Noch mal ganz deutlich: Solange die Deutsche Post AG als “Besitzer” der PLZ diese nicht ändert und die Änderung in den sog. Änderungsmitteilungen publiziert, ändert sich bei OSM nichts.
Technisch gesehen, wäre (1) und (2) machbar, (3) dagegen extrem schwierig in die Auswertungen zu integrieren. Es besteht allerdings aus obigen Gründen keinerlei Veranlassung dafür.
gerne
Gruss
walter
ps: es ist natürlich klar, dass die Post AG in ihre internen EDV Vorkehrungen treffen wird, sowohl die alten als auch die neuen PLZ zustellbar zu machen - nur ist das für OSM irrelevant.
Wenn ich eine Anmerkung nicht zu den Adressen, sondern zu den Gemeidenamen dazwischenschieben darf:
Es wäre super, wenn man beim Ändern der schon in OSM vorhandenen Adressdaten nach der Fusion dann nicht einfach das bisherige “addr:city=Beerfelden/Hesseneck/Rothenberg/Sensbachtal” in ein addr:city=Oberzent ändert (oder wie auch immer die neue Gemeinde heißen soll), sondern den alten Ortsnamen in addr:suburb verschiebt und das neue addr:city ergänzt. (Mit JOSM geht das ganz einfach.) Auf diese Weise würde eine Adresse wie “Marktplatz 3, Beerfelden” auch weiterhin gefunden … und die alten Ortsnamen dürften sicherlich noch eine ganze Weile präsent sein.
(Natürlich würden in addr:suburb noch besser die „echten“ Ortsteile wie Falken-Gesäß, Gammelsbach, Finkenbach, Ober-Sensbach … passen. Aber falls in eurem Bereich addr:suburb bisher noch gar nicht/kaum benutzt wird, wäre es doch vorteilhaft, es immerhin schon mal für die alten Gemeindenamen zu nutzen … kann man dann ja später immer noch verfeinern.)
Noch ein Hinweis: bei den Grenzen werden - zumindest von mir - die Tags start_date und end_date unterstützt. Somit kann man die Änderungen auch einige Zeit vorher eingeben und muss nicht um Mitternacht vor der Kiste hocken (was ich eh mache ;)).
Ich bin gerade dabei, 64760 Oberzent umzusetzen. Gar nicht so einfach, weil die Daten der DPAG da wohl ziemlicher Murks sind.
PLZ 64743 (Beerfelden) wird vollständig aufgelöst.
PLZ 64754 (Einträge “Hesseneck” und “Badisch Schöllenbach”) bleibt nur der Eintrag “Badisch Schöllenbach” bestehen! Badisch Schöllenbach ist/war quasi ein winiziger “postalischer Teil” von Hesseneck, der nun mit eigener PLZ übrig bleibt! (In einer alten Version meines Beitrags hatte ich diese Besonderheit nicht richtig berücksichtigt).
PLZ 64757 (Einträge “Rothenberg” und “Unter-Hainbrunn”) bleibt nur der Eintrag “Unter-Hainbrunn”, der aber eine winzige Siedlung an der Grenze ist und zu Gemeinde Hirschhorn gehört. Also kaum vorstellbar, dass das (eigentlich) als Mini-PLZ-Gebiet bestehen bleiben soll.
Ich vermute also, dass die DPAG hier nicht richtig hingeschaut hat. Jetzt bleiben wohl die kleinsten PLZ-Gebiete Deutschlands übrig
Hier (bitte ein Stück nach unten scrollen) gibt es jetzt Listen mit den Straßennamenänderungen und tlw. auch Hausnummernänderungen (!). Fragt mich aber nicht, ob wir diese Listen benutzen dürfen – das wissen andere besser – ich wollte nur drauf aufmerksam machen …
Das ist doch geradezu einen Einladung uns an den KSO zu wenden und nach einer Erlaubnis zur Übernahme der Daten zu fragen?
Ich denke hier z.B. an Lordronin, da er von dort kommt.
Projektleiter der Fusion beim Kommunalservice Oberzent (KSO) ist Christian Kehrer, Kontaktdaten gibt es hier: https://www.oberzent.info/kontakt/
Ja, das erinnert an eine Einladung. Aber vielleicht wäre es noch besser, unser Experte für Behördenkontakte würde sich darum kümmern (natürlich nur, falls er Zeit hat)? Ich meine nur, weil er die gesetzlichen Aspekte, die behördliche Mentalität und andere Probleme sicher am besten kennt …
Edit: Ich habe mir mal erlaubt, ihn auf diese Diskussion aufmerksam zu machen.
Schwierige Sache, ich bin kein Jurist und es wird auch bestimmt noch andere Meinungen geben.
Bei Straßenumbenennungen haben die Gemeinden größtes Interesse daran, dass diese so schnell wie möglich vom Rest der Welt wahrgenommen und verwendet werden. Sie verschicken daher die Informationen z.B. an Polizei, Rettungsleitstellen, Postdienstleistungsanbieter, Landratsamt, Rentenversicherung, GEZ (Nachfolger), Hersteller von Navigationsgeräten, Kartenverlage, …
Auch ich stehe da inzwischen auf einigen Verteilern
Die Straßenumbenennungen erfolgen nach politischen Beschlüssen, welche in amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht wurden. Die Luftbild-Lagepläne würde ich als eine Art Anlage sehen, um die betroffenen Straßenabschnitte eindeutig zu kennzeichnen.
Wenn anhand dieser für die Öffentlichkeit bestimmten Unterlagen bereits bei OSM vorhandene Straßennamen und Adressen ab dem 1. Januar 2018 auf die neuen Namen (old_name bitte bei den Straßen behalten) geändert werden, dann sehe ich darin kein Problem. Allerdings sollten bei OSM noch fehlende Sachen nicht aus dieser Quelle entnommen werden, sondern der/die Mapper vor Ort können aus diesem Anlass dann gezielt vor Ort nachschauen.
Ich werde mich noch mit der Projektleitung “Freiwillige Fusion” in Verbindung setzen und berichten.
Danke!
Ob man den Projektleiter eventuell dazu “erweichen” könnte weiterreichende Daten
(Übersicht ALLER Hausnummern, als “Oberkrönung” mit Koordinaten)
zur Verfügung zu stellen ?
Ich kenne den Projektleiter persönlich. DD1GJ - hast Du schon angefragt?
Zur allgemeinen Info: Badisch-Schöllenbach und Unter-Hainbrunn behalten nach meinem Wissensstand die bestehenden Postleitzahlen, da diese Ortsteile (auch wenn der Name Anderes vermuten lässt) nicht zu den fusionierenden Gemeinden zählen. Badisch-Schöllenbach gehört zur Stadt Eberbach (anderer Landkreis, anderes Bundesland) und Unter-Hainbrunn gehört zur Gemeinde Hirschhorn (anderer Landkreis).
Nein, denn damit würde er gegen das hessische Vermessungsgesetz verstoßen.
Die unteren Behörden vergeben die Hausnummern und melden die Hauskoordinaten an die Landesvermessung, aber die alleinigen Nutzungsrechte liegen bei der Landesvermessung. Die Gemeinden haben zwar Zugriff auf “ihre” Daten, aber nur für den internen Dienstgebrauch.