Eine Frage, die eigentlich so in den Bereich (deutsche) StVO gehört. Leider habe ich in diversen StVO-Foren dazu nichts gefunden, was so aussagekräftig war, dass es mich überzeugt hat.
Es geht um eine Ampel für Linksabbieger an einer Kreuzung, an der man (theoretisch) vom Linksabbieger-Fahrstreifen aus nach links abbiegen kann oder wenden kann, auf die Fahrspur der Gegenrichtung (bezogen auf die Richtung, aus der man kommt). Die Ampel hat einen grünen Linksabbieger-Pfeil, nichts Zuschaltbares etc. sondern immer, wenn die Linksabbieger grün haben, haben sie diesen Pfeil. Siehe Bild:
(https://www.pitopia.de/pictures/mosaic/o/oneframe/18/oneframe_815218.jpg)
Der Pfeil heißt ja im Prinzip nur, dass Linksabbieger keine Fußgänger oder Gegenverkehr haben (sollten) Aber: Impliziert dieser Pfeil auch ein Linksabbiegegebot, also ein Kehrtwendeverbot? Eine entsprechende Relation ist nämlich vorhanden. Bei einer Besichtigung ist mir jedoch aufgefallen, dass es an der betroffenen Stelle
keine durchgezogene Linie
und kein Zeichen 272 (Verbot des Wendens)
gibt. Daher erachte ich die Kehrtwendeverbots-Relation für falsch…
Danke für die Antworten. Bilder habe ich leider nicht, es gibt höchstens die relativ scharfen und auch noch von der Aktualität her passenden Bilder von Esri, bei Mapillary gibt es dort leider nichts. Evtl. kann ich Bilder machen aber das kann dauern. Auf jeden Fall weiß ich aber, dass durchaus Leitlinien vorhanden sind (sind schon ziemlich verblasst), die, na ja, schon ein reines Linksabbiegen suggerieren.
Gestrichelte Leitlinien verbieten nicht das Verlassen der Spur, man muss nur auf den Verkehr der Zielspur achten.
Mapillary hat dort nicht nichts, aber auch nicht wirklich was Gutes für diese Frage, aber ich sehe derzeit keine Indizien, die für ein Wendeverbot sprechen.
Im Verkehrsportal.de wird das gelegentlich kontrovers diskutiert, aber m.E.n. sind die Wendebejaher dort in der Mehrheit.
Meiner Meinung nach heisst in dem Falle Grün nach links Grün nach links. NICHTS anderes. Kein Wenden irgendwohin, kein Abbiegen irgendwohin (ausser links) kein garnix, kein Grün nach rechts oder irgendwohin. Grün nach links.
Laut dem oben verlinkten OLG-Urteil kann das Wenden an einem Mittelstreifendurchbruch als zweimaliges Linksabbiegen gewertet werden. Dann hast du dein ampelerlaubtes “Grün nach links”, gleich danach noch ein zweites Linksabbiegen. Zwar bleibt das Urteil zu diesem Fall hier etwas vage, es zeigt aber den Weg zu einer solchen Interpretation auf. Ich sehe hier also kein Wendeverbot.
Wie so oft in Rechtssachen gehen Meinungen stark auseinander, bis ein Einzelfall mal entschieden wurde. Im Zweifel würde ich aber keine Interpretation in OSM eintragen sondern die Bewertung dem mündigen Verkehrsteilnehmer vor Ort überlassen.
Meine Einschätzung: Eine Ampel ersetzt keine anderen Verkehrszeichen! Somit entspricht der Pfeil auf einer Apmel nicht der einzig erlaubten Fahrtrichtung. Damit muss man auch nicht an der Ampel warten, wenn es nur einen Pfeil nach links gibt, man aber z.B. nach rechts will. Solange das nicht durch ein Verlehrsschild unterbunden wird darf man also einfach fahren.
Und solange es kein Zeichen 272 gibt, gibt es auch kein Wendeverbot, auch bei einem 209-10, 214-10 oder 214-30.
Ein Zeichen 209-30 (nur gradeaus) u.ä. implizieren dagegen natürlich auch ein Wendeverbot.
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass das Wenden ein zweimaliges Linksabbiegen ist.
Wenn also kein explizietes Wendeverbot durch Beschilderung, Sperrlinien oder Sperrflächen gegeben ist kann da auch gewendet werden, zu beachten ist natürlich, dass Gebotsschilder auch eine Wendeverbot ausdrücken können.
Man hat sich bestimmt Gedanken gemacht als die Schilder “Links-, Rechtsabbiegen Verboten” in der StVO abgeschaft wurden aber das Schild Wendeverbot behalten hat.