Sternenparks

Hi,
haben wir schon Attribute für Sternenparks? Es handelt sich um zertifizierte Gebiete mit niedriger Lichtverschmutzung.

Kann man boundary=protected_area dafür nutzen?

protect_class 13 oder 19 erscheint mir halbwegs passend.

In D-Land gibt es derzeit 4:

-Sternenpark Eifel
-Sternenpark Westhavelland
-Sternenpark Rhön
-Sternenpark Winklmoosalm

Chris

Da es sich nicht um administrativ festgelegtes Gebiete mit bestimmten Regeln handelt, sondern sich die Regionen selbst um diese Zertifizierung bemüht haben, würde ich nicht boundary=protected_area verwenden.

Wie wäre es mit boundary=dark_sky_preserve ?

Gibt’s zwar noch nicht, hört sich aber gut an. :slight_smile:

Mh, vielleicht müsste man das ein wenig präzisieren. Denn es scheint bspw. auch einen Sternenpark Schwäbische Alb zu geben. Wie kann man das also unterscheiden? Gibt es da verschiedene Zertifizierer? Unterschiedliche Stadien oder Stufen? Wäre nett wenn man das ins Tagging mit einfließen lassen könnte…

Jo, die haben sich die Zertifizierung als Ziel gesetzt.

Eventuell erstmal certified=yes/no taggen.

Ist das sowas wie ein Premium-Wanderweg nur ohne den Wanderweg? Cool… :confused:

Mmm, unterteilen in boundary=dark_sky_park / dark_sky_preserve / dark_sky_reserve?

Ja, und mit willkürlicher Grenzziehung und ohne “map what’s on the ground” - Regel. IMHO ist das eher nix für die OSM Datenbank.
Cepesko

So zumindest ungefähre Grenzziehungen sollte es schon geben. In der Regel werden die vermutlich auch vor Ort an mehreren Stellen an Infotafeln zu finden sein. Und diese Gebiete haben dann auch oftmals eine kleine entsprechende Infrastruktur, die ebenfalls auf solchen Infotafeln aufgeführt werden wie bspw. geeignete (nummerierte) Beobachtungsplätze mit Bänken, Liegen oder wo das Campen erlaubt ist, tlw. Beobachtungstürme, etc.

einklink

Vielleich nicht ganz das Thema, aber fallen denn solche Informationen (also von Karten vor Ort) nicht unter das Urheberrecht bzw. dürfen die einfach so übernommen werden? Ich habe mich das desöfteren bereits gefragt, wenn vor Ort

a) eine Beschreibung, etwa über einen geänderten Wanderweg mit kompletter Wegeführung steht oder
b) eine Karte der Umgebung mit mehreren Wanderwegen.

Spätestens bei b) hätte ich eigentlich eine Unzulässigkeit der Übernahme vermutet, aber wo ist die Grenze?

Die Grenzen der Gebiete orientieren sich zum Großteil an anderen Grenzen (zB Gemeinde-/NSG-Grenzen).