Wer mal ein bischen lesen möchte, ich habe vorhin einmal die Gründe, die aus meiner Ansicht starke Anzeichen sind dass die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0 (im weiteren DL-DE-BY 2.0 genannt) für OSM nutzbar ist, zusammengefasst.
Der fragliche Punkt ist ja nur die Namensnennung und wie/wo sie zu führen ist.
Punkt 1: Explizite Erlaubnis von Zusammenführung zu neuen Datensätzen
Die DL-DE-BY 2.0 erlaubt in (1).2 explizit die Nutzung der Daten als neuen zusammengeführten Datensatz. Der Satz hätte dort nicht stehen müssen, denn es ist nur eine Klarstellung (Stichwort “insbesondere”), welche in Lizenzversion 1.0 fehlte.
Aus dieser Klarstellung kann man entnehmen, dass sich die Verfasser der Lizenz also bewusst über Datenbanken (wie OSM) sind, in denen viele verschiedene Quellen zusammenfließen. Dann müssen sie sich auch bewusst darüber sein, dass eine direkte, z.B. optische Quellenangabe bei (beliebig) vielen Quellen nicht praktikabel ist.
Da sie die Nutzung in diesem Anwendungsfall aber explizit erwähnen und erlauben, sowie offen lassen wo der Quellenvermerk zu führen ist, spricht das doch dafür, dass die Art und Weise des Quellenvermerkes wie er in OSM gemacht wird, der Lizenz entspricht.
Punkt 2: Klarstellung über den Quellenvermerk in der FAQ
In Punkt 2 der Lizenz steht, wie ein Quellenvermerk zu führen ist, (dies ist übrigens strikter als in Lizenzversion 1.0, müsste man also ggf. auf der Contributors-Seite im Wiki anpassen) aber er definiert nicht, wo. Der Quellenvermerk muss lediglich “enthalten” sein. Eine Klarstellung dazu gibt es in der offiziellen FAQ zur Lizenz:
Hier ist ganz klar davon die Rede, dass der Nutzer darin frei ist, wo der Quellenvermerk zu führen ist(, statt dass es die Entscheidung des Bereitstellers der Daten ist).
Punkt 3: Statement der LWG zur CC-BY 4.0
Die CC-BY 4.0 ist ähnlich zur DL-DE-BY 2.0 im Sinne dessen, dass beide eine Namensnennung benötigen.
Die CC-BY 4.0 ist eine Überarbeitung der ursprünglichen CC-BY-Lizenz mit u.A. der Zielsetzung auch das Datenbankrecht zu beachten. Die LWG hat sich 2017 mit der Lizenz auseinandergesetzt um zu prüfen ob sie kompatibel mit der ODbL ist. Das Ergebnis war negativ, und zwar aus zwei Gründen, ein harter und ein weicher Grund:
Harter Grund:
CC-BY enthält ein striktes Verbot, CC-BY Daten über DRM-geschützte Formate oder Transportkanäle zu verteilen. ODbL ist da weniger strikt. Um diese Inkompatibilität zu vermeiden, brauchen wir einen expliziten Verzicht auf die in Section 2a5B definierten “Technological Effective Measures” in der CC-BY 4.0.
→ Ein solches Verbot gibt es für die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0 jedoch nicht.
Weicher Grund:
Das ist wie gesagt eher ein weicher Grund, denn 3(a)(2) der CC-BY Lizenz erwähnt u.A.
“Angemessen” kann natürlich trotzdem unterschiedlich ausgelegt werden.
→ Aber davon, dass der Lizenzgeber überrascht über die Form der Nutzung bzw. dem Ort der Quellenangabe sein könnte, kann aber bei der DL-DE-BY 2.0 nicht die Rede sein, wie schon in Punkt 1 beschrieben. Während CC-BY 4.0 eine “all-purpose” Lizenz ist, bezieht sich unsere Lizenz hier explizit auf Daten und erwähnt auch explizit die Nutzung in Datenbanken die aus zusammengeführten Daten bestehen.