Vielleicht stimmt oben das aber auch gar nicht. Ich habe nämlich sowohl dieses als auch dieses hier gefunden.
Desweiteren meinte ich mich zu erinnern (und es scheint auch so zu sein), dass Z. 282 “Ende aller Streckenverbote” heißt und im wesentlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote umfasst. Und gerade in diesen beiden Fällen kann es eben schon sein, dass in die eine Richtung 70 gilt und die Straße zweispurig ist, in die andere Richtung hingegen 50 und nur eine Fahrspur zur Verfügung steht, samt Überholverbotszeichen.
Es gibt keine Landstraße als Klasse in Deutschland oder OSM. Du meinst vermutlich eine Landesstraße. Die hat nichts damit zu tun, ob die Straße übers Land oder innerorts verläuft, sondern salopp gesagt, wer sie gebaut hat und dafür verantwortlich ist.
Das sind ja noch Kleinigkeiten. In Thailand erlebe ich “lustigere” Sachen.
Biege in eine “Kreisstraße” ein, dort steht ein Schild des “Department of Rural Roads” mit ner Nummer. Ein paar meter (allenfalls 20) weiter noch so ein Schild - mit anderer Nummer, siehe z.B. https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?pid=734317#p734317
Oder radle ne Strasse entlang, plötzlich wechselt die Nummer, und ein Stückchen später zurück, z.B. https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=57022
Cool.
Hier hat nur StreetComplete abgefragt, ob die Baustelle fertig ist und das Construction rausgenommen. Dass die übrigen Straßen angepasst werden müssen würde nicht geprüft.
Ich weiß schon, warum ich von der OSM-Gamifikation nicht allzuviel halte. Vieles ist einfach zu komplex, als dass man es einer App-Automatik überlassen könnte.
So ganz verstehe ich das Problem nicht, aber ich denke du meinst, da ist eine 30er-Zone von einer Seite ausgeschildert, von einer nicht. In dem Fall würde ich gar nichts mappen, sondern erst mal eine Mail an die Gemeinde schreiben mit Bitte um Beseitigung des Problems. Das ist ja schon gravierend und da werden sie wohl auch zügig reagieren, denke ich.
Ein 30-Zone-Schild sollte definitiv nicht fehlen. Falls das wirklich so ist dass man von einer Richtung in die Tempo-30-Zone reinfahren kann ohne dass da ein Schild steht würde ich das der Gemeinde melden, denn das kann nur ein Fehler sein (Schild geklaut oder einfach vergessen, hoffentlich nicht…)
Die aufgemalten 30er Schilder sind zwar meines Wissens rechtlich nicht bindend sondern lediglich als Hinweis auf die Beschilderung gedacht - insofern ist es sicherlich gut, die zuständige Gemeinde darauf aufmerksam zu machen, dass Schilder fehlen. Ob sich vor Gericht aber ein Autofahrer tatsächlich damit rausreden könnte, dass dort zwar was auf den Boden gemalt war, aber kein Schild stand, wage ich zu bezweifeln.
Ich würde an die betreffenden Straßen trotzdem 30 als Tempolimit taggen. Wir müssen nicht den juristisch niet- und nagelfeste Situation wiedergeben sondern das, was vor Ort offensichtlich erkennbar ist. Und dort scheint doch offensichtlich erkennbar zu sein, dass dort tempo 30 gelten soll.