A44 oder A448?

Nabend, es muß überhaupt nicht eskalieren. Ich hab mir heute von dem Ganzen ein Bild gemacht. Die A448 ist in beiden Richtungen immer noch als A44 ausgeschildert. Auch die innerörtlichen Zufahrten sind weiterhin als A44 beschildert. Wenn die A448 hier als A44 bezeichnet werden soll, nur weil die Schilder so sind. Aber was ist dann bitteschön mit der Wittener Straße, hier als K8 bezeichnet, auf den Schildern heißt sie B226. Die Universitätsstraße, hier in OSM ist sie eine K3, auf den Schildern auch eine B-Straße, die Nummer hab ich vergessen, kann durchaus auch B226 sein. Und dann, die kleine parallel zur Autobahn verlaufende, hier in weiss dargestellte Baroper Straße, ist auf den Wegweisern auch eine Bundestraße mit der Nr. 226. Wenn man die A448 so behandelt, was auf den Schildern steht, nämlich A44, dann muß man das auch beiden abgestuften Bundesstraßen, die aber immer noch B-Straßenschilder haben, so handhaben. Die Besagte Strecke mußte ich nämlich als Umleitung, bis Witten-Zentrum fahren, weil von der Wittener Straße wegen Baumfällarbeiten keine Auffahrt auf die A448 alias A44 in Richtung Dortmund möglich war.
Schönen Abend noch.

Meine Frage wurde noch nicht beantwortet! Was mit den Nebenstraßen ist, die hier richtig dargestellt sind, die aber in der Natur immer noch mit uralten Bundesstraßen-Nummernschilder versehen sind. Denn wenn die A448 als A44 dargestellt werden soll, nur weil die Straßenmeisterei zu faul ist, die auszutauschen, oder auch nur die 44 mit ner 448 zu überkleben. Dann muß man auch die Nebenstraßen, wo die Straßenmeisterei, bzw. die Städte Bochum und Witten, oder wer auch immer dafür zuständig ist, die Bundesnummern-Schilder nicht austauscht oder die Nummer überklebt. Dann müssen auch hier die Nebenstraße (ehemalige Bundesstraßen), als Bundesstraßen dargestellt werden, obwohl es keine Bundesstraßen mehr sind.

Gibt es keine gesetzliche Pflicht, zeitnah für eine korrekte Beschilderung zu sorgen?

Auch für die gilt natürlich die on-the-ground-Regel. In OSM sollte das abgebildet sein, was der Nutzer vor Ort vorfindet, und wenn er da eine als B 226 bezeichnete Straße vorfindet, dann sollte er sie auch so in der Karte wiederfinden.

Solche Unterstellungen wirken auch nicht besonders deeskalierend :slight_smile: Wie wäre es mit der Vorstellung, dass die mit Wichtigerem schon so ausgelastet sind und Überstunden schieben, dass für so eine Umbeschilderung momentan gar keine Zeit ist? Oder kein Geld? Schließlich müssen die geänderten Schilder oder Teilschilder erstmal hergestellt werden, und dann montieren sie sich nicht allein, das braucht eine Teilsperrung der Strecke mit den damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen und kostet schon noch den einen oder anderen Tausender.

Die Regel ist im großen und ganzen einfach:
Für Bundesstraßen einschl. Bundesautobahnen ist der Bund zuständig, also letztlich das Bundesverkehrsministerium bzw. seine Einrichtungen.
Für Landesstraßen ist das Bundesland zuständig, also letztlich das Landesverkehrsministerium bzw. seine Einrichtungen.
Für Kreisstraßen ist der Landkreis zuständig, also die Kreisverwaltung bzw. ihre Einrichtungen.
Für unklassifizierte Straßen ist die Kommune zuständig, hier also die Städte Bochum und Witten bzw. ihre Einrichtungen.

Gibt natürlich Überschneidungen bei innerörtlichen Straßen, aber so im Groben :slight_smile:

–ks

On the ground befinden sich falsche Schilder; die B 226 ist woanders oder nicht vorhanden (nicht on the ground ;)).

Wenn z.B. eine Bundesstraße, in eine unterklassige Straße herabgestuft wird, wer dann für korrekte Beschilderung verantwortlich? Der Staat, als Alteigentümer? Oder der neue Eigentümer? Was heißt bitteschön on-the-ground-Regel? Der Übersetzer von Tante-Google, übersetz mir das als: auf dem Boden-Regel.

Die Stadt Leverkusen hat mir zu der Frage, wer nach der Herabstufung der B51 zur Landesstraße für die Entfernung der gelben Schilder zuständig ist, mitgeteilt, dass das der Landesbetrieb Straßenbau NRW sei. Nachdem die Schilder in Köln und Burscheid alle abmontiert wurden, in Leverkusen aber nicht, hege ich allerdings Zweifel an dieser Aussage.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Good_practice
Zitat:

Viele Grüße

Und hat damit vollkommen recht. Wir mappen das, was wir auf dem Boden vorfinden. In diesem Fall auf dem Quadratmeter Boden, auf dem die Bundesstraßenschilder stehen. „on the ground“ steht natürlich bildlich für „in der Realität“ – eine Hochspannungsfreileitung liegt aus naheliegenden technischen Erwägungen nicht auf dem Boden und wird trotzdem gemappt.

Die On-the-ground-Regel ist einer der elementarsten Grundsätze von OSM. Erstaunlich, dass du dem offenbar noch nicht begegnet bist :slight_smile:

–ks

Die kreisfreien STädte sind selber zuständig. Konnte man an der B51 auch gut sehen, in Hattingen hat der recht schnelle Landesbetrieb die Schilder abmontiert bzw. überklebt, in Bochum hat die Stadt wesentlich länger gebraucht.

Zum Thema selbst: Es ist verworren: unter www.nwsib-online.nrw.de, der offiziellen Straßendatenbank von straßen.nrw ist dieser Abschnitt auch noch als A44 geführt.
Im Stadtplanwerk Ruhrgebiet findet man zur Zeit allerdings beide Bezeichnungen, auf Bochumer Seite 448, auf Dortmunder 44. Das eine Katasteramt macht es also nach Papierlage, das andere nicht.

Das könnte einen zu der Idee hinreißen lassen, Leverkusen sei zuständig, wüsste jedoch nichts davon.

Ich stimme zu, dass es immer so gemappt sein sollte wie es auf den Schildern steht damit ein Navi Benutzer die Chance hat Ansagen mit der Realität abzugleichen.
Mir stellt sich nur die Frage wie man damit umgeht wenn beispielsweise die Hälfte der Schilder schon getauscht ist und die Autobahn A448 nennt, die andere Hälfte aber nicht und dort immer noch A44 steht. Wie nennt man die Autobahn dann?
Meine auch mal gelesen zu haben, das Schilder alle 10 bis 20 Jahre erneuert werden. Man hat also über einen langen Zeitraum einen komischen Daten Misch-Masch in der DB stehen.
Vorschläge?

Man hat dann auch in der Realität einen komischen Schilder-Mischmasch. Man nennt die Autobahn dann so, wie es das Schild an der Stelle auch tut :slight_smile:

Es hat wieder eine Änderung auf A448 gegeben…

https://www.openstreetmap.org/changeset/57745214
https://www.openstreetmap.org/changeset/57745380
https://www.openstreetmap.org/changeset/57745628
https://www.openstreetmap.org/changeset/57745804

Der User war vorher ein ganzes Jahr inaktiv und hat auch danach nichts mehr gemacht…

Wer will?

Grüße

Kann jemand vor Ort vieleicht kurz einen Lagebericht geben, dass da immer noch A44 steht?

Edit: Hab schon aktuelle Mapillary-Bilder gefunden, das reicht mir für einen revert.

Grüße

Jetzt hat die A448 schon wieder zugeschlagen…

Es geht wieder los: https://www.openstreetmap.org/changeset/63177575

Update bzw. status quo:

Ich bin gestern auf der A43 über das AK Bochum/Witten gefahren. Nirgends, wirklich nirgends steht A448 dran!

Von Süden kommend steht für beide Richtungen A44 auf den Wegweisern (also auch für den westlichen Ast Richtung Bochum, der bislang auf OSM unumstritten A448 heißt!).
https://www.mapillary.com/map/im/C1_jVT4cbwJIPrHElwSmvQ

Von Norden kommend steht für die Westrichtung verrückterweise nur die B226 dran:
https://www.mapillary.com/map/im/xtr3Nm_83Z9jZQKaOp5EpA

OSM bildet an dieser Stelle also derzeit auch nach dem letzten Revert noch nicht die on the ground vorfindbare Situation ab. Das führt mit Sicherheit zu Routing-Unsicherheiten, wenn OSM von Süden kommend sagt: „Abbiegen auf A448 Richtung Bochum“, der Fahrer aber nur eine A44 Richtung Bochum sieht und meint, die sei es noch nicht! Ich werde die destination:refs mal auf die ausgeschilderte Situation umbiegen, zumindest https://www.openstreetmap.org/way/4258438 ist noch falsch.

–ks

Die Beschilderungssituation ändert sich nun nach und nach:
http://openstreetcam.org/details/1313409/687/track-info

Auf anderen Abschnitten ist sie aber immer noch mit A44 ausgeschildert.

Grup
Peter

Das kurze westlichste Stück hinter der Ausleitung der B 226 ist schon länger A448 (auch auf OSM). Oder war schon immer. Die Tafel auf dem Bild ist IMHO nicht neu.

–ks