Danke, das kann ich gut für anderes Wünschenswerte anpassen.
Und ja, der Idarweg hat in der Tat innerhalb der Insel eine Anlieger-Frei-Ausschilderung.
Danke für den konstruktiven Input.
Zum ersten Ansatz:
Bedeutet dies, dass man von außen als Anlieger jeden Punkt im Wohngebiet aufsuchen darf? Oder wäre es das gleiche wie aktuell: Wenn ich über den unteren Teil des Sittersweg in die Jägersfreuder Straße will, darf ich das nicht, weil ich kein Anlieger vom Sittersweg H-Nr. 8 bis 20 bin?
Radverkehr wird sowieso gerne vergessen …
Zu 2) und 3)
Beide lösen zwar das Problem des Hinausfahrens, aber nicht (von mir noch nicht erwähnt) das analoge Problem des Hineinfahrens.
Außerdem nur für diese Durchfahrt.
Die Grülingsstraße als “Hauptstraße” des Wohngebiets unterscheidet sich deutlich von den anderen Straßen im Wohngebiet, vom Ausbau und vom Verkehrsaufkommen: sie weist einen Mittelstreifen auf, hat ein erheblich größeres Verkehrsaufkommen und ist Umgehungsstraße des alten Siedlungskerns (vor 1970). Sie sammelt/verteilt den Kfz-Verkehr zu und von der A 623 (Anschlußstelle Saarbrücken-Rodenhof) im Nordosten sowie zur A 1 und A 620 über den Ludwigskreisel im Südwesten. Eine höhere Klassifizierung als residential ist daher in meinen Augen gerechtfertigt.
Der große vehicle=destination-Abschnitt in einem Bereich, in dem niemand wohnt, der also nur für Besucher des Eisenbahnbundesamtes und Nutzer des Bolzplatzes gilt, verhindert dort effizient das Routing. Schon wenn man das auf die Ausfahrt aus dem Kreisel nach Westen beschränken würde, bleibt noch die Ausschilderung an der Einmündung der Europaallee, wo dieser Trick nicht möglich ist. Kombiniert wäre ohnehin das Wohngebiet auch bei diesen Tricks vom Ludwigskreisel nicht mehr erreichbar - wie es derzeit der Fall ist:
http://map.project-osrm.org/?z=14¢er=49.233376%2C6.990051&loc=49.233769%2C6.966619&loc=49.244794%2C6.985867&hl=en&alt=0&srv=0
So fährt natürlich keiner …
Das weiß ich nicht, ich wohne erst 20 Jahre da - und soweit ich mich erinnere war es schon immer so oder so ähnlich ausgeschildert. Das wird auch im Allgemeinen so verstanden wie beabsichtigt.
Grundsätzlich gilt, dass es kein Schild in der Gegenrichtung gibt. So sollte speziell die Ausfahrt (für Nicht-Anlieger) aus der Europaallee über die Grülingsstraße Richtung Ludwigskreisel erfolgen, während die Gegenrichtung vom Kreisel an der Rodenhofbrücke zur Abzweigung Europaallee “Anlieger Frei” ist. In dieser Richtung steht kein einziges Haus an der Straße. Rechts darf geparkt werden, hinter dem Gehweg ist ein Metallzaun. Links ist entweder Zaun oder Hecke, es gibt einen Fußweg über eine Treppe zur Offenbergstraße. Wer dürfte sich für diesen Abschnitt “Anlieger” nennen?
Im zweiten von mir angeführten Bereich wohnen oder wohnten Freunde und eine Arbeitskollegin. Dort gibt es immer wieder Polizeikontrollen.