"Illegale Radwege" mappen?

zumindest im Kreuzungsbereich sieht das ziemlich nach Radweg aus, und auch wenn es später zu schmal ist, um offiziell als Radweg zugelassen zu werden (vermute ich ebenfalls), dann halte ich „unbrauchbar“ doch nicht für die richtige Bezeichnung. Ein einzelner Radfahrer kann da durchaus „gut“ durchfahren. Wie ist denn die Mindesbreite einer bicycle lane in OSM?

Ein Radweg sollte, muss, glaube ich, sogar, auch ohne Benutzungspflicht, die Möglichkeit geben zu überholen, das ist hier nicht möglich. Zudem sieht der Weg etwas horizontal geneigt aus.

Zu entscheiden, ob dieser Radweg aktuellen Vorschriften entspricht, ist nicht unsere Aufgabe. Was dort vorhanden ist, ist offensichtlich für Radfahrer vorgesehen. Aber ob dort eine Benutzungspflicht besteht? Dort steht kein blaues Radwegschild. Daraus würde ich schließen, dass es keine Benutzungspflicht gibt.

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+1. Keine Benutzungspflicht, also nur *bicycle=yes.

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Keine Schilder - kein Radweg.
Es gibt schon genug ungeeignete Wege die zwangsweise Benutzungspflichtig sind.
Wenn dort kein Schild steht - umso besser - weg damit.

Und das auch nicht.

Nein, das ist schon klar erkennbar ein “normaler” Radweg (bicycle=yes), der allerdings etwas zu schmal geraten ist (width=0.8). Ein benutzungspflichtiger Radweg (bicycle=use_sidepath auf der Fahrbahn) oder ein blau beschilderter Radweg (bicycle=designated) ist es hingegen nicht.

Wenn die Router das irgendwann auswerten oder man die Fahrzeugbreite eingeben kann, dann fällt dieser Radweg beim Routing einfach hinten runter.
Ich gehe mal davon aus, dass wir die komplette Breite taggen. Also Radweg incl. der 50cm Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn (ERA2010) :wink:

Woran erkennst du das?
Das ist ein befestigter Randstreifen, bei dem keinerlei Nutzung definiert ist. Da stehen weder die Zeichen 237, 240 bzw. 241 noch ein Zusatzzeichen 1022-10.
Das ist eine “Hilfskonstruktion” um mit dem Rasenmäher besser den angerenzenden Rasen mähen zu können.

Also:

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Hmm, nach meinem Verständnis ist das ein Weg, auf dem Radfahrer fahren dürfen, wenn sie es denn wollen. Warum also nicht bicycle=yes ?

Nein, dürfen sie nicht. Vermutlich machen sie es aber und wird es geduldet. Aber das stellen wir nicht dar.

Kannst Du das näher begründen ?

Grüße

Und woran erkennst Du, dass …

… auf der Rasenmäherhilfskonstruktion keine Fahrradfahrer fahren dürfen?

Vorweg: ICH würde dieses Konstrukt sicherlich NICHT befahren. Höchstwahrscheinlich passt mein Lieblingsrad, ein 90 cm breites Liegedreirad, eh nicht drauf …

Davon mal abgesehen wurde das Teil mit Sicherheit FÜR Radler erbaut (von irgendwelchen wahnsinnigen Autofahrern in der zuständigen Behörden nach dem Prinzip “Rad weg”), darauf weist schon die Radfurt hin, bei der man noch die Reste roter Farbe sieht, die man eigentlich nur bei Radfurten findet. Radfurten sind auch in der VwV-StVO definiert, wo man sie einsetzen darf und wo nicht (irgendwo zu § 9), Irrtum ausgeschlossen (Dass auch diese gelegentlich an Orten zu finden sind, wo es sie nach VwV-StVO gar nicht geben dürfte, in Facebook kursierte kürzlich in einer Radgruppe ein entsprechendes Teil, ist halt so und lokale Unfähigkeit ist kein Beweis für die Ungültigkeit der Grundthese …).
Damit ist auch klar, dass das anschließende Konstrukt kein Rasenmäherstreifen ist und auch kein Zierstreifen und schon gar kein Parkstreifen o.ä., ein hier parkendes Auto bekäme zu Recht ein Owi-Ticket …

Solange die dort zuständige Stadt keine Nägel mit Köpfen macht und die Furt ordentlich demarkiert und den Radweg renaturiert (wäre das beste für die Bäume) oder zum Parkstreifen umbaut (hier in KA kürzlich geschehen), ist das auch weiterhin ein Radweg. Und Oma Eusebia wird ihn auch weiterhin nutzen, auch wenn seriöse Fahrrad-Sicherheitsexperten die Hände über den Kopf zusammenschlagen werden …

Und nach deutscher und englischer designated-Seite ist es sogar bicycle=designated:

Der Weg wurde von einer Verwaltung speziell für Radfahrer angelegt und nur für diese, weder für Rasenmäher, noch für Parker oder zur optischen Erbauung von Asphaltfans …
Englische Wiki-Beschreibung für designated klar erfüllt.

Und auch hier: Der Weg ist rechtsverbindlich ausschließlich für Radfahrer vorgesehen und nur für diese gewidmet. Soweit auch die deutsche Wiki-Beschreibung erfüllt. Der Weg ist lediglich nicht beschildert, allerdings wird der Satz mit “Üblicherweise” eingeleitet, was dem vorherigen Satz das größere Gewicht einräumt und Ausnahmen zulässt.

Lösen lässt sich das nur, indem man die Benutzungspflicht extra ausweist.
Das Problem des Radwegtagging ist, dass man bauliche und andere rechtliche Aspekte in einem tag vereinigen will und das mit unterschiedlichen Ansätzen in der OSM-Geschichte. Das muss scheitern, weil es schon dann zum Scheitern veurteilt ist, wenn ein beschilderter Radweg gar nicht fahrbahnbegleitend ist oder auf solchen mit Pfosten die ausschließliche Benutzung durch Radfahrer gwährleistet wird etc.
bicycle=use_sidepath existiert schon, aber mit beschränktem Eisnatzgebiet (nur separat gemappte Wege) und es fehlt ein Gegenstück für ohne Benutzungspflicht. bicycle=optional_sidepath war als Vorschlag dazu hier im Forum schon zu lesen.
Der Vollständigkeit halber bräuchte man noch ein bicycle=unklarobdasTeilhierbenutzungspfichtigistodernicht …

Die Breiten von Radverkehrsanlagen sind in der StVO und der ERA 2010 geregelt. Danach haben Einrichtungsradwege, egal ob benutzpflichtig oder nicht, Regelbreiten von 2,00 m (*). Dazu kommt ein Sicherheitsstrennstreifen zur Fahrbahn von 0,50 m.
Auf dem obigem Foto ist ein Asphaltstreifen mit einer geschätzten Breite von 0,80 m erkennbar. Das ist kein Radweg im Sinne der StVO und der ERA und es besteht für den Radverkehr die Straßenbenutzungspflicht. Was im Umkehrschluss heißt, dass der Radverkehr hier nicht fahren darf.

Was die Verkehrsbehörde, das Ordnungsamt oder wer auch immer duldet oder warum der Asphaltstreifen angelegt wurde, können wir nur vermuten und Vermutungen spielen m. M. n. für die Abbildung in OSM keine Rolle.

Dass die Oma Eusebia dieses Konstrukt weiterhin benutzen wird, glaube zumindest ich auch nicht. Schließlich ist rechts davon inmitten einer Allee genügend Platz um ungehindert und sicher Rad zu fahren. Ist ja auch sehr schön auf obigem Bilder erkennbar. :slight_smile:

Ich würde an diesen Weg kein bicycle=wasauchimmer antragen.

(*) StVO mind. 1,50 m / ERA 2010 min. 1,60 m

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Ein besseres Bild hätte man für diese Diskussion kaum finden können :smiley:

Hat sich schon jemand bei der betreffenden Stadt beschwert, und die Renaturierung des Radweges bzw. die vollständige Entfernung der Radfahrerfurt angemahnt? Ich hab das neulich bei uns bei einem ähnlich “tollen” Radweg gemacht. Vielleicht hilfts ja. Bei mir kam dann “Die Schilder nehmen wir noch diesen Sommer ab!” raus.

Der interessierte Teilnehmer liest und staunt. In der StVO sind jetzt Mindestbreiten angegeben und die ERA 2010 sind Teil der StVO? Anforderungen werden tatsächlich in den Verwaltungsvorschriften zur StVO gemacht, aber das sind, wie der Name es sagt, Vorschriften an die Verwaltung. Wenn die Verwaltung sich darüberhinwegsetzt, kann sie dennoch regelwidrige (“illegale” im Sinne dieses Threads) Radwege anlegen oder gar Benutzungspflichten erlassen. Wir betroffene Verkehrsteilnehmer können dagegen im Widerspruchsverfahren vorgehen, aber solange wir das nicht tun und Erfolg haben, gelten erst mal die von der Verwaltung gemachten Vorgaben. Und deshalb:

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Mueck, Du hast das aus meiner Sicht gut zusammengefasst. Und wie ich auch an anderer Stelle geschrieben habe: Wir zeichnen ein, was vor Ort Realität ist und haben nicht zu beurteilen, ob alle behördlichen Vorschriften beachtet sind. Und wie TZorn richtig eingewandt hat, sich Verwaltungsvorschriften, Baurichtlinien und Straßenverkehrsordnung unterschiedliche Dinge. Aber selbst wenn ein Radweg nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht, aber vor Ort als solche ausgewiesen ist, steht es uns nicht zu, solche Fehler kartographisch eigenmächtig zu korrigieren.
Ich will mal ein anderes Beispiel nennen: Es gibt eine Verwaltungsvorschrift, nach der in 30er-Zonen an Kreuzungen Rechts-vor-Links-Regelungen zu treffen sind. Wir hatten bis vor Kurzem hier zwei Kreuzungen, bei denen laut Beschilderung aber eine Straße vorfahrtsberechtigt war. Ich möchte mal den Richter sehen, der jemanden vor Gericht Recht gäbe, der sich mit dem Hinweis, eine solche Vorfahrtsregelung entspräche nicht den rechtlichen Vorgaben, im Falle eines Unfalls herauszureden versuchte. Die Vorfahrtsregelung war vor Ort ausgeschildert. Basta.
Und hier bei dem Radweg: Ich würde nicht darauf wetten, dass ein Richter den Weg als nicht benutzungspflichtig einstufen würde. Abergesehen davon: Designated heißt “vorgesehen” im Sinne von rechtsverbindlich vorgesehen. Aber was heißt rechtsverbindlich vorgesehen? Eine Radwegbenutzungspflicht muss das nicht bedeuten.

Woher wisst ihr das? Ich kann das aus dem Bild nicht heraus lesen.

Der Weg oder was auch immer das ist, ist nicht vor Ort als Radweg ausgewiesen. Zumindest kann ich auf dem Foto nichts dergleichen erkennen.

+1, deswegen

Edit: Ergänzung

Das der Weg als Radweg gedacht ist, kann man, wie Mueck es erläutert hat, an der darauf zuführenden Radfurt erkennen. Solche rot aufgemalten Streifen, rechts und links mit weißen unterbrochenen Linien begrenzt, werden meines Wissens in Deutschland immer nur zur Markierung von Radwegen genutzt und nicht für Fußgängerüberwege. Und diese Markierung läuft direkt auf den anschließenden Radweg und nicht daran vorbei auf die Straße.