Nutzung der Digitalen Geobasisdaten NRW in OSM - GESTATTET AB 1.3.2020

Hallo,

leider hat die Bezirksregierung ihre Einstellung zur Vererbungsproblematik der Namensnennung nicht geändert und verweist auf das Ministerium bzw. den CIO des Landes. Ich werde dort mal nachfragen.

Grüße, Joachim

Hallo zusammen,
ich bin zwar neu hier im Forum, mappe aber schon seit fast 10 Jahren - mal mehr, mal weniger regelmäßig. In meiner Heimat Detmold wollte ich über Weihnachten nun damit fortfahren, die Hausnummern zu komplettieren. Einiges habe ich bei Spaziergängen erledigen können, würde nun aber gerne effektiver (und vor allem aus der Ferne) weitermachen.

Dabei bin ich auf die(se) Diskussionen um die NRW Geodaten / ALKIS etc. gestoßen. Ich habe verstanden, dass ich die Luftbilder nicht mehr zum Mappen verwenden darf. Wie sieht es aber mit Daten aus dem ALKIS-Layer aus? Insbesondere, wenn es mir nicht um Umrisse von Gebäuden geht, sondern nur um die bloßen Hausnummern?

Eine Diskussion darüber auf der OWL-Mailingliste vor Weihnachten war leider nicht wirklich zielführend, die einen sagen “nein” (u.a. mit Link auf dieses Thema hier), andere “jein” oder “ja”. Vielleicht spannendster Beitrag der Diskussion:

Quelle: Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen Nordrhein-Westfalen - Ausgabe 1/2015, Seite 30 (http://m.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Publikationen/moderne_verwaltung/noev2015_1.pdf)

Ich bin kein Jurist, kann diese Info daher nicht abschließend einordnen. Wie seht ihr das, darf man jetzt die reinen Hausnummern für OSM übernehmen oder nicht?

Sollte man aufgrund der Unklarheit vielleicht eine Anfrage an entsprechende Behörden stellen? Falls ja, welche Behörde? Gibt es einen dort Ansprechpartner für uns? Hatte schon mal jemand Kontakt und könnte über bereits gebahnte Wege anfragen (was zweifelsohne schneller wäre als von vorne mit “Behördenbingo” anzufangen, bis man die zuständige Stelle erreicht hat)?

Bin gespannt auf eure Meinungen, viele Grüße

Sascha

Die Daten sind auch nicht durch das klassische Urheberrecht geschützt. Und ein, zwei Hausnummern kann man da in der Tat entnehmen ohne das es zu einem Problem kommt. Diese Art von Daten, also Fakten statt klassisch urheberrechtlich geschützte kreative Dinge wie Texte, Bilder, Musik etc, sind durch das Datenbankrecht geschützt
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenbankherstellerrecht

**Aber wir als OSM können das nicht machen. **Wenn jeder Mapper ein oder zwei Hausnummern entnimmt, haben wir die Datenbank in großen Teilen kopiert und damit gegen das Datenbankherstellerrecht verstossen.
Dass Geoinformationen unter das Datenbankherstellerecht fallen, hat das LG München klargemacht (Az. 21 O 7402/02):

SIehe https://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geoinformationen#Karten_als_Datenbanken

Ist leider bis heute unklar, ob der weiterhin genutzt werden darf.

Hi,

@DD1GJ … gibt’s vielleicht eine Reaktion auf deine Nachfrage? Bei Land sollte sich nach den Wahlen ja inzwischen vielleicht ein bisschen Normalität eingekehrt sein … ?

Gruß
Stephan

https://twitter.com/OpenNRW/status/958669572424519681

Nur als Update aus dem Tweet hier: Status von “Geschäftsstelle Open.NRW” von Ende März: “… Nach Plan haben wir Ende Mai ein vorzeigbares Ergebnis. Und: wir meinen Mai 2018 …”

Dann hoffen wir mal das Beste …

Ist denn diese Datenübernahme aus den Lidar-Höhenprofilen von NRW-Atlas dann rechtlich zulässig?

Siehe https://www.openstreetmap.org/changeset/41123876

Gruß

Wenn damals der NRW-Atlas zum Mappen zugelassen war, sehe ich nicht, wieso diese Daten jetzt quasi rückwirkend gelöscht werden müssen.

Ich sehe aber ein ganz anderes Problem: das ist ein nicht diskutierter Import, und offensichtlich kann man die gemappten Daten nicht vor Ort sehen, sie widersprechen also dem on-the-ground-Prinzip. Die Daten müssten also eher deshalb entfernt werden.

Man kann auf Höhenprofilen die Standorte von Holzkohlemeilern erkennen? :roll_eyes:

Habe ich auch nicht verstanden. Habe mir bei Tim-Online mal Höhenprofile von 2 Einträgen nahe Stolberg_Vicht angesehen, konnte darauf aber nicht wirklich was erkennen.

Das ist immer eine Sache des sehenden und wissenden Auges… ich habe mir den Bereich mit dem wms-Dienst im ArcGis angeschaut. Ich sah die Meilerstellen in dem Bereich recht gut,ohne die OSM-Daten dazu zu haben. Es ist ein hangiges Gelände. Die Meilerstellen waren sicher immer die Stellen, etwa kreisrund, verstreut im Wald. Man sieht diese recht gut, eine Seite leicht in den Hang eingeschnitten, andere Seite dieser Aushub dann angeschüttet… einfachgesagt… verstreute runde “Kleckse” sichtbar in Waldbereichen des DGM.

Vergleichbar ist es mit mittelalterlichen Ackerstrukturen in unserer brandenburgischen Waldpampa… im DGM sieht man diese hier recht gut. Wenn man unbedarft durch den Wald geht, denkt man sich ‘Hä? Was soll hier sein? Ein Acker?’ Wenn man aber weiß, daß eben regelmäßige “Wellen” im Gelände mit Abständen von 16-18 Meter das Charakteristikum davon sind, lassen sich die Strukturen auch erkennen und erfassen.

Meilerplätze sind für mich vergleichbar.

Nachtrag… Ach ja, dieses Wissen, Interpretation und die Erkenntnis geht immer einher mit einer ordentlichen Portion Regionalkenntnis und regionales Geschichtsbewusstsein.

Sven

Verstehe ich es richtig, das derzeit keine der Daten von NRW bereitgestellt als Quelle verwendet werden dürfen?

(Und es wäre hilfreich, wenn man sich nicht durch 3-4 Threads klicken müsste um hier zum aktuellsten zu gelangen. Vielleicht den verlinkten Thread im Wiki ändern?)

So, nun ist Ende Mai '18.

Gibt’s was neues?

Mail ist raus.

… und was steht drin?

Ob’s ein Ergebnis gibt, so wie sie (open.NRW) es angekündigt haben. :sunglasses:

Antwort ist gekommen:
Sie benötigen noch etwas Zeit für den Feinschliff.

Da könnte man ja fast auf eine irgendwie positive Antwort hoffen – für ein „Nein“ braucht man eigentlich nicht viel Feinschliff. :wink:

Edit: „irgendwie“ ergänzt.

Was macht denn der Feinschliff? Irgendwelche News?

Gruß
Stephan