Default-Access-Werte bei Waldwegen - highway=track

Warum auch nicht? Der Schwerlastverkehr nimmt wegen der LKW-Sperrung der A1/Leverkusener Brücke bei uns seit zwei, drei Jahren auch die Abkürzung über secondaries bis residentials.

Wenn ein Weg vom Zweck her offensichtlich für die Landwirtschaft angelegt wurde, regelmäßig von den Schleppern verdreckt wird, im Winter nicht geräumt wird, etc., dann ist das ein hw=track. Wenn der nicht durch Zeichen gesperrt ist, dann ist er eben access=yes (sei es implizit oder explizit). Soll der Schwerlastverkehr nicht drüber, sollten z. B. Gewichtsbeschränkungen ausgeschildert sein. Will der Schwerlastverkehr nicht drüber, muss der Router einen Track mit höheren Kosten versehen.

Aber Feldwege sind qua Gesetz* für den Normalverkehr verboten.

*Ländergesetz, z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg#Nutzungsbeschr%C3%A4nkung

Das stimmt in der Pauschalität auch nicht.

Übrigens gibt es auch Wege wie diesen hier. Dieser Weg ist nach der Beschilderung nur für Autos gesperrt. Motorräder dürfen diesen Weg legal benutzen. Die Beschilderung ist aber ohnehin ziemlich dämlich, da nur von einer Seite beschildert, von der anderen Seite kommt man auf den Waldweg und weiß nicht, dass man mit dem Auto diesen Waldweg nicht benutzen darf…

Der WP-Artikel bleibt leider eine Quelle für die Aussage schuldig. In NRW ist es zumindest in den Gegenden, wo ich rumkomme, gelebte Praxis, dass Feldwege mit Zeichen 250, 262 oder ähnlich für den Verkehr oder bestimmte Klassen gesperrt sind. Sind sie es nicht, werden sie durchaus regelmäßig von Verkehrsteilnehmern genutzt.

Mein Hauptargument für foot/bicycle/horse=yes: Die Landesspezifischen defaults sind noch im proposal-Status*. Weltweite offizielle defaults für track gibt es nicht. Streng genommen muss also foot/bicycle/horse=yes an einen track in DE dran, da Wald- und Feldwege in DE sehr oft private Straßen sind (access=private/permissive) aber per Gesetz (Bundes- und Landeswaldgesetz und Bundesnaturschutzgesetz) für foot/bicycle/horse freigegeben wurden und nur aufgrund weniger Ausnahmen gesperrt werden dürfen.

  • Vermutlich immer noch Proposal aus praktischen Gründen, da die Landesspezifischen defaults nicht mit Ländercodes arbeiten wie in “status.source:maxspeed=<Ländercode>:motorway” → “highway=DE:track”. So wäre es im Moment ein großer Aufwand für Router und Karten zu überprüfen, in welcher Landesrelation sich ein Weg befindet. Weltweite defaults sind hingegen unproblematisch.

Etwas OT. Gilt das Hessische Landesjagdgesetz (§23 Abs. 11)auch für Normalbürger?

Wo ist den das Begehen oder Befahren mit dem Rad von Feld- und Waldwegen - ohne entspr. Verbotsschilder - grundsätzlich verboten ?
Gibt es das denn irgendwo in Deutschland ?

Da fallen mir nur private Feldwege ein, die nicht über die “freie Landschaft” (Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen) führen. Also vermutlich Wege die mitten durch den Hof führen.

Ich meine gelesen zu haben, dass es in BaWü verboten ist, Waldwege mit einer Breite von weniger als 2 m zu beradeln. Aber ohne Gewähr.

Richtig. Landeswaldgesetz.

Ich halte es grundsätzlich für sinnvoll, “default” Erlaubnisse und Verbote explizit zu taggen, wenn die Landesgesetzgebung für eine komplexe Situation sorgt.

Soweit ich weiß gibt es auch Bundesländer in denen ein Unterschied zwischen allgemeinen Feldwegen (Naturschutzgesetz) und Wegen im Wald (Waldgesetz) gemacht wird - die Info ist aber schon lange her. Da wäre ein explizites Tagging dann ebenso relevant wie bei Besonderheiten durch Naturschutzgebiete oder andere Zonen.

Dabei sollte man allerdings aufpassen, daß man nicht über das Ziel hinaus schießt. Also
foot=yes, bicycle=yes ist ok, aber
access=no, foot=yes, bicycle=yes spricht eine Menge Verbote aus, die meistens unzutreffend sind.

bye, Nop

Das ist richtig. Wir sprechen hier aber von tracks. Gibt es (noch) tracks die schmaler als 2 m sind ?

highway=track ist im Wiki definiert als “durch ein Kfz nutzbar”. Wege, die schmaler als 2 m sind, sind das nicht und müssten daher eigentlich richtig als highway=path getaggt werden. Dort stellt sich das Problem freilich auch, weil highway=path kein Nutzungsverbot für Radfahrer impliziert.

Die Frage von Galbinus bezog sich aber ausdrücklich nur auf tracks:

Quads und kleine Forstmaschinen sind deutlich schmäler als 2m. So pauschal würde ich eine Track-Definition also nicht handhaben.

Das sollte gelebte Praxis in allen Bundesländern sein bei asphaltierten udn betonierten Wegen/Straßen, weil man da nicht wirklich unterscheiden kann als Normalbürger, ob das nun ein Fed-/Waldweg oder eine kleine Straße ist (oder ein Radweg oder …) und eigentlich auch noch bei guten wassergebundenen Wegen. Lediglich bei schlechteren Feld- und Waldwegen kapieren die meisten, dass man da mit normalen Autos nicht fährt …

Im übrigen sehe ich die grenze track/path bei der Befahrbarkeit mit normalen Kfz. Schmale Spezialfahrzeuge rechne ich da nicht mit rein, also Breite so ab 2-2,5m, wenn der große Forst-Lkw kommt und der gelegentlich Äste auf wenig befahrenen Wegen streift schulterzuck Aber wenn der Förster oder Jäger mit seinem SUV nicht mehr durchkommt, ist’s ein path …

Im übrigen sehe ich hier im Faden ein gehöriges Stochern im Nebel …
Eigentlich gehört als fundierte Basis diese Seite mal um die passenden Gesetze der anderen Länder erweitert und die bestehenden überprüft, dann sähe man deutlich klarer, ob es bundesweit gültige Defaults geben kann und wo man mit tags nachhelfen müsste …

Ich glaube Ihr überschätzt die Breite von Autos. Ein VW Golf (willkürlich ausgewähltes Beispiel) hat eine Breite (ohne Spiegel) von 1,78 m. Die Spurweite ist 1,54 m. Ein Weg kann also durchaus deutlich schmaler als 2 m sein und ist mit normalen Pkw befahrbar.

Daneben würde ich gerne darauf hinweisen, daß es neben foot und bicycle auch noch andere Nutzer von tracks gibt. In vielen Ländern entsprechen die Regeln für horse denen für bicycle, manchmal gibt es aber auch wie oben erwähnt unterschiedliche Regeln für Wege im Wald oder auf freiem Feld. In machen Landesgesetzen werden auch Krankefahrstühle explizit geregelt. In manchen Landesgesetzen gibt es Verbote für markierte Wanderwege, auch das wäre ein Grund für explizites Tagging.

bye, Nop

Kannte ich noch gar nicht. Da hat sich Falcius 2010 schon richtig Mühe gegeben und dann ist die Seite leider nie, gepflegt/bekannt gemacht worden.

Diese Einschätzung muss der Verkehrsteilnehmer leider weiterhin vornehmen, denn von ihm wird beispielsweise verlangt zu erkennen, ob es sich um eine Einmündung einer Straße handelt, dann gilt “rechts vor links”, oder um einen Feldweg, dann hat der Verkehr auf der Straße immer Vorrang.

Dann ist aber wahrscheinlich wieder jemand der Idee aufgesessen, das allé Strassen mit Schotterbelag Tracks sind.

Da ist Quatsch. Die Kategorisierung sollte nach der Verkehrsbedeutung geschehen.

Bei mir in Schweden werden oft Kreisstrassen zerschossen, weil wieder mal mehr meint, Ales geschotterte sei automatisch ein Waldweg.

Wie haben ein wunderschönes surface tag :slight_smile:

Auch in D gibt es geschotterte Straßen, komplett mit gelber Beschilderung und Ortsschildern. Straße bleibt Straße - aber ja, sind oft falsch getaggt, evtl. auch von Luftbildmalern.

Es gibt zumindest in Brandenburg auch gelbe Ortsausgangsschilder an Wegen, die nur noch tracktype grade4 sind, oder wo unmittelbar dahinter das Schild “NSG - Befahren mit Kfz verboten” steht. Der Weg ist vielleicht in irgendwelchen alten Akten als Ortsverbindungsstraße gelistet, aber inhaltlich als “Straße” entkernt.