was bedeutet denn diese seltsame Kombination:
Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) mit Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei), ist wirklich ein Fahrrad, kein Mofa.
Mir ist nicht klar, wo hier der Unterschied zu einem normalen Geh- und Radweg (nur Zeichen 240) besteht und wie das gemappt werden soll.
Gesehen habe ich das auf 2-4 Schildern in der Bahnstadt in Heidelberg (habe erst später realisiert, das das etwas seltsam ist und nur 2 Schilder fotografiert), welche in diesem Jahr aufgestellt wurden.
Außerdem auf einem Schild in Neckargemünd, das Zeichen 240 steht da schon länger, jetzt wurde noch das Zusatzzeichen darunter angebracht.
Ich bin etwas ratlos.
Es ist manchmal merkwürdig, was an Schildern aufgestellt wird.
Bei uns in der Gegend gibt es zunehmend häufiger Schild 239 in Kombination mit 1022-10 statt früher Schild 240 - ich denke, weil man dadurch die Radwegbenutzungspflicht aufheben wollte. Oder ich sehe Wege, die von der Bauart eindeutig ein Bürgersteig oder ein baulich getrennter Fußweg sind ohne blaues Schild nur mit dem Zusatzschild 1022-10 - was von der StVO so ja nicht vorgesehen ist, da ein Zusatzschild lediglich ein “Zusatz”-Schild ist.
Bei dem von whb geschilderten Fall ist nun leider unklar, ob man dort bicycle=designated oder bicycle=yes einträgt. Stünde Schild 239 allein dort, wäre es bicycle=designated, das Schild 1022-10 würde aber bicycle=yes nahelegen.
Vermutlich ja. Das hebt das Verbot der Fahrbahnbenutzung auf und beschränkt gleichzeitig die Höchstgeschwindigkeit auf dem Sonderweg auf Schrittgeschwindigkeit. Für “normalen” Radverkehr sind diese Wege nicht mehr nutzbar.
“Linke Radwege … dürfen … benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.” Quelle: StVO 2017-10. Auf rechten Radwegen ist das Zeichen meiner Meinung nach bedeutungslos. (Gab es 1022-10 irgendwo im Angebot?)
“Radfahrer frei” als Zusatzzeichen kann ja nur bedeuten, dass Radfahrer von der Regelung des Hauptzeichens ausgenommen sind, die da sind:
"Zeichen 240
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Ge- oder Verbot
Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."
Befreiung von 2. wäre völlig sinnfrei.
Befreiung von 3. Satz 1 wäre ebens völlig sinnfrei.
Befreiung von 3. Satz 2 wäre theoretisch denkbar, also Rüpelradler dürfen mit 70 km/h (das 50 km/h innerorts gilt ja nur für Kfz) an Fußgänger vorbeidüsen … Hmmm … Ne, kann nicht sein …
Bleibt also nur noch die Befreiung von 1. übrig: Benutzungspflicht entfallen …
Wäre zu taggen wie ein ehemals mit 241 beschiderter getrennter Geh- und Radweg, dem das Schild gemoppst wurde, ohne dass die Trennung beseitigt wurde, also immer noch Linie/anderes Pflaster/… und somit “anderer”, nicht benutzungspflichtiger Radweg vorhanden …
Nur segregrated=no statt yes
Sollte die Behörde was anderes gemeint haben, soll sie es anders beschildern …