Dem kann ich nicht folgen. Wenn auf einem Bauernhof eine gepflasterte Fläche ist, auf der der Landwirt mal seinen Traktor abstellt, mal dort einen Anhänger mit Heu ablädt, mal seine Kühe von einem Stall in den anderen treibt, was ist daran keine Bauernhofnutzung? Nur weil dort auch - wenn nicht gerade ein Traktor im Weg steht - dort der Postbote sein Fahrzeug abstellt? Oder weil vielleicht der Landwirt Wanderern gestattet, seinen Hof zu queren, obwohl es kein öffentlicher Grund ist?
Und was Einfamilienhausgrundstücke nimmt: Was ist denn Wohnnutzung, wenn die darauf angelegt private Zufahrt zur Garage keine Wohnnutzung ist? Auch der Gemüsegarten, auch der Spielrasen, auch der Vorgarten, auch das Carport oder die Garage wären dann keine Wohnnutzung. Was bleibt dann übrig? Das Haus. Vielleicht noch die Terrasse…
Die Fußgängerzone kommt in OSM als Fußgängerlinie daher.
Die Kirchtürme des Westwerks sind externe Gebäude.
Nebenbei: Du mappst residentials nach den örtlichen Schneeräum-usus? Und wenn die Gemeinde Satzung oder Vorgehen ändert, dann mappst Du das residential um, oder wie muss man sich das vortstellen. Also da würde ich dir stattdessen zur langlebigen Gartenzaun-Grenzziehung bei residentials raten.
Nein, nicht negativ, das hört sich zu negativ an.
Sagen wir mal so: die Darstellung einer Verkehrsfläche, die offensichtlich bis an die umgebenden Gebäudekanten reicht,
durch eine Linie die irgendwo zwischen den Gebäuden hindurchführt,
wobei beachtliche durch nichts definierte Hintergrund-Restflächen mitten im Ortskern entstehen, ist
suboptimal.
(Sollte dies der Angst geschuldet sein, Dinge in der Fußgängerzone, wie landuse=grass nicht mehr dargestellt zu bekommen:
dies ist durch vernünftige Stückelung der Fläche, sinnvollerweise an den Wechseln des Oberbelags, möglich - ganz ohne Multipolygone.
Die bisherigen highway=pedestrian-ways können als highway=servive über highway=pedestrian + area=yes führen.)
Lasst uns ab jetzt alle Straßen als “Verkehrsflächen” darstellen, denn das trifft auf jede Straße zu und noch stärker auf z.B. Einmündungen.
Die Frage ist bloß, ob das wirklich der Sinn von OSM ist
Hallo JokerGermany, der feine Unterschied ist: für das mappen von Fußgängerzonen gibt es bereits seit Jahren ein anerkanntes Flachenmapping, das m.W. auch auf der Standardkarte gerendert wird. Für alle übrigen Arten von Wegen gibt es das (noch) nicht.
Vielleicht haben wir uns missverstanden? Ich habe nicht gesagt, dass auf jedem Bauernhof oder Wohngrundstück immer was freigelassen oder anders getaggt werden soll, im Gegenteil sehe ich das als Ausnahme, kann aber vorkommen (z.B. wenn ein anderer Gewerbebetrieb zusätzlich auf einem Bauernhof oder Wohngrundstück ist). Für die Fälle die Du hier beschreibst bin ich jedenfalls einverstanden, die sind nicht auszuklammern.
Fußgängerstraßen (Zonen mappen wir ja nicht) sind insofern etwas anders, als für Fußgänger kein Rechtshaltegebot gilt (das es sonst auf allen Straßen gibt). Wir sind da aber sowieso nicht besonders konsistent, denn sobald in einer Fußgängerzone eine Einbahnstraßenregelung gilt, kann man sie nicht mehr als pedestrian mit area=yes mappen.
Das kann sein.
Und natürlich gibt es die von Dir beschriebenen Fälle, in denen aus einem Wohngrundstück oder einem Bauernhof eine Fläche ausgeschnitten werden muss.
Kann eigentlich jemand sagen, was so die maximale Kantenlänge für eine outer-Fläche sein soll? Das Teil hat laut JOSM inzwischen über 20 km Kantenlänge und wächst weiter…