… da kommt nach der Anmeldung bei mir die Meldung:
“Berechtigungsfehler
Du bist aus dem folgenden Grund nicht berechtigt, Dateien hochzuladen:
Diese Aktion ist auf Benutzer beschränkt, die einer der Gruppen „Automatisch bestätigte Benutzer, Administratoren“ angehören.”
Was mache ich falsch?
Ich habe diesen (Lieder-)Stein (es ist einer von 18 Stück) enstprechend Thomas’ Schema eingetragen. Ein Denkmal im klassischen Sinne ist es m.E. nicht, dieser spezielle Liederstein ist ihm gewidmet.
Ich würde auch beides verwenden. Vielleicht sollte man noch image=* nutzen und ein passendes Bild verlinken. Und note=* sollte description:de=* werden, bzw. in diese integriert. Eventuell auch description=* zu description:de=*
Übrigens kann man auch auf COMMONS (mit einem Account) Bilder hochladen:
“Thomas Bellmann gehörte zu den Mitstreitern, die sich von Beginn für das Gelingen der Idee verdient gemacht haben …”
Naja, dann gahe ich mal davon aus, dass es ok ist wenn ich das Gelingen auf Commons mit Werbung für Commons verbinde:
Ja, es geht natürlich auch schneller und einfacher, irgendwie ein image einzubinden,
ich möchte aber mal dafür werben, sich ein bisschen Zeit zu nehmen …
Eine Kategorie pro Liederstein halte ich für übertrieben, solange es nicht 10+ Bilder von jedem einzelnen Stein gibt und die Überkategorie dadurch unübersichtlich würde.
Aber grundsätzlich unterstütze ich das Hochladen nach Commons natürlich. Am besten, die Urheber laden das selbst hoch, dann muss man nicht umständlich ORTS-Freigaben einsammeln und verlinken.
Beim Hochladen bitte dran denken, einen Geolink zu setzen. Dazu im Hochladeformular ins Feld „Weitere Informationen“ die Vorlage {{Object Location|Breite|Länge}} setzen. Für Breite und Länge kann man einen OSM-Ausschnitt mit Kartenmarker entsprechend zentrieren, den letzten Teil der URL kopieren und das / durch ein | ersetzen, fertich – oder einfach die Koordinaten des Stein-Nodes nehmen. Achtung: Die ähnliche Vorlage {{Location}} definiert den Kamerastandort der Aufnahme, nicht den Objektstandort. Wenn das in diesem Fall auch wenig Unterschied ausmacht.
Ich hab jetzt erst mal keinen blassen Schimmer, aber sollte man die EU-DSGVO nicht berücksichtigen beim Upload zu COMMONS?
Die Bilder haben personen-bezogene Daten (Obwohl:Verstorben) . Da wäre ich erst mal vorsichtig. Leute, mich nimmt das richtig mit, obwohl ich nur wenig Kontakt (aber Mailing) mit malenki hatte.
Wenn man die bei Commons berücksichtigen muss (was ich bezweifle: die DSGVO hat vornehmlich für Unternehmen und Behörden Gültigkeit, nicht für Privatpersonen, die Bilder veröffentlichen), dann muss man sie auch bei jedem anderen Upload berücksichtigen. Insofern schafft der Wunsch, die Bilder auf commons zu haben statt im Web verstreut, in dieser Hinsicht keine höheren Verpflichtungen.
Das Hochladen auf Commons ist aber sicher kein privates Interesse, denn dann würde man sie einfach nur an Freunde oder Familie weitergeben.
In diesem Fall gehe ich jedoch davon aus, dass das Hochladen in Ordnung ist, da die Informationen so angebracht wurden, dass mit Weitergabe zu rechnen ist.
Commons ist Web, erst recht, unter welcher Lizenz hier veröffentlicht wird. Hab mir zum ersten mal die (besch…) DSGVO durchgelesen. Das ist ja so schwammig, das man drüber einschläft. Leider auch keinerlei Eindeutigkeit in Bezug auf verstorbene Personen gefunden. Trotzdem würde ich die Bilder mit dem lesbaren Text nicht in Common veröffentlichen oder diesen (Text) unkenntlich verwischen (außer dem Namen - nur die restlichen Daten).