Denkmalpflege Sachsen / Lizenz

Genau, es geht nicht um Frank, sondern darum, immer gleich den großen Hammer rauszuholen.
Übrigens warum die Adressdaten löschen, und nicht überführen in einem Namensraum wie bei den Stolpersteinen?

Grüße von Lutz

@dooley, wikipedia ist nicht wikidata!

Grüße von Lutz

Es geht doch nicht mehr nur um die Adressdaten. Es geht darum, dass Daten in OSM eingepflegt werden, die wir nicht verwenden dürfen. Kümmert Euch bitte um eine entsprechende Genehmigung der Denkmalliste, die OSM-konform ist. Oder entfernt die Daten, die aus der Denkmalliste übernommen wurden.

Bezüglich des großen Hammers: Irgendjemand muß halt auf die Einhaltung gewisser Regeln achten. Wie steht OSM denn da, wenn irgendjemand groß verkündet, OSM ist ein Haufen, dem Lizenzen aA vorbei gehen.

Reicht es nicht, dass OSM-Karten von links- und rechtsextremistischen Gruppierungen für ihre Aktionen benutzt werden, worauf ich auch schon angesprochen wurde, was “ich” da machen würde?

Wir verlangen von jedem User, dass er darlegen kann, woher er die Daten hat. Wenn wir das nicht mehr machen, kommt der nächste und grast den Postserver wegen Adressen ab und trägt die ein.

Wikipedia hat Radler59 explizit ins Gespräch gebracht, Changeset-Comment #6.

https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liste_der_S%C3%A4chsisch-Preu%C3%9Fischen_Grenzsteine

Hallo Lutz,

Bitte widerrufe die Behauptung “kommerzieller Mapper” oder belege sie!

Wikidata-Daten “sind” zwar unter CC-0, dennoch ist Wikidata kein zulässige Quelle für OSM. Die Wikimedia Foundation hat nämlich eine deutlich laxere Rechtsauffassung als die OSM Foundation und sieht kein Problem darin, wenn Daten aus proprietären Quellen nach Wikidata kopiert werden (z.B. Koordinaten aus Google Maps). Weitere Infos und Links.

Viele Grüße

Michael

@Nakaner, als Angestellter einer Firma die OSM Daten kommerziell nutzt muß man denke ich den Begriff kommerzieller Mapper aushalten.
Also existiert schon ein gutes und schlechtes CC-0, das wußte ich noch nicht…

Grüße von Lutz

Genau dieser Schluss ist falsch und ich empfinde diese Bezeichnung als Beleidigung. Ich werde für das Mappen nicht bezahlt.

Es war nicht als Beleidigung gedacht, übrigens ich habe nichts gegen Mapper die dafür bezahlt werden!

Grüße von Lutz

Zur Information: Ich habe vergangenen Montag eine Anfrage zum geleichen Thema an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gestellt.

Eigen- und Fremdwahrnehmung unterscheiden sich oft sehr drastisch.

@ #4:
Manchmal hat man schon den Eindruck, dass die (tlw. selbstverliehene) Auszeichnung „Craftmapper“ alles und jedes legitimieren soll. Ich dachte immer, ein „Craftmapper“ sei gerade jemand, der alles vor Ort selbst erfasst. Das ist ja auch super, aber: Wie ist die Übernahme von Daten aus einer Denkmalliste oder auch von Wikipedia, Wikidata etc. damit überhaupt vereinbar? Daten irgendwoher zu übernehmen ist doch genau das, was manche „Craftmapper“ uns „Sesselmappern“ immer vorwerfen. :stuck_out_tongue:

Im Ernst: Es geht hier um Lizenz- und Urheberrechtsfragen, nicht um irgendwelche Machtkämpfe zwischen „kommerziellen Mappern“, „Craftmappern“ etc. Also bitte die Etiketten in der Schublade lassen und dafür lieber die Lizenzbedingungen von Daten (sogar wenn sie sich „Open Data“ nennen) genau studieren, bevor man irgendetwas nach OSM übernimmt …

Sächsisches Denkmalschutzgesetz
§ 10 Verzeichnis der Kulturdenkmale

(1) Die Kulturdenkmale sollen […] in öffentliche Verzeichnisse (Kulturdenkmallisten) aufgenommen werden. […]
[…]
(3) […] Die Einsicht in die Kulturdenkmallisten ist jedermann gestattet. […]

Der Gesetzgeber möchte hier also Daten zugänglich machen und nicht verstecken.

Sehr schön! Dann ist es Sache des Gesetzgebers, diese löbliche Absicht auch durch entsprechende Lizenzbedingungen umzusetzen.

Achso die Willensäußerungen der Legislative sind ohne passende Lizenzbedingungen rechtsunwirksam - man lernt immer noch dazu;-)

Ja genauso ist es, aber dann kommt häufig die für uns eher unerwünschte bzw sogar unbrauchbare Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 dabei raus :confused:

PS: umgangssprachlich würde ich das als “freie Daten mit Auflagen” bezeichnen.

Genau das ist es, was ich meinte. Der Gesetzgeber mag die Absicht haben, Daten frei zur Verfügung zu stellen, aber wenn dies dann mit einer Lizenz wie Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 umgesetzt wird, dann hat das eben nicht die Konsequenz, die wir uns wünschen und die vielleicht vom Gesetzgeber beabsichtigt war.

Aus den in #18 zitierten Gesetzestexten folgt eben noch nicht, dass die Daten z.B. von OSM verwendet werden dürfen. Das wird dann von den konkreten Lizenzbedingungen geregelt.

Ihr redet jetzt aber schon von “Daten” die als geistiges Eigentum geschützt sind, wie Bilder und längere Texte mit Schöpfungshöhe.
Und nicht von Daten wie “Baujahr: 1866” oder Daten, die das normale Verwaltungshandeln abbilden, wie “Unterschutzstellung: 1966”,
also Daten, die kein Werk, sondern nur Wissen sind?

Beides findet sich in derartigen Katastern.

Ist eben die Frage, ob das geschützte Datenbankwerke sind:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenbankwerk

@whb: Die Vorstellung, dass das normale Behörden- und Verwaltungshandeln bzw. die Daten die dabei anfallen (“Baujahr: 1866”, “Unterschutzstellung: 1966”) dadurch ein Schutzrecht erlangen, weil die Mitarbeiter heute mit Datenbanken statt mit Karteikästen arbeiten ist Nonsens.

Allerdings sind in derartigen Datenbanken heute häufig geschützte “Werke” (Photos, Zeichnungen, Texte, Gutachten), oft von Dritten, eingebunden, deren Schutzrechte selbstverständlich beachtet werden müssen - auch durch den Datenbankbetreiber selbst, wenn irgendjemand eine “Freigabe nach/für xyz” haben möchte.

Die Vorstellung, dieses Schutzrecht hänge an der Unterscheidung zwischen Datenbanken und Karteikästen, ist ebenso Nonsens.

Der Unterschied früher/heute ist nicht offline/online, sondern in vor/nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Sprich: auch auf Karteikästen ist besagtes Gesetz anwendbar.