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#26 2018-09-04 10:32:09
- d3d9
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Was macht denn der Feinschliff? Irgendwelche News?
Gruß
Stephan
30.08.2018
https://twitter.com/OpenNRW/status/1035 … 28320?s=19
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#27 2018-09-05 15:20:48
- tux67
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Danke .. ok .. dann heisst es zur Abwechslung mal warten ...
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#28 2018-09-30 20:05:57
- torbjoernk
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Ich fasse mal kurz die aus diesem Thread zusammen, so wie ich ihn verstanden habe, um Missverständnisse zu vermeiden:
Auf Grund der Bereitstellung der WMS-Dienste unter "Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0" (dl-de/by-2-0) im neuen open.nrw Portal ist eine Nutzung in OSM nicht möglich.
Das betrifft nicht nur den neuen DOP20 sondern auch alle andere Layer, wie z.B. die Landschaftsinformationssammlung (LINFOS).
Mich interessiert insbesondere die Grenzen der Schutzgebiete (Naturschutz, Landschaftsschutz, etc.), die ich einerseits unter
http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?SER … sion=1.1.1
als auch unter
https://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?RE … ERVICE=WMS
(via https://open.nrw/dataset/ef9d0151-7746- … a550cdbkg)
erhalten kann.
Bei beiden kann man folgendes im XML lesen:
<AccessConstraints>
Open Data - Dieses Angebot vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ist lizensiert unter der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Datensätze unter dieser Lizenz müssen bei Weiterverwendung mit dem Quellenverweis „Land NRW“ versehen werden.
</AccessConstraints>
Allerdings wird letzterer in WMS_Capabilities Version 1.3.0 angeboten.
Kann ich den alten Link jetzt noch wegen der einst erteilten Sondergenehmigung nutzen, den neuen allerdings noch nicht?
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#29 2018-11-06 17:10:15
- tux67
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
ok, ist 'ne Weile her .. also meine sporadische Frage: Was Neues?
Gruß
tux67
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#30 2018-11-30 23:04:13
- odna
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
/Zybismus-Mode ON
OpenData in NRW / D? Mit Prof. Pinkwart und Co?
Das wird doch nichts! Neuland... ihr wisst schon!
Upload-Filter! Das ist jetzt erstmal wichtig!
"Rechtsgutachten..." Sicher! Dafür haben wir ja 2017 ein OpenData Gesetz bekommen! Trotzdem nochmal und nochmal und nochmal prüfen!
Lächerlich!
https://netzpolitik.org/2018/bundesregi … ange-bank/
/Zybismus-Mode OFF
(Ehrlich gesagt: Ich kotze im Strahl...)
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#31 2019-01-22 22:14:39
- chris66
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Bitte noch etwas Geduld ? Wir haben dazu ein Rechtsgutachten in der Mache, das komplizierter ist als ursprünglich erwartet. Wir stimmen die Inhalte noch mit der Fachebene in Bund und Ländern ab und veröffentlichen danach. Dann sollte die Sache erledigt sein.
Nach oben hol, da mittlerweile 2019 ins Land gezogen ist.
Mapper aus dem Münsterland.
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#32 2019-01-23 07:13:34
- tux67
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Wer hat denn einen Twitter Account und kann da nochmal hinterzwitschern (oder eine eMail Adresse bei der man nachhaken kann?)
Gruß
tux67
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#33 2019-01-23 23:26:05
- Lukas458
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Ich war so blöd und habe noch diverse Changesets hochgeladen gehabt, in denen ich noch den WMS-ALKIS-Layer in JOSM benutzt hatte. Sollte ich das besser revertieren?
P.S.: Ich verstehe dann nicht, weshalb der WMS-Layer dann nicht besser direkt komplett abgeschaltet wurde (zur Sicherheit).
Viele Grüße!
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#34 2019-03-24 13:32:37
- aixbrick
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Das Gutachten ist da: https://open.nrw/rechtliches-kurzgutach … -open-data
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#35 2019-03-24 13:52:04
- chris66
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Also auf deutsch: Die Antwort ist jein.
Mapper aus dem Münsterland.
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#36 2019-03-24 14:31:39
- Chrysopras
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Ich bin entzückt! Schon auf S. 4 wird ja das Hohelied der Datenlizenz Deutschland 2.0 gesungen:
Gegenüber anderen Open Data-Lizenzen bietet die Datenlizenz Deutschland 2.0 den Vorteil, dass diese auf die Begrifflichkeiten des deutschen Urheberrechts ausgelegt ist und so keine zusätzlichen Auslegungsprobleme bereitet.
Sie ist einfach strukturiert, knapp, und somit auch vom nicht rechtskundigen Anwender ohne vertiefte weitere Erläuterungen zu verstehen.
Sie enthält keine Copyleft- und Share-Alike-Regelungen, die eine Weiterverwendung der Daten beeinflussen und eventuell erschweren. Sie gibt damit den Nutzerinnen und Nutzern die größtmögliche Verwendungsbandbreite.
Also alles vollkommen easy! Komisch nur, dass ich als rechtlicher Laie dennoch recht genau verstehe, was ich z.B. mit einer Bilddatei machen darf (und was nicht), die unter CC BY-SA 4.0 steht, dass aber auch die Juristen ein so langes Kurzgutachten brauchen, um uns zu erklären, dass die Nutzbarkeit der unter der Datenlizenz Deutschland 2.0 stehenden Geodaten für OSM … ja was nun ist? Das Fazit auf S. 27 ist so kryptisch und vieldeutig, dass man sicher zehn weitere, diesmal sehr lange Gutachten braucht, um zu klären, was das Ergebnis dieses Kurzgutachtens eigentlich bedeutet. Man beachte Formulierungen wie „eingeschränkt“, „haben können“, „kollidieren aber auch nicht“, „wenn man ansieht“, „es empfiehlt sich“ …
Last edited by Chrysopras (2019-03-24 14:56:35)
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#37 2019-03-24 15:36:15
- Geofreund1
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
"Dazu wird in dem Bericht ein Lösungsansatz basierend auf dem OpenStreetMaps-Gedanken vorgestellt: Als ausreichend erachtet wird eine Veröffentlichung mit einem Quellenvermerk in Form einer Contributors List, während Nutzer auf der entfernteren Stufe eine Rückverfolgbarkeit über die Seite des Erstveröffentlichers sicherstellen müssen."
Reicht uns das nicht?
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#38 2019-03-24 15:53:13
- pyram
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Also alles vollkommen easy!
Das Fazit aus Seite 17, 5.3.6:
"Die dl-de/by20 ist mit der von der OpenStreet MapCommunity verwendeten ODbL 1.0 nicht vollständig kompatibel."
Fazit aus Seite 20, 5.4.3.1.5.:
"Es besteht grundsätzlich eine Inkompatibilität."
Sowie Seite 30, 6.2:
"Im Ergebnis bestehen daher zwischen insbesondere der dl-de/by-2-0 und den anderen Open Data-Lizenzen Kompatibilitätsprobleme."
Ist das nicht deutlich genug?
Und das Ergebnis unter 6.3 heißt: Man will das auch gar nicht ändern...
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#39 2019-03-24 21:44:18
- Chrysopras
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Reicht uns das nicht?
Ist das nicht deutlich genug?
Verstehe ich richtig, dass Ihr zwei unterschiedliche Dinge meint – Geofreund1, dass die Nutzung doch möglich sein sollte, pyram, dass sie es nicht ist? Genau das wollte ich ja mit meinem sarkastischen (und wohl missverständlichen, sorry!) Beitrag sagen: Was dieses „Kurzgutachten“ nun konkret für uns bedeutet, ist nicht ganz leicht zu verstehen. Oder, wie Chris es auf den Punkt gebracht hat:
Die Antwort ist jein.
@Geofreund1:
Du zitierst ja die Zusammenfassung auf der Website [1]. Steht diese schöne Formulierung, die eine Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW durch OSM doch immerhin möglich erscheinen lässt, auch irgendwo im Gutachten-Text (der PDF-Datei)? Ich habe es nicht gefunden, bin aber vielleicht auch einfach gerade zu müde …
Last edited by Chrysopras (2019-03-24 21:49:03)
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#40 2019-03-25 00:04:49
- westnordost
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Hat hier jemand einen Link zu der von pyram zitierten PDF? Im Thread finde ich nur den Link zu dem "Kurzgutachten".
Dieses interpretiere ich übrigens so:
Um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden, ist jedoch eine Fortentwicklung und Flexibilisierung der Lizenzen zu erwägen. Dazu wird in dem Bericht ein Lösungsansatz basierend auf dem OpenStreetMaps-Gedanken vorgestellt: Als ausreichend erachtet wird eine Veröffentlichung mit einem Quellenvermerk in Form einer Contributors List, während Nutzer auf der entfernteren Stufe eine Rückverfolgbarkeit über die Seite des Erstveröffentlichers sicherstellen müssen.
Die Gutachter kamen zum Schluss, dass es Kompatibilitätsprobleme gibt. Ich nehme an, damit ist die Rechtsunsicherheit gemeint die schon in dem "Denkmalschutz Hamburg" Thread Thema war: Dass die Lizenz nicht festlegt wo der Quellenhinweis anzubringen ist und so Interpretationsspielraum (für Lizenzgeber) bietet. Mit anderen Worten, Lizenzgeber könnten der Meinung sein, dass die Art von Quellenvermerk wie wir ihn führen, in ihren Augen nicht reicht.
Daher kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass man erwägen sollte, die Lizenz dahingehend weiterzuentwickeln, diesen Interpretationsspielraum zu schließen indem man explizit erwähnt dass es generell als ausreichend erachtet wird, den Quellenvermerk in Form einer Contributors List... zu führen.
In dem konkreten Fall, Geobasisdaten NRW, reicht es also, wenn man das Amt in NRW fragt, ob es denn nun ihrer Interpretation der Lizenz entspricht, dass der Quellenvermerk geführt werden darf wie wir ihn führen. Da sie dies selbst in ihrem eigenen Gutachten vorgeschlagen haben, halte ich es für unwahrscheinlich dass die Antwort dann negativ ausfällt.
Die Antwort kann dann in DE:Permissions dokumentiert werden, so wie ich es neulich für die Antwort vom Denkmalamt Hamburg (auch Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0) gemacht habe.
Last edited by westnordost (2019-03-25 00:13:15)
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#41 2019-03-25 00:42:39
- MKnight
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Hat hier jemand einen Link zu der von pyram zitierten PDF? Im Thread finde ich nur den Link zu dem "Kurzgutachten".
Der Link zum PDF ist im Kurzgutachten.
Dieses interpretiere ich übrigens so:[...]
Also ist der Stand haargenau der Selbe wie vor dem "Gutachten": Nichts genaues ausser Mutmassungen und geht nicht, weil ... weiss man nicht.
Dieses Gutachten ist überflüssig und bringt niemanden weiter.
gesammelte Overpass-abfragen zu QA (hauptsächlich Strassenfehler) + verschiedene Stats zu Strassen-eigenschaften
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#42 2019-03-25 00:58:49
- wambacher
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Dieses Gutachten ist überflüssig und bringt niemanden weiter.
Naja, zumindest wird dieses Gutachten viel Geld - unser Geld - gekostet haben.
Erstellt im Auftrag durch die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft.
Und hübsch sieht es aus.
Gruss
walter
Last edited by wambacher (2019-03-25 09:44:39)
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#43 2019-03-25 06:59:09
- Wulf4096
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Hat hier jemand einen Link zu der von pyram zitierten PDF? Im Thread finde ich nur den Link zu dem "Kurzgutachten".
Der hier gepostete Link ist zu der Pressemeldung: https://open.nrw/rechtliches-kurzgutach … -open-data
Ganz unten ist das Kurzgutachten verlinkt: https://open.nrw/sites/default/files/at … es_web.pdf
Zusammengefasst wie ich das alles verstehe:
* Es besteht eine eingeschränkte Einwegkompatiblität zwischen dl-de/by-2-0 und ODbL. Einweg in dem Sinne, dass unter dl-de/by-2-0 stehende Daten unter ODbL veröffentlicht werden können, aber nicht umgekehrt. Eingeschränkt in dem Sinne, dass auch weiterhin die Namensnennung aus der dl-de/by-2-0 zu beachten ist, die Daten dann also unter beiden Lizenzen zugleich stehen.
* Ob eine Nutzung von Daten nach dl-de/by-2-0 in OSM grundsätzlich möglich ist, ist unklar. Es wird weder ein klares Ja noch ein klares Nein gegeben. Heißt aus meiner Sicht: Abschließende Klärung würde erst die Rechtsprechung liefern, so jemand mal eine Klage anstrengt. Ich sehe aber eine Tendenz zu "Ja".
* OSM wird empfohlen, in der Contributors List etwas mehr zu schreiben (Textbaustein wurde bereitgestellt) und die Contributors List leichter auffindbar zu machen.
* Um Bedenken auszuräumen, können Datenbereitsteller (Behörden) klarstellen, dass ihnen die Namensnennung in der Contributors List ausreicht.
* Ggfs. können Bereitsteller auf die dl-de/zero-2-0 ausweichen oder es wird mal eine dl-de/by-3-0 erstellt.
* Ob Mapper im Changeset die Quelle nennen müssen, wird scheinbar überhaupt nicht angesprochen.
tl;dr:
jein
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#44 2019-04-04 20:55:58
- Valor Naram
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Neben den beiden Varianten der Datenlizenz Deutschland 2.0 kommen vor allem Varianten der als „Open Data“-Lizenzen eingestuften „Creative Commons“ sowie der „Open Data Commons“ in Betracht.
Wenn es Inkompaktibilitäten zu Creative Commons gibt, dann sollen sie doch ihre Lizensierung auf Creative Commons umschalten und die Deutsche Datenlizenz 2.0 vergessen. Das ist jetzt die notwendige Konsequenz, die aus diesem Kurzgutachten gezogen werden sollte. Der BUND vernachlässigt OpenData eh bzw. will anscheinend in die Zukunft nicht mehr investieren bzw. hat nicht verstanden was die OSM Mapper schon längst verstanden haben.
Oder muss eine Lizenzänderung vom Bund genehmigt werden? Wenn ja, dann sind wir für viele Jahre verloren.
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#45 2019-04-05 05:53:37
- Chrysopras
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Wenn es Inkompaktibilitäten zu Creative Commons gibt,
Es geht allerdings nicht um Inkompaktibilitäten mit den CC-Lizenzen, sondern mit der ODbL.
dann sollen sie doch ihre Lizensierung auf Creative Commons umschalten und die Deutsche Datenlizenz 2.0 vergessen. Das ist jetzt die notwendige Konsequenz, die aus diesem Kurzgutachten gezogen werden sollte.
Leider empfiehlt das „Kurzgutachten“ eine Sache ganz deutlich: Die Behörden sollen unbedingt dl-de/by-2-0 beibehalten.
(U.a., weil das eine superklare und überaus verständliche Lizenz sei. Man könnte ja auch denken: Weil dl-de/by-2-0 eine Lizenz ist, die den Juristen noch viele viele lukrative Gutachten-Aufträge einbringen wird. )
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#46 2019-04-05 11:53:57
- firstAid
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Ich verstehe bis heute nicht genau, wieso man die dl-de/by-2-0 nicht einfach in ein "neus Werk" unter ODbL überführen kann - dabei einfach die Bedinungen erfüllen kann (2) - Keine Bedinung ist ja, das weitere Derviate die dl-de/by-2-0 ebenfalls erben. Nun könnte man doch dann ODbL > ODbL (für OSM) überführen...
den Umweg über die drittlizenz könnte man sogar theoretisch über CC0 machen...
Ich erkenne jedenfalls in dl-de/by-2-0 keine Klausel die eine Neulizensierung - nach erfolgtem Quellenvermerk bei der erst-nutzung verbieten würde... Aber ich bin kein Jursit, von daher kann es auch ein Denkknoten sein, der sich bei mir nicht lösen lässt. Sagt das Gutachten (ich gebe zu , ich hatte noch keine Zeit es durchzuarbeiten) was dazu?
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Für die Daten, nicht für die Renderer! :-)
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#47 2019-04-06 12:32:25
- whb
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Ich verstehe bis heute nicht genau, wieso man die dl-de/by-2-0 nicht einfach in ein "neus Werk" unter ODbL überführen kann - dabei einfach die Bedinungen erfüllen kann (2) - Keine Bedinung ist ja, das weitere Derviate die dl-de/by-2-0 ebenfalls erben. Nun könnte man doch dann ODbL > ODbL (für OSM) überführen...
den Umweg über die drittlizenz könnte man sogar theoretisch über CC0 machen...
Ich erkenne jedenfalls in dl-de/by-2-0 keine Klausel die eine Neulizensierung - nach erfolgtem Quellenvermerk bei der erst-nutzung verbieten würde... Aber ich bin kein Jursit, von daher kann es auch ein Denkknoten sein, der sich bei mir nicht lösen lässt. Sagt das Gutachten (ich gebe zu , ich hatte noch keine Zeit es durchzuarbeiten) was dazu?
Die Pflicht zur Angabe des Quellenvermerks wird vererbt, denn die Daten werden im anderen Werk weiterhin genutzt.
Steht auch so im Kurzgutachten:
Wenn mit den zur Verfügung gestellten Daten ein neues urheberrechtsfähiges Werk oder eine Datenbank geschaffen oder erstellt wurde, sind die Nutzerinnen und Nutzer in der Auswahl ihrer Lizenzen gegenüber Drittnutzerinnen und Drittnutzern an keine Vorgaben – abgesehen vom Quellenvermerk – gebunden.
Hervorhebung von mir.
Den Quellenvermerk garantiert OSM nicht, somit besteht Inkompatibilität.
Ein möglicher Ausweg wird im Kurzgutachten genannt:
In diesem Fall wird die Veröffentlichung in einer Datenbank mit einem Quellenvermerk in Form einer Contributors List als Quellenvermerk für ausreichend erachtet und Nutzerinnen und Nutzern auf der 2. oder entfernteren Stufen der Vermerk erlassen, solange eine Rückverfolgbarkeit über die Seite des Erstveröffentlichers bestehen bleibt.
Das müsste NRW aber dann entsprechend für ausreichend erklären, dies ist (zumindest bisher) nicht geschehen.
Last edited by whb (2019-04-06 12:34:01)
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#48 2019-04-06 19:23:56
- Wulf4096
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Das müsste NRW aber dann entsprechend für ausreichend erklären, dies ist (zumindest bisher) nicht geschehen.
Es ist nicht klar, dass die das müssen. Je nach Auslegung reicht's auch ohne deren explizite Zustimmung.
Um Rechtssicherheit zu haben, wird diese Zustimmung derzeit aber benötigt.
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#49 2019-04-07 10:41:52
- whb
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
Es ist nicht klar, dass die das müssen. Je nach Auslegung reicht's auch ohne deren explizite Zustimmung.
Da gibt es nichts auszulegen.
Das Kurzgutachten ist eindeutig, es besteht bzgl. Namensnennung eine Inkompatibilität von dl-de/by-2-0 nach ODbL.
Eine mögliche Lösung wurde im Kurzgutachten genannt, diese bedarf aber einer entsprechenden Zustimmung des Rechteinhabers.
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#50 2019-04-07 11:23:55
- firstAid
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Re: Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020
firstAid wrote:Ich verstehe bis heute nicht genau, wieso man die dl-de/by-2-0 nicht einfach in ein "neus Werk" unter ODbL überführen kann - dabei einfach die Bedinungen erfüllen kann (2) - Keine Bedinung ist ja, das weitere Derviate die dl-de/by-2-0 ebenfalls erben. Nun könnte man doch dann ODbL > ODbL (für OSM) überführen...
den Umweg über die drittlizenz könnte man sogar theoretisch über CC0 machen...
Ich erkenne jedenfalls in dl-de/by-2-0 keine Klausel die eine Neulizensierung - nach erfolgtem Quellenvermerk bei der erst-nutzung verbieten würde... Aber ich bin kein Jursit, von daher kann es auch ein Denkknoten sein, der sich bei mir nicht lösen lässt. Sagt das Gutachten (ich gebe zu , ich hatte noch keine Zeit es durchzuarbeiten) was dazu?
Die Pflicht zur Angabe des Quellenvermerks wird vererbt, denn die Daten werden im anderen Werk weiterhin genutzt.
Steht auch so im Kurzgutachten:https://open.nrw/sites/default/files/atoms/files/opennrw_rechtl_gutachten_datenlizenzen_lowres_web.pdf wrote:Wenn mit den zur Verfügung gestellten Daten ein neues urheberrechtsfähiges Werk oder eine Datenbank geschaffen oder erstellt wurde, sind die Nutzerinnen und Nutzer in der Auswahl ihrer Lizenzen gegenüber Drittnutzerinnen und Drittnutzern an keine Vorgaben – abgesehen vom Quellenvermerk – gebunden.
Hervorhebung von mir.
Den Quellenvermerk garantiert OSM nicht, somit besteht Inkompatibilität.
Schon klar... bis dahin ja... Aber der Quellevermerk könnte doch bei dem "ersten" Werk doch dann auch garantiert werden. Aber wo geht denn Hervor das NACHDEM das neue Werk entstanden ist und NACHDEM die Quelle beim "ersten neuen Werk" genant wurde, auch bei weiteren Folge-Derviaten des Werks oder daraus abgeleiteter neuer Werke genannt werden muss. (das fehlt mir hier irgendwie)
So wie ich das Gutachten verstehe ist die Pflicht mit der Quellangabe bei der Herleitung des neuen Werkes abgegloten. Eine darüber hinausgehende "Erbregelung" kann ich nirgends erkennen. (oder ich verstehe es nicht)
dl-de/by-2-0->ODbL(mitQuellenvermerk - z.B. eine Transferdatenbank)->ODbl (OSM ohne Quellenangabengarantie) sollte doch möglich sein. Andernfalls müsste doch irgendwo eine Erbregelung erfolgen - oder aber es dürften keine "neuen" Werke entstehen, sondern nur "abgleitete" Werke. Da aber in der Lizenz und im Gutachten explizit von "neuen" Werken die Rede ist, verstehe ich immer noch nicht, warum nach dem ersten neuen Werk die dl-de/by-2-0 weiterhin noch Gültigkeit haben sollte.
Imho. hat die dl-de/by-2-0 jemand formuliert und nicht daran gedacht eine Erbregelung für "neue" Werke mitreinzuschreiben. "Verstehen" , warum man die Lizenz also nicht einfach nur beim genauen Wortlaut nimmt tu' ich also leider immernoch nicht ;-)
edit: typo
Last edited by firstAid (2019-04-07 11:27:31)
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Für die Daten, nicht für die Renderer! :-)
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