Frage zu motorcycle, moped, mofa

Das ist kein neues Kriterium, das ist meine private Meinung. :sunglasses:

Grüße

Ist korrekt, es gibt natürlich auch breite Fußwege, die nicht für motorisierten Verkehr freigegeben sind.

Die Breite ist für mich ein sekundäres Kriterium…

Ich kenne Wege, die sind von der einen Seite mit Zeichen 240 und von der anderen Seite mit Zeichen 260 ausgeschildert… Der Weg führt über eine Landkreisgrenze… Da nehme ich den kleinsten gemeinsamen Nenner, und das wäre hw=track + motor_vehicle=no

Es kommt aber immer auf die Situation vor Ort an. Bei den Zeichen 237, 240, 241 bevorzuge ich hw=path, aber wenn die örtliche Situation sich (auch ohne Zusatzschilder) so darstellt, daß der Weg trotzdem der der genutzte (einzige) Weg für den Förster oder Landwirt ist, dann verwende ich hw=track.

Meine Beobachtung ist, daß Wege sehr gerne mal nicht korrekt ausgeschildert sind. Ich vermute, weil Zeichen 260 als Verbotsschild für den Nutzer eher eine abschreckende Wirkung hat, als z.B. Zeichen 240, welches dem Radfahrer suggeriert: ‘Oh. Radweg… hier geht es lang’. …obwohl es für Radfahrer und Fußgänger weitestgehend egal ist, ob ein Weg mit Zeichen 260, 240 oder 241 ausgeschildert ist.

Sven

Eventuell mal unter “F12 - Konsole” kucken ob JavaScript Fehler auftreten.

Sollte highway=track auch für Zeichen 1024-17 gesetzt werden? Zudem nur wenn highway=path oder auch in anderen Fällen, z.B. highway=footway oder highway=bridleway?

Nur bei den Gebotszeichen 240 und 241 mit Zusatzeichen 1026-36,1026-37,1026-38 und auch 1024-17.

Die Kombination Fußweg (Zeichen 239) mit o.g. Zusatzzeichen wird es wohl nicht geben.
Zu Reitwegen kann ich nichts sagen. Gibt es bei uns nicht.

Grüße

Edith / Berichtigung:
Auch bei Gebotszeichen 239 und 238 mit o.g. Zusatzzeichen. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, daß diese in Wirklichkeit vorkommen.

Hallo dt2,
erstmal vielen Dank für’s aktualisieren!!! :slight_smile:
Ich hätte nur leider auch noch ein Anliegen:
Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1020-12. Meiner Meinung nach müsste da* motor_vehicle=destination* herauskommen. Kommt es aber zur Zeit jedoch leider noch nicht. Zugegeben, Zeichen 1020-12 ist auch schwierig. Für mich eigentlich auch unnötig, da es die Zeichen 260 und 1020-30 gibt, aber die erstgenannte Kombination wird immer beliebter.
Danke im Voraus oder korrigiert mich ggf.

Und das Zeichen 1022-12 (!) Denkt bitte auch daran! Das erlaubt wieder alles, was Zeichen 255 verbietet - motorcycle, UND moped UND mofa…

Bitte verzeiht die Kleinlichkeit…

**Und was ist mit dem Zeichen 245:

  • ist das nicht bus=designated statt bus=yes??**

- warum access=no? access=no ist falsch! Da werden die Fußgänger vergessen!!! Die auf dem Bürgersteig gehen dürfen falls es einen gibt!! Das muss vehicle=no heißen!

Sorry aber es ist wichtig

Und Zeichen 1026-32: http://taxipedia.info/linienverkehr/ sagt, dass Taxis kein Linienverkehr seien! psv steht aber ausdrücklich für Busse UND Taxis. Zeichen 1026-32 entspricht bus=yes!

Das Zeichen 1024-14 hingegen gibt alle Busse frei, auch wenn darin dasselbe Bussymbol verwendet wird wie bei Zeichen 245, das nur Linienbusse meint. Tja es ist leider kompliziert. Zeichen 1024-14 ist bus=yes UND tourist_bus=yes

Siehe dazu auch den ausführlichen Forumfaden: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=61648

Danke für die Hinweise. Leider ist auf DE:Verkehrszeichen_in_Deutschland auf noch vieles falsch, womit ich das vieles abgeglichen hatte. Also am besten da auch alles korrigieren.

Bei ?signs=250,1020-12 sollte eigentlich bicycle=yes, vehicle=destination rauskommen. aber da ist ein kleiner Programmfehler unterlaufen.

Oh, danke für den Hinweis, dann werde ich Verkehrszeichen in Deutschland in den nächsten Tagen mal überarbeiten.

Das fände ich nicht sinnvoll.
Ein path ist ein Weg, die Breite kann man mit width angeben und ein gemeinsamer Fuß-/Radweg ist ein gemeinsamer Fuß-/Radweg. Nur weil streckenweise eine andere Verkehrsart zusätzlich erlaubt ist, wird das nicht zum Wirtschaftsweg.

Innerorts gibt es z.B. mit Zeichen 240 beschilderte Wege, die teilweise von Anliegern (bis zu ihrer Garage/Haus) befahren werden dürfen. Das macht diese Wege nicht zu residential oder sonstwas, es bleiben gemeinsame Fuß-/Radwege. Die ja übrigens regelmäßig so breit sind, dass ein Kfz darauf fahren könnte; diese Formulierung im Wiki halte ich für irreführend und falsch.

Für das Beispiel mit Zeichen 240, landw. Verkehr frei:
highway=path
bicycle=designated
foot=designated
segregated=no
traffic_sign=DE:240,1026-36
vehicle=agricultural
surface=*
width=*

Im Wiki steht bei path:

Wege, auf denen landw. Verkehr zulässig ist, sind - zumindest bei uns - alle breiter als 2 Meter!
Damit ist meine Auslegung Wiki-Konform!

Das steht sinngemäß so schon seit 10 Jahren im Wiki und das ist genau das, was ich in Frage stelle.
Eine Wegbreite kann ja nicht das Kriterium für eine Straßen- oder Wegeklassifizierung sein. Eine Fahrbahn, die 11 m breit ist, mappen wir nur deswegen auch nicht als primary.

Es kommt auf die Widmung an und die ist im Beispiel ja klar beschildert: traffic_sign=DE:240,1026-36. Das ist ein gemeinsamer Fuß-/Radweg mit Freigabe für landwirtschaftlichen Verkehr.

Ein Beispiel analog dazu: ein Fußweg wird nicht zum Radweg, nur weil er für Fahrräder freigegeben ist.

Ein Beispiel aus dem wirklichen Leben:
Bei uns wurde in den letzten 10 Jahren eine Flurbereinigung durchgeführt. Da wurden (durch die Flubereinigungsgemeinschaft !!!) auch neue Wege entlang den Landstraßen gebaut. Dafür wurde ein Zuschuß aus Mitteln des Landkreises für die Erweiterung des Radwegenetzes beantragt und gewährt. Voraussetzung war, daß diese Wege eine Mindestbreite haben mußten und als Radweg ausgeschildert werden.
Gebaut wurden diese Kombiwege aber im Auftrag der Flurbereinigungsgesellschaft.

Wie ist denn nun die Widmung ?
Für mich als Mitglied der Flurbereinigungsgemeinschaft überwiegend landw. Natur!

Grüße

Die Widmung ist (rechtssicher) im jeweiligen Verwaltungsakt nachlesbar. Selbigen muss es hierfür geben, dort ist dann auch die entsprechende Beschilderung angeordnet. In einer idealen Welt stimmt die Anordnung im Verwaltungsakt dann hinterher mit der Beschilderung überein (ich schreibe das, weil da draußen immer genügend Falschbeschilderung zu finden ist, bei uns in der Gegend findet man oft ein Zeichen 250 statt Zeichen 260).

Wer das beauftragt, plant, bezahlt oder mitfinanziert spielt straßenverkehrsrechtlich keine Rolle.

Grüße, P.

Wie ich schon mal geschrieben habe, ist es nicht Vorgabe in OSM die STVO oder sonstige Gesetze etc. auf das i-Tüpfelchen abzubilden.
Auszug aus Attributierung von Straßen in Deutschland:

Grüße

OSM mappt, was es vor Ort vorfindet und das ist eben die Beschilderung.
Und Vz. 240 mit Zusatz “Landw. frei” bedeutet eben auch eine Abstufung in den Rechten der Nutzer, wo an der Spitze der Pyramide nach div. Urteilen der Fußgänger steht, danach der Radfahrer folgt und danach erst der Treckerfahrer, der sich den beiden anderen unterzuordnen hat, und dafür kennt OSM ein ganz bestimmtes und passendes tagging: hw=path, foot/bicycle=des., agr.=yes, das gibt genau das vor Ort aufgefundene wieder.
hw=track würde dagegen die Pyramide auf den Kopf stellen, weil das agr.=des. impliziert, Fahrräder sind nach den Naturschutzgesetzen nur Gast auf Feld- und Waldwegen, ebenso Fußgänger, die zudem nach STVO nur am Rand zu laufen haben, ganz unten also in der Pyramide … Ist irgendwie nicht das, was vor Ort vorgefunden wurde …

Wie ist im Bsp. mit der Flubereinigungsgemeinschaft die genaue Beschilderung?

Noch einmal:
Im Wiki steht was anderes!

Was nützen mir die Rechte-Abstufungen, wenn ich auf einem Kombiweg unterwegs bin und der entgegekommende Mähdrescher nicht ausweichen will oder kann ?