Habe die Diskussionen mal quer gelesen und bin zu dem Schluss gekommen: Die Befürworter des Eintragens der Trekkingplätze machen es sich zu einfach und man müsste wirklich noch einmal genauer hinschauen, was tatsächlich als “on the ground” eingetragen werden kann.
Der Grund dafür, dass Interessenten die Informationen über die Lage eines Trekkingplatzes nur bei Anmeldung erhalten liegt nach meiner Einschätzung unter anderem in dem Versuch, Missbrauch der Plätze zu reduzieren. Es sind halt keiner Plätze, an denen jeder einfach so zelten darf. Auf der Wiese hinter meinem Haus darf auf jeder Zelten, dem ich dies erlaube. Daher ist das aber noch lange kein Campingplatz.
Wenn ich es richtig verstanden halte, handelt es sich bei den Trekkingplätzen “on the ground” lediglich um einzelne rudimentäre Dinge wie einen Donnerbalken, ein Blech zum Sammeln von Regenwasser etc. - Rückfrage: Steht dort daneben irgendein Schild, aus dem hervorgeht, dass es sich dabei um einen Trekkingplatz handelt, auf dem man unter bestimmten Bedingungen nach Voranmeldung zelten darf? Wenn nicht, ist die Ausweisung als Zeltplatz ganz gewiss nicht dem Prinzip “on-the-ground” entsprechend.
Und auch davon ab würde ich mir auch ein wenig Sensibilität wünschen, analog dem Umgang mit Privatgrundstücken. So gilt ja allgemein als Konsens, dass auf Privatgrundstücken (also z.B. Einfamilienhaus mit Garten) nicht alle Details, über die irgendwelche Informationen sichtbar oder sonstwie verfügbar sind, in OSM eingetragen sind. Einerseits mit dem Argument, dass dies gar keine Information ist, die für die Öffentlichkeit relevant ist (wozu muss man auf der Karte erkennen können, wie man durch meinen Garten zu meiner Terrasse gelangt und wo in meinem Garten eine Sitzbank steht), andererseits mit dem Schutz der Privatsphäre (durch das Eintragen aller Ein- und Ausganstüren und auch des Hinterausganges des Gartens erleichtert man lediglich Einbrechern ihre Tätigkeit, während für alle anderen die Information ausreicht, von wo aus ich offiziell auf das Grundstück gelangen kann, wenn ich dort jemanden besuchen möchte oder etwas in den Briefkasten stecken möchte.) Würde jemand von meinem Privathaus Terrassentüren etc. eintragen, ich würde es umgehend konsequent löschen. Für mich stellt sich die Frage, ob Ähnliches nicht für die oben beschriebene Situation im Schwarzwald zählt.
Ich fände es zudem sehr schade, wenn stures Eintragen in die OSM-Datenbank dazu führen würde, dass Treckingplätze wieder geschlossen werden, z.B. weil die Einrichtung an bestimmte Auflagen geknüpft war, wie z.B. dass die Lage dieser Plätze nicht allgemein öffentlich gemacht werden. Denn auch das halte ich für möglich. Man darf in Deutschland ja nicht an jeder Stelle nach Belieben Campingplätze errichten und vielleicht gab es gerade im Schwarzwald Auflagen, die durch Veröffentlichung auf Karten nicht mehr eingehalten würden.