osmose: access-Wert des Way passt nicht zur Relation route=bicycle

Hier der LH8 von der Mitte Richtung N geht über einen Fußweg.
https://www.openstreetmap.org/#map=18/51.77663/7.44221&layers=C

Beschilderung: Fußweg (Z239)
Und nein, ich werde dort kein bicycle=dismount eintragen, denn ein Radfahrer darf jederzeit absteigen und damit temporär zum Fußgänger werden.

Habe im ersten Beitrag die Brücke verlinkt, habe zwar kein Foto davon, aber wenn jemand sogar traffic_sign=DE:239 einträgt und das als highway=footway (zusätzlich noch mit foot=designated, für mich dann eigentlich überflüssig) mappt, dann glaube ich dem erst einmal … übrigens gehen über diese Brücke gleich einige Relationen drüber.

Ja in Deutschland vielleicht, aber du musst doch in diesem Projekt auch “globaler” Denken :wink:
PS: Guck dir mal die Erläuterung (3) unter Access-Restrictions Germany an :wink:

@utack: laut diesen default implizierten Länderspezifischen Tabellen gilt in Deutschland für highway=footway automatisch ein bicycle=dismount, d.h. da müsste man bei osmose mal nachhaken, ob man die Prüfung auch “landesspezifisch” machen kann.

Wer hat sich diese Route ausgedacht? Ich hätte solche Fälle nur an kurzen Wegabschnitten vermutet (wie bspw. o.g. Brücke), aber wer will, wenn er einer Radroute folgt, 535m schieben?

Wollen vielleicht keiner, aber frag das doch mal die Planer solcher Radrouten :wink:

Die Stadt hat sie zumindest mitfinanziert.
Werde unseren Radbeauftragten mal anmailen.

EDIT: Problem ist bei der Stadt bekannt, an einer Lösung wird gearbeitet.

Das ist gut möglich, aber wenn bicycle=dismount dransteht ist damit signalisiert dass es so sein muss.
In weit über 50% der Fälle (geschätzte >90% in DE) wo das Problem auftritt ist am “footway” nämlich ein bicycle=yes vergessen worden oder er ist ein “path” der nicht offiziell als Fußweg ausgeschildert ist, aber sonst genau so aussieht und verwechselt wurde.
Deswegen habe ich die Osmotiker(?) gefragt ob sie es einbauen könnten.
In meinem Rad-routing Profil, und auch dem in cycle.travel, wird ohne explizites bicycle=dismount bei footway in einer Radroute einfach angenommen dass es ein Fehler ist und man dort radeln darf, weil man sonst in der Praxis, speziell in Innenstädten, keine vernünftige Route planen kann.

Der Nagoldtalradweg läuft in Calw durch eine nicht freigegebene Fußgängerzpne, jedenfalls war’s im herbst noch so …
Kürzlich bin ich gleich außen rum gefahren …
Auch diesmal “mitgenommen” die Brücke in Hrsau, die, man kann es hier erahnen, mit “Gehweg, Radfahrer absteigen” beschildert ist. Hier die Radwegweiser zur Brücke …

Ich hab bisschen QA diesbezüglich gemacht heute mit Hilfe von survey+mapillary und kann das (tendentiell) bestätigen. In 19 von 20 Fällen ist OSM falsch, nicht Osmose.

Edit: Besondere OSM-Highlights: bicycle=no auf Radfahrer=frei. Und dümmer, mag grad nich suchen.

Du kannst das erahnen, da Du offenbar das Schild/ die Schilder (oder auch nicht) kennst. Ich sehe da genau garnix.

Darauf, das Osmose falsch liegen könnte, wollte ich auch gar nicht hinaus … wie man ja sieht, ist dieser Check ja mehr als berechtigt.

Aber nochmal zurück zu meinem Beispiel mit der Brücke, wenn der Mapper dort alles richtig gemacht hat und dort wirklich nichts von Radfahrer frei/absteigen steht, was dann?
Dann ist ja Osmose auch immer noch im Recht, falsch ist ja dann dort eher das Verständnis des Radrouten-Erstellers oder eben fehlender Schilder. Dann müsste man also wohl andere Stellen kontaktieren.
Oder können wir eben in einem solchen Falle nicht vom impliziten bicycle=dismount ausgehen?

Moin,

bei jedem reinen Fußweg kann man implizit von bicycle=dismount ausgehen - Basiswissen des Verkehrsteilnehmers.
Ein “Radfahrer bitte absteigen”-Schild ist doch wohl nur wohlmeinende “Hilfestellung”, wenn ein fortlaufender Weg mittendrin von Rad- auf Fuß- herabgesetzt wird.
Bei einem neu beginnenden Fußweg muss doch kein Zusatzschild ran, nur weil eine Radroute darübergelegt wird - siehe Basiswissen des Verkehrsteilnehmers.
Dass die Radroute besser geplant werden könnte ist eine andere Baustelle - schließlich geht man bei der Rote davon aus, dass man sie auch radeln kann …

Grüße, Georg

Deswegen schrub ich ja dazu, was da drauf steht … :stuck_out_tongue:
Wenn man weiß, wie alte kleine Radwegweiser in Ba-Wü aussehen, erkennt man das kleine Wegweiserchen vorm Gehweg-Zusatzschild, das Gehwegschild ganz rechts sowieso und beim Zusatzschild erkennt man immerhin so viel, dass da garantiert nicht “frei” drunter steht, weil viel länger als “frei”, sondern ähnlich lang, wie man “absteigen” erwarten würde …
Hab’s auch auf Video, wo alles in voller Pracht drauf ist, aber da das mein erstes Actioncam-Video ist, dauert es vermutlich noch eine Weile, bis ein funktionierender und brauchbarer Verarbeitungsprozess zu einem Youtube-Roadmovie oder gar einer Mapillary-Sequenz steht …

Als normaler Autofahrer hat man ein gewisses Grundvertrauen, dass ausgewiesene Routen mit Wegweisern auch befahren werden dürfen oder, wenn temporär mal nicht, … Mit diesem Grundvertrauen fahren viele weiter, wenn sie auf’s Rad umsteigen … Das OLG Jena sieht es haftungsrechtlich ähnlich … Widersprüchliche Beschilderungen gehen zu Lasten der Behörde und können dem Verkehrsteilnehmer nur bedingt angelastet werden … Das macht’s für OSM nicht einfacher …
Persönlich entscheide ich fallweise. wie ich mich verhalte. Bei meinen Bsp.s bin ich im Herbst am Beginn der Fuzo umgedreht, für mein eigentliches Ziel hätte ich die Route im Laufe der Fuzo eh verlassen müssen, während ich an der kurzen Brücke das Verbot ignoriert habe. Wenn einer Verwaltung die legale Befahrbarkeit ihrer Route scheiſʒegal ist (und damit bspw. Radler mit Handicap, die nicht einfach so schieben können, im Regen stehen lässt), erlaube ich mir gelegentlich eine ähnliche Haltung …

Ein “Absteigen” Schild habe ich bisher nur als redundante Erinnerung an stark frequentierten Fußwegen gesehen, die von Fahrradfahrern häufig mißachtet wurden. Z.B. auf einem schmalen Wehr über einen Fluß.

Die nächste Form der Redundanz waren dann gelegentlich freundliche Uniformierte, die die Radfahrer persönlich zum Absteigen aufgefordert haben und ein Verwarnungsgeld kassiert haben. :slight_smile:

bye, Nop

Und wie verhält es sich im folgendem Beispiel:
dieser Wegabschnitt war früher mal einfach als highway=path eingetragen und wurde von einem anderem Mapper in highway=footway, footway=sidewalk (zumindest in dem Bereich würde ich jetzt sagen soweit i.O.) umgemappt.
Erst dachte ich ja daran, mei, dann nehme ich halt den “straßenbegleitenden Gehweg” aus der Relation raus und füge dafür einfach die “Hauptstraße” ein … nach meinem Wissen wars doch so, dass man doch als Erwachsener mit dem Rad nicht auf einen (unausgezeichneten) Gehweg/Bürgersteig fahren darf, oder?
Aber jetzt kommen an dieser Stelle die “gelben” Fahrradwegweiserschilder ins Spiel, siehe mapillary und erst nach ein paar weiteren Bilder bzw. ca. hundert Metern kommt dann erst ein blaues 240er (gemeinsamer Geh- und Radweg) dazu … da ist dann definitiv das Tagging falsch.
Wie ist das denn jetzt rechtlich gesehen? Muss ich diesem gelben “Wegweiser” Folge leisten - der mich ja zumindest meiner jetzigen Auffassung nach zu einer Rechtswidrigkeit verleitet, oder soll ich oder kann ich?

PS: Für mich irgendwie eh unverständlich, warum man den Radverkehr nicht erst hinter der kommenden Verkehrsinsel nach links ableitet … so musste nämlich auch noch ein paar Meter/Bildervorher ein “Achtung Radfahrer kreuzen” Schild aufgestellt werden… :roll_eyes:

Würde ich auch so sehen, wenn da definitiv eine Radroute ausgeschildert wurde und es definitiv ein Fußweg ist, dann war es wohl auch “von offizieller Seite” so gedacht dass man absteigen soll, und gegen ein bicycle=dismount sollte nichts sprechen.

Was macht der Mitarbeiter der zuständigen behörde eigentlich beruflich?
Mit Straßenverkehrsrecht beschäftigt er sich augenscheinlich jedenfalls nicht … :roll_eyes:

Mal schauen, ob es in einem anderen Forum Kommentare zu meiner Rechtseinschätzung dazu gibt …

Aus OSM-Sicht wäre interessant

Außerdem sollte man mal den Status der “Feldwege” rund um die Seen erheben, Eigenschaften und access …
Evtl. ist das auch für die Einschätzung wichtig, wie weit das 240 überhaupt gilt, s. anderes Forum. Evtl. ja nur paar Meter.
Wer auf legales Radeln Wert legt, erreicht den Radweg gar nicht, weil vor dem Schild kann man wechseln, aber die Freigabe des Weges fehlt, am Schild ist für 5 oder mehr Meter eine Freigabe da, aber man darf nicht mehr wechseln wegen durchgezogener Linie …

Wegweisern muss man nie folgen.
Wenn ein Wegweiser nach rechts nach Posemuckel weist, muss ich nicht abbiegen, wenn ich da nicht hin will …
Zwingend erforderlich wäre linksseitig eine Freigabe, s. anderes Forum, der Wegweiser ist m.E. linksseitig keine der in § 2 genannten Optionen.
Nach dem o.g. Urteil des OLG Jena mag man im Falle eines Unfalles evtl. ohne Haftung rauskommen, aber sicher ist das nicht …

Sperrfläche vor der Insel als Linksabbiegespur für Radler oder kurz danach, eine Auffahrt ist da ja auch, aber eben noch keine Freigabe … :roll_eyes:

Streng nach StVO müsste man weiter auf der Fahrbahn radeln … Entweder darf man nicht auf den Weg drauf oder man darf wegen durchgezogener Linie nicht wechseln …

Ach, und der eine Feldweg rechts der Seen scheint eine Fehlerspitze zu haben …

Habe ich gesehen … und gekonnt ignoriert, will mir nicht noch mehr osmose Fehler dafür aufhalsen lassen :smiley:

PS: Ich mein die mapillary Bilder sind von 06/2016, vielleicht hat sich ja schonwas getan/geändert, ansonsten wäre natürlich *- auch wenn ich dem Werratal-Radweg lieber flussabwärts radeln würde - * auch die Gegenrichtung und deren Beschilderung sehr interessant.