BGH erlaubt Nutzung von Dashcams - aber nur, wenn es knallt

Hi,

der BGH hat vorhin das lang erwartete Urteil zur Dashcam-Nutzung gefällt: https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-urteil-101.html

Damit ist mMn. eine Nutzung für uns nicht erlaubt, da wir i.d.R. eine permanente Aufzeichnung machen.

Gruss
walter

Ich sehe das Urteil deutlich positiver!

  1. Anlasslose durchgehende Aufzeichnungen des öffentlichen Verkehrsraumes sind datenschutzrechtlich immer unzulässig. Das hat das Urteil klargestellt. Sie waren es auch schon vorher. Da hat sich nichts geändert.

  2. Das Urteil räumt aber ein, dass das Datenschutzrecht gegen andere Rechtsgüter abgewägt werden muss. Hier wurde das Recht des Klageführers auf zweifelsfreie Aufklärung des Unfallhergangs (und damit seines Schadensersatzes) als höher eingestuft. Zwar bleibt die Anfertigung der Aufnahmen an sich immer noch unzulässig, doch dürfen sie, wo sie einmal vorhanden sind, als Beweismittel genutzt werden. Das finde ich sehr vernünftig.

  3. Wer z.B. für Mapillary filmt, tut dies auch nicht anlasslos „einfach so“, sondern handelt im Interesse der Erlangung und Verfügbarmachung freier Geoinformation – die ja andererseits wieder einen öffentlichen Nutzen erzeugt.

Das Urteil hat klargestellt, dass das datenschutzbedingte Verbot von anderen Rechtsgütern übertrumpft werden kann. Als nächstes stellt sich nur die Frage, wo das Rechtsgut „freie Geoinformation“ in dieser Rangfolge steht.

EDIT: Das ist aktuell natürlich auch DSGVO-technisch interessant, nachdem das BMI hat verlauten lassen, dass sich an der Zulässigkeit von Fotografien nichts ändern wird, da Datenschutz nicht das öffentliche Leben verbieten kann und deshalb auch nach dem 25.5. abgewägt werden muss, welches Interesse im Einzelfall höher steht.

–ks

Angenommen, das komm durch (was ich hoffe):

irgendwann spricht sich in einschlägigen Foren rum “Melde dich bei OSM an und mach dann deine Aufnahmen wie bisher. Wenn Fragen kommen, sag einfach ‘ich erfasse doch nur die Strecke für OSM’” :wink:

Gruss
walter

Natürlich kann man das erstmal sagen. Wenn es zum Prozess kommt, wird man aber eine aktive OSM-Tätigkeit (nicht nur eine Alibi-Anmeldung) nachweisen müssen, und dann wird’s entweder peinlich, oder wir bekommen viele aktive neue Mapper :slight_smile:

–ks

M.E. geht es um die Veröffentlichung der Aufnahmen.

Wenn ich Fotografien/Videos zur Gedächtnisunterstützung mache und diese nicht veröffentliche, sondern die Informationen daraus in OSM übertrage, kann mir das niemand verbieten.

Mapillary soll schon mal viele neue Platten anschaffen und eine dickere Leitung legen, solange die Preise noch günstig sind … :laughing:

Ob das Argument “ich filme für OSM” noch zieht, wenn man die Arbeitsstrecke zum 1024. mal abfährt …?!

Wer behauptet, ich würde mit meiner DashCam filmen, muß das auch beweisen. Das wird schwer, wenn er a) keinen direkten Zugriff auf den Speicher der Cam hat und b) ich nichts veröffentliche.

Mit welcher Begründung will man mir denn verbieten, die Straße vor mir zu filmen, die Speicherkarte rauszunehmen, die Filme in den Dashcam-Viewer zu laden und dann ganz gemütlich Maxspeeds, Abbiegespuren, Wegweiser und Mülleimer zu mappen? An den anderen Fahrzeugen und Personen habe ich ja gar kein Interesse. Ganz im Gegenteil: Die verdecken eher das, weswegen ich filme.

Beim Datenschutzkrempel geht es m.E. schon um die Aufnahme.
Für Privatleute gilt diese europ. DSGVO aber eigentlich nicht (jedenfalls wird das bei Fotos erwähnt, Filme müsste ich nachschauen. Ebenso müsste ich beim Bundes-Datenschutzgesetz nachschauen, wenn das ab 25. Mai noch gelten sollte), also die Karlsruher Pyramide im Familienalbum ist weiterhin möglich und für die private Veröffentlichung bei FB etc. gilt weiterhin das Kunsturheberrechtsgesetz mit der Beiwerksregelung.
Ob aber OSM noch als rein privat zu betrachten ist … Eher nicht …

Das Video landet doch gar nicht bei OSM.

Keine Begründung, sondern Datenschutzrechtliche Grundlagen… auch wenn es keine praktische Rechtssprechung gibt, aber schon nur alleine das Anfertigen eines Bildes, und somit auch Videos, auf denen Personen zu erkennen sind, die du vorher nicht um Erlaubnis gefragt hast, soll demnächst verboten werden. … siehe all die andere DSVGO Threads der letzten zwei Wochen hier.

Sollen Touris zukünftig erstmal mit Flatterband alles absperren, bevor sie Sehenswürdigkeiten fotografieren?

Ich fahre weiterhin mit Dashcam durch die Gegend. Niemand weiß, ob sie eingeschaltet ist oder nicht. Also kann mir auch niemand ans Zeug flicken.

Wenn’s hart auf hart kommt, ja, siehe DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum:

Und dort ist dann auch noch die Rede von “Beiwerk” und Co. Aber die DSGVO “möchte” halt gerne (es so sehen), dass der Datenschutz der Person auf einem Bild höher wiegt, als das Recht des Aufnehmers, auch wenn er es nur privat macht und privat nutzt und auch nicht veröffentlicht … aber er könnte ja damit trotzdem machen was er möchte weil er es könnte und damit es erst gar nicht soweit kommt, kein Foto mehr von Personen, die nicht vorher gefragt wurden ;):lol:

Nachtrag: a propos Sehenswürdigkeiten fotografieren … du hast hoffentlich schon mitbekommen, dass das in anderen Länder auch nicht so ohne weiteres erlaubt ist? Weil die Sau wurde letztes Jahr schon durchs Web getrieben :wink:

Nein. Artikel 6 Ziffer 1f erklärt die Verarbeitung für zulässig, wenn damit berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder seiner Auftraggeber gewahrt werden, außer die Grundrechte der dargestellten Personen wiegen schwerer als dieses Recht. Und da möchte ich doch mal sehen, ob das Recht eines Menschen, nicht zufällig mit auf meinem Urlaubsfoto zu erscheinen, vor Gericht höher gewertet wird als mein berechtigtes Interesse, meine Reiseeindrücke fotografisch festzuhalten, ohne vorher den Platz absperren zu müssen.

Das ist auch der Standpunkt des BMI. Aber stimmt, es ist Auslegungssache und damit unsicher.

–ks

Naja, und wenn man sich die letzten Jahre so ansieht, dann ist der persönliche Datenschutz immer mehr ein “Grundrecht” … und ein Grundrecht überwiegt normalerweise.

Wenn ich von mir zum OSM-Stammtisch fahre (6km Luftlinie)
werde ich locker von mindestens 1 Dutzend wahrscheinlich eher 2 Dutzend
Videoüberwachungen aufgenommen,
1 Dutzend bekommt man ja inzwischen schon locker beim Einkauf hin.

Ich bin noch nie gefragt worden, ob ich aufgenommen werden möchte.
Werde ich das in Zukunft ?
Was, wenn ich nicht gefragt werde ?
Woher kommt diese eigentümliche Diskrepanz,
dass ich in Bahnhöfen oder anderen Bereichen ungefragt aufgenommen werde,
wenn ich als Privatmann aber das selbe mache mich derart massregeln lassen muss ?

Wenn “das Grundrecht” überwiegt können wir alle überwiegend nie wieder Fotos machen.

Videoüberwachungen von Öffentlichen Orten sind so ohne weiteres nicht erlaubt, deswegen bezweifle ich auch das du da von 2 Dutzend gefilmt wirst. Da gäbe es nur eine polizeilich angeordnete, die dann erst genehmigt werden muss und anschließend mit einer riesen Tafel veröffentlicht ist.
Ein privater darf mit einer Videoüberwachung keinen öffentlichen Raum filmen. Öffentliche Einrichtungen müssen ihre Videoüberwachungen genehmigen lassen und werden im Datenschutzregister eingetragen.
Dies trifft dann auf die Bahnhöfe etc. zu, da steht beim Eingang das dieses Gebäude Videoüberwacht ist, wenn du nicht gefilmt werden willst darfst du nicht reingehen.

So schauts zumindes in Ö aus, war aber immer schon so…nix neues und auch gut so finde ich

sg

Ich hab da nur den Pariser Eiffelturm in Erinnerung. Wenn ich mich recht entsinne, gilt die Lichtinstallation als Kunstwerk. Trotzdem hindert mich niemand daran, den zu fotografieren. Problem war wohl das Veröffentlichen der Fotos bei FB/Insta.

Ja das ist auch in D ein heißes Thema, Hier in Mannheim wurde die schon von der Stadt installierten Kameras nachträglich gerichtlich verboten, weil ein Grund hierfür angegeben werden muss und “allgemeine Verbrechensbekämpfung” ist da zu schwammig.

Beispiele öffentliche Verkehrsüberwachung in Dresden:
http://www.vvo-online.de/de/service/verkehrskameras/index.cshtml

Dazu kenne ich die Lage in Deutschland zuwenig, in Österreich werden meines Wissens nach die Videos der Verkehrskameras aber nicht gespeichert und dienen nur zur Liveanzeige.