Wo steht das eigentlich so festgeschrieben? Mag sein, dass das für die meisten Arten von Betriebsgelände zutreffend ist und der Mapper-Praxis entspricht, aber ist das zwingend? Nur weil die WSV das als Betriebsgelände bezeichnet? Muss dan jeder Feldweg in der Pampa, der über einen unbeschrankten Bahnübergang einer Nebenstrecke führt, jetzt als service getaggt werden - ja, der Bahnkörper ist Betriebsgelände des Bahnbetreibers …
Nein, das habe ich nicht geschrieben und ein solcher Umkehrschluss ist nicht zulässig. Ich gewinne hier in diesem Thread das Gefühl, dass einige nicht flexibel denken können …
Ich wiederhole mich ungern, aber ich antwortete Dir bereits mit Beitrag #32:
Nun, nehmen wir es doch mal einzeln auseinander:
Mal ganz allgemein vorab: kein Gesetz kann auch nur jeden erdenklichen Einzelfall regeln. Es gibt immer wieder Fälle, die in einem Gesetz nicht geregelt sind und dann im Wege der Auslegung auf andere ähnliche Fälle übertragen werden müssen. Und wenn man sich streitet, macht diese Auslegung eines Gesetzestextes letztlich ein Gericht. Und auch hier kann es passieren, dass unterschiedliche Gerichte zu unterschiedlichen Auslegungen kommen und sogar höchstrichterliche Auslegungen mit der Zeit revidiert und anders ausgelegt werden.
Also wenn in § 39 Wasserhaushaltsgesetz nichts über andere Wege zu anderen wasserwirtschaftlichen Einrichtungen steht, dann schließt das ja nicht aus, dass an anderer Stelle etwas steht, was wir nur noch nicht gefunden haben, oder dass vielleicht etwas im Wege der Auslegung ermittelt werden muss. Jedenfalls steht da auch nirgendwo, dass es sich dann bei allen Nicht-Hafen-Zufahrten um Wasserwirtschaftswege handeln muss, und schon gar nicht, dass man die dann als track taggen muss.
Vielleicht könnt Ihr folgenden Überlegungen folgen:
Ein Landwirtschaftsweg hat i.d.R. kein bestimmtes, konkretes Ziel. Er führt zwischen den Feldern entlang und der Landwirt kann mehr oder weniger jederzeit den Weg verlassen und auf ein Feld abbiegen (von Entwässerungsgräben , Knickrainen und Weidezäunen u.ä. mal abgesehen). Untergeordnete Ziele wie einzelne Feldscheunen oder Viehställe können unbeachtet bleiben.
Ein Forstwirtschaftsweg hat i.d.R. kein bestimmtes, konkretes Ziel. Er führt durch die Wälder entlang und der Forstwirt kann mehr oder weniger jederzeit den Weg verlassen und in den Wald abbiegen (von Entwässerungsgräben, dichtem Unterholz usw. mal abgesehen). Untergeordnete Ziele wie Schutzhütten oder Hochstände können unbeachtet bleiben.
Wege zu konkreten Zielen - soweit dürfte Einigkeit bestehen - wie z.B. einzelstehende Bauerngehöfte, große Stallanlagen, Forsthäuser oder Wanderparkplätze usw. sollen gem. wiki als hw=service getaggt werden, wenn nicht aus anderen Gründen eine höhere Straßenkategorie angezeigt ist.
Wenn nun nach meinem Verständnis Bundeswasserstraßen zur Wasserwirtschaft gehören, was m.E. der Gesetzestext nahelegt, dann lässt sich vorgenanntes für Wasserwirtschaftswege übertragen:
Ein Weg, der auf oder an Anlagen der Wasserwirtschaft entlang-/vorbeiführt und dazu dient, diese Anlagen im weitesten Sinne zu bewirtschaften, aber kein konkretes Ziel hat und mehr oder weniger jederzeit verlassen werden kann, um unmittelbar an die eigentlichen Anlagen heranzukommen, ist dann m.M.n. ein Wasserwirtschaftsweg und als track zu taggen. Das können beispielsweise die Begleitwege an einem Schifffahrtskanal sein, Begleitwege an und auf Hochwasserschutzdeichen (hab ich schon ganz unterschiedliche Bezeichnungen gesehen wie Deichunterhaltungsweg oder Deichverteidigungsweg) oder - um zur Wassergewinnung zu kommen - ein Weg der durch ein Areal mit mehreren Trinkwasserbrunnen führt (ich meine nicht den Trinkwasserbrunnen, der zur Erfrischung von Wanderern dient, sondern die Förderbrunnen der Trinkwasserversorgung). Auch ein Weg auf einem Staudamm würde dazugehören.
Führt der Weg aber zu konkreten Bauwerken, Gebäuden, Einrichtungen, wie z.B. Schleusen, Schiffshebewerken, Wasserkraftwerke, Kläranlagen u.ä., dann würde ich ihn ganz klar und wie es auch im wiki steht als service mappen. Bei Wehren muss man eher vor Ort entscheiden: Zuwegungen zu einfachen, festen Stauwehren, die keiner oder einer geringen technischen Betreuung bedürfen, würde ich als track sehen; große, technisch aufwendige, steuerbare Stauwehre bekommen dagegen eine Zufahrt als service.
Und dann gäbe es da noch die Wege, die aus anderen Gründen in eine andere/höhere highway-Kategorie einzuordnen sind. Hafenzufahrten hatten wir ja schon; Zufahrten zum Fähranleger (klassische Flussfähren) bekommen natürlich den highway, den der durchgängigen Weg beiderseits hat (von footweg/path bis primary alles möglich, an Schnellstraßen und Autobahnen hab ich noch keine Fähren gesehen); öffenliche Straßen über Staudämme, Staudämme oder Deiche bekommen auch den highway, den die Straße sonst hat.
Zum Schluss will ich noch einmal klarstellen: wenn mir jemand eine klare, offizielle (überzeugende) Definition bringt, lasse ich mich auch vom Gegenteil überzeugen. Meine Meinung hat sich auch erst im Laufe dieser Diskussion gebildet. Bislang sind aber
und
nichts als Behauptungen, die bislang noch von niemanden substantiiert untermauert wurden.
lg
Der Mammi
(sorry, dass es etwas länger wurde)