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*** NOTICE: CONTENT MIGRATION PENDING! Read More about the import. Bug? Post them here***

#1 2018-05-10 01:06:33

hsimpson
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Posts: 675

DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Tag zusammen!

Die DSGVO war ja hier schon mal Thema, dennoch will ich hier zuerst nochmal sagen worum es genau geht:

Die DatenSchutzGrundVerOrdnung der EU tritt am 25.5.18 in Deutschland in Kraft und regelt u.a. die rechtliche Situation Bildaufnahmen im öffentlichen Raum neu. Das bisher gültige Kunsturhebergesetz existiert zwar weiterhin, bei Wiedersprüchen gilt jedoch alleine die DSGVO.


Jetzt zum Problem:

Soweit ich das Thema bisher überblicke, ist es nach der DSGVO nicht mehr zulässig, im öffentlichen Raum Bilder von Personen aufzunehmen, ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Das gilt selbst dann, wenn die Personen nur ganz nebenbei im Bild sind.

Das hat direkte Auswirkungen auf die Aufnahmen, die viele hier für die Mappingaktivitäten erstellen und eventuell später zu Mapillary o.ä. hochladen. Sobald hier Menschen durchs Bild laufen, macht sich der Fotograph im Zweifel strafbar (sic!), wenn er auf den Auslöser drückt!

Dazu gibt es natürlich einige Außnahmen, von denen vor allem die letzten beiden für uns von Interesse sind:

Art. 6 DSGVO
Abs. 1

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

[...]

(e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

(f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Ob die Aufnahme von Fotos für die Erfassung von Daten bei OSM ein berechtigtes Interesse ist, das nicht von den Interessen oder Grundrechten der betroffenen Personen überwogen wird, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln.

Eine weitere Ausnahme ist nach §18, wenn die Bilder ausschließlich privater Natur sind, was aber auf Aufnahmen für OSM definitiv nicht zutrifft.

Ebenfalls interessant sein könnte für uns der Erwägungsgrund 26 "Keine Anwendung auf anonymisierte Daten":

Die Grundsätze des Datenschutzes sollten für alle Informationen gelten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Einer Pseudonymisierung unterzogene personenbezogene Daten, die durch Heranziehung zusätzlicher Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, sollten als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden. Um festzustellen, ob eine natürliche Person identifizierbar ist, sollten alle Mittel berücksichtigt werden, die von dem Verantwortlichen oder einer anderen Person nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um die natürliche Person direkt oder indirekt zu identifizieren, wie beispielsweise das Aussondern. Bei der Feststellung, ob Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich zur Identifizierung der natürlichen Person genutzt werden, sollten alle objektiven Faktoren, wie die Kosten der Identifizierung und der dafür erforderliche Zeitaufwand, herangezogen werden, wobei die zum Zeitpunkt der Verarbeitung verfügbare Technologie und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen sind. Die Grundsätze des Datenschutzes sollten daher nicht für anonyme Informationen gelten, d.h. für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. Diese Verordnung betrifft somit nicht die Verarbeitung solcher anonymer Daten, auch für statistische oder für Forschungszwecke.

Jedoch dürfte nach §4 bereits das Fotografieren an sich ein "Erheben persönlicher Daten" sein:

Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

1.: „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

2.:„Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

[...]

Fotografieren von Menschen muss also als das Erfassen und Sperichern der physischen Identität einer natürlichen Person angesehen werden und ist daher per se verboten, da man nicht direkt beim Vorgang des Fotografierens eine anonymisierung vornehmen kann, ohne das Bild in Klarform gespeichert zu haben.


Die DSGVO gibt es hier im ganzen zu lesen: https://dsgvo-gesetz.de

Eine Zusammenfassung zu dem Thema gibt es u.a. vonseiten der Trainspotter (natürlich nicht ganz Emotionsfrei), die naturgemäß ähnliche Probleme mit der DSGVO haben werden wie wir: https://www.youtube.com/watch?v=JnHytmg_DNo&t=422s


Ich kann daher derzeit nur dazu raten, ab dem 25.5. erstmal keine neue Mappilary-Aufnahmen zu erstellen, bis die Angelegenheit geklärt ist. Das könnte sonst sehr böse enden, zumal hier ja einige Mapper unter ihrem Klarnamen auftreten.


Gibt es die Möglichkeit einer weiteren Einschätzung zur DSGVO von Seiten der OSM-Foundation, o.ä.? Das wäre in dem Falle sicherlich sehr hilfreich!

Viele Grüße

Last edited by hsimpson (2018-05-10 01:09:37)


Fragen zu PTv2? Vlt mal in diese Übersicht schauen?

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#2 2018-05-10 06:36:48

kreuzschnabel
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

hsimpson wrote:

Ob die Aufnahme von Fotos für die Erfassung von Daten bei OSM ein berechtigtes Interesse ist, das nicht von den Interessen oder Grundrechten der betroffenen Personen überwogen wird, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln.

Genau das wird der Punkt sein, der zunächst mal gerichtlich geklärt werden muss.

Zum Konflikt DSGVO vs. Straßenfotografie habe ich schon unterschiedlichste Meinungen gehört, beide von fachlicher Seite (Anwälte für Medienrecht). Manche sagen, dass die Erstellung eines künstlerischen Bildes ein berechtigtes Interesse ist, das KUG in diesem Fall das speziellere Recht darstellt und Vorrang hat. Aber: Das betrifft unsere Mappingbilder nicht. Die werden ja nicht aus künstlerischen Gründen, sondern rein als Dokumentation angefertigt, als Datenerhebung letztlich. Und genau das soll ja bezüglich der personenbezogenen Daten ohne Einwilligung unterbunden werden.

Was Mapillary angeht: Wie wird das wohl bei Google Streetview aussehen? Dieser Dienst wird so breit verwendet, dass G sich mit Sicherheit auf ein berechtigtes Interesse berufen kann. Aber gilt das dann nicht auch für Mapillary?

--ks

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#3 2018-05-10 06:43:37

Chrysopras
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

hsimpson wrote:

Fotografieren von Menschen muss also als das Erfassen und Sperichern der physischen Identität einer natürlichen Person angesehen werden und ist daher per se verboten, da man nicht direkt beim Vorgang des Fotografierens eine anonymisierung vornehmen kann, ohne das Bild in Klarform gespeichert zu haben.

Allmächtiger, gib mir Kraft! Wenn Du da recht hast (und leider spricht, aus Sicht eines Nicht-Juristen, der zitierte Wortlaut dafür), wäre damit das gesamte Genre Street Photography, aber auch das Anfertigen von Bildern z.B. von in belebten Gebieten gelegenen Baudenkmälern für Wikimedia Commons unmöglich geworden. mad Falls man Fotos nicht einmal mehr machen darf, auch wenn man die Personen später unkenntlich macht oder komplett herausretuschiert, heißt das daher mMn, dass das Gesetz völlig über das Ziel hinausschießt. Aber was nützt es, die Carolina schoss auch hie und da etwas über das Ziel hinaus (Verbrennen, Rädern, Vierteilen …) und war trotzdem geltendes Recht. roll

Last edited by Chrysopras (2018-05-10 06:48:28)

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#4 2018-05-10 06:48:20

Harald Hartmann
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From: 98667 Schönbrunn
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

kreuzschnabel wrote:

Was Mapillary angeht: Wie wird das wohl bei Google Streetview aussehen? Dieser Dienst wird so breit verwendet, dass G sich mit Sicherheit auf ein berechtigtes Interesse berufen kann. Aber gilt das dann nicht auch für Mapillary?

Siehe mapillary und Datenschutz ... Google hat beim Hamburger Datenschutz eine entsprechende Freigabe (zumindest nach jetzigem Recht), mapillary wohl bis weilen noch nicht.

Last edited by Harald Hartmann (2018-05-10 06:50:07)


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#5 2018-05-10 07:01:12

kreuzschnabel
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Registered: 2015-07-03
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Chrysopras wrote:

dass das Gesetz völlig über das Ziel hinausschießt.

Wir müssen die EU dahingehend in Schutz nehmen, dass man sich dort der Reichweite dieser Verordnung (ist kein Gesetz) durchaus bewusst war und daher in Artikel 85 „Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit“ die nationalen Gesetzgeber ausdrücklich dazu aufgefordert hat, bei der Umsetzung in nationales Recht entsprechende Ausnahmen für künstlerisches, journalistisches und wissenschaftliches Schaffen vorzusehen (Kartographie würde ich eindeutig als wissenschaftlich einordnen). Andere Länder haben das getan (Schweden wird oft als Beispiel genannt), dort ändert sich nicht viel. Schland hat es unterlassen oder vielmehr ausdrücklich der Rechtsprechung übertragen, wir brauchen also erstmal ein paar Präzedenzfälle, bevor wir wissen, woran wir sind.

Rechtssicherheit sieht anders aus, aber es wird sich alles klären.

--ks

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#6 2018-05-10 09:39:29

firstAid
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Eine weitere Ausnahme ist nach §18, wenn die Bilder ausschließlich privater Natur sind.

Da ich z.B. Bilder grundsätzlich ausschließlich privat mache und bei den Bildern, die ich nicht ausschließlich privat mache, das DSVGO in Zukunft berücksichtigen werden (wie jetzt schon das BDSG und das KunstUrhG), mache ich mir da erstmal wenig Gedanken drum. Man ist ja nicht gezwungen zum "mappen" Fotos "auch für" die OSM zu fotografieren. Oder andersherum - warum sollte ich nicht meine privaten Urlaubsfotos später zum mappen nutzen um mir Verhältnisse vor Ort nochmal ins Gedächtnis zu rufen, die ich zum Zeitpunkt der Fotografie ausschließlich privat gefertigt habe?

Klar wenn man die Fotos irgendwo ins Netz stellen will - muss man sich auch um die rechtliche Situation (BSDG, KunstUrhG usw.) Gedanken machen, aber das ist derzeit nicht anders, als wenn die DSVGO in Kraft tritt. Es ändert sich einiges, aber so viel dann auch wieder nicht.

Und den Wirbel verstehe ich nicht ganz, denn offensichtlich ist nicht so sehr bekannt, dass man nach dem KunstUrhG derzeit auch genau sowenig andere Menschen ohne ihre Erlaubnis veröffentlich darf ;-)

Siehe: Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 22

Mein zweit-Hobby ist ja die Fotografie: Und eines weiß ich, weil es schon zichmal passiert ist - Diese Rechtsvorschriften-Säue werden von Zeit zu Zeit durch die Foto-Foren getrieben - Im Endeffekt ändert sich für die meisten gar nicht so viel. Viele derer, die laut aufschreien, wissen gar nicht, dass der überwiegende Teil der DSVGO jetzt schon nach geltendem Recht gesetzlichen Schranken bis hin zum Verbot unterworfen ist. Und die anderen halten sich einfach schon jetzt an die Gesetze und werden es mit DSVGO genau so machen. Dafür sind Gesetze ja da - und wenn es bedeutet, dass man nur noch dann auf Mappilary Bilder hochladen darf, die DSVGO-Konform sind (ich frage eh, warum Gesicher auf verschiedensten Plattformen nicht verpixelt sind - wahrscheinlich weil sich niemand drum schert), dann ist es eben so. Dann kann man immer noch selbst entscheiden ob man es macht oder nicht. Wenn viele das machen möchten, wird es auch einen Markt schaffen für Gesicht- und Kfz-Kennzeichen-Pixelalgorithmen (gibt es ja schon). Oder man muss eben selbst ausfiltern.

(Beispiel: Ich war am Wochenende wandern und habe die Wanderung auch mit Bildern begleitet. Sämtliche Fotos die ich jetzt später zum Mappen nutzen will sind händisch aussortiert. Man sieht keine Menschen, keine Kfz-Kennzeichen und keine anderen personenbezogene Daten - kostet natürlich etwas Zeit)

Zum Abbilden von OSM-Gegebenheiten brauche ich ja auch keine "personenbezogenden Daten" jedwelcher Art.


----
Für die Daten, nicht für die Renderer! :-)

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#7 2018-05-10 10:38:31

kreuzschnabel
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

firstAid wrote:

denn offensichtlich ist nicht so sehr bekannt, dass man nach dem KunstUrhG derzeit auch genau sowenig andere Menschen ohne ihre Erlaubnis veröffentlich darf

Das stimmt so nur für Bilder, in denen die betreffenden Personen wesentliche Bildinhalte sind, ihr Fehlen also das Bild wesentlich ändern würde. Porträthafte Darstellungen.

Auf Personen, die in Ulm in dem Moment über den Münsterplatz spazieren, in dem du das komplette Münsterportal ablichtest, trifft das nicht zu. Die können nach derzeit noch geltendem Recht weder gegen die Anfertigung des Bildes noch gegen dessen Verwertung (also auch Veröffentlichung) vorgehen. Stichwort Beiwerk. Nach DSGVO können sie beides, da nach dortigem Verständnis jede Ablichtung einer Person, selbst wenn sie im Bild unbedeutend und/oder gar nicht eindeutig erkennbar ist, eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt – und die Beweislast des Einverständnisses liegt beim Fotografen.

Nachdem der deutsche Gesetzgeber die in Art. 85 ausdrücklich offengelassene Möglichkeit für Ausnahmeregelungen nicht umgesetzt hat, werden die Gerichte entscheiden müssen, was berechtigte Interessen sind und was nicht.

--ks

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#8 2018-05-10 11:03:04

TheFive
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

hsimpson wrote:

Sobald hier Menschen durchs Bild laufen, macht sich der Fotograph im Zweifel strafbar (sic!), wenn er auf den Auslöser drückt!

Ich hoffe das nur das Veröffentlichen der Fotos ein DSGVO Problem ist.
Strafbar ist das Fotografieren (Auslöser Drücken) bei militärischen Anlagen.

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#9 2018-05-10 11:17:43

kreuzschnabel
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

TheFive wrote:

Ich hoffe das nur das Veröffentlichen der Fotos ein DSGVO Problem ist.

Verboten ist die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ohne vorheriges Einverständnis. Digitale Bilder, auf denen Personen zu sehen sind, sind nach DSGVO-Wortlaut ausdrücklich auch personenbezogene Daten. Das Verbot schließt die automatisierte Bildbearbeitung (durch deine Kamerafirmware) sowie das Ablegen des Bildes auf der Speicherkarte (da Speicherung persönlicher Daten) mit ein.

Ich stieß aber vorhin auf eine Darstellung angesichts einer aktuellen Stellungnahme des BMI (gestern abgegeben), das der Meinung ist, dass sich im Bereich der Fotografie nichts Wesentliches ändern wird: https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht … ate-77116/

Wir werden abwarten müssen, was die Rechtspraxis ergibt.

--ks

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#10 2018-05-10 11:56:36

SimonPoole
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

kreuzschnabel wrote:
TheFive wrote:

Ich hoffe das nur das Veröffentlichen der Fotos ein DSGVO Problem ist.

Verboten ist die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ohne vorheriges Einverständnis

Dem ist nicht so, Einverständnis ist nur eine von mehreren möglichen Begründungen für eine legale Datenverarbeitung.

. Digitale Bilder, auf denen Personen zu sehen sind, sind nach DSGVO-Wortlaut ausdrücklich auch personenbezogene Daten. Das Verbot schließt die automatisierte Bildbearbeitung (durch deine Kamerafirmware) sowie das Ablegen des Bildes auf der Speicherkarte (da Speicherung persönlicher Daten) mit ein.

Es gibt kein solches Verbot (im DSGVO).

Ich stieß aber vorhin auf eine Darstellung angesichts einer aktuellen Stellungnahme des BMI (gestern abgegeben), das der Meinung ist, dass sich im Bereich der Fotografie nichts Wesentliches ändern wird: https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht … ate-77116/

Wir werden abwarten müssen, was die Rechtspraxis ergibt.

In DE ist die ganze Sache diffizil, da das "Recht am eigenen Bild" viel stärker ausgeprägt ist als in anderen Ländern und das schränkt durchaus unabhängig von der DSVGO sehr ein.

Simon

Last edited by SimonPoole (2018-05-10 12:00:37)

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#11 2018-05-10 21:21:56

Chrysopras
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From: Baden-Württemberg
Registered: 2015-04-01
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

SimonPoole wrote:
kreuzschnabel wrote:

. Digitale Bilder, auf denen Personen zu sehen sind, sind nach DSGVO-Wortlaut ausdrücklich auch personenbezogene Daten. Das Verbot schließt die automatisierte Bildbearbeitung (durch deine Kamerafirmware) sowie das Ablegen des Bildes auf der Speicherkarte (da Speicherung persönlicher Daten) mit ein.

Es gibt kein solches Verbot (im DSGVO).

Zwei kluge Leute, zwei konträre Einschätzungen. wink Simon, könntest Du das etwas näher begründen? Hast Du eine Quelle dafür? Die oben angeführten Zitate scheinen ja durchaus dafür zu sprechen, dass bereits die Aufnahme des Bildes rechtlich problematisch sein könnte.

SimonPoole wrote:

In DE ist die ganze Sache diffizil, da das "Recht am eigenen Bild" viel stärker ausgeprägt ist als in anderen Ländern und das schränkt durchaus unabhängig von der DSVGO sehr ein.

Der Unterschied ist nur, dass wir einigermaßen zu wissen meinen, was das „Recht am eigenen Bild“ in der Praxis bedeutet, sprich, was man als Fotograf unter welchen Umständen darf und wo es Ärger geben könnte. Dagegen scheinen die Rechtsfolgen des DSGVO eben noch schwer einschätzbar.

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#12 2018-05-10 21:41:12

kreuzschnabel
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Registered: 2015-07-03
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

SimonPoole wrote:
kreuzschnabel wrote:

. Digitale Bilder, auf denen Personen zu sehen sind, sind nach DSGVO-Wortlaut ausdrücklich auch personenbezogene Daten. Das Verbot schließt die automatisierte Bildbearbeitung (durch deine Kamerafirmware) sowie das Ablegen des Bildes auf der Speicherkarte (da Speicherung persönlicher Daten) mit ein.

Es gibt kein solches Verbot (im DSGVO).

Also gut: Es gibt in der DSGVO (Verordnungen sind grammatikalisch weiblich) eine Verpflichtung zum vorherigen gerichtsfest nachweisbaren Einholen des Einverständnisses sämtlicher abgebildeter Personen (nachdem diese nachweislich über den Umfang der Speicherung/Verarbietung und die beabsichtigte Nutzung informiert wurden), sofern keiner der in der Verordnung erwähnten Ausnahmefälle vorliegt.

Das läuft de facto auf ein Verbot der Aufnahme bei nicht vollständigem Vorliegen dieser Einverständnisse hinaus – was bei der Fotografie eines belebten Platzes schwierig werden könnte.

--ks

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#13 2018-05-11 00:26:15

SimonPoole
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Posts: 2,195

Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

kreuzschnabel wrote:
SimonPoole wrote:
kreuzschnabel wrote:

. Digitale Bilder, auf denen Personen zu sehen sind, sind nach DSGVO-Wortlaut ausdrücklich auch personenbezogene Daten. Das Verbot schließt die automatisierte Bildbearbeitung (durch deine Kamerafirmware) sowie das Ablegen des Bildes auf der Speicherkarte (da Speicherung persönlicher Daten) mit ein.

Es gibt kein solches Verbot (im DSGVO).

Also gut: Es gibt in der DSGVO (Verordnungen sind grammatikalisch weiblich) eine Verpflichtung zum vorherigen gerichtsfest nachweisbaren Einholen des Einverständnisses sämtlicher abgebildeter Personen (nachdem diese nachweislich über den Umfang der Speicherung/Verarbietung und die beabsichtigte Nutzung informiert wurden), sofern keiner der in der Verordnung erwähnten Ausnahmefälle vorliegt.

Nein, es sind eben keine Ausnahmefälle sondern alle 6 möglichen Erlaubnistatbestände sind gleichwertig (also ist auch eine explizite Einverständniserklärung ist nicht "besser" als eine Begründung aufgrund von legitimen Interessen).

Die Diskussion hier https://ico.org.uk/for-organisations/gu … interests/ zeigt auf was man bei eine Begründung von z.B. Mapillary Aufnahmen aufgrund von legitimen Interessen beachten müsste und ich halte das für durchaus möglich

Das läuft de facto auf ein Verbot der Aufnahme bei nicht vollständigem Vorliegen dieser Einverständnisse hinaus – was bei der Fotografie eines belebten Platzes schwierig werden könnte.

Was schon einer der Punkte wäre für die Argumentation mit legitimen Interessen.

Simon

Last edited by SimonPoole (2018-05-11 00:52:04)

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#14 2018-05-11 00:49:39

SimonPoole
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Chrysopras wrote:
SimonPoole wrote:

In DE ist die ganze Sache diffizil, da das "Recht am eigenen Bild" viel stärker ausgeprägt ist als in anderen Ländern und das schränkt durchaus unabhängig von der DSVGO sehr ein.

Der Unterschied ist nur, dass wir einigermaßen zu wissen meinen, was das „Recht am eigenen Bild“ in der Praxis bedeutet, sprich, was man als Fotograf unter welchen Umständen darf und wo es Ärger geben könnte. Dagegen scheinen die Rechtsfolgen des DSGVO eben noch schwer einschätzbar.

Es gibt nun mal noch keine Gerichtspraxis deshalb ist schlussendlich alles Kaffeesatz lesen, aber es gibt überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass die DSGVO restriktiver sein sollte als bisheriges deutsches Recht für die für uns (OSM) interessanten Anwendungen.

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#15 2018-05-11 05:47:23

kreuzschnabel
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

SimonPoole wrote:

es gibt überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass die DSGVO restriktiver sein sollte als bisheriges deutsches Recht

Wenn in zwei Wochen nach meinem ersten belebten Foto im öffentlichen Raum ein großer Fuß aus dem Himmel kommt wie bei Monty Python und ein kreuzschnabelförmiges Loch in die Verkehrsfläche drückt, wissen wir’s smile

--ks

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#16 2018-05-11 12:46:46

whb
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Evtl. wird da noch etwas nachgebessert:
https://www.berliner-zeitung.de/politik … n-30148928
Ich würde aber nicht damit rechnen, dass diese Änderungen, falls diese kommen, uns weiter helfen werden.

Hier steht, dass bzgl. Fotografieren keine große Panikmache angebracht sei:
https://www.rechtambild.de/2018/05/foto … ngebracht/

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#17 2018-05-11 13:51:09

Bitboy
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Ob das nicht wieder gefundenes Fressen für die Abmahnkanzleien bietet?
Während man sich im NSA-Skandal überhaupt nicht für den Datenschutz der Bürger interessiert hat, schießt man nun übers Ziel hinaus.

Man muss ja auch mal überlegen, was das für den Tourismus bedeutet wenn es heißt, das "faktisch" keine Bilder mehr von öffentlichen Plätzen weil man ja nicht alle um Erlaubnis bitten kann.
Was ist mit unzähligen installierten Webcams in DE die öffentlich abrufbar sind?
Was ist mit Fernsehbeiträgen in denen der Reporter in der Fußgängerzone steht und zwangsläufig andere Menschen mit ins Bild geraten?

Ich stelle mal die mutige Behauptung auf, dass diese Verordnung nicht im Wortlaut angewendet werden wird weil dann entweder die Gerichte überlastet sind oder kommerzielle Unternehmen zu stark benachteiligt werden.

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#18 2018-05-11 14:18:04

geri-oc
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Information vom BMI vom 09.05.2018 - (aber selbst nach Rechtsanwalstkommentar unklare Angaben):
http://www.wbs-law.de/datenschutzrecht/ … ate-77116/

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#19 2018-05-11 14:23:39

whb
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Registered: 2013-01-18
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

geri-oc wrote:

Information vom BMI vom 09.05.2018 - (aber selbst nach Rechtsanwalstkommentar unklare Angaben):
http://www.wbs-law.de/datenschutzrecht/ … ate-77116/

Link falsch kopiert aus Beitrag #9:
https://forum.openstreetmap.org/viewtop … 55#p698555

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#20 2018-05-11 15:03:23

geri-oc
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Sorry - hatte es so aus einem Fotoforum kopiert und nicht in die vorhergehenden Beiträge geschaut.

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#21 2018-05-12 07:53:57

kreuzschnabel
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Nach den aktuellen Stellungnahmen des BMI sieht es für mich so aus, als werde der Erlaubnistatbestand des „berechtigten Interesses“ auf seiten des Gesetzgebers erfreulich weit gefasst. Demnach ist schon meine bloße Intention, das Brandenburger Tor fotografieren zu wollen, ein berechtigtes Interesse, das das KUG auf den Plan ruft, und ich muss – aber das ist ja nichts Neues – lediglich darauf achten, die Grundrechte der zufällig mit abgebildeten Personen nicht unverhältnismäßig stark zu beeinträchtigen.

Dann ist auch das dokumentarische Fotografieren zur Schaffung freier Information ein berechtigtes Interesse, und insofern können wir wohl erstmal durchatmen smile

--ks

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#22 2018-05-12 08:40:58

Lübeck
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Hallo Kreuzschnabel,

bitte was ist das "KUG"?

Gruß Jan


Redmi Note 9 Pro  mit Android 11, Tablet Android 8.1, PC: Win10

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#23 2018-05-12 09:00:29

Harald Hartmann
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

firstAid wrote:

KunstUrhG


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#24 2018-05-12 17:42:28

kreuzschnabel
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Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Lübeck wrote:

bitte was ist das "KUG"?

Hat Harald ja schon beantwortet. Das ist die Regelung, die noch zwei Wochen lang Personen, die nur zufällig und unwesentlich mit auf einem Bild sind, als Beiwerk bezeichnet und ihnen damit das Recht am eigenen Bild verwehrt.

--ks

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#25 2018-05-29 11:45:55

chris66
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From: Germany
Registered: 2009-05-24
Posts: 10,144

Re: DSGVO und Fotos im öffentlichen Raum

Erste Auswirkungen des DSGVO nett auf heise zusammengefasst:

https://www.heise.de/security/meldung/l … 57866.html

Sehr gut gefällt mir die Idee mit dem roten Punkt auf der Stirn, wenn man auf Fotos unkenntlich gemacht werden möchte.

Last edited by chris66 (2018-05-29 11:47:52)


Mapper aus dem Münsterland.

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