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#1 2008-08-12 12:34:35

Markus B
Member
Registered: 2008-07-05
Posts: 695

Recht in OSM

Wer in OSM kann Auskunft geben über die Verwendbarkeit von nicht selbst erhobenen Daten?  Beispiel: Meine Gemeinde hat mir ein Strassenverzeichnis in maschinenlesbarer Form für OSM zur Verfügung gestellt. Ein Anruf hatte genügt, postwendend bekam ich eine Mail mit der Datei. Auf meine Rückfrage, ob ich das auch den anderen OSMern zur Verfügung stellen oder gar auf der OSM-Website veröffentlichen darf, hat man verwundert reagiert: "klar, da gibts doch kein Geheimnis?!"   Dieselbe Erfahrung machte ich mit drei Gemeinden und drei Städten.   Nun macht es m.E. wenig Sinn, diese Aussage auch noch schriftlich anzufordern und womöglich auch noch zu dokumentieren. Und schon gar nicht, dass jede der 12.000 Gemeinden diese Frage von ihrem Hausjuristen prüfen und beantworten lässt.   Wer also ist der Ansprechpartner, der in OSM solche Fragen klärt?  Gruss, Markus

Last edited by Markus B (2008-08-12 12:42:11)

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#2 2008-08-12 16:52:24

edwin-ldbg
Member
Registered: 2008-05-21
Posts: 1,492

Re: Recht in OSM

Auf meine Rückfrage, ob ich das auch den anderen OSMern zur Verfügung stellen oder gar auf der OSM-Website veröffentlichen darf, hat man verwundert reagiert: "klar, da gibts doch kein Geheimnis?!"

Das ist von Gemeinde zu Gemeinde recht unterschiedlich. Ich baue Internetseiten für Ferienwohnungen. Fragt man in den betreffenden Orten nach paar Fotos welche diese auf der Homepage veröffentlicht haben, so gibt es Gemeinden wo man gratis Zugang zum Pressearchiv mit huderten tollen Fotos in bester Qualität erhält und dann gibt es die Mehrzahl an Gemeinden, die entweder die Genehmigung für die Nutzung der Fotos nicht erlauben, oder utopische Geldbeträge für die Lizenzierung der mehr oder weniger schlechten Fotos haben wollen.

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#3 2008-08-12 17:10:57

krza
Moderator
From: Köln
Registered: 2008-05-24
Posts: 640

Re: Recht in OSM

http://lists.openstreetmap.org/listinfo/legal-talk  Das ist die passende Mailingliste. Im Grunde müssten die Gemeinden schon ihren Hausjuristen dransetzen, denn urheberrechtlich muss die Sache wasserdicht sein - in deren Interesse und auch im Interesse von OSM. Sollten diejenigen, die die Daten rausgeben, sie selbst im eigenen Auftrag erstellt haben, können sie natürlich frei darüber verfügen. Wenn das aber nicht so ist, sollte zumindest geprüft werden, in welchem Rahmen die Daten entstanden sind. Man kann nicht von jedem "Amtsmann" am anderen Ende der Leitung erwarten, dass er/sie die genauen Zusammenhänge kennt. Die Bereitwilligkeit zur Herausgabe ist zwar lobenswert, aber wie gesagt - ungeprüft ist so´ne Sache. Denke ich.  Kristian

Offline

#4 2008-08-15 15:57:43

Markus B
Member
Registered: 2008-07-05
Posts: 695

Re: Recht in OSM

Hallo Kristian, 

krza wrote:

urheberrechtlich muss die Sache wasserdicht sein

Bei Angestellten liegen die Urheberrechte ja meist beim Arbeitgeber.  Bei Behörden ist es ja so, dass wir alle als Bürger und Steuerzahler die Auftraggeber sind.  Die Amerikaner sehen das klar - warum wir nicht?  (meine Ursprungsfrage war: wer kann mir OSM-seitig zu konkreten Fragen über internationales Urheber-/Nutzungs-/Copyright-Recht konkrete Antworten geben?)  Gruss, Markus

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#5 2008-08-15 16:18:50

MADetter
Member
Registered: 2008-08-03
Posts: 84

Re: Recht in OSM

Hmmm? Ich dachte das Urheberrecht liegt in Deutschland immer beim Urheber (der natürlichen Person) und ist nicht übertragbar. Nur Verwertungsrechte können übertragen werden, dachte ich.   MfG Mark

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