Restrictions - Eintragen nur wenn straßenverkehrsrechtlich relevant?

Im Wiki, in der EN-Beschreibung steht das so - also nur konkret nach StVo:

Auf der Deutschen Seite fehlt der Hinweis.
Ich frage weil hier gerade ein Mapper die Karte mit U-Turns zubombt - dieses und weitere Changesets: https://www.openstreetmap.org/changeset/54548590
Wenn hier nicht reagiert wird weiß schon bald keiner mehr wo es tatsächlich nicht erlaubt ist…

Was meint Ihr?

So etwas (Wendeverbot auf sich selbst) ist m. W. tatsächlich unerwünscht und sollte grundsätzlich gelöscht werden. Ich habe schon Städte gesehen, wo das ins extreme ausgeufert ist, da wurden turn-restrictions gemappt die es verboten haben von der Parkplatzzufahrt auf sich selbst zu wenden, also quasi vom Parkplatz runter, wenden und wieder zurück zum Parkplatz. Diese Anweisung würde schon kein Router jemals geben, und beim Wenden muss man grundsätzlich immer seinen gesunden Menschenverstand einschalten und darf sich nicht auf das Navi verlassen. Wo es ausgeschildert ist mit dem Schild “Wendeverbot” sind turn-restrictions ok, woanders nicht.

Ich schätze mal, irgend jemand hat mal für den Renderer gemappt… und diverse Stellen mit U-turns gepflastert…Reste sind übrig geblieben und ein Neuling sah… ‘Ah, das muß so sein’…hatte ich auch mal… ein(!) Kreisverkehr mit über 20 u-turns(!)…

Ich befürchte, daß das immer wieder mal passieren wird, wenn es Fehler bei der Datenverarbeitung von Routern (z.B.Osmand) gibt…

Ja. Sache erklären und Fehler entfernen…

Sven

Das Problem kann man entschärfen, wenn man entgegen gängiger Logik on the ground no u-turn als implizit erklärt.
Nur so ins Blaue, man berichtige mich, wenn es die Sache noch komplizierter macht.

P.s. Zum Hintergrund: es ist zwar auf den meisten Strassen ein u-turn irgenddwie möglich UND nicht verboten, aber realistisch in den seltensten Fällen. Ich meine u-turn nur einem Zug (ohne Rückwärtsgang) ist real in den seltensten Fällen möglich

Wieso für den Renderer, welcher Renderer rendert denn Abbiegeverbote?

–ks

Dass man persönlich einen U-Turn auf der Straße nicht für möglich hält, ist KEIN Grund, eine No-u-turn-Restriction anzulegen. Restrictions sollen ausschließlich ausdrücklich gegebene Verbote/Gebote abbilden, und auch das nur dann, wenn sie sich nicht ohnehin schon aus dem Kontext ergeben (wenn an einer Einmündung in eine Einbahnstraße freundlicherweise so ein Schild steht, wird es nicht eingemappt, weil der Router das schon aus der Einbahnregelung schließen kann).

Mich nerven diese no-u-turns an jedem Ende eines Teilways, egal wo und wie, auch fürchterbar. Hier vor Ort haben wir auch einen Kollegen, der es als seine persönliche Mission anzusehen scheint, an jeder Stelle, wo er es grad lustig findet, eine No-u-turn-Restriction zu setzen, ob das nun den Tatsachen entspricht oder nicht. An einigen Einmündungen mit Insel hab ich die schon gnadenlos gelöscht, weil da definitiv kein Zeichen 272 steht und Wenden daher schlicht und einfach vollkommen erlaubt ist.

–ks

Erzähl das mal einem Radfahrer.

Ich bin auch für eine Anwendung von TR, nur wenn dies durch VZ (und/oder z.B. Sperrlinie) vorgeschrieben ist.

Oh. Nehme alles zurück.

ich bin auch dagegen, nicht existente TR einzutragen.

Lessons learned: Nicht existente Turn restrictions sind böse, nicht existente Einbahnstraßen sind gut :stuck_out_tongue:

Renderer nicht aber mein JOSM zeigt die an.