Wir brauchen feste Regeln für die Verwendung von Multipolygonen!

Ich würde gemäß https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Proposal_process#Abstimmung verfahren. Ich habe noch einige Kommentare auf der Diskussionsseite im Wiki gesehen, ich kann die Fragen aber nicht so recht beantworten, weil ich mir bei der Antwort nicht sicher bin. In der Dokumentation wird ein Zeitraum von zwei Wochen nach der Bekanntgabe auf der Mailingliste vorgeschlagen, aber ich will niemandem hineinreden (es geht dabei ja nur darum, dass alle genug Zeit haben, ihre Meinung mitzuteilen).

Wenn es gewünscht ist, dass die Benutzernamen angegeben werden, würde ich die Vorlage {{user|}} empfehlen. Man könnte dann mit {{vote|abstain}} Begründung … {{user|…}} --~~~~ abstimmen.

SpaLeo wünscht in die Begründung aufzunehmen, warum die Empfehlungen nur für Deutschland gelten. Ich habe jetzt in den letzten Satz ein “deshalb” eingefügt. Damit dürfte auch das geritzt sein:

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Proposed_features/Empfehlung_zur_Verwendung_von_Multipolygonen#Proposal

Nachtrag: Ich mappe auch viel im (ostmittel-) europäischen Ausland. Solch haarsträubende MP-Teppiche, wie es sie hierzulande in bestimmten Regionen gibt, sind mir dort bisher nicht untergekommen. Ich fürchte, wir haben da ein spezifisch deutsches Problem.

Für Punkt 4 würde ich zwei Änderungen vorschlagen:

  • „Vermeide es nach Möglichkeit, die Nodes von Straßen, Bahnlinien und anderer Linienelemente mit Flächen zu ‘verkleben’.“ sollte man ganz streichen. Das Verkleben mit Verkehrswegen ist IMHO
  • „Nur Flächen dürfen untereinander verklebt werden.“: Statt „dürfen“ sollte „sollten“ verwendet werden. Es passt dann besser zum folgenden Satz.

Ansonsten ist es ganz gut. Ich würde dem Proposal zwar auch ohne die Änderungen zustimmen, aber mit den Änderungen könnte ich besser leben.

Das Abstimmung das Abstimmungsverfahren für Proposals sieht mindestens 8 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen oder mindestens 74 Prozent Ja bei mindestens 10 abgegebenen Stimmen vor. Zehn Stimmen halte ich jedoch für einen Witz für ein Proposal dieser Art halte. Der Sinn und Zweck ist ja, die sehr langen, wiederholten Diskussionen durch eine Abstimmung zu beenden. Deshalb würde ich sagen, dass für die Annahme dieses Proposals 100 (in Worten: einhundert) abgegebene Stimmen erforderlich sind. Wenn keine 74 von 100 Mappern hinter dem Text stehen wollen, kann man nicht von einer „Entscheidung der deutschen Community“ reden.

Da die Abstimmung im Wiki namentlich ist, kann jeder selbst kontrollieren, wie viele Sockenpuppen (entsprechend der Definition, die man verwendet) teilgenommen haben. Das erspart uns hoffentlich die Diskussion, ob man 98 oder 102 Änderungssätze für das Wahlrecht benötigt.

Es empfiehlt sich jedem, auf seiner Benutzer-Profilseite im Wiki anzugeben, welcher OSM-Account einem gehört – auf der OSM-Profilseite ebenso.

Wer seinen normalen Wiki-Account nicht mit seinem OSM-Account verknüpfen möchte, kann sich ja einen separaten Wiki-Account für diese Abstimmung anlegen. Damit verletzt man meiner Meinung nach nicht den Ein-Diskusisonsteilnehmer-ein-Benutzerkonto-Grundsatz (also, dass man nicht mit zwei Identitäten an einer Diskussion oder Abstimmung teilnehmen sollte).

diesen Satz hab ich nicht verstanden. IYHO was? Egal. Ich bin nicht dafür, den Satz zu streichen. Lineare und flächige Objekte sollten eher nicht verklebt werden.

@Nakaner: Bitte den letzten Satz komplettieren. So jedenfalls verstehe ich nicht, worauf Du hinauswillst.

Ich habe da bewusst “dürfen” gewählt, denn wenn große Flächen - z.B. Wälder - entlang von Straßen oder Bahnlinien aufgeteilt werden, sollten diese Flächen nicht wieder längs zusammengeklebt werden. Wenn wir jetzt wieder ins Kleinklein regeln wollen, wann und wann nicht geklebt werden sollte, wird es zu unübersichtlich, und irgendjemand findet dann doch Regelungslücken.

Lieber “weiche” Empfehlungen, die Bewegggründe und Grundsätze beschreiben, als ein knallhartes Regelwerk, das am Ende doch nicht wasserdicht sein wird.

Zu Punkt 4, Hätte ich dann auch noch was,

Wie ich auch schon in der Mailingsliste dargestellt habe, verstößt im Punkt 4. der Satz: “Überlege reiflich, bevor du Linienelemente wie Mauern und Zäune auf Flächengrenzen setzt.” gegen den eigentlich in OSM allgemein anerkannten Grundsatz: “Wir mappen, was “on the ground” zu sehen ist.” Und wenn auf dem Luftbild bzw. “on the ground” Flächen durch Zäune und Mauern begrenzt werden, dann ist das halt so einzuzeichnen.https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE_talk:Proposed_features/Empfehlung_zur_Verwendung_von_Multipolygonen

Ich würde den Satz so formulieren: Linienelemente, wie Säulen und Mauern dürfen nur auf Flächengrenzen gesetzt werden, wenn dies “on the ground” klar erkennbar ist.

“Linienelemente, wie z. B. Zäune und Mauern” ist mir zu vage, vielleicht sollte man es “Einfriedungen” nennen oder schreiben: “erlaubte Linienelemente sind: Zäune und Mauern” und sonst möglichst nichts Weiteres! .

Andernfalls sind wir wieder beim Allgemeinen Zusammentackern. Wenn es irgendwie auf hoher Zoomstufe so aussieht, als wäre der Zaun oder die Mauer neben der Flächengrenze, und wenn es nur 50 cm Abstand sind, dann sollte die Einfriedung parallel NEBEN die Flächengrenze gezeichnet werden, wegen der späteren besseren Editierbarkeit im Änderungsfall. Deshalb ist die Formulierung mit “reiflicher Überlegung” auch angebracht.

ich stelle die im proposal aufgestellte Behauptung, dass Multipolygon Teppiche für eine weitere Bearbeitung schädlich seinen mittels Videobeweis, in Frage: https://addresshistory.wordpress.com/2018/12/06/service-von-mit-ring-polygon-strukturen-versiegelten-landschaften-durch-umwandung-dieser-in-einfache-split-polygon-strukturen/

Der Satz verstößt nicht dem Grundsatz, im Gegenteil, er würde mit Bedacht genau so gewählt, damit man in jedem Einzelfall sich genau überlegt, ob solche Einfriedungen genau auf die Grenze gehören oder nicht.

Ja, wenn das so ist, dann tut man es so einzeichnen, wenn es aber nicht so ist, dann halt nicht. Einfriedungen haben Grenzabstände einzuhalten, sind also nicht immer die Grenze einer bestimmten Landnutzung. Der Acker jenseits eines eingefriedeten Grundstücks reicht niemals an die Einfriedung heran.
“Überlege reiflich” heißt eben nicht, dass nur Möglichkeit A zulässig ist und Möglichkeit B nicht, sondern der Mapper muss abwägen, was im konkreten Fall besser ist. Beides ist machbar, ein generelles Falsch gibt es hier nicht.

Ich habe das Gefühl, hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Eine Mauer oder eine Säule mappt man dort, wo sie ist, wo sonst?
Ob ich jetzt für eine Flächengrenze die vorhandene Mauer wiederverwende oder nicht ist doch eine andere Frage.
Umgekehrt, falls zuerst die Fläche erfasst wurde, und ich jetzt eine Mauer hinzufügen möchte, dann muss ich überlegen, ob die Mauer evtl. die Punkte der Fläche wiederverwendet oder neue braucht.

Hier noch paar Sachen die mir ein-/aufgefallen sind.

=> eventuell den Punkt 5. erweitern, (hinsichtlich eines direkten Verantwortungsprinzips) sodass sich die Hilfesuchenden bevor sie die derzeit aufgezählten Anlaufstellen wählen, sich zuerst beim verantwortlichen MP-Ersteller per PN (oder im CS) melden
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Proposed_features/Empfehlung_zur_Verwendung_von_Multipolygonen#Proposal
“Falls du unbeherrschbare MPs vorfindest und zweifelst, ob du …”

=> Sortierung:
Da, die Sortierung der Punkte von Beweggründe derzeit mit den beiden Punkten beginnen in denen es hauptsächlich um die Neumapper geht

  1. *"Unabhängig vom Editor wollen wir es allen Mappern … " *
  2. "Es fällt nicht nur Neulingen, sondern … "
    https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Proposed_features/Empfehlung_zur_Verwendung_von_Multipolygonen#Beweggr.C3.BCnde
    könnten auch die Informationen unter Proposal (1.-6.) danach sortiert werden.
    Daher eventuell den Punkt bei dem es zunächst mal um die Neumapper geht (derzeit 5. "Falls du unbeherrschbare MP … " ) nach oben ziehen (als Punkt 1.).
    https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Proposed_features/Empfehlung_zur_Verwendung_von_Multipolygonen#Proposal

=> die Beispiele (239022783 & 2337327) ggf. auf die aktuelle Objektversion fixieren (bekommt man das mit der overpass-turbo +date Funktion hin?)
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Proposed_features/Empfehlung_zur_Verwendung_von_Multipolygonen#Beispiele

=> vorzeitige Erwähnung der potentiellen Konsequenzen für Mitgliedskollegen, die der Empfehlung / dem Leitfaden nicht folgen
Abschnitt? ggf. neu anlegen?

Nebenbei, was ist hier:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Proposed_features/Empfehlung_zur_Verwendung_von_Multipolygonen#Kommentare
damit
" Der Proposal enthält keinerlei Begründung, warum …"
gemeint?

Danke für die Doku’, werde ich mir bei Gelegenheit ansehen.

Ich nutze den JOSM-Editor eher selten, könntest Du auch eine Anleitung für den iD-Editor erstellen?
Vielleicht könnten dann beide Verweise zu den Anleitungen mit ins Proposal aufgenommen werden. :slight_smile:

Hallo,

Entschuldigung, dass ich einen unvollständigen Text abgesendet habe. Es sollte heißen:

"Zum Verkleben mit Verkehrswegen sollte das Proposal IMHO nichts sagen, sondern das einem anderen Vorschlag überlassen. Grundsatz: Ein Proposal – ein Thema. Frederiks Vorschlag zum Verkleben von Verkehrswegen und Straßen trifft ja zu Multipolygonen vs. geschlossenen Ways und einfachen Multipolygonen vs. komplizierter Multipolygone auch keine Aussage. Ich schätze Frederik so ein, dass er nichts dagegen hat, wenn sich seines Textes annimmt und ihn zur Abstimmung bringt.

Ich stimme dir zu, dass die Regel weich sein sollte. “Sollten nicht” ist aber weicher als “dürfen nicht”. Zumindest ist das mein Verständnis. Man möge meine Deutsch-Kenntnisse korrigieren, falls ich da falsch liege.

Viele Grüße

Michael

Abgeshen davon, dass ich mich bei meinem Post vertippt habe und Säulen statt Zäune geschrieben habe bringst Du es auf den Punkt. Im Proposal ist es aber sehr schwammig formuliert und unterstellt aber, dass der Mapper es mit Absicht falsch mappt.
Deshalb: Was “on the ground” so ist, wird auch so gemappt.

So richtig verstehe ich nicht was Du damit meinst. Wenn im Gelände (“on the ground”) ein Fläche am Zaun endet, dann gehört der Zaun auch dorthin. Der Begriff Grenze, den Du hier einführst, ist missverständlich. Das Ende einer Fläche ist eine optische Abgrenzung und wenn da ein Zaun steht, wird er dort eingezeichnet. Wenn das zufällig auch die Grundstücksgrenze ist OK. Ich persönlich werde aber keine Grundstücksgrenze als solche mappen, weil sie von den Flächenbegrenzungen abweichen kann, wir keine Katasterkarte sind und sich solche Grenzen unbemerkt von der Öffentlichkeit durch Grundstückszusammenlegungen bzw. -teilungen ändern können. Außerdem kenne ich keine Quelle, die OSM konform ist, aus denen wir Grundstücksgrenzen ziehen könnten. Das Einfriedungen Grenzabstände einhalten müssen, wäre mir neu. Deshalb wäre selbst wenn, wir die Grundstücksgrenzen aus zulässigen Quellen hätten, ein willkürliches Setzen eines Zaunes auf die Grundstücksgrenzen zum Zwecke der Vereinfachung unzulässig.

In Thüringen zumindest können Einfriedungen direkt auf die Grenze gesetzt werden (Hecken natürlich nicht). Deshalb hilft auch hier, die Einhaltung der “on the ground Regel” :slight_smile:

@aeonesa: im Grunde sind wir uns weitgehend einig. Aber auch in Thüringen ist zu landwirtschaftlich genutzten Flächen ein Grenzabstand von 50cm einzuhalten.
Konstruiertes Beispiel: Ist die Weide/Koppel mit einem Zaun eingefriedet, dann kann oder sollter der Zaun direkt auf die Grenze des meadow gesetzt werden. Der gleiche Zaun begrenzt aber eben nicht gleichzeitig den daneben liegenden Acker. Zu diesem muss ein Abstand eingehalten werden. Anders gesagt, der Bauer kann nicht bis unmittelbar bis an den Zaun pflügen, da geht technisch wie rechtlich nicht. Kein Zaun an Ackerflächen. Deshalb: reiflich überlegen, wie ich eine Einfriedung mappe.

Zu den Zäunen und Mauern: Ich glaube, ihr wählt in der Debatte unglückliche Beispiele.

a) Wenn ein mit Zaun eingefriedetes Umspannwerk auf einem “Feld” steht, hat sicherlich niemand etwas dagegen, wenn der Zaun auf den Ring des Landuses “Umspannwerk” gelegt wird. Umspannwerk ohne Zaun geht nicht, Zaun ohne Umspannwerk wird es auch nicht geben, “reifliche Überlegung” sagt also: Ja, hier ist es vertretbar, Landuse und Zaun zu koppeln.
b) Meine Beobachtung in der Praxis ist, dass der Zaun gerne aus Bequemlichkeitsgründen auf die Flächengrenze gelegt wird (zB in P2 mit Shortcut “F” supereinfach), obwohl sich bei genauerer Betrachtung “on the ground” auch eine getrennte Führung beider Linien rechtfertigen ließe. Wenn eine nach heutigem Stand dauerhaft eingezäunte Kuhweide (Farmland) längs einer Straße liegt, und der Zaun erst einen Meter landeinwärts liegt, sollte “reifliche Überlegung” sagen: Späteren Mappergenerationen ist es sicherlich willkommen, wenn das Farmland etwas näher an die Straße herangezogen wird und der Zaun minimal landeinwärts gelegt wird, denn in fünf Jahren könnte der Zaun “on the ground” verschwunden sein. Ihn dann aus dem Landuse-Ring herauszufuddeln ist unnötig mühsam. (Microtagging-Überlegungen und landuse=road lasse ich jetzt mal außen vor).

@Nakaner:
a) In den bekannten Problemregionen gehen Multipolygonitis und Verkleberei Hand in Hand. Deswegen würde ich das nicht trennen.
b) “dürfen” ist weicher als “sollten”, nur “dürfen nicht” ist härter als “sollten nicht”. Hier ist positiv formuliert, also “dürfen” (weich).

@AB-inf-x-chg-AB: Warum keine Hilferufe an die MP-Ersteller? Die großen Multipolygonkünstler sind zum Teil nicht mehr aktiv, zum Teil sehr - sagen wir es mal vorsichtig - “individualistisch” unterwegs und allergisch gegen Eingriffe in ihre Kunstwerke. Deswegen ist ein Hilferuf dort nicht erfolgversprechend.

**@Mammi71 **Da hast Du mich erwischt. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind aber auch das Einzige wo das lt. ThürNachbG gilt.

Auch wenn ich mich jetzt wiederhole: Ich mappe eine Einfriedung an der Stelle, wo sie ist (Luftbild bzw. Vor Ort Besichtigung); nicht an der evtl. abweichenden Grundstücksgrenze und auch nicht wo sie evtl. sein sollte, um Vereinfachungen zu erreichen. Und wen eine Deckungsgleichheit mit Flächenrändern vorliegt, dann ist es halt so.

Vielleicht sollte man den von mir kritisierten Satz auch so schreiben:
*
Einfriedungen, wie Mauern, Zäune o.ä. sind grundsätzlich an Ihrem tatsächlichen Standort, entsprechend Luftbild oder Vor-Ort-Besichtigung, zu mappen. Deckungsgleichheiten mit Flächen sind gründlich zu prüfen, ob Deckungsgleichheit vorliegt.
*
@Pfadfinder Bei Landuses bin ich mit Dir einer Meinung. Dann sollte aber der Landuse dem Zaun angepasst werden. Der Landuse ist virtuell der Zaun ist wirklich da.

Zum Thema Weide: Wenn die Grasfläche über den Zaun hinausgeht, ist das auch so zu zeichnen. Wenn es deckungsgleich ist, dann eben auch so.

Was mich an dem Teilsatz aus Punkt 4. eigentlich stört, ist, das damit unterstellt wird, dass jeder Mapper es sich einfach macht und solche Sachen einfach generalisiert, indem er die Flächen einfach verklebt…

Grenzmarkierungen. Die kann man mappen, sind vor Ort verifizierbar. Ziemlich einfach ist das zum Beispiel bei (Neu-) Baustellen

Nicht jeder, aber ziemlich viele. :slight_smile: Generalisieren ist ja auch nicht grundsätzlich falsch; als problematisch sehe ich es nur an, wenn es auf Kosten der Wartbarkeit und der Klarheit geht.