Das Voting ist doch eigentlich nimmer nötig, lt. Beschreibung Wiki sind Wasserwirtschaftswege Recht eindeutig als track zu mappen.
Der Mammi
Das Voting ist doch eigentlich nimmer nötig, lt. Beschreibung Wiki sind Wasserwirtschaftswege Recht eindeutig als track zu mappen.
Der Mammi
An der Stelle im Satz kann es auch “hauptsächlich Trecker, nebensächlich Radl” bedeuten, das ist etwas unklar … Lediglich der WP-Link bringt im deutschen Wiki etwas mehr Klarheit …
Ich weiß nicht, wie man da auf service kommen soll …
In der Reihe …
- Forstwirtschaftsweg,
- Landwirtschaftsweg,
- Wasserwirtschaftsweg
… gibt es die Gemeinsamkeit “Wirtschaftsweg”, also track
Hierzu wurde bereits geschrieben, AFAIK auf der Mailing liste. Wasserwirtschaftsweg beschreibt Wege, die mit der Trinkwassergewinnung zu tun haben, hier geht es um eine Wasser_straße_, also einen Verkehrsweg, nicht um Wasserwirtschaft.
Ist maßgeblich, was in der Mailingliste geschrieben wird?
Die Wasserwirtschaft bezeichnet die Bewirtschaftung des Wassers durch den Menschen. Man kann vier Bereiche unterscheiden:
die Bewirtschaftung von ober- und unterirdischen Gewässern,
die Trinkwassergewinnung und -verteilung,
die Bewirtschaftung von Abwässern.
die Entwässerung von niederschlagsreichen Gebieten oder Bewässerung von niederschlagsarmen Gebieten.
…Gewässerbewirtschaftung
Seen und Flüsse als oberirdische Gewässer werden schon seit römischer Zeit in Europa bewirtschaftet. Dazu werden sie so gestaltet, dassTransporte vereinfacht werden, meist durch gewässerbauliche Maßnahmen, etwa durch Flussbegradigungen oder den Einbau von Staustufen, Schleusen oder Schiffshebewerken;
Zitat aus https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wasserwirtschaft
Der Kanalbau ist hier zwar nicht explizit erwähnt gehört aber dazu. Nach meinem Empfinden sind Wasserstraßen ein Teil der Wasserwirtschaft.
Der Mammi
Hier der Ausschnitt von der ML Diskussion:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg
“Als Wirtschaftswege werden in Deutschland Wege wie Feld-, Wald- oder
Wasserwirtschaftswege bezeichnet”.Wir lesen den Absatz zuende:
-------------------------------------------------------Y
Als Wirtschaftswege werden in Deutschland Wege wie Feld-, Wald- oder
Wasserwirtschaftswege bezeichnet. Nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofes vom 18. November 1975[1] spricht man von Feld-,
Wald-, Wiesen-, Weinbergs- und sonstigen Wirtschaftswegen unabhängig von
der Wegbefestigung, wenn sie* überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und * keine überörtliche Bedeutung haben
-------------------------------------------------------Y
Wasserwirtschaft bedeutet hier nämlich nicht Verkehrswege im Sinne
des “Bundeswasserstraßengesetzes” sondern im Sinne der (Landes)
“Wasserwirtschaftsgesetze”Damit geht es um die Erschließung von Wassergewinnungsgebieten und nicht
die Begleitwege einer Bundeswasserstraße.
https://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/2018-August/115191.html
Wenn man sich einigen sollte, sämtliche für den Wasserbau errichtete Wege (einschließlich Verkehrswasserbau) als track zu definieren, dann beträfe das nach meinem Verständnis neben den Begleitwegen der Bundeswasserstraßen auch die Wege zu Dämmen, Wehren, Häfen, Wasserkraftwerken etc.
Wasserwirtschaft bedeutet hier nämlich nicht Verkehrswege im Sinne
des “Bundeswasserstraßengesetzes” sondern im Sinne der (Landes)
“Wasserwirtschaftsgesetze”
Damit geht es um die Erschließung von Wassergewinnungsgebieten und nicht
die Begleitwege einer Bundeswasserstraße.
-1 Das ist zu kurz gesprungen, Wasserwirtschaft ist doch nicht auf die “Erschließung von Wassergewinnungsgebieten” beschränkt. Auch viele Landesgewässer 1. und 2. Ordnung haben Deiche und andere Hochwasserschutzeinrichtungen, die durch (Wasser)Wirtschaftswege erschlossen sind.
siehe auch Beitrag #28 von @Mammi71
Beispiel eines Deichkronenweges am Inn im Lkr. Rosenheim: https://www.openstreetmap.org/way/334220068
Für den Gewässerunterhalt ist hier übrigens nicht der Bund oder Bayern sondern die Österreichische Verbund AG zuständig.
Beispiel ergänzt
Wenn man sich einigen sollte, sämtliche für den Wasserbau errichtete Wege (einschließlich Verkehrswasserbau) als track zu definieren, dann beträfe das nach meinem Verständnis neben den Begleitwegen der Bundeswasserstraßen auch die Wege zu Dämmen, Wehren, Häfen, Wasserkraftwerken etc.
Grundsätzlich stimme ich dem zu, insoweit nicht andere Widmungen, Klassifizierungen, Einordnen der Wege ein anderes Taggen erfordern.
Bei Begleitwegen zu Dämmen und Deichen, die die ich kenne, ist stets track gemappt. Abweichungen hiervon sind begründbar (Zufahrt zu einem Gebäude). Zufahrten zu Häfen dürften außerhalb des Hafengelände i.d.R. öffentliche Straßen sein und unterliegen daher anderen Mapping-Regeln und sind i.d.R. mindestens mit hw=service zu versehen.
Ich habe auch mal das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in einige Landeswassergesetze hineingelesen. Diese Gesetze sind die obersten gesetzlichen Regelungen für die gesamte Wasserwirtschaft. Bundeswasserstraßen sind hierbei nicht ausgenommen, sondern im Gegenteil: Bundeswasserstraßen zählen zu den oberirdischen Gewässern I. Ordnung. Auch künstliche fließende und stehende Gewässer werden von den Wassergesetzen erfasst, also auch ohne Ausnahme künstliche Wasserstraßen / Kanäle. Die Aussage von Flo in der Mailingliste ist m.E. insofern falsch.
Der Mammi
Zufahrten zu Häfen dürften außerhalb des Hafengelände i.d.R. öffentliche Straßen sein und unterliegen daher anderen Mapping-Regeln und sind i.d.R. mindestens mit hw=service zu versehen.
Habe grad noch gefunden: Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen unterliegen möglicherweise gar nicht der Wasserwirtschaft:
§ 39 Gewässerunterhaltung
(1) Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltung gehören insbesondere:
…
3. die Erhaltung der Schiffbarkeit von schiffbaren Gewässern mit Ausnahme der besonderen Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen …
https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg
“Als Wirtschaftswege werden in Deutschland Wege wie Feld-, Wald- oder
Wasserwirtschaftswege bezeichnet”.Wir lesen den Absatz zuende:
Und meine Antwort darauf:
Wir lesen den Absatz zuende:
Eigentlich müßig, weil das lediglich die Frage betreffen könnte,
ob jemand aus einem Wasserwirtschaftsweg (egal, ob Flüsse, Bäche, Teiche,
Talsperren, Kanäle oder Meerdeiche bewirtschaftet werden) beim Einfahren
in eine übergeordnete Straße Vorfahrt haben könnte, weil diese nicht
explizit in § 8 erwähnt werden.Um diesen evtl. StVO-Mangel mögen sich die Anwälte und Richter kloppen,
trotz evtl. offener Vorfahrtsfragen bleibt ein Wirtschaftsweg ein
Wirtschaftsweg, egal was bewirtschaftet wird …
Anders formuliert:
Urteile sind nur für die Beantwortung der Frage brauchbar, die dort verhandelt wurde, und das war eine Vorfahrtsfrage, das hilft uns nix …
Salve,
kurz vor Schluss möchte ich auch noch abstimmen. Trotz vieler guter Gründe für Service tendiere ich doch zu Track. Begründungen gab es hier schon zu Hauf – das erspar ich euch.
Harry
Danke für’s Voting, Abstimmung läuft noch bis morgen.
Ich vote für track
Hi
Das Voting ist doch eigentlich nimmer nötig, lt. Beschreibung Wiki sind Wasserwirtschaftswege Recht eindeutig als track zu mappen.
Der Mammi
Wasserwirtschaft hat nichts mit den Wasserstraßen zu tun sondern mit Wassergewinnung.
Und das Wasserwirtschaftswege tracks sind ist auch nur in Deutschland im tag wiki drin und das hat jemand ohne einen Konsenz da reingeschummelt. Ich halte mich an das Englische Original und da ist der track klar als Agricultural und Forestry definiert.
Ich vote für highway=service
Gründe:
Aus der Machbarkeitsstudie zum RS1:
Radverkehr ist für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ein vertrautes Handlungsfeld; bei der Nut- zung der Betriebswege an Bundeswasserstraßen auch als Radweg bleiben die Betriebswege Teil der Bundes- wasserstraße und sind im Eigentum des Bundes. Die Benutzung durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger wird in Bereichen, in denen der Zustand dies ermöglicht, auf eigene Gefahr geduldet. Notwendig wird eine Übertragung der Verkehrs- sicherungspflicht auf die Kommunen über einen Gestat- tungsvertrag. Die annähernd ausschließliche Nutzung als Rad(schnell)weg, neben der Funktion als Betriebsweg, ist aufgrund vielfacher Nutzung als Naturraum und Naherho- lungsgebiet nicht zu realisieren. Bei der Umsetzung eines Radschnellwegs nach den Qualitätskriterien des Landes ergibt sich eine Vielzahl von neuen Herausforderungen.
Die vorrangige Zweckbestimmung ist in jedem Fall die der Bundes- wasserstraßen. Der WSV ist auf ihren Wegen bisher keine doppelte oder nachrangige Widmung bekannt. Von Seiten der WSV wurde dargestellt, dass alle relevanten Regelungstatbestände einschließlich der Verkehrssicherungspflicht durch einen privat rechtlichen Gestattungsvertrag abgedeckt werden können. Darüber hinaus unterliegt der Betriebsweg als Zubehör zur Bundeswasserstraße der wegerecht lichen Widmung der Wasserstraße und teilt als un- trennbarer Bereich der Wasserstraße ihr rechtliches Schicksal. Eine zusätzliche Widmung des Betriebs- weges nach dem Straßen- und Wegerecht NRW sei daher nicht zulässig. Die Möglichkeit einer doppelten (nachrangigen) Widmung sollte daher im Dialog mit dem BMVI und dem MBWSV geprüft werden.
• Sowohl durch das Kommunikationskonzept als auch durch die Gestaltung ist deutlich zu machen, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer auf einem Betriebs- gelände befinden, auf dem mit plötzlichen Hindernis- sen und Unterhaltungsarbeiten zu rechnen ist. Hierzu gehört auch eine zurückhaltende Beschilderung und Signalisierung.
Anlage:
http://www.wsa-braunschweig.wsv.de/service/Genehmigungen/Formblaetter/Betriebsanlagenverordnung.pdf
http://www.rs1.ruhr/fileadmin/user_upload/RS1/pdf/RS1_Machbarkeitsstudie_web.pdf
Flo
Mein vote: track
Gründe wurden von anderen bereits gut dargestellt.
Ich halte mich an das Englische Original und da ist der track klar als Agricultural und Forestry definiert.
vs.
This tag represents roads for mostly agricultural use, forest tracks etc.;
mostly und etc. zeigen, dass die Aufzählung nicht abschließend ist, womit diese Argument widerlegt ist.
Wasserwirtschaft hat nichts mit den Wasserstraßen zu tun sondern mit Wassergewinnung.
Ich bitte um Quellenangabe. M.E. unterliegen Bundeswasserstraßen ebenfalls der Wasserwirtschaft, diese sind in den gesetzlichen Grundlagen der Wasserwirtschaft, in den Landeswassergesetzen, ausdrücklich eingeschlossen.
Der Mammi
Beispielhafte Quellenangabe und Rechtsgrundlage aus dem Wassergesetz für Baden Württemberg:
§ 4
Gebrauch und Einteilung der öffentlichen Gewässer
1Die öffentlichen Gewässer dienen unter Aufsicht der Wasserbehörden dem allgemeinen Gebrauch nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und dieses Gesetzes. 2Sie werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung sowie den Bedürfnissen der Unterhaltung und des Hochwasserschutzes in Gewässer erster Ordnung und in Gewässer zweiter Ordnung eingeteilt. 3Gewässer erster Ordnung sind die Bundeswasserstraßen sowie die in der Anlage 1 zu diesem Gesetz aufgeführten öffentlichen Gewässer. 4Alle anderen öffentlichen Gewässer sind Gewässer zweiter Ordnung.
M.E. klar gesetzlich geregelt.
Der Mammi
Und das Wasserwirtschaftswege tracks sind ist auch nur in Deutschland im tag wiki drin und das hat jemand ohne einen Konsenz da reingeschummelt.
+1, das wurde erst nachträglich eingefügt, genauso wie auch im Wikipedia Artikel zu Wirtschaftswegen(vermutlich deshalb). Nun ist die Definition für track nicht „Wirtschaftsweg wie er in der deutschen Wikipedia derzeit beschrieben wird“, von daher sollte eine Ergänzung bei WP nicht automatisch zu einer Änderung bei OSM führen (abgesehen davon, dass das auch lizenztechnisch gar nicht ginge).
nur weil jemand Wasserwirtschaft in die deutsche track-Definition geschrieben hat, sollen jetzt alle Wege, die irgendwie mit Wasserwirtschaft in Verbindung gebracht werden können, (also konkreter um mal wild Beispiele aufzuzählen, Wasserbau, Grundstücksentwässerung, Brunnen, Abwasserbehandlung, etc.) zwangsläufig tracks sein? Zufahrten zu Häfen, Wehren, Dämmen, Schleusen, Schiffshebewerken, Kläranlagen usw.?
Wasserwirtschaft bedeutet hier nämlich nicht Verkehrswege im Sinne
des “Bundeswasserstraßengesetzes” sondern im Sinne der (Landes)
“Wasserwirtschaftsgesetze”Damit geht es um die Erschließung von Wassergewinnungsgebieten und nicht
die Begleitwege einer Bundeswasserstraße.
Ich wiederhole mich ungern, aber dieses Argument ist falsch. Wie beriet von mir zitiert schließen daß Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und die Wassergesetze der Länder (konkurrierende Gesetzgebung) die Bundeswasserstraßen und deren Unterhaltung ausdrücklich mit ein. Und die gesetzlichen Formulierungen wurden nicht aus Jux um Dollerei nachträglich geändert oder eingefügt.
An dem Begriff " Betriebsgelände" würde ich die Diskussion auch nicht festmachen, im Prinzip ist jedes Feld Betriebsfläche eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Zufahrten zu Häfen
sind ausdrücklich im Gesetzestext ausgenommen, dienen nicht der Unterhaltung des Schifffahrtsweges und können daher mit anderen hw-tags versehen werden.