Kartografischer Verbot gegen wilder Downhillfahrer!?

In diesem Artikel wird über illegale Radstrecken im Wald berichtet:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Digitaler-Waldweg-Wildwuchs-entwickelt-sich-zum-Problem-4282880.html

Um was dagegen zu machen, fällt jemand nichts besser ein, als Verbote zu fordern, Kartografische Informationen über manche Waldwege ins Netz zu stellen! Das wäre gar nicht gut für OpenStreetMap!

Warum ?
Illegale Wege sollten nicht in OSM eingetragen werden.

Ich dachte, doch. Mit korrektem access=no, wegen on-the-ground-Regel.

Allerdings kommen wir da wieder in mein Lieblingsthema, die Mapperethik. Sensiblen Kram erfassen: ja oder nein.

In meinem Spezialgebiet erfasse ich keinen sensiblen Kram, aber ich tagge ihn, wenn andere was erfassen, korrekt.

Und wer hält sich daran?
Das ist doch auch ein weiteres Problem. Wenn Routen als “Verboten” gekennzeichnet werden, lockt genau das doch entspr. Typen an.

Nun, man sollte Verantwortung zeigen, bei dem, was man einträgt… Pauschal zu sagen, daß Illegale Wege nicht eingetragen sollen, funktioniert meinder Ansicht nach aber nicht… Es gibt keine Definition, was ein Illegaler Weg ist, der nicht nach OSM gehört und ein “illegeler” Weg, der durch allgemeinen Gebrauch entstanden ist, aber keine Wegewidmung hat, aber durch allgemeinen Gebrauch durchaus OSM-Relevant sein kann… Trotzdem können Dritte ihre Strecken Aufzeichnen und auf entsprechen Plattformen präsentieren, das lässt sich nicht verhindern…

Das hatten wir früher, nannte sich Zensur… Da wurden Karten bewusst verfälscht… Zum Glück wird sowas nicht kommen…
Wenn man alle Kartographischen Infomationen über Privatflächen aus dem Netz nehmen würde, wären die überwiegenden Flächen einer Karte weiß… Selten so einen Stuß gelesen…

Sven

Mir ist schon klar, daß eine Unterscheidung zw. Legal und Illegal schwierig ist.
Aber warum sollte ein illegaler Weg durch Gebrauch OSM-Relevant werden?
Nur weil andere das so machen?

Eigentlich haben die Waldbesitzer Angst, dass sie bei einem Unfall mit in die Haftung kommen könnten weil sie die Nutzung toleriert haben (so lese ich zwischen den Zeilen), und als Antwort kommt eine Maximalforderung zum Verbot des Mappens von Landschaft in Privatbesitz.
Rechtlich ist es ja bereits verboten, auf kleinen Wegen im Wald zu fahren, abseits von Wegen sowieso, d.h. es geht im Grunde darum, dass man es nicht schafft, die bestehenden Regelungen durchzusetzen (weil im Wald eben trotz allem noch so wenig los ist, dass es Personalverschwendung wäre, dort mit Polizisten zu patrouillieren um gelegentlich mal jemanden zu erwischen, der „wild“ mit dem Fahrrad fährt).

Ich sehe es wie Sven, das ist zwar eine Story in der Zeitung aber wird wohl keine weiteren Konsequenzen nach sich ziehen.

Wo steht das?

im Artikel: „Christian Raupach fordert daher Verbote: Kartografische Informationen über fremdes Eigentum dürften nicht einfach ins Netz gestellt werden. “Es muss eine gesetzliche Behörde geben, die das kontrolliert und den, der illegal handelt, mit einem Bußgeld belegt.”“

Wer illegal handelt!
Ist daß ein Verbot jegliche Informationen ins Netz zu stellen?

das ist nur die Forderung von diesem Vertreter der Waldbesitzer, keine Panik, wärs der ADAC würde ich mir mehr Sorgen machen…

Bisher ist es jedenfalls nicht illegal, seine Wege per GPS aufzuzeichnen und mit anderen zu teilen

Nun, ich meine, daß diverse kleinere Wanderwege (z.B. um einen See herum) gerne mal keine gewidmeten Wege sind… Das sind Wege, die durch Gebrauch entstanden sind und irgendwann touristisch als Wanderweg ausgezeichnet wurden.

Sven

Dann sind sie aber nicht (mehr) illegal, oder?

In Niedersachsen darf man sowieso durch den Wald rennen wie man will (mit Einschränkungen): http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldLG+ND+%C2%A7+23&psml=bsvorisprod.psml&max=true .

Dann ist es ja nicht illegal, oder?
In diesem Beitrag ging es aber eigentlich um Downhillfahrer. Ist das in Niedersachsen auch überall erlaubt?

Nur mit Zustimmung oder Duldung der Eigentümer: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WaldLG+ND+%C2%A7+25&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Und dann übernimmt der Eigentümer - freiwillig - die Haftung für die “Verkehrssicherung”?

watt soll ich sagen, scheinbar ein schlecht recherchierter artikel?!
jedes bundesland hat (??) ein sogenanntes waldgesetz. dort wird eigentlich 'ne menge geregelt. ua. das betreten, befahren usw von “wald”. nur mal ein beispiel zum befahren von “wald” in hessen auszug **§ 15 HWaldG – Betreten des Waldes, Reiten und Fahren
**

*(3) 1 Radfahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Wald auf befestigten oder naturfesten
Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden
und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.
2 Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind,
gebührt in der Regel der Vorrang.
*

ich würde mal drauf wetten, dass ähnliches in jedem waldgesetz/bundesland so in etwa beschrieben und damit geregelt ist.
ein verbot des kartografieren von etwaigen (illegalen) downhillstrecken wäre ja dann ein doppel-gemoppeltes verbot!

Tja… gute Frage… Nach meinem dafürhalten, sind die nicht mehr so richtig illegal… Doch auch hier kann sich ein Eigentümer wehement dagegen sperren… Vergleiche die Wegegeschichte in Potsdam rund um den Griebnitzsee…

Im meinen Augen ist das stets Abwägungssache…

Sven

Was legal und was illegal ist, wird oft nicht eindeutig sein. Wenn sich aber ein “Eigentümer wehement dagegen sperrt” ist es doch eindeutig illegal, oder?