Lizenzfreies Adressmaterial von Gemeinden

Wie schon User Negreheb schrieb, nur weil es auf der Homepage nicht ersichtlich ist heißt es nicht das etwas nicht gilt. Im Mail hat sie die lizenzfreie Nutzung nicht erwähnt. Und einer Gemeinde, egal wie groß, traue ich zu sich mit dem Thema ausreichend zu beschäftigen, es ist schließlich auch ihr Job. Abenteuer hin oder her.

Und genau weil es unsicher ist, kann man auch einfach warten bis es im offiziellen Register ist, stört ja keinen…

  • Moderator an *
    Es ist egal ob jemand aus Deutschland kommt oder sonst wo her, es ist ein öffentliches Forum, es muss zum Thema passen. Ich habe dir das mit den Nationalitäten schon mal erklärt.
    Die Meldung von Nakaner passt gut dazu, ergo kein Problem.
  • Moderator aus *

Unabhängig von der Gemeinde Strobl,

Wie ist das nun, eine interessante Frage.

Dürfen wir in AT lizenzfreies Material verwenden.?

Wie oft noch? NEIN! Steht ja sogar auf der oben von mir verlinkten und sogar zitierten Wikiseite.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Import/GettingPermission

Schnelle Übersetzung:

Und “keine Lizenz” ist gleichbedeutend mit “nicht kompatibel”.

Ah, daher weht der Wind. Du weisst nicht, was eine Lizenz macht oder wofür eine Lizenz da ist. Sag das doch gleich, dann könnte man sich einiges ersparen, ist doch auch kein Problem.
Schnell erklärt regelt eine Lizenz nur das Nutzungsrecht (https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht), d.h. unter welchen Bedingungen die Software/die Daten/das Foto/whatever verwendet werden darf. D.h. der Dateninhaber geht damit überhaupt keine Verpflichtung ein, außer sich vorher darüber zu informieren, was das eben bedeuten kann.
In einer Lizenz kann stehen, dass das jeder einfach wie es ihm beliebt nutzen darf. Oder, dass alles, was damit gemacht wird auch mit der gleichen Lizenz zur Verfügung stellen muss (GNU), oder, dass es nicht für kommerzielle Zwecke benutzt werden darf usw.
Ist nun keine Lizenz vorhanden, heisst das nicht, dass man das Zeug einfach benutzen darf, sondern, dass man später Gefahr läuft, für die Benutzung geklagt zu werden (“Hab ich nie erlaubt!!” oder “SO war das nicht gedacht!”). Deswegen sind Lizenzen teilweise auch etwas ausführlich und kompliziert.
Insgesamt am besten zum lesen und verstehen wohl https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzungsrecht

Und jeder darf im Forum kommentieren. Und auch talk-AT ist eine legitime Plattform - auch wen es dir nicht passt.

EDIT: Korrekturen gern gesehen :slight_smile:

Genau das lese ich dort nicht,

Ich warte immer noch auf eine juristisch fundierte Auskunft. Was du da lieferst, das ist doch nur Kaffeesatzleserei.

Irgendwie kommen wir hier nicht weiter.
Vielleicht kann uns hier ein Jurist vom Bundesamt für Eich und Vermessungswesen helfen.

Wer ist dafür dass wir über unseren OSM Austria Verein, eine diesbezügliche Initiative starten.

Edit Typo

Ich glaube, es gibt da eine Begriffsverwirrung. “Lizenzfrei” wird von den meisten Leuten als “Public Domain” verstanden, also “ohne Lizenzeinschränkungen”. Das Rechtskonzept “Public Domain” gibt es bei uns so nicht, aber natürlich kann ein Rechteinhaber den weitestgehenden Verzicht erklären. Das müsste dann aber auf jeden Fall extra dabeistehen.

Werke, die ohne eine Lizenzangabe veröffentlicht werden, sind nicht “lizenzfrei”; jede Verwendung oder Weitergabe des geistigen Eigentums Dritter benötigt deren Zustimmung. Wenn irgendwo etwas veröffentlicht wird, und nicht dabei steht, was man damit tun darf und was nicht, dann darf man nichts damit tun und muss erst den Rechteinhaber fragen. Durch die Veröffentlichung wird in keiner Weise eine Zustimmung zur weiteren Nutzung erteilt!

Ausnahmen vom Urheberrecht gibt es für amtliche Veröffentlichungen; das österreichische Urheberrechtsgesetz sagt (https://www.jusline.at/gesetz/urhg/paragraf/7):

Und, als ob jemand gleich an OSM gedacht hätte,

Im Raum steht jetzt die Frage, ob die dokumentierte Interaktion einer Erlaubnis gleichkommt. Ich probiere es mal mit einem Gleichnis: “Hallo Filmstudio, ich will ihren Film 1000x kopieren und an Leute verteilen.” - “Kaufen Sie sich die DVD!” - “Juhu, ich hab gesagt was ich will und die haben gesagt, wo ich den Film bekomme, also sind sie sicherlich einverstanden mit dem, was ich will!!!”

Bye
Frederik

Es handelt sich hierbei um eine öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde über ihre neuen amtlichen Adressen, (das BEV ist hier weder beteiligt, noch Erzeuger dieser Adressen).

Demnach ist der Aushang der neuen Adressen auf der Amtstafel, sowie die Veröffentlichung dieser auf der Homepage der Gemeinde, ohne urheberrechtlichen Schutz.
Sehr wohl aber der vom BEV anschließend veröffentlichte und vom BEV bearbeitete Datensatz.

Grüße Johann

Die Frage stellt sich nun, ob Länder Gis Systeme als amtliche Werke überhaupt urheberrechtlichen Schutz inanspruchnahme nehmen dürfen. Man muss sich hier klar Vor Augen halten, diese Systeme werden durch Steuern finanziert. Ich sehe hier eher die Problematik, dass durch Drittnutzer eventuell nicht mehr gewährleistet ist, dass diese Daten weiter ihrem amtlichen Charakter in Verbindlichkeit entsprechen. Daher ist eine bei diesen Werken geforderte Namensnennung meiner Meinung nach weniger als Plicht zu verstehen, sondern allein als Gütesiegel.

Umgelegt auf OpenStreetMap würde das bedeuten, wir könnten ungehindert von den Länder und Gemeinde GIS Systemen abzeichnen, dürfen aber keinesfalls diese als Quelle angeben, da wir diese Daten verändert haben, und diese daher nicht weiter verbindlich sind.

Hingegen die basemap ( geoland.at ) Amtlichen Charakter hat und da vom BEV stammend, trotzdem Schutz genießt.

Daraus entsteht nun eine besondere Situation, viele Gemeinden liefern Ihre Daten über die Statistik Austria an die BEV Basemap, und bieten auf ihrer Homepage basemap.at als GIS System an. Sind daher in Bezug auf Datenschutz auf der sicheren Seite. Beim Stadtplan Wien sieht das als für OpenStreetMap mögliche Datenquelle, dann bereits wieder völlig anders aus. …

Fragen über Fragen. https://www.wien.gv.at/viennagis/nutzungsbedingungen/

Hallo,

Wie ich gestern schon geschrieben habe, ist OSM kein juristisches Forschungsprojekt. Im Zweifelsfall betrachten wir etwas als geschützt. Daran hast auch du dich, wiki the map, zu halten.

@wiki the map Das gilt auch für dich. Sei bitte nicht überrascht, wenn in Zukunft bohrende Nachfragen nach Quellen kommen.
Ich denke, dass es im Interesse der OSM-Community ist, wenn ich dich bitte, auf Anfragen bei Gemeinden zur Nutzung ihrer Daten zu verzichten, solang der Text der Anfrage nicht vorher öffentlich diskutiert worden ist und alle erheblichen Kritikpunkte ausgeräumt worden sind.

Moderatorhut auf
Da ich den Eindruck habe, dass es in dieser Diskussion keinen nennenswerten inhaltlichen Fortschritt mehr geben wird, habe ich die Moderation dieses Diskussionsfadens eingeschaltet werde ich Beiträge, die sich nicht inhaltlich mit dem Ursprungsbeitrag beschäftigen löschen/kürzen.

EDIT: Ein Thread-granulare Moderation gibt es leider nicht.

Viele Grüße

Michael

Ich finde es gibt zu diesem Thema noch einige offene und wichtige, und spezielle für OpenStreetMap relevante Fragen, daher meine Bitte um weitere Meinungen.

Er schließt ja das Thema nicht. Er sagt ja nur, beim Topic bleiben und nicht abschweifen. Aber ansonsten wurde imho so gut wie alles zu dem Thema Daten von öffentlichen Stellen gesagt.

  • Im Zweifelsfall betrachten wir etwas als geschützt.
  • Derjenige, der die Daten von einer anderen Quelle benutzen will, muss eine zu OSM passende Lizenz anfordern
  • Ist keine Lizenz (=Nutzungsrecht) vorhanden, sehen wir das als geschützt an.

Somit wird recht einfach gewährleistet, dass OSM eben keine rechtlichen Probleme bekommt. Ganz ohne Juristen.
Für Punkt 2 kann man ja überlegen eine Vorlage zu schaffen. Vielleicht gibt es im deutschen Forum bereits eine solche, die sollte problemlos auch für Österreich anwendbar sein.

Die “Daten sind durch Steuern finanziert und sollten daher Allgemeingut sein” - ja, meine Meinung, gehört aber nicht hier rein. Du kannst ja privat eine Initiative starten, die sich damit beschäftigt und da werden sich sicher auch hier Unterstützer(inklusive mir) finden, aber es hat nicht direkt etwas mit OSM zu tun.

Siehe Beitrag #19, die LänderGIS sind ja auch nicht von selbst entstanden sondern mittels BEV. Wenn keine ausdrückliche Erlaubnis inkl passender Lizenz vorliegt sind die Daten tabu. Da gibt es auch kein Schlupfloch, und es gilt immer “Auf der sicheren Seite bleiben”.

Da irrst du dich, nur wo tatsächlich Bundesamt für Eich und Vermessungswesen draufsteht, ist auch BEV und all seine Rechte drinnen.
BEV ist eine Bundesbehörde. https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Eich-_und_Vermessungswesen
Ich empfehle aber Länder GIS Daten als für uns Tabu zu betrachten, zu unklar ist die tatsächliche Situation. Und ich gebe hier Nakaner recht, warum sich mit Länder GIS Systemen in juristische Spitzfindigkeiten versteigen. Ich bin mir sicher, viel Input in OSM stammt von versierten lokalen Kräften.

Auch klar ist inzwischen, dass Veröffentlichungen von Gemeinden und Städten in Österreich keinen Urheberschutz genießen.
Hier sehe ich für OpenStreetMap eine unbürokratische Datenquelle. Nachdem uns das BEV aber mittels Addresshelper sehr wohlgesonnen ist, würde ich eher generell auf uns vom BEV zur Verfügung gestellte Daten setzten, und den direkten Kontakt zu den Gemeinden nur nachrangig halten, und die Bundespolitik bitten, mehr Geld für schnelle Datenaktualisierungen einzusetzen. Denn speziell die Bauwirtschaft kommt in Österreich mit wirklich aktuellen Geodaten bislang zu kurz.

  • Liebe Bundespolitiker, da sind Gemeinden diese haben aus Bauverfahren aktuelle Adressdaten,

  • Liebe Bundespolitiker, es gibt Handwerker, diese möchten den Weg zur neuen Baustelle finden.

  • Liebe Bundespolitiker, es gibt eine Behörde, diese hat das Wissen und Können, diese Adressen für die Wirtschaft zu mobilisieren, dieser Behörde fehlt aber aktuell das hierfür notwendige Geld.

  • Liebe Bundespolitiker, es gibt da einen Amerikanischen Konzern, der bringt Betriebe dazu ihre Adressdaten freiwillig zur Verfügung zu stellen. Und verdient hiermit auch noch gutes Geld. Das können wir, wenn wir zusammenhalten, auch selbst. OpenStreeteMap liefert dazu die notwendigen APIs und Schnittstellen.

Lustig zu sehen, wie du dir deine Argumentation so lange herumbiegst, bis irgendwie zumindest so halbwegs das herauskommt, was sowieso fast alle sagen.

Du kannst Veröffentlichungen von Gemeinden und Städten benutzen, wenn du halt vorher die Lizenz geklärt hast. Das ist alles. Eine ordentliche E-Mail, wo erklärt wird was du brauchst, das ist alles. Dass das so schwer zu verstehen ist.

Also, das wohl einfachste, wie du eh schon gesagt hast:
Benutz die BEV Daten und Lokalaugenschein und der Rest wird unberührt gelassen.

Noch einmal, Gemeinden sind Lizenzfragen eher fern. Du wirst daher von Gemeinden keine solche Erklärung bekommen.
Die Gesetzeslage macht das in Österreich aber auch überflüssig, denn Veröffentlichungen von Gemeinden beinhalten keinen Schutz.

Danke mir ist bewusst wer/was das BEV ist.
Und trotzdem ist die Nutzung der Länder GIS (fast) immer komplett ausgeschlossen, außer es wurde explizit gewährt (siehe OpenData Dinge), was auch logisch ist den die Daten der verschiednen GIS kommen vom BEV, nicht jedes Bundesland vermisst sich selbst. Ergo darf man sie auch nicht abzeichnen.
Aber du kannst dir die Quellen der einzelnen Systeme anschauen und einen Blick in die Nutzungsbedingungen werfen, dann sollte alles klar sein.

Grundsätzlich vorab – ich bin strikt dafür, dass in OSM von keinen fremden Kartenwerken abkopiert wird.
Die strenge Auslegung des genannten Falles finde ich jedoch schon etwas übertrieben.

  1. Scheint die Gemeinde ein Interesse daran zu haben, dass aktuelle Adressdaten in OSM vorhanden sind, sonst hätte sie ja nicht positiv geantwortet.
  2. Wenn eine Gemeinde eine Umschlüsselungstabelle im öffentlichen Gemeindekasten aufhängt und 2 m daneben steht ein Straßenschild, dann dürfte ich nach OSM zwar das Straßenschild abschreiben/fotografieren und in OSM eintragen, nicht aber die Liste vom Gemeindeschaukausten. Das ist meiner Meinung nach ziemlich sonderbar. Da könnte die Gemeinde ja sagen, auch das Straßenschild ist urheberrechtlich geschützt.
  3. Falls es tatsächlich rechtlich nicht OK ist, die Umschlüsselungstabelle für OSM zu benutzen, dann wäre ja die Gemeinde als Urheber klagsberechtigt. Es ist meiner Meinung nach dann schon sehr konstruiert, dass eine Gemeinde mit offensichtlichem Interesse korrekter Adressen in OSM danach OSM verklagt weil sie anhand der Tabelle der Gemeinde die korrekten Daten eingetragen haben.
  4. Was wäre wenn der Bürgermeister den Gemeindebediensteten beauftragt die aktuellen Adressen in OSM einzutragen? Klagt dann der Bürgermeister den eigenen Angestellten?

Etwas mehr Pragmatismus wäre hier vielleicht nicht schlecht.
Eine Klage ist hier sehr, sehr unwahrscheinlich und selbst wenn, dann würde sich die Gemeinde wohl öffentlich lächerlich machen.

Auch werden hier keine neuen Adressen generiert, sondern nur bestehende nach einem vorgegebenen Schema umbenannt. Wenn die alte Schreibweise der Adressen in OSM vorhanden ist, dann würde ja in OSM auch nur eine Umschlüsselung stattfinden.

Ich bin leider kein Jurist. Nach meinem Hausverstand würde ich hier aber kein Problem sehen das zu machen.

Vielleicht gibt‘s ja auch eine Möglichkeit das juristisch zu klären. Vielleicht gibt‘s Jus Studenten die auch OSM Mapper sind und so einen Fall auf der Uni besprechen könnten, ohne dass hier große Rechtsanwalts Beratungshonorare anfallen würden?

Hallo Alex, das sehe ich genauso wie du.
Ich stimme mit dir darin überein, dass wir OSM nicht durch unbedachte Handlungen kompromittieren dürfen.

Aber ob die Gemeinde nun ihre Adressen an der Amtstafel anschlägt, oder der Gemeindebauhof diese nebenan per Emailschild an die Hauswand schraubt, macht keinen Unterschied. Wir dürfen Hausnummern der Gemeinden und Städte als AdressQuelle verwenden. Danke für dieses anschauliche Beispiel.

Lg Johann

Ich merke, dass es immer noch nicht verstanden wurde, um was es hier geht. Es gibt in Österreich kein “Lizenzfreies” Material, das wurde oben schon erklärt.
Und die BEV Variante ist die aktuell einfachste und sicherste, weil hier die Lizenz (=das Nutzungsrecht) bereits gerklärt wurde und wir das benutzen dürfen. Hier zu unterstellen, dass das Plugin von Thomas nur zur “Ablenkung” gedacht ist, finde ich einfach ungeheuerlich.

Und es gibt einen einfachen Weg, wie man an die Daten (von Gemeinden) kommen kann und wie man diese auch benutzen darf. Die Gemeinden müssen die Daten unter der passenden Lizenz freigeben und du musst das schriftlich anfordern oder es muss schriftlich wo festgehalten werden. Was hier in dem Thread andauernd, wieder und wieder, gesagt wurde.
Wenn das schriftlich da ist, kann man die Daten laut Lizenz verwerten. Ist das nicht klar und würde für die Klärung ein Jurist benötigt werden, gilt: Wo das alles unklar ist, das wird nicht verwendet. (Finde leider in dem wirrwarr das Zitat, das ich meine nicht mehr :frowning: )

Mit der BEV wurde eben ermöglicht, sämtliche Daten mit einer einzigen Freigabe zu erhalten.

Du machst also hier Werbung für das BEV Verfahren.

Wenn ich es mir recht überlege, macht unser BEV soeben einen Rückzieher und beschränkt das AustraAddressHelper Plugin nun in Funktionalität, zudem sind die vom BEV bereitgestellten Adressen auf den falschen Ort verortet und wenigstens bereits ein Jahr alt, also für OSM Zwecke genaugenommen total veraltet. Die Stärke von OSM besteht genau zwischen dem entstehen einer Adresse im Bauverfahren und einem halben Jahr.

Wir sind also wieder so weit, wie mit Boris Cornet besprochen, wäre ein eigener Verortungsclient von OSM für Gemeinden und Gemeinden sinnvoll. Das könnte eine Profesional Ausgabe des des ID Editors für Gemeinden in Ergänzung mit einem Public Folder erledigen.