auf unserer mehrtägigen Frühjahrswanderung, die auch durch Soltau (Nds.) führte, wollten wir am östlichen Ortsausgang eigentlich auf dem im folgenden Bild rot-gestrichelten Weg laufen:
Leider fühlten wir uns an der Stelle, an welcher dieser Weg nach Süden abbiegt, durch ein ca. 100 m südlich der B71 aufgestelltes Schild “Durchgangsverbot für Fußgänger” am Weitergehen gehindert und haben darum, um etwaigen Ärger zu vermeiden, den grün-gestrichelten Weg genommen. An der Stelle, wo sich die beiden Wege wieder treffen, stand dann ein weiteres Durchgangsverbot-Schild.
Nun gibt es so ein Schild im offiziellen Verkehrszeichenkatalog gar nicht; insofern bin ich nicht sicher, ob es überhaupt gilt. Zumindest hat es aber abschreckende Wirkung, wofür unser Verhalten ein klares Beispiel war.
In der OSM-Karte sind an beiden Stellen Sperren eingezeichnet, die - wie Wanderer aus Erfahrung wissen - für Fußgänger in aller Regel kein Problem darstellen; aber nur der südliche, mehr oder weniger horizontal verlaufende Teil des Weges ist als “prohibited” gekennzeichnet, aber das könnte ja auch nur für Autos gelten …
Sollte man hier, trotz der unsicheren Rechtslage, doch lieber deutlich darauf hinweisen, daß ein Durchgangangsverbot ausgeschildert ist, um das bei der Planung von Wanderwegen berücksichtigen zu können?
ich würde mit der zuständigen Gemeinde erstmal die Sachlage klären. Das Verkehrszeichen sieht ja erfunden aus, da es keinem bekannten entspricht und ist daher wahrscheinlich nicht von offizieller Seite aufgestellt worden.
Eventuell liegt das daran, dass da noch (momentan) Baustelle ist, wie mir deren Webseite http://www.spiekerhof-soltau.de/ mitteilt.
Andererseits kanns natürlich auch ein privates Verbot sein, weil die keinen Bock haben, dass “nicht-zahlende Halunken” ihren schönen Angelteich bewundern.
ich muß zu meiner Schande gestehen, daß ich nicht mehr genau wußte, wie das Schild aussah, und habe mir deshalb eins “gebastelt”; ich schwöre aber 1000 Eide, daß da Verbotsschilder standen - sonst wären wir nicht weiter an der Bundesstraße entlang gelaufen. Vermutlich handelte es sich tatsächlich um Zeichen 259.
Künftig sollte ich in solchen Fällen wohl besser Fotos als Gedächtnisstütze machen …
Der Weg durch den Spiekerhof hat access=no (ok, privat wäre wohl besser) und ist deshalb grau gestrichelt.
Der westlich gelegene Weg führt einerseits zum “verboteten” Weg und andererseits nach Süden in eine Sackgasse. (Spätestens bei der Bahnstrecke ist Schluss)
D.h. es geht dort für Wanderer auf keinen Fall weiter. Ein “Fußgänger Verboten”-Schild am Eingang (mit Tor!) ist rechtlich möglicherweise nicht oḱ (es sei denn, es ist grün) aber technisch stimmt das: “Da geht es für euch nicht durch”.
Man kann auf den Luftaufnahmen zudem nicht erkennen, ob der Weg nicht insgesamt auf Hofgelände (oder “Firmengelände”) liegt.
Wenn ich die beiden “horizontalen” Wegteile mit Potlatch2 anklicke, bekomme ich unter Eigenschaften “Generally: prohibited” angezeigt. Dann dürfte da wohl niemand durch. Der von Dir genannte “Privat-Tag” wäre sicherlich verständlicher, speziell, wenn er auch unter dem Fußgänger-Reiter zu finden wäre.
Doch nicht für einen “echten” Wanderer ;)!
Technisch ginge es schon, erlaubnismäßig eher nicht: Da sollt/dürft ihr nicht durch!
Leider!
Das Tool kannte ich noch nicht: danke! Werde es künftig einsetzen.
Aber auch das kann auf Basis falscher Vorgaben irren. Mein Autonavi wollte mich auf dem Heimweg mehrere Jahre zu einem Umweg verleiten. Schließlich stellte sich heraus, daß irgendjemand einem kurzen Straßenstück, das ich benutzen mußte, fälschlicherweise den Tag “Nur für Anlieger!” zugeordnet hatte. Nachdem das im HERE-Material korrigiert war, ist das Navi mit mir einer Meinung …
Das weiträumige Hofgelände scheint auf den Luftaufnahmen auch eingezäunt. Aufgrund der Einzäunung, des Tors und der Tatsache, dass es ein Angelort und kein Restaurant ist vermute ich sehr stark, dass alle Spikerhof-Straßen access=private sind.