[Abstimmung] Tagging der WSA Kanalwege

Das Voting ist doch eigentlich nimmer nötig, lt. Beschreibung Wiki sind Wasserwirtschaftswege Recht eindeutig als track zu mappen.

Der Mammi

An der Stelle im Satz kann es auch “hauptsächlich Trecker, nebensächlich Radl” bedeuten, das ist etwas unklar … Lediglich der WP-Link bringt im deutschen Wiki etwas mehr Klarheit …

Hierzu wurde bereits geschrieben, AFAIK auf der Mailing liste. Wasserwirtschaftsweg beschreibt Wege, die mit der Trinkwassergewinnung zu tun haben, hier geht es um eine Wasser_straße_, also einen Verkehrsweg, nicht um Wasserwirtschaft.

Ist maßgeblich, was in der Mailingliste geschrieben wird?

Zitat aus https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wasserwirtschaft
Der Kanalbau ist hier zwar nicht explizit erwähnt gehört aber dazu. Nach meinem Empfinden sind Wasserstraßen ein Teil der Wasserwirtschaft.

Der Mammi

Hier der Ausschnitt von der ML Diskussion:

https://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/2018-August/115191.html

Wenn man sich einigen sollte, sämtliche für den Wasserbau errichtete Wege (einschließlich Verkehrswasserbau) als track zu definieren, dann beträfe das nach meinem Verständnis neben den Begleitwegen der Bundeswasserstraßen auch die Wege zu Dämmen, Wehren, Häfen, Wasserkraftwerken etc.

-1 Das ist zu kurz gesprungen, Wasserwirtschaft ist doch nicht auf die “Erschließung von Wassergewinnungsgebieten” beschränkt. Auch viele Landesgewässer 1. und 2. Ordnung haben Deiche und andere Hochwasserschutzeinrichtungen, die durch (Wasser)Wirtschaftswege erschlossen sind.

siehe auch Beitrag #28 von @Mammi71

Beispiel eines Deichkronenweges am Inn im Lkr. Rosenheim: https://www.openstreetmap.org/way/334220068
Für den Gewässerunterhalt ist hier übrigens nicht der Bund oder Bayern sondern die Österreichische Verbund AG zuständig.

Beispiel ergänzt

Grundsätzlich stimme ich dem zu, insoweit nicht andere Widmungen, Klassifizierungen, Einordnen der Wege ein anderes Taggen erfordern.
Bei Begleitwegen zu Dämmen und Deichen, die die ich kenne, ist stets track gemappt. Abweichungen hiervon sind begründbar (Zufahrt zu einem Gebäude). Zufahrten zu Häfen dürften außerhalb des Hafengelände i.d.R. öffentliche Straßen sein und unterliegen daher anderen Mapping-Regeln und sind i.d.R. mindestens mit hw=service zu versehen.

Ich habe auch mal das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in einige Landeswassergesetze hineingelesen. Diese Gesetze sind die obersten gesetzlichen Regelungen für die gesamte Wasserwirtschaft. Bundeswasserstraßen sind hierbei nicht ausgenommen, sondern im Gegenteil: Bundeswasserstraßen zählen zu den oberirdischen Gewässern I. Ordnung. Auch künstliche fließende und stehende Gewässer werden von den Wassergesetzen erfasst, also auch ohne Ausnahme künstliche Wasserstraßen / Kanäle. Die Aussage von Flo in der Mailingliste ist m.E. insofern falsch.

Der Mammi

Habe grad noch gefunden: Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen unterliegen möglicherweise gar nicht der Wasserwirtschaft:

Und meine Antwort darauf:

Anders formuliert:
Urteile sind nur für die Beantwortung der Frage brauchbar, die dort verhandelt wurde, und das war eine Vorfahrtsfrage, das hilft uns nix …

Salve,

kurz vor Schluss möchte ich auch noch abstimmen. Trotz vieler guter Gründe für Service tendiere ich doch zu Track. Begründungen gab es hier schon zu Hauf – das erspar ich euch.

Harry

Danke für’s Voting, Abstimmung läuft noch bis morgen.

Ich vote für track

Hi

Wasserwirtschaft hat nichts mit den Wasserstraßen zu tun sondern mit Wassergewinnung.

Und das Wasserwirtschaftswege tracks sind ist auch nur in Deutschland im tag wiki drin und das hat jemand ohne einen Konsenz da reingeschummelt. Ich halte mich an das Englische Original und da ist der track klar als Agricultural und Forestry definiert.

Ich vote für highway=service

Gründe:

  • Es ist nach Aussage des WSV ein Betriebsgelände und als solches durchgehend Beschildert.
  • Aussehen ist kein tagging Grund - und war es auch nie - Daher ist die beschaffenheit kein Grund für einen Track
  • Die Wege dienen explizit nicht der Land-/Forstwirtschaft - Andere Nutzung als die der unterhaltung des Kanals bedürfern eine gesonderten Genehmigung (Siehe auch die Betriebsanlagenverordnung)
  • Die WSV widerspricht der überwiegenden Nutzung als Fernrad-/ oder Radschnellweg (Siehe Machbarkeitsstudie zum RS1) sondern besteht auf der definition als Betriebsweg der Wasserstraße.
  • Der WSV ist keinerlei nachrangige Widmung der Wege im Straßen und Wegerecht NRW bekannt - Der Weg ist Bestandteil des Kanals
  • Die WSV besteht darauf das Nutzern ganz klar ist das es sich um ein Betriebsgelände handelt.
  • Wege auf/in Betriebsgeländen sind ganz klar als service zu taggen.

Aus der Machbarkeitsstudie zum RS1:

Anlage:
http://www.wsa-braunschweig.wsv.de/service/Genehmigungen/Formblaetter/Betriebsanlagenverordnung.pdf
http://www.rs1.ruhr/fileadmin/user_upload/RS1/pdf/RS1_Machbarkeitsstudie_web.pdf

Flo

Mein vote: track

Gründe wurden von anderen bereits gut dargestellt.

vs.

mostly und etc. zeigen, dass die Aufzählung nicht abschließend ist, womit diese Argument widerlegt ist.

Ich bitte um Quellenangabe. M.E. unterliegen Bundeswasserstraßen ebenfalls der Wasserwirtschaft, diese sind in den gesetzlichen Grundlagen der Wasserwirtschaft, in den Landeswassergesetzen, ausdrücklich eingeschlossen.

Der Mammi

Beispielhafte Quellenangabe und Rechtsgrundlage aus dem Wassergesetz für Baden Württemberg:

M.E. klar gesetzlich geregelt.

Der Mammi

+1, das wurde erst nachträglich eingefügt, genauso wie auch im Wikipedia Artikel zu Wirtschaftswegen(vermutlich deshalb). Nun ist die Definition für track nicht „Wirtschaftsweg wie er in der deutschen Wikipedia derzeit beschrieben wird“, von daher sollte eine Ergänzung bei WP nicht automatisch zu einer Änderung bei OSM führen (abgesehen davon, dass das auch lizenztechnisch gar nicht ginge).

nur weil jemand Wasserwirtschaft in die deutsche track-Definition geschrieben hat, sollen jetzt alle Wege, die irgendwie mit Wasserwirtschaft in Verbindung gebracht werden können, (also konkreter um mal wild Beispiele aufzuzählen, Wasserbau, Grundstücksentwässerung, Brunnen, Abwasserbehandlung, etc.) zwangsläufig tracks sein? Zufahrten zu Häfen, Wehren, Dämmen, Schleusen, Schiffshebewerken, Kläranlagen usw.?

Ich wiederhole mich ungern, aber dieses Argument ist falsch. Wie beriet von mir zitiert schließen daß Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und die Wassergesetze der Länder (konkurrierende Gesetzgebung) die Bundeswasserstraßen und deren Unterhaltung ausdrücklich mit ein. Und die gesetzlichen Formulierungen wurden nicht aus Jux um Dollerei nachträglich geändert oder eingefügt.

An dem Begriff " Betriebsgelände" würde ich die Diskussion auch nicht festmachen, im Prinzip ist jedes Feld Betriebsfläche eines landwirtschaftlichen Betriebes.

sind ausdrücklich im Gesetzestext ausgenommen, dienen nicht der Unterhaltung des Schifffahrtsweges und können daher mit anderen hw-tags versehen werden.