Hinlänglich besprochen wurde ja bereits die Gründung der neuen Gemeinde Oberzent aus den vorherigen Gemeinden Beerfelden, Rotheneck, Sensbachtal und Hesseneck. Es gab noch einige weitere Änderungen zum neuen Jahr:
In Rheinland-Pfalz wurde die Gemeinde Hisel nach Brimingen eingemeindet.
VG Grünstadt-Land und VG Hettenleidelheim wurden zur VG Leiningerland
VG Kusel und VG Altenglan wurden zur VG Altenglan-Kusel
VG Rengsdorf und VG Waldbreitbach wurden zur VG Rengsdorf-Waldbreitbach
In Sachsen wurde Kohren-Sahlis nach Frohburg eingemeindet
In Meck-Pomm wurde Klein Kussewitz nach Bentwisch eingemeindet
Ebenfalls in Meck-Pomm entstand die neue Gemeinde Mönchgut aus den Gemeinden Gager, Middelhagen und Thiessow
In Brandenburg kommt die Gemeinde Niederer Fläming zum Amt Dahme/Mark
Die Frage ist, ob die zusammenlegung rein organisatorisch war oder auch umfassend politisch. Bei AL8 hast du eine Ortsgemeinde, AL9 ist davon ein Teil jedoch mit eingener Befugnis. Zum Beispiel durch einen Ortsbeirat. AL10 hat keinen Beirat, also Zustand.
Ich finde die Unterscheidung zwischen “mit Ortsbeirat” und “ohne Ortsbeirat” immer noch völlig bescheuert. Das scheitert nämlich bei Gemeinden, die sowohl Ortsteile mit als auch ohne Ortsbeirat haben. Da geht dann die admin-level-Hierarchie kaputt. Deshalb verwende ich grundsätzlich nur AL9 und niemals AL10.
Zu dem gehören neben der Kernstadt noch die Ortsteile Alsenbrück-Langmeil und Potzbach (beide mit Ortsbeirat) und der Ortsteil Hochstein (der ohne Ortsbeirat).
Wollte man das so mappen wie vorgeschlagen, hätten wir zwei AL9 für Alsenbrück-Langmeil und Potzbach und ein AL10 für Hochstein. Für den Datenauswerter gäbe es somit in Winnweiler auf AL9-Ebene die Boundaries Alsenbrück-Langmeil und Potzbach und der Rest des Gemeindegebietes wäre einfach “Niemandsland”. Insbesondere könnte dann die AL10 nicht richtig in den admin-level-Baum eingehängt werden weil er außerhalb beider AL9 hängt, da würde sich der Datenauswerter also auch noch verschlucken.
Dann fehlt noch ein AL9 für die Kernstadt inklusive Hochstein, und innerhalb diesem Gebiet kann dann Hochstein stehen.
Wenn Hochstein kein übergeordnetes AL9 hat und direkt unterhalb des AL8 hängt, sollte das auch kein Problem sein. In Bundesländern ohne Regierungsbezirke (AL5) und in kreisfreien Städten (AL7?) fehlen ja auch AL.
Ich sehe da keine Verletzung der AL-Hierarchie. Teilweise fehlende Zwischenstufen und nicht komplette Abdeckung sind völlig normal.
Unter AL6 (Kreis) z.B. gibt es sowohl direkt AL8 (Gemeinde) als auch AL7 (Verwaltungsgemeinschaften), gelegentlich sogar überhaupt keine AL mehr (gemeindefreie Gebiete).
Dort, wo es Ämter gibt, bekommen amtsfreie Gemeinden AL7. Eine fehlende Hierarchie ist unschädlich, soweit sie innerhalb des übergeordneten AL vollständig fehlt. Es ist also völlig unproblematisch, wenn eine kreisfreie Stadt (AL6) kein AL8 innerhalb seiner Grenzen hat, weil es innerhalb der kreisfreien Stadt (logischerweise) keine Gemeinden gibt.
Müssen für Stapel und Brodersby-Goltoft auch place_nodes gesetzt werden? Bei diesen Namen handelt es sich rein um die Bezeichnung der jeweiligen Zusammenschlüsse.