Kleine Fragen 2019

Hey Dieter, die Fahrzeugklasse T gibt es auch in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Nur: die Zulassung von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr oder die Zulassung von Personen im Straßenverkehr sind keine georeferenzierbare Informationen und haben in OSM nichts zu suchen.
Übrigens: landwirtschaftliche Zugmaschinen i.S. der StVZO gehen bis 40km/h Höchstgeschwindigkeit, der Traktor auf dem VZ meint aber Fahrzeuge bis höchstens 25 km/h.
Die Frage bleibt: gibt es eine Verkehrsregel in der StVO, die sich auf landwirtschaftliche Fahrzeuge bezieht, also auf den Typ, nicht den Zweck und schon gar nicht den Fahrer.
Wenn das geklärt wäre ist zu fragen, ob es im Ausland entsprechende Regeln gibt. Und dann kann man überlegen, ob agricultural = agricultural ist oder nicht.

Wenn es die Klasse gibt kann man problemlos z.B. auf ein Zusatzschild schreiben: „ausgenommen landwirtschaftliche Zugmaschinen“, oder so, und wenn die Polizei wollte, könnte sie den Fahrzeugschein kontrollieren, woraus hervorgehen wûrde, ob man die Voraussetzungen erfüllt.

Auf " landwirtschaftliche Fahrzeuge" - nein, zumindest ist mir nichts geläufig.
Auf “Fahrzeuge bis höchstens 25 km/h” - ja.
Der Schlüssel “agricultural=*” würde damals - sehr unglücklich - aufgrund des Trecker-Symbols gewählt.

Ich bin aus dem ganzen allgemein raus und verstehe diese Redundanz absolut nicht…
Man kann das ganze noch weiter aufbauschen und somit den Einstieg für Mapper noch schwieriger machen…
Ich bevorzuge weder Bedeutung A, noch Bedeutung B, erwarte aber, dass das Verkehrszeichentool korrigiert wird, wenn es falsch ist.
Solange werde ich mich nicht an solchen Kleinigkeiten aufhalten und hoffe einfach, dass die aufsetzende Software beides abcheckt…

Was wäre denn nun richtig und kann jemand, falls nötig, dann dafür sorgen, dass es im Verkehrszeichentool korrigiert wird, denn nach dem Mappe ich derzeit…

Und bevor wir uns hier im klein klein verlieren.
Was für ein Auswirkungen hätte denn das falsche?
(Mal abgesehen davon, dass einheitlich toll wäre, aber unerreichbar, soviel habe ich über osm schon gelernt :wink: )

BTW:
Für

maxweight:conditional=none @ (agricultural;forestry)
maxweight=3.5

Müsste man dann

maxweight:agricultural=none
maxweight:forestry=none
maxweight=3.5

eintragen?

Mal was anderes:

Dieser Fuß- und Radweg sowie diverse ähnliche Wege in der Umgebung sind mit

maxspeed=30
maxspeed:type=DE:zone
zone:maxspeed=DE:30

getaggt, da sie inmitten einer 30er-Zone liegen. Wir können das gerne dranlassen, aber ich möchte doch mal fragen: Ist so etwas eigentlich sinnvoll? Irgendwie finde ich Tempolimits auf Fußwegen seltsam … :wink: und hätte diese Tags dort selbst nie gesetzt.

Ein Fahrrad kann per definitionem nicht schneller als 25 km/h fahren, könnte es schneller fahren, wäre es kein Fahrrad.

Halte ich also für völlig überflüssig.

Wessen Definition eines Fahrrads?

Ich finde es sinnvoll, oder gelten die Regeln für Fahrradfahrer nicht?
Weil faktisch ist mehr als 30 km/h nicht schwierig, je nachdem was für ein Rad man hat…

Nach dem Gesetz darf es eigentlich keine benutzungspflichtigen Radwege innerhalb von Tempo-30-Zonen geben. Das sagt § 45 Abs. 1c StVO. Diese Radwege dürften also gar nicht existieren und müssten wieder für Radfahrer gesperrt oder in nicht benutzungspflichte Radwege (mit der Folge, dass dort Schrittgeschwindigkeit gilt) umgewandelt werden.

Die 25 km/h-Grenze wurde mal im Zusammenhang mit Pedelecs entwickelt, um sie von den größeren E-Bikes abzugrenzen, dürfte aber auch für komplett muskelbetriebe Fahrzeuge gelten. Mit einem Fahrrad, das so gebaut ist dass es allein mit Muskelkraft 60 km/h schafft, darf ich auch nicht auf die Autobahn.

https://www.bussgeldkataloge.de/fahrrad-geschwindigkeit/

Danke Euch!

Na, das finde ich immerhin hinreichend als Grund, um die maxspeed-Tags an den Wegen zu lassen (jedenfalls, wenn sie schonmal dran sind, wie hier ;)). Meine Frage wäre also beantwortet.

Es war ja nicht gefragt, was auf der Straße gilt, sondern was auf dem Radweg gilt. Da haben wir unsere Antwort.

Danke, noch ein schönes Zitat von derselben Website. Wird ja immer lustiger! :wink: Könnten wir in Deutschland nicht einmal irgendetwas einfach regeln? Denn jetzt frage ich mich als dummer Mensch: Was gilt dann, wenn ein Radweg de facto innerhalb einer 30er-Zone verläuft, wie im Beispiel? Ob es das nun geben darf oder nicht, hier gibt es das anscheinend … :roll_eyes:

???

Jedes Fahrrad kann schneller fahren als 25 Km/h, beim Pedelec wird ab dieser Geschwindigkeit nur die Unterstützung abgeschaltet.
Wenn die Unterstützung dagegen erst später abgeschaltet wird (z.B. S-Pedelec), gilt es nicht mehr als Fahrrad (Kennzeichenpflicht etc.).

Nächste Frage:
Wie trage ich Geschäfte ein, die nicht nur ein Kriterium erfüllen (aber auch nicht wie eine Mall aus einzelnen Geschäften bestehen)?

Beispiel:

shop=car;car_repair;motorcycle

Geht das, oder dringt dann nur das Autohaus durch?
Drei getrennte Betriebe sind das ja nicht.

nö, die erste Variante dürfte die weitaus üblichste sein, nämlich “land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei”.

maxweight:forestry gibt es überhaupt nicht, weil “forestry” keine Fahrzeugklasse ist.

maxweight:agricultural könnte es geben, in Deutschland aber nur über Zusatzzeichen (z.B. “landwirtschaftliche Zugmaschinen frei” oder so).

Ich habe ein “Gebäude” welches eigentlich nur ein Dach ist, also building=roof.
Was mache ich aber, wenn es gleichzeitig zu einer Schule gehört? also building=school

building=school sind Schulgebäude (mit Klassenzimmern etc.) aber nicht Gebäude einer Schule.
Die Zugehörigkeit zur Schule ergibt sich durch die Lage innerhalb einer Fläche mit amenity=school

building=school heißt nicht, dass das Gebäude zu einer Schule gehört, sondern, dass es nach einem Schulgebäude aussieht bzw. offenkundig als solches gebaut wurde. Der Wert von building=* beschreibt die Art des Gebäudes. Die Nutzung wird durch amenity=* ausgedrückt.

Ein Bordell in einem umgenutzten Kirchengebäude ist building=church + amenity=brothel.

Das gesamte Schulgelände sollte amenity=school sein, jedes building=roof innerhalb des Schul-Polygons ist dadurch schon dazugehörig gekennzeichnet.

–ks

@mueschel: Zwei Doofe, ein Gedanke :slight_smile:

In Mannheim gibt es viele gemeinsame Geh- und Radwege innerhalb Tempo-30-Zonen, aber nicht straßenbegleitend.

Auf abschüssigen Straßen und Wegen (Brücken, Berge, …) kann man mit den Fahrrad auch leicht über 50 km/h erreichen. Die Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen, auch für Zonen, gelten für alle Fahrzeuge. Nur die gelben Ortstafeln beschränken die Höchstgeschwindigkeit nur für Kraftfahrzeuge.

Bernhard