Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

Was legal und was illegal ist, wird oft nicht eindeutig sein. Wenn sich aber ein “Eigentümer wehement dagegen sperrt” ist es doch eindeutig illegal, oder?

Worauf die Allgemeinheit ein Recht hat, dagegen kann sich der Eigentümer so wehement sperren, wie er nur will, wenn er sich unbedingt zum Brot machen möchte. Und in den meisten mir bekannten Waldgesetzen hat die Allgemeinheit ein Recht darauf, den Wald zu Fuß zur Erholung zu nutzen.

Was anderes sind natürlich rein private Wälder, die nicht der Landesforstverwaltung unterstehen, aber da gehört einklich ein Zaun drum.

–ks

PS: „vehement“. Ich hab’s um des Zitates willen aber tropsdem übernommen.

Hat den die Allgemeinheit ein Recht … gegen den erklärten Willen und Rechte des Eigentümers (bezüglich Downhillstrecken!!!) ?

+1

Wird man annehmen… Es kommt aber mit unter drauf an… Privateigentümer wollen aber gerne mal Wege(flurstücke) nur für sich haben, obwohl es trotzdem öffentliche Wege sind, nur um den anderen eins auszuwischen und alles unliebsame zu vertreiben. Das Unliebsame ist alles, was Dritte machen. Da kommt mitunter ganz schnell der Egoismus und die Gier hoch…

Sven

Ich glaube kaum, dass man es verbieten kann, in Waldgebieten, die betreten werden dürfen (laut Waldgesetz), vorhandene Wege (selbst illegale) in OSM einzutragen, wenn man sie zudem sogar noch mit korrekten Access-Werten versieht. MTB-Fahrer, die sich an Regeln nicht halten wollen, werden diese Wege sowieso nutzen, egal ob eingezeichnet oder nicht. Erhalten Sie per Fahrrad-Navi den Hinweis, dass sie dort nicht herfahren dürfen - um so besser. Und für Fußgänger sind eingetragene (auch illegale) Wege Orientierungspunkte. Und sie dürften ja diese Wege sogar nutzen, sofern sie aufgrund der örtlichen Rechtslage sogar quer durch den Wald laufen dürfen.
Das Ansinnen, die Eintragung in OSM verbieten zu wollen ist meines Erachtens nur Ausdruck der Hilfelosigkeit gegen eine immer dreister werdende MTB-Community, die ohne Rücksicht MTB-Trails inklusive Steilkurven, Sprungschanzen etc. anlegt.
Ich selber habe einen solchen augenscheinlich illegal angelegten Trail in einem Waldstück ohne Betretungsverbot eingezeichnet, für Wanderer wäre die Benutzung ja auch durchaus legal. Einen frisch angelegten Trail in einer Naturwaldparzelle habe ich allerdings nicht eingezeichnet. Mal abgesehen, dass ich den Verlauf nur soweit nachvollziehen konnte, wie ich vom Rand der Naturwaldparzelle sehen konnte, gilt für dieses kleine Waldstück ein Betretungsverbot. Ich hätte überhaupt keine Möglichkeit, diesen Trail einzuzeichnen, ohne das Betretungsverbot zu missachten und auch kein Wanderer oder Spaziergänger dürfte diesen Weg benutzen. Radfahrer sowieso nicht.
Übrigens: Das Landesforstgesetz von NRW sieht auch für private Wälder regulär die Erlaubnis vor, das diese zu Fuß und per Rad betreten bzw. durchfahren werden dürfen. Radfahrer natürlich nur auf den Wegen (und nicht abseits von Wegen oder auf selbstangelegten Trails). Das Aussperren von Fußgängern und Radfahrern aus einem Privatwald ist nicht ohne weiteres möglich. Bedingung: Der Wald wird durch die Fußgänger und Radfahrer nicht geschädigt oder verändert (naja, so ungefähr… habe jetzt den rechtlichen Jargon nicht rausgesucht)

Bei uns in der Gegend gibt es einen asphaltierten Feldweg, der an einem Bauernhof vorbeiführt. Der Eigentümer hat ein Schild aufgestellt: Reiten verboten… ich habe mich erkundigt. Ohne Segen durch die zuständige Regionalverwaltung kann er dies gar nicht untersagen. Er müsste dafür ein berechtigtes Interesse nachweisen, dass dann gegen das Allgemeininteresse abzuwägen wäre.

Mir geht es (nur) um “echte illegale Wege”, insbesondere echte illegale Downhillstrecken!

Nein. Es ging in dem Zusammenhang und gewachsene Wege, die Teile von Wanderrouten wurden und daher nicht mehr illegal sein können.

–ks

In dem Beitrag ging es - ursprünglich - um illegale Dwonhillstrecken!

Selbst wenn der Oberwaldmeister letztinstanzlich gerichtsfest revisionssicher festgestellt hätte, das ein Weg illegal ist, ist da immernoch ein Weg. Der kann als Orientierungspunkt durchgehen (“ich muss an 3 rechts abzweigenden Wegen vorbeigehen, und dann beim vierten Abzweig nach rechts abbiegen”) oder den Anmarsch für Rettungskräfte verkürzen, wenn die wissen wo der Weg langläuft (auf einem Weg läuft es sich besser als querfeldein).

Wie gesagt, ich mappe auch sensible Gegebenheiten die ich vollkommen legal erfassen kann manchmal nicht, weil ich Gründe habe, das so (nicht) zu tun.
Wenn andere sowas mappen, mach ich korrektes Access-Tagging dran.

Ich halte das für ein Vorgehen mit Augenmaß, das ich z.B. auch aus dem Nationalpark Harz kenne: https://www.openstreetmap.org/way/136643699

Was diese echte illegale Downhillstrecken anbelangt, gebe ich die recht, die würden bei mir auch in die Kategorie “erfasse ich nicht” fallen…

Man kommt aber bei der Disskussion schnell in eine Grauzone, wo man abwägen muß… z.B. über Jahre etablierte Trampelpfade in einem Wandstück… Darum Verantwortung zeigen, bei dem, was man mappt und nicht gleich alles erfassen, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.

Sven

Dem kann ich mich anschließen.

Die Erlaubnis zum Spazieren im Wald gilt auch für rein private Wälder, sie gilt für Wald und Flur, mit Ausnahme von eingefriedeten Besitztümern, d.h. mit Zaun drum rum darf man natürlich nicht mehr rein.

Was hat das mit Downhillstrecken zu tun?

Im Prinzip nichts, aber auch irgendwie alles.
Wir reden hier auch irgendwie zwischen mindestens 3 Themen aneinander vorbei:

  • radfahren im Wald*
  • downhill fahren im Wald
  • mappen wir Pfade on the ground oder nicht
  • '“Wald” als Metapher für irgendwo offroad

Meine persönliche Meinung, die sich mit anderen hier im Thread deckt oder nicht: ein Pfad ist ein Pfad oder kein Pfad. Was illegal ist regeln Gesetze. Ein Pfad im Wald ist ein Pfad im Wald. Wenn ein Landesgesetz sagt, dass da kein Rad fahren darf, dann darf da kein Rad fahren. Der Pfad ist trotzdem da.
highway=path; bicycle=no, fertich. Nicht mehr unser “Problem”.
Ich werde kein sac_scale etc. dranschreiben, aber wenn’s wer anderes tut nunja; der “illegale” Pfad hat on the ground eine bestimmte Eigenschaft.

Das ist aber kontraproduktiv.
Wenn der ungewünschte Weg in OSM gemappt wird, kann der Waldbesitzer ja von der heimischen Couch feststellen, dass er nun raus muss, um den Weg zu renaturieren, dann stellt sich die Duldungsfrage nicht mehr.
Bei Mapverbot wäre der unerwünschte Weg womöglich länger realexistierend und geduldet …
Davon abgesehen scheint es auch weniger um OSM als um andere MTB-Datensammlungen zu gehen, wo die Strecken rumgereicht werden …

Eben nicht! Jedenfalls nicht bzgl. Radfahren.
In Ba-Wü gibt’s die Regel, nicht auf Wegen unter 2 m zu radeln (heftig umstritten) (und unter 3 m kein Reiten),
in Hessen die wachsweiche Regel mit “befestigt oder naturfest”,
andere Länder kenne ich nicht die Regeln zum Radeln im Wald.
Radfahren ist idR in allen Waldgesetzen nur auf Wegen erlaubt aber wann ist ein “Weg” ein Weg im Sinne des Gesetzes?
Zufußgehen ist dagegen auch abseits der Wege erlaubt.
Damit kann kein Weg im Wald illegal sein, weil ja Fußgänger überall laufen dürfen und damit auch auf angeblich illegalen Wegen.
Etwas anders sieht es aus, wenn im Wald zusätzlich ein Teil unter Naturschutz steht, dann gibt es aus diesem Grund womöglich Betretungsverbote abseits der Wege, manchmal auch auf Wegen.
Aber auch dann stellt sich wieder die Frage: wann ist ein “Weg” Kein Weg im Sinne des Gesetzes?
Das kann kein Mapper vor Ort ohne Schild o.ä. erkennen.
Da ist dann im Zweifel der Waldbesitzer oder die entsprechende Naturschutzbehörde in der Pflicht, ihre Verbote auch kundzutun per Schild oder unüberwindbares Hindernis.

Viel. Eine zum Bergabradeln illegale Strecke ist zum Bergablaufen eben nicht illegal. Damit kann die Erfassung für OSM auch nicht mehr illegal sein.
In Ba-Wü ist’s einfach, da kann man anhand der Breite ein bicycle=no dransetzen, im Rest von .de wird’s schwieriger

*) … und Naturschutzgebiete

+1 digitale Waldwege ist offenbar dpa-speech für gps tracks

In Bayern wird bewusst (MTBler sind schließlich willkommene Feriengäste) auf die Eigenverantwortung aller Waldbesucher, auf ein Miteinander und auf gegenseitige Rücksichtnahme gesetzt.

Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG:

Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Den Fußgängern gebührt der Vorrang.

Außer der Formulierung auf ”geeigneten Wegen” und “ohne Motoerkraft” gibt es keine weiteren Einschränkungen.

Quelle: https://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/308-die-rechtslage-in-bayern

Gruß
geow

als einstieg evtl ganz hilfreich: https://de.wikipedia.org/wiki/Straßenwidmung

das ist zu pauschal und zu “einfach” formuliert!
richtig (und dies auch nur vereinfacht und sinngemäß) müßte es heißen, das verlassen der wege im “wald” ist abhängig von den vor ort(!!) geltenden gesetzen, regeln und/oder kennzeichnungen bzw einfriedungen, sowie “waldstatus”, jahreszeiten, besondere umstände.

zum “wald-” status, Bsp: gekennzeichneter erholungswald, friedwald, “hundewald”, schutz- und ruhezone, naturschutzgebiete, fauna-flora-habitat, schonungen usw usw…

zu “jahreszeiten”: brut- und setzzeiten, weitere zeitliche reglementierungen bzw zur beeren- und pilzsaison. jahreszeitenbedingte wildruhezonen (ua. zonen um nistplätze besonders gefährdeter vogelarten)

besondere umstände: waldbrandgefahr, schneebruchgefahr, holzeinschlag, jagdereignisse.

zurück zum “weg”… :wink:
mir ist schon klar, dass gerade in der OSM-welt recht häufig die unterschiedlichsten auffassungen regelrecht aufeinanderprallen. und dies nicht nur zu diesem thema. deshalb halte ich es immer für ganz hilfreich auf bestehende regelungen zu verweisen…
wie jetzt zB aus dem *Musterblatt für die Topographische Karte 1:25 000 *
daraus mal zitiert:
*Nebenwege (Wirtschaftswege, Feld- und Waldwege III) sind alle untergeordneten Verbindungs- und Aufschluß-
wege mit oder ohne befestigte Fahrbahn. Sie werden im allgemeinen vollzählig in die Karte aufgenommen. Beson-
ders kurze im Feld oder Wald endende Wegestücke von weniger als etwa 250 m Länge sowie unbedeutende Schlei-
fen oder unbedeutende Verbindungswege werden nicht dargestellt.
*
und weiter
*Wichtige Fuß-und Radwege werden in die Karte aufgenommen, z.B. Verbindungen zwischen Wohnplätzen oder
Straßen, Abkürzungen von Straßen oder Wegen und die von den Gebirgs- und Wandervereinen besonders gekenn-
zeichneten Wanderwege. Im Gebirge können Wege in Zickzackform in ihrer Darstellung vereinfacht werden.
Fußpfade in Sumpfgebieten, Wege im Watt, Klettersteige und Pfadspuren im Hochgebirge. Wege auf Glet-
schern und ähnliche nicht deutlich erkennbare und nicht gesicherte Wege werden nur dann wiedergegeben, wenn
keine anderen direkten Wegeverbindungen bestehen.
*

mein ganz privates problem habe ich ja dann auch mit solch einer einstellung:

wenn “das” jetzt die kernaufgabe bzw kernkompetenz von OSM im allgemeinen sein sollte, würde ich meine (im grunde marginale) beteiligung dann richtig in frage stellen.

mal ganz davon abgesehen, dass ein unbedarfter “mapper” wohl kaum zwischen einer rückegasse, brandschneise, provisorischer ries-bahn und einer eigentlich richtigen “forst-straße” unterscheiden wird.

auslöser war ja nun wohl das mögliche kartieren von sogenannten “single-trails”. mit dem begriff “single-trail” lösen wir uns evtl auch mal von dem weitgefächertem begriff des “weges”.

https://de.wikipedia.org/wiki/Singletrail

abschließend: wenn ich dann noch einen wunsch frei hätte :roll_eyes:… würde ich doch empfehlen “single-trails” als solches nur dann zu “mappen” wenn diese auch wirklich SO draussen/vor ort eindeutig durch kennzeichnung/offizieller beschreibung und dergleichen zu erkennen sind. damit kommen wir dem waldbesitzer, dem trail-nutzer (weil ja dann eine legale nutzung) und auch der OSM-gemeinde wohl am meisten entgegen, oder?!

Ich denke, generell ist es wohl nicht das Problem der Natur in Deutschland, dass sie zu wenig von Zweibeinern für Freizeitaktivitäten genutzt wird.

Eine OSM Neu-Eintragung führt automatisch zu zusätzlichem Besucheraufkommen. Natürlich unterschiedlich stark. Freilich, früher gab es immer schon “Mund zu Mund Propaganda” oder Geheimtipps, meist von Einheimischen vor Ort. Eine Eintragung in OSM ist aber das exakte Gegenteil eines Geheimtipps, es ist ein Allgemeintipp. Wenn jetzt eine geschlossene, mitgliederbegrenzte Whats App- oder Facebook Gruppe sich gegenseitig GPS-Tracks zuspielt ist es irgendwo dazwischen, je nach Gruppengröße vergleichbar vllt. mit einer Stammtischrunde im Wirtshaus früher.

Ich denke, der Artikel bezieht sich schon mit dem Satz “und in offenen Karten Daten einstellen” ganz bewusst auf OSM.

Ich halte ein “OSM-Eintragungsverbot” (wie das umzusetzen wäre steht auf einem anderen Papier) für mich als Naturnutzer für eine weiche Maßnahme im Gegensatz zu Trail-/ Wegegeboten bzw. Befahrungs-/ Betretungsverboten , die in letzter Konsequenz z.B. in Naturschutzgebieten, Nationalparks etc. folgen könnten. Da könnt ihr noch so laut “Zensur!, Zensur!” schreien, für mich ist es nicht wirklich von Belang. Und sollte es der Natur eine gewisse Ruhezone wiedergeben, weil die Hürden für das Auffinden der Trails höher gelegt werden, bin ich sogar dafür. Allerdings fürchte ich, dass sich das Rad nicht mehr so einfach zurückdrehen lässt.

Es gab hier vor einiger Zeit schon mal eine ähnliche Diskussion, da gings um einen Nationalparkmitarbeiter in MV, der Wege in OSM gelöscht hatte, die eben konträr zur Besucherlenkung, ein wichtiger Aspekt eines jeden NP’s, liefen. Er hat sich dann, für mich etwas überraschend, wohl weil er mit der Materie nicht richtig vertraut war, recht schnell von der OSM Forengemeinde einlullen lassen, so von wegen “Jaa, wir packen da ein “abandoned” davor und wichtig ist ja auch die OSM Historie…” Ich denke ein weniger naiver NP-Mitarbeiter wird ganz klar sagen: "So das wird gelöscht und Punkt Aus. "

@mr glee und chrmsk,
freut mich, daß ich mit meiner Meinung nicht alleine bin.
Grüße