Auszeichnung rückgestufter Bundesstraße nicht umgesetzt

Vielleicht solltest du zuerst mal beim zuständigen Straßenbauamt anfragen, ob sie das noch irgendwann mal korrigieren wollen. Ämter sind ja nicht immer die schnellsten.

Taginfo kennt knapp 2500 Mal den Key official_ref=*. Der wäre hier angebracht.

Ob man highway=primary oder highway=secondary muss ein ortskundiger Mapper entscheiden, denn das richtet sich nach der Verkehrsbedeutung und nicht nach der Widmung (prominentes Beispiel ist die als Kreisstraße gewidmete, vierspurige Karlsruher Südtangente).

Halte ich nix von, weil es a: eine Krücke ist, a1: ref ist bereits official, b: taggen für den Renderer, b1: weiss der Renderer überhaupt davon, dass das Amt nich aus dem Arsch kommt?
Ich hab hier in der Nähe einen ähnlichen Fall: http://www.openstreetmap.org/way/258088425 wo ich glaube, dass das besser gelöst wurde. Nämlich über old_ref. Finde gerade die Note oder CS-Comment dazu nicht, aber da haben mehrere Leute innerhalb kurzer Zeit nach kurzer Diskussion Nägel mit Köpfen gemacht.

Ich bin mir bewusst, dass das auch Nachteile hat, aber vielleicht bekommt man so auch einen Fuß in die Tür, dass wir in absehbarer Zeit die Ämter vor uns hertreiben und nicht immer deren Schlampigkeit mit Tagging-Wischiwaschi unterstützen.

old_ref=* ist auch eine gute Idee.

Na ja, hab ich denn auch für die B55 von Overath bis Derschlag seinerzeit so getaggt. Aber diese Straße (Jetzt L136) ist weitgehend immer noch als B55 deklariert. Das “Umdenken” und “Umschildern” braucht wohl einige Jahre…
http://www.openstreetmap.org/#map=13/50.9750/7.3885

Übrigens: Parallele zur Bundesautobahn verlaufende B-Straßen werden pöh a pöh den Ländern angelastet. Ich hab auch seinerzeit genaue Infos recherchiert, die ich aber noch rauskramen müsste.
Anh.: Aber: Der Bund macht die Straßen vorher noch schön und übergibt diese dann erst im “voll renovierten” Zustand!

Anh: Daten aus http://www.nwsib.nrw.de/

Siehe auch: http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=29965

MKnight: +1. So würde ich es auch taggen: ref=“L 188”, old_ref=“B 51”.

zur Not auch immer noch einen Note dranhängen: http://www.openstreetmap.org/way/26262369

In Südthüringen haben wie ein ähnliches Beispiel, die B4 (Eisfeld-Schleusingen-Ilmenau). Fast alle Straßenteile sind nur noch mit ref=L 3004 getaggt, B4-Schilder sind keine mehr vorhanden, dafür gibt es aber immer noch die B4-Relation und darin sind die “alten Straßenteile” noch mit drin, ich glaube da müsste man mal aufräumen :smiley:

@Harald

die Relation “B 4” ist eine TMC-Relation ( type=TMC) und beginnt aus Thüringer Sicht in Coburg , die Relation “Bundesstraße 4” als type=route existiert seperat und beinhaltet den Verlauf der noch als B 4 ausgewiesenen Straßen.
Da der Bayerische Rundfunk die TMC-Relationen nutzt ( http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=19456 ) sollten wir die Finger davon lassen.

Senni

Tatsächlich ist der Abschnitt Eisfeld-Schleusingen-Ilmenau nicht Teil der amtlichen B 4 nach TMC Tabelle, sondern gehört zur L 3004. Hier wäre es also durchaus angemessen, diesen Abschnitt aus der alten TMC-Relation zu nehmen. Man könnte sie natürlich auch nach dem neuen TMC-Schema erfassen, wobei dieses aber vermutlich derzeit nicht vom BR ausgewertet wird.

Naja, was heiß in diesem Fall Tagging für den Renderer? Wir wollen ja die Realität abbilden, die Frage ist nur, was ist hier Realität für den überwiegenden Teil der Nutzer und Anwendungsfälle. Ist es eine Landesstraße, weil das so im Amtsblatt veröffentlicht ist und das Land die Unterhaltung zahlt, oder ist es nach wie vor eine Bundesstraße, weil alle Indizien vor Ort daraufhinweisen. Das Aufstellen der B-Schilder ist genau so ein Verwaltungsakt, der Realität und Offizialität schafft. Ich tendiere dazu hier so lange, bis umgeschildert ist, die B51 zu taggen. In unserer Fußgängerzone haben wir einen ähnlichen Fall. Die ist seit jeher für Fahrradfahrer frei und die Radrouten verlaufen dadurch. Seit einigen Monaten gibt es einen Ratsbeschluss, dass die Fahrradfreigabe beendet wird. Die Verwaltung hat aber noch keine neue Beschilderung angebracht. Da macht es doch keinen Sinn den beschlossenen Umstand anzuzeigen, wenn für die Verkehrsteilnehmer wohl die Beschilderung bindend ist.

Falls sich da in den letzten Jahren nichts geändert hat, bewirkt ein Bundesstraßenschild außerhalb geschlossener Ortschaften auch ein Parkverbot. Kann man sich jetzt trotz vorhandenem Schild darauf berufen, dass die Straße bereits umgewidmet wurde oder entfaltet nicht das Schild an sich seine Verbotswirkung? In dem Sinne halte ich es für richtig und geboten die Straße mit der B-Nummer zu taggen (und die L-Nummer meinenthalben im official_ref).

Das Parkverbot außerorts gilt auch auf anderen Straßen.

Baßtölpel

Es ist nicht das Bundesstraßenschild, das außerorts ein Parkverbot bewirkt, es ist das Zeichen 306 StVO (Vorfahrtstraße).

Nicht generell.

Im Einigungsvertrag wurde festgelegt, dass das Bundesstraßenschild (Zeichen 401) die gleiche Wirkung wie Zeichen 306 haben solle. Da das aber, so weit mir bekannt, nie in die StVO eingeflossen ist, weiß ich nicht, ob das noch Gültigkeit hat, oder inzwischen aufgehoben wurde.

Früher hatte in Westdeutschland das Bundesstraßenschild die gleiche Bedeutung wie das Spiegelei. Mit dem Einigungsvertrag sollte diese Regelung auch in Ostdeutschland gelten. Das ist aber heute Makulatur, da die Regelung in ganz Deutschland abgeschafft wurde.

Inzwischen glaube ich, alle Führerscheininhaber sollten regelmäßig zur Nachschulung. Über eine Stunde alle paar Jahre würde ich mich sogar freuen - der Dozent, der dann meine Fragen beantworten müßte, wahrscheinlich nicht.

Baßtölpel

Ich meine, die ref sollte dem entsprechen, was offiziell gilt, also L 188, die B 51 kann in die old_ref. Die Straßenschilder werden meistens nach und nach, je nach Haushaltslage und Bedarf (umgefahren etc) ausgetauscht. Darauf sollten wir nicht warten, sonst haben wir ein Durcheinander von noch als B 51 und schon als L188 ausgezeichneten Strecken. Unsere Marktbegleiter scheren sich übrigens auch nicht um irgendwelche finzanzklammen Straßenmeistereien, sondern ändern die Bezeichnungen anhand der offiziellen Quellen. Die Bezeichnung der Straße ist sowieso nur ein Name. Wer eine Route plant, dem ist es egal, und wer mit dem Navi unterwegs ist, stellt fest, dass die Straße dieselbe ist.

In HH gibt es eine vor 10 Jahren umgewidmete Bundesstraße, auf einigen Wegweisern steht heute noch die alte Bezeichnung. Vielleicht sollten wir eine Spendenaktion starten und den Straßenmeistereien ein paar Rollen beschreibbares Klebeband stiften :slight_smile:

+1. Wenn die Schilder (noch) nicht ausgetauscht wurden, sind die Schilder eben falsch und irreführend. Das ist aber kein Grund, diese falsche und irreführende Beschilderung dadurch in OSM zu übernehmen, dass man Straßen mit dieser veralteten und nicht mehr gültigen Auszeichnung taggt. Das Tag old_ref als solches gibt schon an, dass dies die frühere, nicht mehr gültige Straßennummer ist, und gibt damit einen Hinweis darauf, dass noch veraltete Schilder zu finden sein können. Das richtig auszuwerten ist Aufgabe der Auswerter.

Nö, zumindest einer der Begleiter überlässt das seiner Community. Das hier entspricht weder der Beschilderung noch den offiziellen Quellen, möglicherweise aber dem Wunsch der örtlichen Verwaltung. Das hier entspricht ihnen.

In meinem Fall zeigen Google, Bing, Kompass, Viamichelin (Tomtom) in ihren online-Karten alle noch B51 an. Here Maps hat es getilgt.

Wie dem auch sein. Die Mehrheit scheint hier dafür zu sein, die amtliche Bezeichnung zu wählen und die alte in old_ref zu hinterlegen. So sei es denn.

Die Stadt Leverkusen schrieb mir übrigens, dass sie nicht zuständig sei. Der Sachbearbeiter habe meine Anfrage an den Landesbetrieb Straßenbau RNL Rhein Berg in Gummersbach weitergeleitet. Die würden die Hinweise auf die B51 entfernen. Das kann ich mir zwar für die Bundesstraßenschilder selbst vorstellen, aber sind die wohl auch für die ganzen Wegweiser an Kreuzungen zuständig?

Die Sache mit dem Parkverbot durch Zeichen 401 scheint mir aber nach wie vor gültig zu sein. Jedenfalls ist der Passus im Einigungsvertrag noch nicht aufgehoben: Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI, Sachgebiet B - Straßenverkehr, Abschnitt III, Nr. 14 d)

War das nicht umgekehrt? Ich habe 1995 den Führerschein gemacht und da war diese Regelung als “vereinigungsbedingt in den neuen Ländern übergangsweise geltend” (oder so) ausgewiesen, irgendwo im Anhang…