[Abstimmung] Tagging der WSA Kanalwege

Wenn sich hierfür eine Mehrheit findet, sollte aber auch die Definition im Wiki offener formuliert werden.

auch von mit ein +1 für Muecks Darlegung.

…denn ansonsten müssten eine große Anzahl an Wegen auf und am Fuß von Deichen entlang von Fließgewässern auch als hw=service erfasst werden…

Mit anderen Worten, dann könnte man hw=track gleich ganz einstampfen, was auch keiner will.

Sven

Vorhin mal die ML nachgelesen, darüber gesehen: Im englischen Wiki steht schon “This tag represents roads for mostly agricultural use, forest tracks etc.;”
Im deutschen Wiki steht’s so: “Das Attribut highway=track beschreibt einen Wirtschaftsweg, der hauptsächlich für die Land- oder Forstwirtschaft genutzt wird.” Der “Wirtschaftsweg” ist zur Wikipedia verlinkt mit “Als Wirtschaftswege werden in Deutschland Wege wie Feld-, Wald- oder Wasserwirtschaftswege bezeichnet.” seit 26.8.2007

Das “etc.” kommt so nicht ganz so klar rüber …

oops, Mueck war etwas schneller …

Warum? Es dürfte jedem klar sein, dass das Wiki nicht jeden einzelnen Spezial- und Sonderfall behandeln kann. Deshalb steht ja bereits formuliert:

Kursive Hervorhebung von “hauptsächlich” im Original! Das heißt doch bereits, dass dies auch für andere Wirtschaftswege genutzt werden kann und soll …

Das ist übrigens bereits im Wiki definiert, allerdings etwas versteckt an unerwarteter Stelle:

(Hervorhebung diesmal von mir)

In einem gebe ich Discostu aber Recht: hw=track/service/unclassfied sind auf den jeweiligen wiki-Seiten unterschiedlich scharf voneinander abgegrenzt, das kann sicher besser formuliert werden.

der Mammi

+1 Solche Wege zu Zwecken der Wasserwirtschaft gibt’s an vielen ausgebauten Fließgewässern, nicht nur an Bundeswasserstraßen. Daher bin ich klar für highway=track

Hmm, die Eigentumsverhältnisse sollten eigentlich keinen Einfluss auf den hw-tag haben, sonst müssten z.B. die Wirtschaftswege in Staats- und Bundesforsten auch service sein.

Gruß
geow

Moin,

[OffTopic]

kann es eben nicht so einfach und ‘schubladenmäßig’.
Viele Fahrwege, die sich dem Betrachter gleich darstellen und für einen Nutzer auch gleich (schlecht) erfahren lassen, lassen sich nicht in eine eindeutige Schublade pressen.
Da wird es immer nötig sein, die örtliche Situation zu bedenken - und da wird es immer unterschiedliche Auffassungen geben.

Eine historische Wegverbindung zwischen zwei Orten, die im Zuge der Verkehrsentwicklung und Ausbau des Straßen-/Wegenetzes umgangen wurde und zum Feld-/Wald-/Wirtschaftsweg verkümmerte, wird trotzdem meist ihr öffentliches Wegerecht behalten und oft sogar mit Wegweisern beschildert sein.
Die Einen werden darin wegen der Beschilderung eine unclassified sehen - und von den Nutzern verflucht. :wink:
Die Anderen sehen da wegen der tatsächlichen Nutzung und der Ausbaustufe einen track - und werden von den Einen verflucht. :wink:

Ein Feldweg ohne jede Schilder zweigt von der Straße ab, bindet diverse Felder an und versandet als Sackgasse in den Feldern.
Irgendwo zweigt von ihm ein weiterer Fahrweg ab und führt zu einem ehem. Forsthaus, das heute als Wohngebäude genutzt wird.
Die Einen werden darin einen track sehen - wer zum Forsthaus will, wird ihn schon nehmen (müssen).
Die Anderen wollen auch aus dem ersten Teil unbedingt einen service machen, weil ja eine Adresse angebunden wird.

Edit:
An einem bisherigen Feld-/Wirtschaftsweg wird in Außenlage eine Schweinemastanlage errichtet.
Ohne Wohnnutzung, aber mit jeder Menge Lieferverkehr.
Wird aus dem track nun ein service?

[/OffTopic]

Grüße, Georg

Diskutieren ist ok, aber bitte das Voting nicht vergessen. :wink:
Sicher gibt es Argumente für beide Taggingfavoriten, Ziel ist es hier die Mehrheitsmeinung zu ermitteln.

Das Voting ist doch eigentlich nimmer nötig, lt. Beschreibung Wiki sind Wasserwirtschaftswege Recht eindeutig als track zu mappen.

Der Mammi

An der Stelle im Satz kann es auch “hauptsächlich Trecker, nebensächlich Radl” bedeuten, das ist etwas unklar … Lediglich der WP-Link bringt im deutschen Wiki etwas mehr Klarheit …

Hierzu wurde bereits geschrieben, AFAIK auf der Mailing liste. Wasserwirtschaftsweg beschreibt Wege, die mit der Trinkwassergewinnung zu tun haben, hier geht es um eine Wasser_straße_, also einen Verkehrsweg, nicht um Wasserwirtschaft.

Ist maßgeblich, was in der Mailingliste geschrieben wird?

Zitat aus https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wasserwirtschaft
Der Kanalbau ist hier zwar nicht explizit erwähnt gehört aber dazu. Nach meinem Empfinden sind Wasserstraßen ein Teil der Wasserwirtschaft.

Der Mammi

Hier der Ausschnitt von der ML Diskussion:

https://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/2018-August/115191.html

Wenn man sich einigen sollte, sämtliche für den Wasserbau errichtete Wege (einschließlich Verkehrswasserbau) als track zu definieren, dann beträfe das nach meinem Verständnis neben den Begleitwegen der Bundeswasserstraßen auch die Wege zu Dämmen, Wehren, Häfen, Wasserkraftwerken etc.

-1 Das ist zu kurz gesprungen, Wasserwirtschaft ist doch nicht auf die “Erschließung von Wassergewinnungsgebieten” beschränkt. Auch viele Landesgewässer 1. und 2. Ordnung haben Deiche und andere Hochwasserschutzeinrichtungen, die durch (Wasser)Wirtschaftswege erschlossen sind.

siehe auch Beitrag #28 von @Mammi71

Beispiel eines Deichkronenweges am Inn im Lkr. Rosenheim: https://www.openstreetmap.org/way/334220068
Für den Gewässerunterhalt ist hier übrigens nicht der Bund oder Bayern sondern die Österreichische Verbund AG zuständig.

Beispiel ergänzt

Grundsätzlich stimme ich dem zu, insoweit nicht andere Widmungen, Klassifizierungen, Einordnen der Wege ein anderes Taggen erfordern.
Bei Begleitwegen zu Dämmen und Deichen, die die ich kenne, ist stets track gemappt. Abweichungen hiervon sind begründbar (Zufahrt zu einem Gebäude). Zufahrten zu Häfen dürften außerhalb des Hafengelände i.d.R. öffentliche Straßen sein und unterliegen daher anderen Mapping-Regeln und sind i.d.R. mindestens mit hw=service zu versehen.

Ich habe auch mal das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in einige Landeswassergesetze hineingelesen. Diese Gesetze sind die obersten gesetzlichen Regelungen für die gesamte Wasserwirtschaft. Bundeswasserstraßen sind hierbei nicht ausgenommen, sondern im Gegenteil: Bundeswasserstraßen zählen zu den oberirdischen Gewässern I. Ordnung. Auch künstliche fließende und stehende Gewässer werden von den Wassergesetzen erfasst, also auch ohne Ausnahme künstliche Wasserstraßen / Kanäle. Die Aussage von Flo in der Mailingliste ist m.E. insofern falsch.

Der Mammi

Habe grad noch gefunden: Zufahrten zu Häfen und Schiffsanlegestellen unterliegen möglicherweise gar nicht der Wasserwirtschaft:

Und meine Antwort darauf:

Anders formuliert:
Urteile sind nur für die Beantwortung der Frage brauchbar, die dort verhandelt wurde, und das war eine Vorfahrtsfrage, das hilft uns nix …

Salve,

kurz vor Schluss möchte ich auch noch abstimmen. Trotz vieler guter Gründe für Service tendiere ich doch zu Track. Begründungen gab es hier schon zu Hauf – das erspar ich euch.

Harry

Danke für’s Voting, Abstimmung läuft noch bis morgen.

Ich vote für track