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*** NOTICE: CONTENT MIGRATION PENDING! Read More about the import. Bug? Post them here***

#26 2019-01-21 17:08:13

PT-53
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From: Oberschwaben (BW, DE)
Registered: 2013-09-01
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

streckenkundler wrote:
PT-53 wrote:

Was legal und was illegal ist, wird oft nicht eindeutig sein.

+1

PT-53 wrote:

Wenn sich aber ein "Eigentümer wehement dagegen sperrt" ist es doch eindeutig illegal, oder?

Wird man annehmen... Es kommt aber mit unter drauf an... Privateigentümer wollen aber gerne mal Wege(flurstücke) nur für sich haben, obwohl es trotzdem öffentliche Wege sind, nur um den anderen eins auszuwischen und alles unliebsame zu vertreiben. Das Unliebsame ist alles, was Dritte machen. Da kommt mitunter ganz schnell der Egoismus und die Gier hoch...


Sven

Mir geht es (nur) um "echte illegale Wege", insbesondere echte illegale Downhillstrecken!


Nein zu: In OSM wird alles, wirklich alles was sichtbar ist, und wenn es Schrott ist, eingezeichnet.
Ja zu: In OSM sollte nur das was sichtbar und sinnvoll ist eingetragen werden.

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#27 2019-01-21 17:10:03

kreuzschnabel
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

PT-53 wrote:
kreuzschnabel wrote:

Worauf die Allgemeinheit ein Recht hat, dagegen kann sich der Eigentümer so wehement sperren, wie er nur will,,,

Hat den die Allgemeinheit ein Recht ... gegen den erklärten Willen und Rechte des Eigentümers (bezüglich Downhillstrecken!!!!!) ?

Nein. Es ging in dem Zusammenhang und gewachsene Wege, die Teile von Wanderrouten wurden und daher nicht mehr illegal sein können.

--ks

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#28 2019-01-21 17:28:22

PT-53
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From: Oberschwaben (BW, DE)
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

kreuzschnabel wrote:
PT-53 wrote:
kreuzschnabel wrote:

Worauf die Allgemeinheit ein Recht hat, dagegen kann sich der Eigentümer so wehement sperren, wie er nur will,,,

Hat den die Allgemeinheit ein Recht ... gegen den erklärten Willen und Rechte des Eigentümers (bezüglich Downhillstrecken!!!!!) ?

Nein. Es ging in dem Zusammenhang und gewachsene Wege, die Teile von Wanderrouten wurden und daher nicht mehr illegal sein können.

--ks

In dem Beitrag ging es - ursprünglich - um illegale Dwonhillstrecken!


Nein zu: In OSM wird alles, wirklich alles was sichtbar ist, und wenn es Schrott ist, eingezeichnet.
Ja zu: In OSM sollte nur das was sichtbar und sinnvoll ist eingetragen werden.

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#29 2019-01-21 17:32:07

gormo
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

PT-53 wrote:

Mir geht es (nur) um "echte illegale Wege", insbesondere echte illegale Downhillstrecken!

Selbst wenn der Oberwaldmeister letztinstanzlich gerichtsfest revisionssicher festgestellt hätte, das ein Weg illegal ist, ist da immernoch ein Weg. Der kann als Orientierungspunkt durchgehen ("ich muss an 3 rechts abzweigenden Wegen vorbeigehen, und dann beim vierten Abzweig nach rechts abbiegen") oder den Anmarsch für Rettungskräfte verkürzen, wenn die wissen wo der Weg langläuft (auf einem Weg läuft es sich besser als querfeldein).

Wie gesagt, ich mappe auch sensible Gegebenheiten die ich vollkommen legal erfassen kann manchmal nicht, weil ich Gründe habe, das so (nicht) zu tun.
Wenn andere sowas mappen, mach ich korrektes Access-Tagging dran.

Ich halte das für ein Vorgehen mit Augenmaß, das ich z.B. auch aus dem Nationalpark Harz kenne: https://www.openstreetmap.org/way/136643699


OSM hat nicht das Ziel bis Ende des Monats einen vollständigen Datensatz der Welt zu enthalten.
(nach S.W.) - Aber weil die Welt vielfältig ist, weil sie auch im Detail interessant ist, mag ich genaue Karten (nach C.)

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#30 2019-01-21 17:32:27

streckenkundler
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

Was diese echte illegale Downhillstrecken anbelangt, gebe ich die recht, die würden bei mir auch in die Kategorie "erfasse ich nicht" fallen...

Man kommt aber bei der Disskussion schnell in eine Grauzone, wo man abwägen muß... z.B. über Jahre etablierte Trampelpfade in einem Wandstück... Darum Verantwortung zeigen, bei dem, was man mappt und nicht gleich alles erfassen, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.

Sven

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#31 2019-01-21 17:37:52

PT-53
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From: Oberschwaben (BW, DE)
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

streckenkundler wrote:

Man kommt aber bei der Disskussion schnell in eine Grauzone, wo man abwägen muß... z.B. über Jahre etablierte Trampelpfade in einem Wandstück... Darum Verantwortung zeigen, bei dem, was man mappt und nicht gleich alles erfassen, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.

Sven

Dem kann ich mich anschließen.


Nein zu: In OSM wird alles, wirklich alles was sichtbar ist, und wenn es Schrott ist, eingezeichnet.
Ja zu: In OSM sollte nur das was sichtbar und sinnvoll ist eingetragen werden.

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#32 2019-01-21 19:38:00

dieterdreist
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From: Roma, Italia
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

kreuzschnabel wrote:
PT-53 wrote:

Wenn sich aber ein "Eigentümer wehement dagegen sperrt" ist es doch eindeutig illegal, oder?

Worauf die Allgemeinheit ein Recht hat, dagegen kann sich der Eigentümer so wehement sperren, wie er nur will, wenn er sich unbedingt zum Brot machen möchte. Und in den meisten mir bekannten Waldgesetzen hat die Allgemeinheit ein Recht darauf, den Wald zu Fuß zur Erholung zu nutzen.

Was anderes sind natürlich rein private Wälder, die nicht der Landesforstverwaltung unterstehen, aber da gehört einklich ein Zaun drum.

--ks


Die Erlaubnis zum Spazieren im Wald gilt auch für rein private Wälder, sie gilt für Wald und Flur, mit Ausnahme von eingefriedeten Besitztümern, d.h. mit Zaun drum rum darf man natürlich nicht mehr rein.

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#33 2019-01-21 19:40:40

PT-53
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From: Oberschwaben (BW, DE)
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

dieterdreist wrote:
kreuzschnabel wrote:
PT-53 wrote:

Wenn sich aber ein "Eigentümer wehement dagegen sperrt" ist es doch eindeutig illegal, oder?

Worauf die Allgemeinheit ein Recht hat, dagegen kann sich der Eigentümer so wehement sperren, wie er nur will, wenn er sich unbedingt zum Brot machen möchte. Und in den meisten mir bekannten Waldgesetzen hat die Allgemeinheit ein Recht darauf, den Wald zu Fuß zur Erholung zu nutzen.

Was anderes sind natürlich rein private Wälder, die nicht der Landesforstverwaltung unterstehen, aber da gehört einklich ein Zaun drum.

--ks


Die Erlaubnis zum Spazieren im Wald gilt auch für rein private Wälder, sie gilt für Wald und Flur, mit Ausnahme von eingefriedeten Besitztümern, d.h. mit Zaun drum rum darf man natürlich nicht mehr rein.

Was hat das mit Downhillstrecken zu tun?


Nein zu: In OSM wird alles, wirklich alles was sichtbar ist, und wenn es Schrott ist, eingezeichnet.
Ja zu: In OSM sollte nur das was sichtbar und sinnvoll ist eingetragen werden.

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#34 2019-01-22 00:35:45

MKnight
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Registered: 2012-08-01
Posts: 2,407

Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

PT-53 wrote:

Was hat das mit Downhillstrecken zu tun?

Im Prinzip nichts, aber auch irgendwie alles.
Wir reden hier auch irgendwie zwischen mindestens 3 Themen aneinander vorbei:
- radfahren im Wald*
- downhill fahren im Wald
- mappen wir Pfade on the ground oder nicht


* '"Wald" als Metapher für irgendwo offroad

Meine persönliche Meinung, die sich mit anderen hier im Thread deckt oder nicht: ein Pfad ist ein Pfad oder kein Pfad. Was illegal ist regeln Gesetze. Ein Pfad im Wald ist ein Pfad im Wald. Wenn ein Landesgesetz sagt, dass da kein Rad fahren darf, dann darf da kein Rad fahren. Der Pfad ist trotzdem da.
highway=path; bicycle=no, fertich. Nicht mehr unser "Problem".
Ich werde kein sac_scale etc. dranschreiben, aber wenn's wer anderes tut nunja; der "illegale" Pfad hat on the ground eine bestimmte Eigenschaft.


gesammelte Overpass-abfragen zu QA (hauptsächlich Strassenfehler) + verschiedene Stats zu Strassen-eigenschaften

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#35 2019-01-22 19:41:34

MitteloberrheinischerWaldameisenschreck
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Posts: 536

Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

dieterdreist wrote:

Eigentlich haben die Waldbesitzer Angst, dass sie bei einem Unfall mit in die Haftung kommen könnten weil sie die Nutzung toleriert haben (so lese ich zwischen den Zeilen), und als Antwort kommt eine Maximalforderung zum Verbot des Mappens von Landschaft in Privatbesitz.

Das ist aber kontraproduktiv.
Wenn der ungewünschte Weg in OSM gemappt wird, kann der Waldbesitzer ja von der heimischen Couch feststellen, dass er nun raus muss, um den Weg zu renaturieren, dann stellt sich die Duldungsfrage nicht mehr.
Bei Mapverbot wäre der unerwünschte Weg womöglich länger realexistierend und geduldet ...
Davon abgesehen scheint es auch weniger um OSM als um andere MTB-Datensammlungen zu gehen, wo die Strecken rumgereicht werden ...

mr glee wrote:

jedes bundesland hat (??) ein sogenanntes waldgesetz. dort wird eigentlich 'ne menge geregelt. ua. das betreten, befahren usw von "wald". nur mal ein beispiel zum befahren von "wald" in hessen auszug § 15 HWaldG – Betreten des Waldes, Reiten und Fahren

(3) 1 Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten
Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden
und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.
2 Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind,
gebührt in der Regel der Vorrang.

ich würde mal drauf wetten, dass ähnliches in jedem waldgesetz/bundesland so in etwa beschrieben und damit geregelt ist.

Eben nicht! Jedenfalls nicht bzgl. Radfahren.
In Ba-Wü gibt's die Regel, nicht auf Wegen unter 2 m zu radeln (heftig umstritten) (und unter 3 m kein Reiten),
in Hessen die wachsweiche Regel mit "befestigt oder naturfest",
andere Länder kenne ich nicht die Regeln zum Radeln im Wald.
Radfahren ist idR in allen Waldgesetzen nur auf Wegen erlaubt aber wann ist ein "Weg" ein Weg im Sinne des Gesetzes?
Zufußgehen ist dagegen auch abseits der Wege erlaubt.
Damit kann kein Weg im Wald illegal sein, weil ja Fußgänger überall laufen dürfen und damit auch auf angeblich illegalen Wegen.
Etwas anders sieht es aus, wenn im Wald zusätzlich ein Teil unter Naturschutz steht, dann gibt es aus diesem Grund womöglich Betretungsverbote abseits der Wege, manchmal auch auf Wegen.
Aber auch dann stellt sich wieder die Frage: wann ist ein "Weg" Kein Weg im Sinne des Gesetzes?
Das kann kein Mapper vor Ort ohne Schild o.ä. erkennen.
Da ist dann im Zweifel der Waldbesitzer oder die entsprechende Naturschutzbehörde in der Pflicht, ihre Verbote auch kundzutun per Schild oder unüberwindbares Hindernis.


PT-53 wrote:
dieterdreist wrote:

Die Erlaubnis zum Spazieren im Wald gilt auch für rein private Wälder, sie gilt für Wald und Flur, mit Ausnahme von eingefriedeten Besitztümern *), d.h. mit Zaun drum rum darf man natürlich nicht mehr rein.

Was hat das mit Downhillstrecken zu tun?

Viel. Eine zum Bergabradeln illegale Strecke ist zum Bergablaufen eben nicht illegal. Damit kann die Erfassung für OSM auch nicht mehr illegal sein.
In Ba-Wü ist's einfach, da kann man anhand der Breite ein bicycle=no dransetzen, im Rest von .de wird's schwieriger

*) ... und Naturschutzgebiete

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#36 2019-01-22 21:18:16

geow
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Registered: 2012-12-16
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

MitteloberrheinischerWaldameisenschreck wrote:

Davon abgesehen scheint es auch weniger um OSM als um andere MTB-Datensammlungen zu gehen, wo die Strecken rumgereicht werden ...

+1 digitale Waldwege ist offenbar dpa-speech für gps tracks

MitteloberrheinischerWaldameisenschreck wrote:

in Hessen die wachsweiche Regel mit "befestigt oder naturfest",
andere Länder kenne ich nicht die Regeln zum Radeln im Wald.

In Bayern wird bewusst (MTBler sind schließlich willkommene Feriengäste) auf die Eigenverantwortung aller Waldbesucher, auf ein Miteinander und auf gegenseitige Rücksichtnahme gesetzt.

Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG:

Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Den Fußgängern gebührt der Vorrang.

Außer der Formulierung auf ”geeigneten Wegen” und "ohne Motoerkraft" gibt es keine weiteren Einschränkungen.

Quelle: https://www.dimb.de/aktivitaeten/open-t … -in-bayern

Gruß
geow


Glück auf!
geow

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#37 2019-01-23 11:35:29

mr glee
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Registered: 2016-04-25
Posts: 107

Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

Radfahren ist idR in allen Waldgesetzen nur auf Wegen erlaubt aber wann ist ein "Weg" ein Weg im Sinne des Gesetzes?

als einstieg evtl ganz hilfreich: https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenwidmung

Zufußgehen ist dagegen auch abseits der Wege erlaubt.

das ist zu pauschal und zu "einfach" formuliert!
richtig (und dies auch nur vereinfacht und sinngemäß) müßte es heißen, das verlassen der wege im "wald" ist abhängig von den vor ort(!!) geltenden gesetzen, regeln und/oder kennzeichnungen bzw einfriedungen, sowie "waldstatus", jahreszeiten, besondere umstände.

zum "wald-" status, Bsp: gekennzeichneter erholungswald, friedwald, "hundewald", schutz- und ruhezone, naturschutzgebiete, fauna-flora-habitat, schonungen usw usw...

zu "jahreszeiten": brut- und setzzeiten, weitere zeitliche reglementierungen bzw zur beeren- und pilzsaison. jahreszeitenbedingte wildruhezonen (ua. zonen um nistplätze besonders gefährdeter vogelarten)

besondere umstände: waldbrandgefahr, schneebruchgefahr, holzeinschlag, jagdereignisse.

zurück zum "weg"... wink
mir ist schon klar, dass gerade in der OSM-welt recht häufig die unterschiedlichsten auffassungen regelrecht aufeinanderprallen. und dies nicht nur zu diesem thema. deshalb halte ich es immer für ganz hilfreich auf bestehende regelungen zu verweisen...
wie jetzt zB aus dem Musterblatt für die Topographische Karte 1:25 000
daraus mal zitiert:
Nebenwege (Wirtschaftswege, Feld- und Waldwege III) sind alle untergeordneten Verbindungs- und Aufschluß-
wege mit oder ohne befestigte Fahrbahn. Sie werden im allgemeinen vollzählig in die Karte aufgenommen. Beson-
ders kurze im Feld oder Wald endende Wegestücke von weniger als etwa 250 m Länge sowie unbedeutende Schlei-
fen oder unbedeutende Verbindungswege werden nicht dargestellt.

und weiter
Wichtige Fuß-und Radwege werden in die Karte aufgenommen, z.B. Verbindungen zwischen Wohnplätzen oder
Straßen, Abkürzungen von Straßen oder Wegen und die von den Gebirgs- und Wandervereinen besonders gekenn-
zeichneten Wanderwege. Im Gebirge können Wege in Zickzackform in ihrer Darstellung vereinfacht werden.
Fußpfade in Sumpfgebieten, Wege im Watt, Klettersteige und Pfadspuren im Hochgebirge. Wege auf Glet-
schern und ähnliche nicht deutlich erkennbare und nicht gesicherte Wege werden nur dann wiedergegeben, wenn
keine anderen direkten Wegeverbindungen bestehen.

mein ganz privates problem habe ich ja dann auch mit solch einer einstellung:

Wenn der ungewünschte Weg in OSM gemappt wird, kann der Waldbesitzer ja von der heimischen Couch feststellen, dass er nun raus muss, um den Weg zu renaturieren, dann stellt sich die Duldungsfrage nicht mehr.

wenn "das" jetzt die kernaufgabe bzw kernkompetenz von OSM im allgemeinen sein sollte, würde ich meine (im grunde marginale) beteiligung dann richtig in frage stellen.

mal ganz davon abgesehen, dass ein unbedarfter "mapper" wohl kaum zwischen einer rückegasse, brandschneise, provisorischer ries-bahn und einer eigentlich richtigen "forst-straße" unterscheiden wird.

auslöser war ja nun wohl das mögliche kartieren von sogenannten "single-trails". mit dem begriff "single-trail" lösen wir uns evtl auch mal von dem weitgefächertem begriff des "weges".

https://de.wikipedia.org/wiki/Singletrail

abschließend: wenn ich dann noch einen wunsch frei hätte roll... würde ich doch empfehlen "single-trails" als solches nur dann zu "mappen" wenn diese auch wirklich SO draussen/vor ort eindeutig durch kennzeichnung/offizieller beschreibung und dergleichen zu erkennen sind. damit kommen wir dem waldbesitzer, dem trail-nutzer (weil ja dann eine legale nutzung) und auch der OSM-gemeinde wohl am meisten entgegen, oder?!

Last edited by mr glee (2019-01-23 11:41:42)

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#38 2019-01-23 13:13:05

chrsmsk
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Posts: 90

Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

Ich denke, generell ist es wohl nicht das Problem der Natur in Deutschland, dass sie zu wenig von Zweibeinern für Freizeitaktivitäten genutzt wird.

Eine OSM Neu-Eintragung führt automatisch zu zusätzlichem Besucheraufkommen. Natürlich unterschiedlich stark. Freilich, früher gab es immer schon "Mund zu Mund Propaganda" oder Geheimtipps, meist von Einheimischen vor Ort. Eine Eintragung in OSM ist aber das exakte Gegenteil eines Geheimtipps, es ist ein Allgemeintipp. Wenn jetzt eine geschlossene, mitgliederbegrenzte Whats App- oder Facebook Gruppe sich gegenseitig GPS-Tracks zuspielt ist es irgendwo dazwischen, je nach Gruppengröße vergleichbar vllt. mit einer Stammtischrunde im Wirtshaus früher.

Ich denke, der Artikel bezieht sich schon mit dem Satz "und in offenen Karten Daten einstellen" ganz bewusst auf OSM.

Ich halte ein "OSM-Eintragungsverbot" (wie das umzusetzen wäre steht auf einem anderen Papier) für mich als Naturnutzer für eine weiche Maßnahme im Gegensatz zu Trail-/ Wegegeboten bzw. Befahrungs-/ Betretungsverboten , die in letzter Konsequenz z.B. in Naturschutzgebieten, Nationalparks etc. folgen könnten. Da könnt ihr noch so laut "Zensur!, Zensur!" schreien,  für mich ist es nicht wirklich von Belang.  Und sollte es der Natur eine gewisse Ruhezone wiedergeben, weil die Hürden für das Auffinden der Trails höher gelegt werden, bin ich sogar dafür. Allerdings fürchte ich, dass sich das Rad nicht mehr so einfach zurückdrehen lässt. 

Es gab hier vor einiger Zeit schon mal eine ähnliche Diskussion, da gings um einen Nationalparkmitarbeiter in MV, der Wege in OSM gelöscht hatte, die eben konträr zur Besucherlenkung, ein wichtiger Aspekt eines jeden NP's, liefen. Er hat sich dann, für mich etwas überraschend, wohl weil er mit der Materie nicht richtig vertraut war, recht schnell von der OSM Forengemeinde einlullen lassen, so von wegen "Jaa, wir packen da ein "abandoned" davor und wichtig ist ja auch die OSM Historie.." Ich denke ein weniger naiver NP-Mitarbeiter wird ganz klar sagen: "So das wird gelöscht und Punkt Aus. "

Last edited by chrsmsk (2019-01-23 13:38:39)


! Gegen Phantasiewege auf OSM !

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#39 2019-01-23 13:51:22

PT-53
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From: Oberschwaben (BW, DE)
Registered: 2013-09-01
Posts: 1,894

Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

@mr glee und chrmsk,
freut mich, daß ich mit meiner Meinung nicht alleine bin.
Grüße


Nein zu: In OSM wird alles, wirklich alles was sichtbar ist, und wenn es Schrott ist, eingezeichnet.
Ja zu: In OSM sollte nur das was sichtbar und sinnvoll ist eingetragen werden.

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#40 2019-01-23 14:26:33

geri-oc
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

Wir hatten das schon einmal:
Sind 30 cm "wilde Pfade" als path=* mit mtb:*=* einzutragen? Wenn ja, dann sind es auch Wildwechsel-Spuren, die ja auch begangen werden können.

Ein Weg entsteht m.E. durch häufige Benutzung oder durch Bearbeitung.
Wenn ein MTB-Pfad (Downhill) zwei, drei mal im Jahr benutzt wird , ist er durch Brems- und Schleuderspuren erkennbar, aber als Weg für normale Wanderer nicht nutzbar und da er auch nicht ausgezeichnet ist, sollte er auch nicht in OSM sein.

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#41 2019-01-23 14:50:26

Pfad-Finder
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

@chrsmsk: Im NP Müritz hat der Mitarbeiter Wege gelöscht, die selbst auf den offiziell ausgehängten Karten noch eingetragen sind. Im übrigen hat der NP Müritz ein sehr spezielles Regelwerk, zB ein grundsätzliches Recht, Wege außerhalb der Kernzonen zu begehen.

@Geri: Echte Wildwechsel sind schmaler als 30cm, und erlauben erwachsenen Menschen auch nicht immer den aufrechten Gang. Ein Downhill-Weg ist meistens breiter und bis in Kopfhöhe frei. Downhill-paths, die nur zwei-dreimal im Jahr genutzt werden, wachsen zu. Genauso übrigens Enduro-Schneisen.

Diejenigen, die Wege in OSM rückstandslos löschen möchten, sollten übrigens dran denken, dass der nächste Mapper, der vorbeikommt, den Weg wieder einträgt. Wer als Waldbesitzer oder Naturschutzverwaltung Wege weghaben möchte, muss sie sperren/unbenutzbar machen/zuwachsen lassen. Ist zwar mehr Arbeit als über OSM zu meckern, aber nur ein Weg, der nicht da ist, kann auch nicht eingezeichnet werden.

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#42 2019-01-23 15:13:28

Nakaner
Moderator
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

Pfad-Finder wrote:

@chrsmsk: Im NP Müritz hat der Mitarbeiter Wege gelöscht, die selbst auf den offiziell ausgehängten Karten noch eingetragen sind. Im übrigen hat der NP Müritz ein sehr spezielles Regelwerk, zB ein grundsätzliches Recht, Wege außerhalb der Kernzonen zu begehen.

Ich war im September 2017 aus Neugierde vor Ort. In meinem damaligen Posting und der restlichen Diskussion ist eigentlich alles geschrieben worden, was von den Beteiligten zu sagen ist.

Pfad-Finder wrote:

Diejenigen, die Wege in OSM rückstandslos löschen möchten, sollten übrigens dran denken, dass der nächste Mapper, der vorbeikommt, den Weg wieder einträgt. Wer als Waldbesitzer oder Naturschutzverwaltung Wege weghaben möchte, muss sie sperren/unbenutzbar machen/zuwachsen lassen. Ist zwar mehr Arbeit als über OSM zu meckern, aber nur ein Weg, der nicht da ist, kann auch nicht eingezeichnet werden.

Das ist in etwa das, was Leuten, die Sachen aus OSM löschen oder deren Löschung verlangen, geschrieben wird. Seien es Änderungssatzkommentare und Sperrnachrichten (bei hartnäckigen Fällen), aber v.a. Mails/Briefe an den FOSSIGS oder die OSMF. Was gelöscht wird, aber zu sehen ist, wird irgendwann absichtlich oder unabsichtlich erneut eingetragen werden.


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#43 2019-01-23 17:53:04

SunCobalt
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Registered: 2010-01-09
Posts: 3,810

Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

ich verstehe das ganze Thema nicht so ganz. Fußgänger können im Wald rumlaufen, wie sie wollen, Radfahrer unterliegen Beschränkungen. Jetzt gibt es Wege, die Fußgänger benutzen dürfen und Radfahrer nicht. Trotzdem fahren Radfahrer auf diesen Wegen. Jetzt wird gefordert, dass diese Wege, die für Fußgänger vollkommen legal nutzbar wären, aus Karten gelöscht werden. Warum darf ich als Fußgänger die Wege nicht mehr auf einer Karte sehen? Müssten dann auch Autobahnen gelöscht werden, wenn sie vermehrt illegalerweise von Radfahrern genutzt werden?
In dem Heise-Artikel steht als Forderung: "Kartografische Informationen über fremdes Eigentum dürften nicht einfach ins Netz gestellt werden". Also solange dem Kartenanbieter das Grundstück nicht gehört, soll er keine Kartographsiche Information mehr veröffentlichen dürfen. Damit wäre so gut wie jede Karte der Welt illegal...über die Arktis vielleicht nicht.
Ich verstehen ja das Anliegen, aber der Ansatz das Problem so zu lösen, ist doch vollkommen abwägig.


Thomas

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#44 2019-01-25 10:09:12

gormo
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Registered: 2013-08-01
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

chrsmsk wrote:

Es gab hier vor einiger Zeit schon mal eine ähnliche Diskussion, da gings um einen Nationalparkmitarbeiter in MV, der Wege in OSM gelöscht hatte, die eben konträr zur Besucherlenkung, ein wichtiger Aspekt eines jeden NP's, liefen. Er hat sich dann, für mich etwas überraschend, wohl weil er mit der Materie nicht richtig vertraut war, recht schnell von der OSM Forengemeinde einlullen lassen, so von wegen "Jaa, wir packen da ein "abandoned" davor und wichtig ist ja auch die OSM Historie.." Ich denke ein weniger naiver NP-Mitarbeiter wird ganz klar sagen: "So das wird gelöscht und Punkt Aus. "

Jo, und dann sagt die Community "Die Löschung reverten wir einfach mal". Dann gibts nen Editwar und der nicht-naive NP-Mitarbeiter wird wegen Vandalismus gesperrt. Alles schon vorgekommen. Geholfen ist damit niemandem.


OSM hat nicht das Ziel bis Ende des Monats einen vollständigen Datensatz der Welt zu enthalten.
(nach S.W.) - Aber weil die Welt vielfältig ist, weil sie auch im Detail interessant ist, mag ich genaue Karten (nach C.)

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#45 2019-01-25 10:33:04

aeonesa
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From: Thüringen
Registered: 2008-08-25
Posts: 910

Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

Inzwischen kursiert diese dpa-Meldung in fast jedem kostenlosen "Werbewurstblatt," was hier in der Gegend verteilt wird. Man braucht ja Text, um den Platz zwischen den Anzeigen zu füllen. roll
Welche Lobbyorganisation das lanciert und promotet, erschließt sich mir allerdings immer noch nicht.


Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht. (Lebensweisheit)

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#46 2019-01-25 11:32:01

Wulf4096
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From: Hamburg
Registered: 2018-10-23
Posts: 1,159

Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

Wir als OSM-Community sollten uns darauf konzentrieren, dass in OSM möglichst richtig gemappt und getaggt wird.
Wenn es einen offiziellen legalen Weg gibt, dann gehört der natürlich in OSM als solcher rein.
Wenn jemand illegal irgendwelche Wege in der Realität anlegt, dann sind es dennoch real existierende Wege. Also sollte man auch die mappen dürfen.
Natürlich kann jeder selbst entscheiden, ob er was mappt oder es aus seinlässt. Anderer Leute (korrekt gemappte) Sachen entfernen ist Vandalismus.

Ich sehe darin kein Problem. Vielmehr hat es Vorteile, wenn illegale Strecken gemappt werden und als solche auch erkennbar sind:
Die Grundbesitzer oder Polizei können selbst OSM nutzen und diese Strecke aufsuchen. Die können dann zurückgebaut oder blockiert werden. Dann können die auch aus OSM wieder raus, weil sie ja tatsächlich nicht mehr existieren. Oder man führt gezielte Kontrollen durch und kann die Nutzer dieser Strecken wegen Verstoß gegen die Gesetze belangen.
Wenn das durchgezogen wird, wird automatisch darauf verzichtet, illegale Strecken in OSM zu mappen :-)

Wenn das mit "illegalen Wegen" zu abstrakt ist: Lasst uns doch die Wohnungen von Drogendealer mappen. amenity=drugs, drug=cocaine. Die Polizei wird sich freuen!

Last edited by Wulf4096 (2019-01-25 11:34:44)

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#47 2019-01-25 11:44:18

geow
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Registered: 2012-12-16
Posts: 967

Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

aeonesa wrote:

Welche Lobbyorganisation das lanciert und promotet, erschließt sich mir allerdings immer noch nicht.

Soweit ich die Heisemeldung richtig verstehe sind das der Hessische Wakldbesitzerverband und der Landesforstbetrieb Hessen Forst.


Glück auf!
geow

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#48 2019-01-25 11:50:17

MKnight
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Registered: 2012-08-01
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Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

aeonesa wrote:

Inzwischen kursiert diese dpa-Meldung in fast jedem kostenlosen "Werbewurstblatt," was hier in der Gegend verteilt wird. Man braucht ja Text, um den Platz zwischen den Anzeigen zu füllen. roll
Welche Lobbyorganisation das lanciert und promotet, erschließt sich mir allerdings immer noch nicht.

Ich tippe da eher auf "rücksichtslose Radfahrer" als Thema, was immer zieht.


gesammelte Overpass-abfragen zu QA (hauptsächlich Strassenfehler) + verschiedene Stats zu Strassen-eigenschaften

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#49 2019-01-25 18:51:47

MitteloberrheinischerWaldameisenschreck
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Registered: 2017-05-16
Posts: 536

Re: Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

Wulf4096 wrote:

Lasst uns doch die Wohnungen von Drogendealer mappen.

Gute Ideee!
Deiner ist schon drin?
scnr wink

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