A44 oder A448?

Hi,
Richtig, die Umbennung betrifft nur den Teil der A 44 zwischen BO und DO.

Gruß
Gluko

Tach zusammen,

Habe gerade gesehen, dass das Teilstück auf www.verkehr.nrw inzwischen auch als A 448 geführt wird.

Gruß
Gluko

P.S.: Umgetaggt wurde das Teilstück auch bereits.

Das sind OSM-Daten :slight_smile:

Also steht da A 448, weil das bei uns in den Daten so drin steht. Liegt wohl an diesem CS: http://www.openstreetmap.org/changeset/54343026 Das hat noch nicht mal ne source-Angabe und der User hat bisher ganze 5 CS hochgeladen… Wer schreibt den CS-Kommi?

Grüße

Edit: Ich denke, dass wir bei dieser Autobahn noch einige Zeit mit Sesselmappern zu kämpfen haben… Einnert mich an die Hochstufung der B6 zur Autobahn vor kurzem

Edit 2: Klickst du auf das Baustellensymbol, siehst du, dass die sehr wohl noch als A44 gehandelt wird.

In den Verkehrsnachrichten war vor 3 oder 4 Wochen schon mal von Stau auf der A448 die Rede.

Es gibt auch bereits jetzt eine A448, nämlich den Südring von Bochum. Ich gehe derzeit davon aus, dass die Beschilderung geändert wird, wenn dieser Teil mit unserem Abschnitt verbunden wird, da dann eh neue Schilder her müssen.
Viele Grüße

Der betreffende Änderungssatz wurde soeben von mir revertet.

Viele Grüße

Ergänzung: https://www.openstreetmap.org/#map=14/51.4641/7.2622
Westlich der Baustelle ist schon A 448, östlich ist noch A 44. Natürlich ist es sinnvoll, die einheitlich zu benennen, wenn’s durchverbunden ist. Aber es ist on the ground halt noch nicht erfolgt, und dann sollten wir es nicht vorwegnehmen, auch wenn’s auf dem Papier schon bis (46) Dortmund/Witten die A 448 ist.

–ks

https://www.openstreetmap.org/note/1268413

Angenommen er hat recht, ändert das etwas? Eigentlich nicht?

Siehe mein Kommentar dazu in der Note

+1. OSM wird zur Navigation und Orientierung genutzt, nicht zur Verifikation amtlicher Beschlüsse. Der Orientierung ist dann am besten gedient, wenn die Datenbank den Stand widerspiegelt, den der Nutzer vor Ort wiederfindet. Deshalb heißen Straßen in OSM am besten immer so, wie sie vor Ort ausgeschildert sind.

Analoges Beispiel: Die Rudolf-Dietz-Straße in Bad Camberg wurde letztes Jahr in Emsstraße umbenannt. Im April wurde der Beschluss gefasst, aber der Name in OSM blieb, weil sie noch „alt“ ausgeschildert war. Im Oktober waren dann die neuen Straßenschilder angebracht (über den durchgestrichenen alten), und jetzt erst wurde in OSM umbenannt. Der Stand in OSM entsprach damit jederzeit dem Stand vor Ort, und niemand, der von seinem Navi die Anweisung „Biegen Sie in die Emsstraße ab“ bekam, war dadurch verwirrt, dass weit und breit nur die Rudolf-Dietz-Straße zu sehen war.

Voraussetzung ist natürlich, dass man nicht mit vier Jahre alten Karten unterwegs ist, wenn ich mir diesen kleinen Seitenhieb erlauben darf :slight_smile:

–ks

1 Like

Nabend, es muß überhaupt nicht eskalieren. Ich hab mir heute von dem Ganzen ein Bild gemacht. Die A448 ist in beiden Richtungen immer noch als A44 ausgeschildert. Auch die innerörtlichen Zufahrten sind weiterhin als A44 beschildert. Wenn die A448 hier als A44 bezeichnet werden soll, nur weil die Schilder so sind. Aber was ist dann bitteschön mit der Wittener Straße, hier als K8 bezeichnet, auf den Schildern heißt sie B226. Die Universitätsstraße, hier in OSM ist sie eine K3, auf den Schildern auch eine B-Straße, die Nummer hab ich vergessen, kann durchaus auch B226 sein. Und dann, die kleine parallel zur Autobahn verlaufende, hier in weiss dargestellte Baroper Straße, ist auf den Wegweisern auch eine Bundestraße mit der Nr. 226. Wenn man die A448 so behandelt, was auf den Schildern steht, nämlich A44, dann muß man das auch beiden abgestuften Bundesstraßen, die aber immer noch B-Straßenschilder haben, so handhaben. Die Besagte Strecke mußte ich nämlich als Umleitung, bis Witten-Zentrum fahren, weil von der Wittener Straße wegen Baumfällarbeiten keine Auffahrt auf die A448 alias A44 in Richtung Dortmund möglich war.
Schönen Abend noch.

Meine Frage wurde noch nicht beantwortet! Was mit den Nebenstraßen ist, die hier richtig dargestellt sind, die aber in der Natur immer noch mit uralten Bundesstraßen-Nummernschilder versehen sind. Denn wenn die A448 als A44 dargestellt werden soll, nur weil die Straßenmeisterei zu faul ist, die auszutauschen, oder auch nur die 44 mit ner 448 zu überkleben. Dann muß man auch die Nebenstraßen, wo die Straßenmeisterei, bzw. die Städte Bochum und Witten, oder wer auch immer dafür zuständig ist, die Bundesnummern-Schilder nicht austauscht oder die Nummer überklebt. Dann müssen auch hier die Nebenstraße (ehemalige Bundesstraßen), als Bundesstraßen dargestellt werden, obwohl es keine Bundesstraßen mehr sind.

Gibt es keine gesetzliche Pflicht, zeitnah für eine korrekte Beschilderung zu sorgen?

Auch für die gilt natürlich die on-the-ground-Regel. In OSM sollte das abgebildet sein, was der Nutzer vor Ort vorfindet, und wenn er da eine als B 226 bezeichnete Straße vorfindet, dann sollte er sie auch so in der Karte wiederfinden.

Solche Unterstellungen wirken auch nicht besonders deeskalierend :slight_smile: Wie wäre es mit der Vorstellung, dass die mit Wichtigerem schon so ausgelastet sind und Überstunden schieben, dass für so eine Umbeschilderung momentan gar keine Zeit ist? Oder kein Geld? Schließlich müssen die geänderten Schilder oder Teilschilder erstmal hergestellt werden, und dann montieren sie sich nicht allein, das braucht eine Teilsperrung der Strecke mit den damit verbundenen Sicherungsmaßnahmen und kostet schon noch den einen oder anderen Tausender.

Die Regel ist im großen und ganzen einfach:
Für Bundesstraßen einschl. Bundesautobahnen ist der Bund zuständig, also letztlich das Bundesverkehrsministerium bzw. seine Einrichtungen.
Für Landesstraßen ist das Bundesland zuständig, also letztlich das Landesverkehrsministerium bzw. seine Einrichtungen.
Für Kreisstraßen ist der Landkreis zuständig, also die Kreisverwaltung bzw. ihre Einrichtungen.
Für unklassifizierte Straßen ist die Kommune zuständig, hier also die Städte Bochum und Witten bzw. ihre Einrichtungen.

Gibt natürlich Überschneidungen bei innerörtlichen Straßen, aber so im Groben :slight_smile:

–ks

On the ground befinden sich falsche Schilder; die B 226 ist woanders oder nicht vorhanden (nicht on the ground ;)).

Wenn z.B. eine Bundesstraße, in eine unterklassige Straße herabgestuft wird, wer dann für korrekte Beschilderung verantwortlich? Der Staat, als Alteigentümer? Oder der neue Eigentümer? Was heißt bitteschön on-the-ground-Regel? Der Übersetzer von Tante-Google, übersetz mir das als: auf dem Boden-Regel.

Die Stadt Leverkusen hat mir zu der Frage, wer nach der Herabstufung der B51 zur Landesstraße für die Entfernung der gelben Schilder zuständig ist, mitgeteilt, dass das der Landesbetrieb Straßenbau NRW sei. Nachdem die Schilder in Köln und Burscheid alle abmontiert wurden, in Leverkusen aber nicht, hege ich allerdings Zweifel an dieser Aussage.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Good_practice
Zitat:

Viele Grüße

Und hat damit vollkommen recht. Wir mappen das, was wir auf dem Boden vorfinden. In diesem Fall auf dem Quadratmeter Boden, auf dem die Bundesstraßenschilder stehen. „on the ground“ steht natürlich bildlich für „in der Realität“ – eine Hochspannungsfreileitung liegt aus naheliegenden technischen Erwägungen nicht auf dem Boden und wird trotzdem gemappt.

Die On-the-ground-Regel ist einer der elementarsten Grundsätze von OSM. Erstaunlich, dass du dem offenbar noch nicht begegnet bist :slight_smile:

–ks

Die kreisfreien STädte sind selber zuständig. Konnte man an der B51 auch gut sehen, in Hattingen hat der recht schnelle Landesbetrieb die Schilder abmontiert bzw. überklebt, in Bochum hat die Stadt wesentlich länger gebraucht.

Zum Thema selbst: Es ist verworren: unter www.nwsib-online.nrw.de, der offiziellen Straßendatenbank von straßen.nrw ist dieser Abschnitt auch noch als A44 geführt.
Im Stadtplanwerk Ruhrgebiet findet man zur Zeit allerdings beide Bezeichnungen, auf Bochumer Seite 448, auf Dortmunder 44. Das eine Katasteramt macht es also nach Papierlage, das andere nicht.