EU-Urheberrechtsrichtlinie und ihre Folgen für OSM

Ich pausiere meine Aktivitäten hier, bis die Zukunft von OSM geklärt ist.

Ist doch ganz einfach, dann werden Openstreetmap und co. zukünftig für europäische IPs gesperrt. Wer trotzdem noch beitragen will, muss sich einen VPN in ein freies Land wie den USA besorgen. Die anderen Seiten wie Google und YouTube werden das eh tun.

Wir sind jetzt in dieser Übersicht des Verfahrens im 2. Kästchen von oben. Bis der Text Richtlinie ist und umgesetzt ist, ist die Wortwahl nicht so entscheidend. Die Richtung ist allerdings festgelegt.

um zu Filtern musst Du ja auch etwas für die Prüfung haben. Ohne Filterkriterien bringt Dir kein Filter etwas. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Google, TomTom, etc uns ihre Datensätze schicken, damit wir unseren Filter erstellen können. Oder sie müssten eine Schnittstellen, wo Du Content prüfen lassen kannst, aufsetzen. Theoretisch gingen auch Hashes. Aber das Problem bei allen Verfahren ist doch, dass Du nur 1mm Abweichung haben musst und schon hast Du keine Übereinstimmung mit dem Filter mehr.
Selbst wenn wir einen Filter aufsetzen, ohne Zugriff auf die Rohdaten, die man als Normalsterblicher nicht so einfach bekommt, wirst Du nie im Filter stecken bleiben.

Der Filter wird wohl eher so aussehen: IF [‘Google’,‘TomTom’,‘Navigon’] in changeset_comment or source → Daten=böse

Das ganze spielt natürlich in beide Richtungen, also muss Here (und andere mit ähnlichen Geschäftsmodellen) natürlich auch Daten aus OSM filtern, wenn sie sich nicht an unsere Lizenz halten wollen …

Mappst du noch oder lebst du schon (in einer Welt mit filtriertem OSM)? :wink:

Wie gesagt, ich pausiere bis die Zukunft von OSM geklärt ist.

Und ich beneide heute die UK’ler. Mal schaun, vllt ziehen die OSM Server dort wieder hin. :stuck_out_tongue:

Dann aber nach England, da nach dem Zerfall des Vereinigten Königreiches Nordirland und Schottland, wahrscheinlich auch Wales, wieder in die EU wollen. Obwohl, ab heute überlegen sie es sich pfielleicht.

–ks

Hallo,

den schwarzen Banner habe ich soeben entfernt. Bis der Server das nächst automatische Website-Update macht, dauert es noch ein paar Minuten bis Stunden.

Die schwarzen Tiles sind heute Abend auch abgeschaltet worden, geistern aber u.U. noch durch die Caches mancher Proxys.

Viele Grüße

Michael

Ich hoffe, Sonneborn hat nicht schon wieder einen Jux gemacht: https://twitter.com/MartinSonneborn/status/1039884592466075648

Kannst ja mal ein paar Stichproben vergleichen. Da steht für jeden Vorschlag wer “+” oder “-” gestimmt hat. Der Komissionsvorschlag ist Nr. 18 auf Seite 38. Sieht echt aus für mich.

Hallo zusammen,

ich würde die Kirche im Dorf lassen und erst mal die konkrete Umsetzung abwarten. Dass die Zielrichtung all dieser Gesetzgebung nicht OSM und Wikipedia sind, ist wohl allgemeiner Konsens. Ob es richtig ist, dass jede(r) die unglaublichsten Sachen ins Netz stellen darf (mittels eines davon und der ungehemmten Verbreitung fürstlich lebenden Providers), ohne für Falschaussagen zur Rechenschaft gezogen werden zu können — dieses Forum ist nicht die richtige Stelle das zu diskutieren.

Ich kenne ein Beispiel aus einem anderen Bereich, wo die konkrete Umsetzung nach zunächst existenzbedrohenden Szenarien eine sehr pragmatische Lösung gefunden hat: Energiegenossenschaften und die Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie durch das BAFIN (hoffentlich wird das jetzt nicht als “off topic” rausgenommen): Ca. 2014 musste das BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) europäisches Recht zum Verbraucherschutz bei Vermögensanlagen umsetzen. Energiegenossenschaften kann man theoretisch als Anbieter solcher Dienstleistungen ansehen, denn sie sammeln Geld ein von ihren Mitgliedern, um es dann in z.B. Photovoltaik-Anlagen zu investieren und die Erlöse auszuschütten. Energiegenossenschaften haben (bis auf wenige Ausnahmen) nur wenige 100 Mitglieder aus einer Region (25km Radius), und nicht das primäre Ziel der Finanzinvestition, sondern erneuerbare Energie zu produzieren und dabei nebenbei noch ein wenig Geld zu verdienen (also eher idealistische Ziele analog zu OSM, Wikipedia). Eine Auflage des BAFIN für Anbieter von Finanzdienstleistungen (und damit auch Energiegenossenschaften) sollte sein, dass in ihrer Geschäftsführung ein Mitglied mit mehrjähriger Erfahrung aus der Kreditbranche sein musste, eine Forderung, die die vielfach ehrenamtlich geführten Energiegenossenschaften ruiniert oder zur Liquidation gezwungen hätte. Die Energiegenossenschaften liefen Sturm, waren aber selber viel zu klein, um etwas zu erreichen. Nach ca. 1 Jahr intensiver Diskussion kam auf einmal die Sichtweise auf, dass Energiegenossenschaften eine Art von Unternehmen sind, die anderweitig reguliert werden, und damit nicht dieser Auflage unterliegen. Das Thema war vom Tisch, alle waren zufrieden. (Diese Beschreibung ist stark vereinfachend, man möge mir das verzeihen).

Warum dieser lange Absatz dazu? Die OSM-Community sollte versuchen, Kontakte zu Wikimedia/Wikipedia aufzunehmen, damit man an einem Strang zieht. Ich bin sicher, dass die Umsetzung so aussehen wird, dass Wikipedia weiterarbeiten kann, denn die sind viel populärer als Energiegenossenschaften (und nahezu jeder Politiker weiß das). OSM muss also nur zusehen, dass es unter dieselbe Ausnahmeregelung fällt, und hier hilft der Schulterschluss mit Wikipedia.

Ich kenne die OSM-Community viel zu wenig, als dass ich sagen könnte, wer solche Kontakte hat/aufnehmen sollte (insofern können Kritiker diesen Beitrag als “schlaue Theorie, aber völlig an der Realität vorbei” beiseite schieben). Ich trage es aber trotzdem vor, denn es ist pragmatisch und könnte funktionieren. Es erspart gleichzeitig dem Großteil der OSM-Community endlose Foren-Diskussionen. Und dass Wikipedia-Leute, die nicht unbedingt OSM kennen, froh sind, in die Diskussionen mit der Politik um die Umsetzung ein weiteres Beispiel (OSM) für den Grund zur Ausnahme werfen zu können, davon sollten wir ausgehen. Wer also glaubt, solche Kontakte zu haben, bitte nutzen, und vielleicht die Community ein wenig auf dem Laufenden halten. Derselbe Mechanismus könnte über Kontakte zum ÖPNV, z.B. Verkehrsverbünde, funktionieren, denn die wissen um den Wert von OSM für sie, und sie sind politisch vernetzt. Aber nicht weiter im Forum mit allen möglichen Schreckenszenarien diskutieren, denn das hilft nicht zur Problemlösung, sondern bindet nur unnötig Kräfte.

Bicycle Tourer

P.S.: Wir sollten gut überlegen, ob Aktionen wie Schwärzen von Tiles dieselbe Wirkung wie ein Banner bei Wikipedia haben. Wikipedia kennt und nutzt jede(r), OSM eben nicht. OSM ist vielfach bei Dritten eingebunden (z.B. Verkehrsverbund im ÖPNV), die wohl eher sauer sind, wenn so eine Aktion kurzfristig kommt und ihre Website nicht den Service für ihre Kunden liefert. Wenn sie dann von OSM Abstand nehmen, haben wir uns einen Bärendienst erwiesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Nutzer von ÖPNV sich näher mit dem OSM-Anliegen beschäftigt, wenn die Karte des Verkehrsverbunds mit der Streckenführung auf einmal schwarz ist mit einem “Protest-Text” von OSM, denn er weiß noch nicht mal, dass da OSM dahintersteckt. Er wird sich beim Verkehrsverbund beschweren, und der Verkehsverbund dann eher auf OSM verzichen. Jemand, der in Wikipedia einen Begriff sucht, wird viel eher nachdenklich, wenn Wikipedia einen Banner hat, denn das kann der Leser zuordnen.

Die ursprüngliche Überlegung war (wie es jetzt umgesetzt wurde, weiß ich nicht), nur dann Kacheln zu schwärzen, wenn die Anfrage von openstreetmap.de kam, der Nutzer also auf dieser OSM-Website war. Direktzugriffe von außen auf die osm.de-Tiles wurden demnach normal ausgeliefert. Natürlich wäre es sinnlos gewesen, die auch zu schwärzen.

Ich bin der Ansicht, dass OSM das bereits ist, und wiederhole hier nochmal mein Gesülze aus dem Nachbarthread – die heute beschlossenen Amendments (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0337+0+DOC+XML+V0//EN&language=DE) enthalten folgenden Abschnitt:

Da ist die „Wikipedia-Ausnahme“ definiert. Auch OSM ist eindeutig ein nichtkommerzieller Onlinedienst, dessen Inhalte mit Einverständnis sämtlicher betroffenen Rechteinhaber (nämlich Mapper bzw. ausdrücklich freigegebene Quellen) hochgeladen werden.

Ich vermute daher auch, das wird längst nicht so heiß gegessen, wie es jetzt hochgekocht wird. Wir sind jedenfalls nicht das Ziel der Aktion.

–ks

Ich hoffe, dass Ihr Recht habt …

Diese Ausnahme ist aber sehr vage formuliert, sodass es den juristischen Künsten überlassen bleibt, was daraus wird bzw. welche Projekte wirklich darunter fallen. Beispielsweise träfe “act in a non-commercial purpose” möglicherweise nicht eindeutig auf OSM zu, da unsere Daten ja kommerziell genutzt werden dürfen, und ob “such as online encyclopaedia” auf OSM oder auch nur auf Wikimedia Commons zutrifft, eröffnet der Auslegung großen Spielraum.

Ebenso vage finde ich u.a. die Formulierung “the content is uploaded with the authorisation of all right holders concerned”. Genau das kann ja jemand einfach leugnen. Würde nicht z.B. im Falle von Wikimedia Commons ein Museum, das nicht möchte, dass Fotos seiner (an sich alterswegen urheberrechtsfreien) Gemälde auf Commons landen, einfach behaupten, es sei ein Rechteinhaber, sodass “the content is uploaded with the authorisation of all right holders concerned” nicht mehr zutrifft? (Absahnen per fragwürdigen Bildrechten ist bei Museen ja neuerdings Mode, siehe Mannheim/REM.) Und könnte nicht jemand wie Google oder ein Kartenverlag ebenfalls behaupten, diese Formulierung träfe auf manche OSM-Changesets nicht zu, weil sie ja ein betroffener Rechteinhaber seien, da die Daten im Changeset ihren Daten ähnelten?

Klar, ich reiße die Formulierungen hier aus dem Zusammenhang, aber ich sehe nicht, dass die von dem zitierten Passus aus Amendment 143 gewährten Ausnahmen eindeutig für OSM oder auch nur für Wikimedia Commons gelten, da beide Projekte nicht klar unter eine der Formulierungen im Passus fallen. Nur für Wikipedia scheint klar eine Ausnahme vorgesehen zu sein (“online encyclopaedia”). Offenbar hat der Urheber dieser Formulierung (immer noch) nicht begriffen, dass Wikipedia ohne Wikimedia Commons nicht funktioniert und mit OSM noch besser funktionieren kann …

Das Ziel mögen wir (= OSM, Wikipedia, Wikimedia-Projekte etc.) nicht sein, aber das heißt leider noch nicht unbedingt, dass wir nicht doch getroffen werden könnten.

Das wirft dann aber die Frage auf, wieso nicht erstmal die Kartenverlage einander verklagen, weil ihre Daten sich naturgemäß alle ähneln. Nein, ich glaube nicht, dass das jemand so spitzfindig auslegt. Und vage formuliert ist es, weil es eine EU-Richtlinie ist, die einen Rahmen vorgibt, und noch kein geltendes Recht, das erst von den Mitgliedsstaaten innerhalb dieses Rahmens geschaffen werden muss. Das ist doch immer so bei diesen Geschichten.

An Fakten gibt es immer noch kein Urheberrecht. Google müsste schon beweisen, dass das Google-Kartenbild nach OSM abgezeichnet wurde. Und dafür gibt es ja so was wie Trap Streets oder schief gezeichnete Kurven.

–ks

Ich hoffe ja auch, dass Du da Recht hast! :slight_smile:

Oh ja, siehe DSGVO. :roll_eyes: An sich keine schlechte Sache, aber da der dt. Gesetzgeber nicht geruht hat, zu spezifizieren, wie sich die DSGVO zu den bisherigen gesetzlichen Regeln verhält, weiß jetzt kein Mensch in D. mehr, ob und wann er andere Menschen fotografieren darf — das macht keine Freude, wenn man Fotos von Baudenkmälern für Commons aufnehmen will, im Vordergrund aber immer Leute herumspazieren … Ich will sie ja nachträglich unkenntlich machen bzw. durch Überblenden mehrerer Aufnahmen herausretuschieren, aber nach der DSGVO könnte schon das bloße Machen der Aufnahmen rechtswidrig sein. Aber das kennst Du ja.

Diese und andere Interpretationsmöglichkeiten sind der Grund, warum einige Leute aus der OSM-Community den Schulterschluss mit Wikipedia/Wikimedia suchen sollen. Diese Klarstellungen passieren im Kontext der noch kommenden Verfeinerung (siehe Beispiel mit den Energiegenossenschaften und dem BAFIN oben). Lasst uns unsere Kraft darauf verwenden, solche Leute in unseren Reihen zu finden, und weniger auf die Feinheiten potentieller Interpretationen …

Bicycle Tourer

Ist ja nicht so, dass es da noch keine Zusammenarbeit gäbe: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Collaboration_with_Wikipedia

–ks

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urheberrechtsreform-Was-hat-das-EU-Parlament-tatsaechlich-beschlossen-4165818.html

OSM könnte möglicherweise unter die Ausnahmen fallen.

Ich nehme an, du meinst diesen Abschnitt:

Darauf beruht jedenfalls meine Hoffnung.

Gruß
walter