängen wird, werden wir sehen, wenn es soweit ist.

Bis dahin gilt meiner Menung nach Status Quo.

Sven

Hast du meinen Beitrag gelesen, streckenkundler?

Nachtrag: Wenn ich aber ulamm richtig verstanden habe, hat er bereits beim Amt wegen Verwendung der Namen (und nur darum geht es ja) angefragt und positive Antwort erhalten. Insofern scheint das ursprüngliche Thema hier ja eigentlich geklärt zu sein.

Ja, das hatte er bereits im CS-Kommentar geschrieben.

Daher war da meine Antwort:

Das vermisse ich bisher.

[Edit] …und der potentiell verfügbaren Datenmenge muß das in meinen Augen zunächst offen kommuniziert werden, nebst Regelung, an welcher Stelle die Datenquellennennung zu erfolgen hat und wie die genau aussehen soll.[/Edit]

Sven

Verstehe. Ulamm, es wäre schon sinnvoll, dies im Wiki zu dokumentieren. Dies dient dem Zweck, Changeset-Diskussionen wie jenen, Threads wie diesen und ggf. zukünftige Nachfragen zu vermeiden. Der Ort in dem Wiki dafür ist https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Permissions
Wie man sieht, ist das nur eine Zeile, ein paar Sätze, kein Aufwand.

DWG, LWG, DD1GJ, Forum und Mailingliste mit der Info anzuschreiben, halte ich für vollkommen überzogen. Wir dokumentieren Dinge an einem Ort, nicht an fünf. Auch ist es nicht nötig (aber evtl hilfreich) irgendwas im Wortlaut zu zitieren. Schaut man sich die entsprechende Wiki-Seite an, sieht man, dass es nie so praktiziert wurde.

Doch, in diesem Fall würde ich es ihm in seinem eigenen Interesse dringend empfehlen, da er sich bereits zwei Sperren, nebst Revert eingefangen hatte: https://www.openstreetmap.org/user/ulamm/blocks

DD1GJ sollte unbedingt mit einbezogen werden, da er bereits zu dem Thema Datennutzung und so die entsprechenden Kontakte ins Ministerum und/oder LGB geknüft hat und vielleicht bereits mehr weiß, als wir alle zusammen.

Sven