Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020

Nix.

30.08.2018
https://twitter.com/OpenNRW/status/1035062094931128320?s=19

Danke 
 ok 
 dann heisst es zur Abwechslung mal warten 
 :wink:

Ich fasse mal kurz die aus diesem Thread zusammen, so wie ich ihn verstanden habe, um MissverstÀndnisse zu vermeiden:

Mich interessiert insbesondere die Grenzen der Schutzgebiete (Naturschutz, Landschaftsschutz, etc.), die ich einerseits unter

http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities&version=1.1.1

als auch unter

https://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS
(via https://open.nrw/dataset/ef9d0151-7746-44d6-9930-36482ea550cdbkg))

erhalten kann.

Bei beiden kann man folgendes im XML lesen:

Allerdings wird letzterer in WMS_Capabilities Version 1.3.0 angeboten.

Kann ich den alten Link jetzt noch wegen der einst erteilten Sondergenehmigung nutzen, den neuen allerdings noch nicht?

ok, ist 'ne Weile her 
 also meine sporadische Frage: Was Neues?

Gruß
tux67

/Zybismus-Mode ON
OpenData in NRW / D? Mit Prof. Pinkwart und Co?

:laughing:

Das wird doch nichts! Neuland
 ihr wisst schon!
Upload-Filter! Das ist jetzt erstmal wichtig!

“Rechtsgutachten
” Sicher! DafĂŒr haben wir ja 2017 ein OpenData Gesetz bekommen! Trotzdem nochmal und nochmal und nochmal prĂŒfen!
LĂ€cherlich!
https://netzpolitik.org/2018/bundesregierung-schiebt-open-data-und-open-source-auf-die-lange-bank/
**
/Zybismus-Mode OFF**

(Ehrlich gesagt: Ich kotze im Strahl
) :frowning:

Nach oben hol, da mittlerweile 2019 ins Land gezogen ist. :expressionless:

Wer hat denn einen Twitter Account und kann da nochmal hinterzwitschern (oder eine eMail Adresse bei der man nachhaken kann?)

Gruß
tux67

Ich war so blöd und habe noch diverse Changesets hochgeladen gehabt, in denen ich noch den WMS-ALKIS-Layer in JOSM benutzt hatte. Sollte ich das besser revertieren?

P.S.: Ich verstehe dann nicht, weshalb der WMS-Layer dann nicht besser direkt komplett abgeschaltet wurde (zur Sicherheit).

Das Gutachten ist da: https://open.nrw/rechtliches-kurzgutachten-zur-verwendung-von-lizenzen-fuer-open-data

Also auf deutsch: Die Antwort ist jein. :slight_smile:

Ich bin entzĂŒckt! Schon auf S. 4 wird ja das Hohelied der Datenlizenz Deutschland 2.0 gesungen:

Also alles vollkommen easy! Komisch nur, dass ich als rechtlicher Laie dennoch recht genau verstehe, was ich z.B. mit einer Bilddatei machen darf (und was nicht), die unter CC BY-SA 4.0 steht, dass aber auch die Juristen ein so langes Kurzgutachten brauchen, um uns zu erklĂ€ren, dass die Nutzbarkeit der unter der Datenlizenz Deutschland 2.0 stehenden Geodaten fĂŒr OSM 
 ja was nun ist? Das Fazit auf S. 27 ist so kryptisch und vieldeutig, dass man sicher zehn weitere, diesmal sehr lange Gutachten braucht, um zu klĂ€ren, was das Ergebnis dieses Kurzgutachtens eigentlich bedeutet. :laughing: Man beachte Formulierungen wie „eingeschrĂ€nkt“, „haben können“, „kollidieren aber auch nicht“, „wenn man ansieht“, „es empfiehlt sich“ 


“Dazu wird in dem Bericht ein Lösungsansatz basierend auf dem OpenStreetMaps-Gedanken vorgestellt: Als ausreichend erachtet wird eine Veröffentlichung mit einem Quellenvermerk in Form einer Contributors List, wĂ€hrend Nutzer auf der entfernteren Stufe eine RĂŒckverfolgbarkeit ĂŒber die Seite des Erstveröffentlichers sicherstellen mĂŒssen.”

Reicht uns das nicht?

Das Fazit aus Seite 17, 5.3.6:
“Die dl­-de/by­2­0 ist mit der von der OpenStreet Map­Community verwendeten ODbL 1.0 nicht vollstĂ€ndig kompatibel.”

Fazit aus Seite 20, 5.4.3.1.5.:
“Es besteht grundsĂ€tzlich eine InkompatibilitĂ€t.”

Sowie Seite 30, 6.2:
“Im Ergebnis bestehen daher zwischen insbesondere der dl-de/by-2-0 und den anderen Open Data-Lizenzen KompatibilitĂ€tsprobleme.”

Ist das nicht deutlich genug?

Und das Ergebnis unter 6.3 heißt: Man will das auch gar nicht Ă€ndern


Verstehe ich richtig, dass Ihr zwei unterschiedliche Dinge meint – Geofreund1, dass die Nutzung doch möglich sein sollte, pyram, dass sie es nicht ist? Genau das wollte ich ja mit meinem sarkastischen (und wohl missverstĂ€ndlichen, sorry!) Beitrag sagen: Was dieses „Kurzgutachten“ nun konkret fĂŒr uns bedeutet, ist nicht ganz leicht zu verstehen. Oder, wie Chris es auf den Punkt gebracht hat:

@Geofreund1:
Du zitierst ja die Zusammenfassung auf der Website [1]. Steht diese schöne Formulierung, die eine Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW durch OSM doch immerhin möglich erscheinen lĂ€sst, auch irgendwo im Gutachten-Text (der PDF-Datei)? Ich habe es nicht gefunden, bin aber vielleicht auch einfach gerade zu mĂŒde 


Hat hier jemand einen Link zu der von pyram zitierten PDF? Im Thread finde ich nur den Link zu dem “Kurzgutachten”.

Dieses interpretiere ich ĂŒbrigens so:

Die Gutachter kamen zum Schluss, dass es KompatibilitĂ€tsprobleme gibt. Ich nehme an, damit ist die Rechtsunsicherheit gemeint die schon in dem “Denkmalschutz Hamburg” Thread Thema war: Dass die Lizenz nicht festlegt wo der Quellenhinweis anzubringen ist und so Interpretationsspielraum (fĂŒr Lizenzgeber) bietet. Mit anderen Worten, Lizenzgeber könnten der Meinung sein, dass die Art von Quellenvermerk wie wir ihn fĂŒhren, in ihren Augen nicht reicht.

Daher kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass man erwĂ€gen sollte, die Lizenz dahingehend weiterzuentwickeln, diesen Interpretationsspielraum zu schließen indem man explizit erwĂ€hnt dass es generell als ausreichend erachtet wird, den Quellenvermerk in Form einer Contributors List
 zu fĂŒhren.
**
In dem konkreten Fall**, Geobasisdaten NRW, reicht es also, wenn man das Amt in NRW fragt, ob es denn nun ihrer Interpretation der Lizenz entspricht, dass der Quellenvermerk gefĂŒhrt werden darf wie wir ihn fĂŒhren. Da sie dies selbst in ihrem eigenen Gutachten vorgeschlagen haben, halte ich es fĂŒr unwahrscheinlich dass die Antwort dann negativ ausfĂ€llt.

Die Antwort kann dann in DE:Permissions dokumentiert werden, so wie ich es neulich fĂŒr die Antwort vom Denkmalamt Hamburg (auch Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0) gemacht habe.

Der Link zum PDF ist im Kurzgutachten.

Also ist der Stand haargenau der Selbe wie vor dem “Gutachten”: Nichts genaues ausser Mutmassungen und geht nicht, weil 
 weiss man nicht.
Dieses Gutachten ist ĂŒberflĂŒssig und bringt niemanden weiter.

Naja, zumindest wird dieses Gutachten viel Geld - unser Geld - gekostet haben.

Und hĂŒbsch sieht es aus. :wink:

Gruss
walter

Der hier gepostete Link ist zu der Pressemeldung: https://open.nrw/rechtliches-kurzgutachten-zur-verwendung-von-lizenzen-fuer-open-data
Ganz unten ist das Kurzgutachten verlinkt: https://open.nrw/sites/default/files/atoms/files/opennrw_rechtl_gutachten_datenlizenzen_lowres_web.pdf

Zusammengefasst wie ich das alles verstehe:

  • Es besteht eine eingeschrĂ€nkte EinwegkompatiblitĂ€t zwischen dl-de/by-2-0 und ODbL. Einweg in dem Sinne, dass unter dl-de/by-2-0 stehende Daten unter ODbL veröffentlicht werden können, aber nicht umgekehrt. EingeschrĂ€nkt in dem Sinne, dass auch weiterhin die Namensnennung aus der dl-de/by-2-0 zu beachten ist, die Daten dann also unter beiden Lizenzen zugleich stehen.
  • Ob eine Nutzung von Daten nach dl-de/by-2-0 in OSM grundsĂ€tzlich möglich ist, ist unklar. Es wird weder ein klares Ja noch ein klares Nein gegeben. Heißt aus meiner Sicht: Abschließende KlĂ€rung wĂŒrde erst die Rechtsprechung liefern, so jemand mal eine Klage anstrengt. Ich sehe aber eine Tendenz zu “Ja”.
  • OSM wird empfohlen, in der Contributors List etwas mehr zu schreiben (Textbaustein wurde bereitgestellt) und die Contributors List leichter auffindbar zu machen.
  • Um Bedenken auszurĂ€umen, können Datenbereitsteller (Behörden) klarstellen, dass ihnen die Namensnennung in der Contributors List ausreicht.
  • Ggfs. können Bereitsteller auf die dl-de/zero-2-0 ausweichen oder es wird mal eine dl-de/by-3-0 erstellt.
  • Ob Mapper im Changeset die Quelle nennen mĂŒssen, wird scheinbar ĂŒberhaupt nicht angesprochen.

tl;dr:

Wenn es InkompaktibilitÀten zu Creative Commons gibt, dann sollen sie doch ihre Lizensierung auf Creative Commons umschalten und die Deutsche Datenlizenz 2.0 vergessen. Das ist jetzt die notwendige Konsequenz, die aus diesem Kurzgutachten gezogen werden sollte. Der BUND vernachlÀssigt OpenData eh bzw. will anscheinend in die Zukunft nicht mehr investieren bzw. hat nicht verstanden was die OSM Mapper schon lÀngst verstanden haben.

Oder muss eine LizenzĂ€nderung vom Bund genehmigt werden? Wenn ja, dann sind wir fĂŒr viele Jahre verloren.