Naja, klein ist untertrieben, die Dinger sind kürzen als ein Zollstock. Bin ja bei Dir, wenn klein heisst: auf der Karte klar zu erkennen.
Aber wenn Ihr alles im Griff habt, auch beim Minensuchen nach erneuter Änderung der Verkehrsführung, dann ist ja gut. Ich hätte den Oneway einfach vom Ortsrand Böhlendorch bis knapp an die L19 (Wördenweg) gemacht…
Naja, nicht ganz. Ein Stück Einbahnstraße, und seien es 3 cm, heißt nicht nur, dass man in Gegenrichtung nicht reinfahren darf, sondern auch, dass man, aus der richtigen Richtung kommend, nicht wenden und nicht rückwärts fahren darf. Das wird sich praktisch kaum auswirken, das ist mir klar, daher ist das eine eher akademische Diskussion, aber Mikroeinbahnstraßen betrachte ich persönlich auch eher als Würgaround.
Die elegante OSM-Lösung dafür ist eine No-entry-Abbiegebeschränkung. Verbietet das Einfahren genauso, ohne die Nachteile einer Einbahnstraße (Rückwärtsfahren und Wenden auch verboten, Straße muss aufgeteilt werden, Stückchen wird beim Rückbau nach Ende der Maßnahme leicht vergessen) mitzubringen.
Eine No-entry-Restriction kann übrigens mehrere from-Member haben, daher reicht auch an größeren Kreuzungen eine einzige Relation dafür.
Na das Verkehrszeichens 267 verbietet die Einfahrt. Es kann sein, dass das Zeichen da steht, weil es eine Einbahnstraße ist. So wie ich das verstanden habe, trifft das hier nicht zu sondern das Verkehrszeichens 267 verhindert nur die Einfahrt, also das Abbiegen in diese Straße hinein. Insofern wäre das eine Abbiegebeschränkung und keine Einbahnstraße.
Jetzt verstehe ich, was du mit deiner Frage gemeint hast Siehe meinen Beitrag eins drüber. Es ist ein Würgaround, denn eine tatsächliche Einbahnstraße (mit Zeichen 220 beschriftet) besteht ja nicht, nur ein Einfahrtverbot.
Ich hatte deine Frage so aufgefasst, wieso Abbiegeverbote nur in einer Fahrtrichtung eingetragen werden. Und das scheint mir ziemlich logisch
Genau darauf zielte ich mit meiner ursprünglichen Frage : Warum dieser “Würgaround” mit den nicht existierenden Einbahnstraßen und warum nicht (nur) mit Abbiegebeschränkungen in diesen Fällen gearbeitet wird?
Edit: Aber das hat sich ja durch Deinen Beitrag #67 beantwortet.
Eure Diskussion ist in meinen Augen rein akademisch. Ich tagge das, was ich vor Ort vorfinde. Und ein Weiterfahrverbot auf einer Straße ist etwas anderes als eine Abbiegeeinschränkung. Es gab auch schon den Fall, das hinter einer Kreuzung noch eine Grundstückseinfahrt erreicht werden, aber die Straße nicht weiter genutzt werden konnte. Und das kann man mit einer Abbiegebeschränkung nicht ausdrücken.
na sicher lässt sich das ausdrücken. Ich denke, dass Du nicht so vertraut mit dem bist, was wir Abbiegebeschränkung nennen. Unter Abbiegebeschränkung fasst man Fälle zusammen, bei denen die Fahrt in eine oder mehrere Richtungen untersagt ist. Abbiegebeschränkung im klassischen Sinne (no left turn, no right turn) fallen da runter, ebenso wie Wendeverbote (no u turn) oder Geradeausfahrverbote (no straight on). Und dann gibts das ganze noch als Gebote (only left turn, only right turn), nur geradeaus (only straight on) etc.
Gut so. Und wenn du da keine Einbahnstraße vorfindest (Zeichen 220), dann mappst du bitteschön auch keine rein. Und wenn du ein Einfahrtverbot vorfindest (Zeichen 267), ohne dass dahinter eine Einbahnstraße wäre, dann legst du eine No-entry-Restriction an. Die ist nämlich exakt dafür da. Das ist die exakteste Abbildung der Vor-Ort-Verhältnisse, die du finden kannst.
Aber sicher kann man das: Wenn man von Straße A nur zu dem Zweck über die Straßen B, C und D fahren darf, um Einfahrt E zu erreichen, dann legst du eine only-Relation mit from:A to:E via:B via:C via:D an. Genau deshalb gibt es doch die via-Rolle in Abbiegebeschränkungen.
Versteh mich nicht falsch, ich mache dir keinen Vorwurf daraus, wenn du die Möglichkeiten von TRs noch nicht vollständig verstanden hast. Aber einfach zu behaupten, das gehe nicht, ohne mal nachzufragen, wie das vielleicht doch geht, ist nicht die optimale Einstellung. Und das Einmappen einer zentimeterlangen Einbahnstraße, wo real gar keine ist, ist und bleibt ein Workaround. Ein Einfahrtverbot ohne Einbahnstraße dahinter lässt sich perfekt und elegant mit einer TR abbilden.
Warum immer kompliziert, da wir das schon einmal hatten, sollte sich doch an das Wiki gehalten werden.
Und auch nach dem Grundsatz “So einfach wie nötig.” würde ich auf Relationen verzichten, da dort kein VZ zur verbotenen/vorgeschrieben Fahrtrichtung steht, die eine TR vorschreibt.
und so weiter. Nur weil etwas weniger kompliziert ist, wird es dadurch nicht richtig. Etwas als Einbahnstraße zu bezeichnen, was keine ist, halte ich einfach für falsch.
Jetzt fällt mir aber auch kein Use Case in, wo das einen Unterschied machen würde (ausser vielleicht Einbahstraßenlisten). Das heißt aber nicht, dass es solche Anwendungsfälle, wo es auf eine richtige Eintragung drauf ankommt, nicht gibt.
Onway heißt AFAIK nicht Einbahnstraße, sondern: Das Fahren ist nur in eine Richtung erlaubt. Damit wird überhaupt nichts über den Grund für diese Einschränkung ausgesagt.
Ist nicht mein Brett, aber wenn du behauptest, etwas lasse sich nicht mit TRs ausdrücken, das sich aber, wie gezeigt wurde, sehr gut mit TRs ausdrücken lässt, dann liegt der Verdacht nahe, dass du noch nicht alle Möglichkeiten von TRs kennst.
Besonders lustig finde ich, dass auch Teilstücke gesperrt wurden, wo eh keiner mehr hinkommt, z.B. https://www.openstreetmap.org/way/27000918. Damit der Kollege, der das nach Wiedereröffnung wieder aufdröselt, auch ja zwei Stunden lang damit beschäftigt ist, im Umkreis von 10 km zu checken, ob er auch nichts übersehen hat.
Dieser motorway_link wurde wegen des Baus der Behelfsausfahrt Richtung Osten auf access=yes gesetzt. Überschreibt dieses access=yes die default-access-Regeln für motorway_links? Ist hier jetzt auch mit Fußgängern, Rad- und Mopedfahrern zu rechnen?