Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020

Ob’s ein Ergebnis gibt, so wie sie (open.NRW) es angekündigt haben. :sunglasses:

Antwort ist gekommen:
Sie benötigen noch etwas Zeit für den Feinschliff.

Da könnte man ja fast auf eine irgendwie positive Antwort hoffen – für ein „Nein“ braucht man eigentlich nicht viel Feinschliff. :wink:

Edit: „irgendwie“ ergänzt.

Was macht denn der Feinschliff? Irgendwelche News?

Gruß
Stephan

Nix.

30.08.2018
https://twitter.com/OpenNRW/status/1035062094931128320?s=19

Danke … ok … dann heisst es zur Abwechslung mal warten … :wink:

Ich fasse mal kurz die aus diesem Thread zusammen, so wie ich ihn verstanden habe, um Missverständnisse zu vermeiden:

Mich interessiert insbesondere die Grenzen der Schutzgebiete (Naturschutz, Landschaftsschutz, etc.), die ich einerseits unter

http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities&version=1.1.1

als auch unter

https://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS
(via https://open.nrw/dataset/ef9d0151-7746-44d6-9930-36482ea550cdbkg))

erhalten kann.

Bei beiden kann man folgendes im XML lesen:

Allerdings wird letzterer in WMS_Capabilities Version 1.3.0 angeboten.

Kann ich den alten Link jetzt noch wegen der einst erteilten Sondergenehmigung nutzen, den neuen allerdings noch nicht?

ok, ist 'ne Weile her … also meine sporadische Frage: Was Neues?

Gruß
tux67

/Zybismus-Mode ON
OpenData in NRW / D? Mit Prof. Pinkwart und Co?

:laughing:

Das wird doch nichts! Neuland… ihr wisst schon!
Upload-Filter! Das ist jetzt erstmal wichtig!

“Rechtsgutachten…” Sicher! Dafür haben wir ja 2017 ein OpenData Gesetz bekommen! Trotzdem nochmal und nochmal und nochmal prüfen!
Lächerlich!
https://netzpolitik.org/2018/bundesregierung-schiebt-open-data-und-open-source-auf-die-lange-bank/
**
/Zybismus-Mode OFF**

(Ehrlich gesagt: Ich kotze im Strahl…) :frowning:

Nach oben hol, da mittlerweile 2019 ins Land gezogen ist. :expressionless:

Wer hat denn einen Twitter Account und kann da nochmal hinterzwitschern (oder eine eMail Adresse bei der man nachhaken kann?)

Gruß
tux67

Ich war so blöd und habe noch diverse Changesets hochgeladen gehabt, in denen ich noch den WMS-ALKIS-Layer in JOSM benutzt hatte. Sollte ich das besser revertieren?

P.S.: Ich verstehe dann nicht, weshalb der WMS-Layer dann nicht besser direkt komplett abgeschaltet wurde (zur Sicherheit).

Das Gutachten ist da: https://open.nrw/rechtliches-kurzgutachten-zur-verwendung-von-lizenzen-fuer-open-data

Also auf deutsch: Die Antwort ist jein. :slight_smile:

Ich bin entzückt! Schon auf S. 4 wird ja das Hohelied der Datenlizenz Deutschland 2.0 gesungen:

Also alles vollkommen easy! Komisch nur, dass ich als rechtlicher Laie dennoch recht genau verstehe, was ich z.B. mit einer Bilddatei machen darf (und was nicht), die unter CC BY-SA 4.0 steht, dass aber auch die Juristen ein so langes Kurzgutachten brauchen, um uns zu erklären, dass die Nutzbarkeit der unter der Datenlizenz Deutschland 2.0 stehenden Geodaten für OSM … ja was nun ist? Das Fazit auf S. 27 ist so kryptisch und vieldeutig, dass man sicher zehn weitere, diesmal sehr lange Gutachten braucht, um zu klären, was das Ergebnis dieses Kurzgutachtens eigentlich bedeutet. :laughing: Man beachte Formulierungen wie „eingeschränkt“, „haben können“, „kollidieren aber auch nicht“, „wenn man ansieht“, „es empfiehlt sich“ …

“Dazu wird in dem Bericht ein Lösungsansatz basierend auf dem OpenStreetMaps-Gedanken vorgestellt: Als ausreichend erachtet wird eine Veröffentlichung mit einem Quellenvermerk in Form einer Contributors List, während Nutzer auf der entfernteren Stufe eine Rückverfolgbarkeit über die Seite des Erstveröffentlichers sicherstellen müssen.”

Reicht uns das nicht?

Das Fazit aus Seite 17, 5.3.6:
“Die dl­-de/by­2­0 ist mit der von der OpenStreet Map­Community verwendeten ODbL 1.0 nicht vollständig kompatibel.”

Fazit aus Seite 20, 5.4.3.1.5.:
“Es besteht grundsätzlich eine Inkompatibilität.”

Sowie Seite 30, 6.2:
“Im Ergebnis bestehen daher zwischen insbesondere der dl-de/by-2-0 und den anderen Open Data-Lizenzen Kompatibilitätsprobleme.”

Ist das nicht deutlich genug?

Und das Ergebnis unter 6.3 heißt: Man will das auch gar nicht ändern…

Verstehe ich richtig, dass Ihr zwei unterschiedliche Dinge meint – Geofreund1, dass die Nutzung doch möglich sein sollte, pyram, dass sie es nicht ist? Genau das wollte ich ja mit meinem sarkastischen (und wohl missverständlichen, sorry!) Beitrag sagen: Was dieses „Kurzgutachten“ nun konkret für uns bedeutet, ist nicht ganz leicht zu verstehen. Oder, wie Chris es auf den Punkt gebracht hat:

@Geofreund1:
Du zitierst ja die Zusammenfassung auf der Website [1]. Steht diese schöne Formulierung, die eine Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW durch OSM doch immerhin möglich erscheinen lässt, auch irgendwo im Gutachten-Text (der PDF-Datei)? Ich habe es nicht gefunden, bin aber vielleicht auch einfach gerade zu müde …

Hat hier jemand einen Link zu der von pyram zitierten PDF? Im Thread finde ich nur den Link zu dem “Kurzgutachten”.

Dieses interpretiere ich übrigens so:

Die Gutachter kamen zum Schluss, dass es Kompatibilitätsprobleme gibt. Ich nehme an, damit ist die Rechtsunsicherheit gemeint die schon in dem “Denkmalschutz Hamburg” Thread Thema war: Dass die Lizenz nicht festlegt wo der Quellenhinweis anzubringen ist und so Interpretationsspielraum (für Lizenzgeber) bietet. Mit anderen Worten, Lizenzgeber könnten der Meinung sein, dass die Art von Quellenvermerk wie wir ihn führen, in ihren Augen nicht reicht.

Daher kamen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass man erwägen sollte, die Lizenz dahingehend weiterzuentwickeln, diesen Interpretationsspielraum zu schließen indem man explizit erwähnt dass es generell als ausreichend erachtet wird, den Quellenvermerk in Form einer Contributors List… zu führen.
**
In dem konkreten Fall**, Geobasisdaten NRW, reicht es also, wenn man das Amt in NRW fragt, ob es denn nun ihrer Interpretation der Lizenz entspricht, dass der Quellenvermerk geführt werden darf wie wir ihn führen. Da sie dies selbst in ihrem eigenen Gutachten vorgeschlagen haben, halte ich es für unwahrscheinlich dass die Antwort dann negativ ausfällt.

Die Antwort kann dann in DE:Permissions dokumentiert werden, so wie ich es neulich für die Antwort vom Denkmalamt Hamburg (auch Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0) gemacht habe.