Hättest du genau das getan, dann wäre auch alles gut. Dagegen kann sanifair in der Tat gar nichts machen, aber wenn du ihre Datenbank bzw. -sammlung kopierst dann schon.
PS: Und wer sagt dir überhaupt, dass die Standortdaten von Sanifair überhaupt alle korrekt sind und auch so den Ansprüchen von OSM genügen? Erst letztes Jahr wurde versucht die Tankstellen eines größeren Unternehmens zu importieren … und naja, die Daten waren echt unterirdisch schlecht …
Merci, an dieser Stelle hätte ich nicht gesucht, weil ich eher eine Art Bekanntgabe durch OSM-Leute erwartet hätte, die eine formale Vereinbarung treffen. Oder es gibt eine Stelle auf der Website des VVB, dass OSM die Informationen nutzen darf. In beiden Fällen bräuchte OSM eine zentrale Stelle, die auf diese Vereinbarungen je VVB verweist, damit die Mapper korrekt arbeiten können.
Habe jetzt mal nach zwei VVBs im OSM-Wiki gesucht:
KVV (Wikiseite https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Karlsruhe/Nahverkehr): Verweise auf Karten, die mit Hilfe von OSM verschiedene Aspekte des KVV darstellen (z.B. Karte für Blinde), aber keine Aussage zur Verwendung der Informationen auf den Webpages des KVV für OSM.
Das ist ein großer Unterschied. Das hättest du machen können, richtig. Dazu musst du nur erstmal die Standorte kennen, um da hinzufahren und zu erheben
Wir dürfen aus keinen Datenbanken kopieren, fertig aus. Auch keine Informationen, die vor Ort klar sichtbar sind. Weil das Datenbankwerk als Ganzes geschützt ist.
Als ich vor ~2 Jahren mal dran war, Autogastankstellen in England zu erfassen, hab ich nicht die Website-Angaben abgeschrieben (die sowieso unvollständig oder veraltet sind), sondern die dort angegebene Telefonnummer der betreffenden Tankstelle genommen und da angerufen. Wie es jeder Autogasfahrer machen würde, der da hinfahren will, denn in England sind die leider ziemlich dünn gesät. Die persönliche Info von der Tankstelle hab ich als Hinfahr-Ersatz aufgefasst und (unter der Annahme, dass die mich nicht anlügen) gemappt – war ja eine individuelle Datenerhebung, kein Datenbankauszug. So was geht.
Wer behauptet denn, das dieses Vorgehen illegal ist? Ich will nicht ausschließen, dass irgendwelche Unternehmen so etwas behaupten, aber falsch ist es trotzdem. Es ist Geoinformation, die im öffentlichen Raum liegt und keiner Geheimhaltung unterliegt.
Im übrigen: Wenn Du Dir Route selbst abfährst, tust Du etwas sehr löbliches. Du verlässt Dich nämlich nicht auf die bisweilen inkorrekten Daten der Verkehrsunternehmen.
Absatz 2 sagt sinngemäß “aus Datenbanken entnehmen ist unzulässig, auch keine Informationen, die man vor Ort vorfindet.”
Absatz 1 interpretierte ich damit: “Standorte kennen” = eben kennen und nicht aus DB entnehmen — ziemlich schwierig bei Klos, aber auch Bushaltestellen in unbekanntem Gebiet.
Dass das Abfahren per se (ohne Beschaffung des DB-Wissens) legal ist, ist klar. Aber wenn man das Prinzip der Justiz, dass alle aus einer illegalen Aktion beschafften Informationen (auch Folgeaktionen, die nur aufgrund von Informationen aus der ersten illegalen Aktion möglich wurden) nicht verwendet werden dürfen, anwendet, würde man zu dieser Interpretation kommen.
Aus Deiner Reaktion entnehme ich, dass Du das anders gemeint hast: Die Beschaffung der Standorte aus der DB “vergiftet” nicht die IP-Legalität der Vor-Ort-Recherche. Das war auch mein Stand, ich hatte schon einen Schrecken bekommen (daher die Nachfrage).
An dieser Stelle noch der Hinweis auf den anderen Topic Freigaben der Verkehrsverbünde für Informationen zu Buslinien. Antworten dort würden die Diskussion hier (zumindest in Bezug auf Buslinien) beenden. Wenn Ihr mal reinschaut und weiterführende Verweise hinterlasst …
@Bicycle Tourer: Genau. Du darfst die Datenbank als Grundlage deiner persönlichen Vor-Ort-Datenerhebung nutzen. Das wäre ja auch gar nicht nachweisbar. Du darfst aber nicht die Daten direkt von einer Datenbank in die andere übertragen.
Auch eine PN an seinen OSM-Account geschickt? Kommt immer wieder vor, dass Leute die Adresse, mit der sie sich angemeldet haben, danach nicht mehr lesen, weil sie damit rechnen, alle Mitteilungen über die Website zu bekommen, wie in sozialen Netzwerken üblich.
Sorry, dass ich jetzt erst antworte, unter der Woche habe ich leider keine Zeit.
Sanifair hat leider noch nicht geantwortet, ich werde nächste Woche mal anrufen, dann komme ich vermutlich schneller zu einer Antwort.
PS: Bitte nicht wundern, wenn ich nächste Woche nicht antworte, ich habe meistens nur am Wochenende Zeit…
Stimmt, da hatte ich mich im Datum seiner Anfrage hier wohl verlesen.
Trotzdem ist eine Klärung schnellstens erforderlich, um bei einem möglicherweise erforderlichen Revert Konflikte zu vermeiden. Daher war meine Anfrage nicht ganz falsch.
Ich habe auch eine PN gesendet!
toilet-mapper hat wohl auch schon hier im Forum geantwortet. Da er neu hier ist, scheint die Antwort noch auf Freigabe zu warten.
kurze Zusammenfassung:
Die Eintragungen waren kein böser Wille, nur Unkenntnis der Rechtslage!!
Sanifair hat leider noch nicht geantwortet, er wird nächte Woche mal eine Lösung mittels Telefonat versuchen.
… und dann gebe ich hier mal die mir in der Nachricht gestellte Frage weiter: “Kann man die Daten zwischenzeitlich sperren und wenn ich eine Erlaubnis habe dann einfach wieder freischalten? Oder ist das nur mit relativ viel Aufwand verbunden?”
Eine Lösung hierfür wäre wohl, die toilet-mapper-eigenen Änderungen herunterladen, lokal speichern und vorübergehend in der OSM-Datenbank zu revertieren. Später dann, bei einer Freigabe durch Sanifair wieder hochladen…
Da ich aber nicht weiß, wie das funktioniert: Vielleicht kann das hier mal jemand einfach und anfängerfreundlich erklären, falls dies überhaupt möglich ist. Damit wäre toilet-mapper sicher geholfen!
Vom Verfahren her würde ich mittels JOSM einen Revert der betreffenden Changesets machen. Und wenn irgendwann klar wird dass diese Inhalte erlaubt sind, die bei dem Revert erzeugten Changesets einfach wieder reverten … (dann natürlich genauer ansehen, ob irgendetwas in der Zwischenzeit geändert wurde).
Leider habe ich nicht auswendig drauf, wie das genau in JOSM geht (habe es zu selten genutzt ).
Ich habe bei Sanifair angerufen, mir konnte bzw. durfte allerdings keiner persönlich Auskunft erteilen, man habe es an die zuständige Abteilung weitergeleitet, die mir per Mail antworten soll.
Bis jetzt habe ich allerdings noch keine Antwort erhalten.
Ich habe jetzt auch mal die Licensing Working Group kontaktiert und gefragt, was ich jetzt machen soll, vielleicht kennen die ja einen einfachen Weg das kurzzeitig zu sperren…