Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

Wer illegal handelt!
Ist daß ein Verbot jegliche Informationen ins Netz zu stellen?

das ist nur die Forderung von diesem Vertreter der Waldbesitzer, keine Panik, wärs der ADAC würde ich mir mehr Sorgen machen…

Bisher ist es jedenfalls nicht illegal, seine Wege per GPS aufzuzeichnen und mit anderen zu teilen

Nun, ich meine, daß diverse kleinere Wanderwege (z.B. um einen See herum) gerne mal keine gewidmeten Wege sind… Das sind Wege, die durch Gebrauch entstanden sind und irgendwann touristisch als Wanderweg ausgezeichnet wurden.

Sven

Dann sind sie aber nicht (mehr) illegal, oder?

In Niedersachsen darf man sowieso durch den Wald rennen wie man will (mit Einschränkungen): http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldLG+ND+%C2%A7+23&psml=bsvorisprod.psml&max=true .

Dann ist es ja nicht illegal, oder?
In diesem Beitrag ging es aber eigentlich um Downhillfahrer. Ist das in Niedersachsen auch überall erlaubt?

Nur mit Zustimmung oder Duldung der Eigentümer: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldLG+ND+%C2%A7+25&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Und dann übernimmt der Eigentümer - freiwillig - die Haftung für die “Verkehrssicherung”?

watt soll ich sagen, scheinbar ein schlecht recherchierter artikel?!
jedes bundesland hat (??) ein sogenanntes waldgesetz. dort wird eigentlich 'ne menge geregelt. ua. das betreten, befahren usw von “wald”. nur mal ein beispiel zum befahren von “wald” in hessen auszug **§ 15 HWaldG – Betreten des Waldes, Reiten und Fahren
**

*(3) 1 Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten
Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden
und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.
2 Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind,
gebührt in der Regel der Vorrang.
*

ich würde mal drauf wetten, dass ähnliches in jedem waldgesetz/bundesland so in etwa beschrieben und damit geregelt ist.
ein verbot des kartografieren von etwaigen (illegalen) downhillstrecken wäre ja dann ein doppel-gemoppeltes verbot!

Tja… gute Frage… Nach meinem dafürhalten, sind die nicht mehr so richtig illegal… Doch auch hier kann sich ein Eigentümer wehement dagegen sperren… Vergleiche die Wegegeschichte in Potsdam rund um den Griebnitzsee…

Im meinen Augen ist das stets Abwägungssache…

Sven

Was legal und was illegal ist, wird oft nicht eindeutig sein. Wenn sich aber ein “Eigentümer wehement dagegen sperrt” ist es doch eindeutig illegal, oder?

Worauf die Allgemeinheit ein Recht hat, dagegen kann sich der Eigentümer so wehement sperren, wie er nur will, wenn er sich unbedingt zum Brot machen möchte. Und in den meisten mir bekannten Waldgesetzen hat die Allgemeinheit ein Recht darauf, den Wald zu Fuß zur Erholung zu nutzen.

Was anderes sind natürlich rein private Wälder, die nicht der Landesforstverwaltung unterstehen, aber da gehört einklich ein Zaun drum.

–ks

PS: „vehement“. Ich hab’s um des Zitates willen aber tropsdem übernommen.

Hat den die Allgemeinheit ein Recht … gegen den erklärten Willen und Rechte des Eigentümers (bezüglich Downhillstrecken!!!) ?

+1

Wird man annehmen… Es kommt aber mit unter drauf an… Privateigentümer wollen aber gerne mal Wege(flurstücke) nur für sich haben, obwohl es trotzdem öffentliche Wege sind, nur um den anderen eins auszuwischen und alles unliebsame zu vertreiben. Das Unliebsame ist alles, was Dritte machen. Da kommt mitunter ganz schnell der Egoismus und die Gier hoch…

Sven

Ich glaube kaum, dass man es verbieten kann, in Waldgebieten, die betreten werden dürfen (laut Waldgesetz), vorhandene Wege (selbst illegale) in OSM einzutragen, wenn man sie zudem sogar noch mit korrekten Access-Werten versieht. MTB-Fahrer, die sich an Regeln nicht halten wollen, werden diese Wege sowieso nutzen, egal ob eingezeichnet oder nicht. Erhalten Sie per Fahrrad-Navi den Hinweis, dass sie dort nicht herfahren dürfen - um so besser. Und für Fußgänger sind eingetragene (auch illegale) Wege Orientierungspunkte. Und sie dürften ja diese Wege sogar nutzen, sofern sie aufgrund der örtlichen Rechtslage sogar quer durch den Wald laufen dürfen.
Das Ansinnen, die Eintragung in OSM verbieten zu wollen ist meines Erachtens nur Ausdruck der Hilfelosigkeit gegen eine immer dreister werdende MTB-Community, die ohne Rücksicht MTB-Trails inklusive Steilkurven, Sprungschanzen etc. anlegt.
Ich selber habe einen solchen augenscheinlich illegal angelegten Trail in einem Waldstück ohne Betretungsverbot eingezeichnet, für Wanderer wäre die Benutzung ja auch durchaus legal. Einen frisch angelegten Trail in einer Naturwaldparzelle habe ich allerdings nicht eingezeichnet. Mal abgesehen, dass ich den Verlauf nur soweit nachvollziehen konnte, wie ich vom Rand der Naturwaldparzelle sehen konnte, gilt für dieses kleine Waldstück ein Betretungsverbot. Ich hätte überhaupt keine Möglichkeit, diesen Trail einzuzeichnen, ohne das Betretungsverbot zu missachten und auch kein Wanderer oder Spaziergänger dürfte diesen Weg benutzen. Radfahrer sowieso nicht.
Übrigens: Das Landesforstgesetz von NRW sieht auch für private Wälder regulär die Erlaubnis vor, das diese zu Fuß und per Rad betreten bzw. durchfahren werden dürfen. Radfahrer natürlich nur auf den Wegen (und nicht abseits von Wegen oder auf selbstangelegten Trails). Das Aussperren von Fußgängern und Radfahrern aus einem Privatwald ist nicht ohne weiteres möglich. Bedingung: Der Wald wird durch die Fußgänger und Radfahrer nicht geschädigt oder verändert (naja, so ungefähr… habe jetzt den rechtlichen Jargon nicht rausgesucht)

Bei uns in der Gegend gibt es einen asphaltierten Feldweg, der an einem Bauernhof vorbeiführt. Der Eigentümer hat ein Schild aufgestellt: Reiten verboten… ich habe mich erkundigt. Ohne Segen durch die zuständige Regionalverwaltung kann er dies gar nicht untersagen. Er müsste dafür ein berechtigtes Interesse nachweisen, dass dann gegen das Allgemeininteresse abzuwägen wäre.

Mir geht es (nur) um “echte illegale Wege”, insbesondere echte illegale Downhillstrecken!

Nein. Es ging in dem Zusammenhang und gewachsene Wege, die Teile von Wanderrouten wurden und daher nicht mehr illegal sein können.

–ks

In dem Beitrag ging es - ursprünglich - um illegale Dwonhillstrecken!

Selbst wenn der Oberwaldmeister letztinstanzlich gerichtsfest revisionssicher festgestellt hätte, das ein Weg illegal ist, ist da immernoch ein Weg. Der kann als Orientierungspunkt durchgehen (“ich muss an 3 rechts abzweigenden Wegen vorbeigehen, und dann beim vierten Abzweig nach rechts abbiegen”) oder den Anmarsch für Rettungskräfte verkürzen, wenn die wissen wo der Weg langläuft (auf einem Weg läuft es sich besser als querfeldein).

Wie gesagt, ich mappe auch sensible Gegebenheiten die ich vollkommen legal erfassen kann manchmal nicht, weil ich Gründe habe, das so (nicht) zu tun.
Wenn andere sowas mappen, mach ich korrektes Access-Tagging dran.

Ich halte das für ein Vorgehen mit Augenmaß, das ich z.B. auch aus dem Nationalpark Harz kenne: https://www.openstreetmap.org/way/136643699