Neues Geoportal macht Geodaten für OSM weiterhin nicht frei zugänglich

Also, der alte Fehler, dass z.B. die Hausnummer 1/1 auf der Karte als 11 angezeigt wird, ist immer noch vorhanden. :frowning:

Edit: bin wohl auf einen falschen Link im Portal hereingefallen und wieder im alten Geoportal gelandet. Im sog. neuen Portal werden solche Hausnummern offenbar überhaupt nicht mehr dargestellt.

Ja, das Mappen von BaWü-Dörfern nach Maps4BW hat 'n bisschen was von Sudoku… :smiley:

Und damit es noch einmal dick und fett hier steht:

Die Lizenz ist mit OSM inkompatibel. Wer Daten übernimmt, muss damit rechnen, dass seine Änderungssätze revertiert werden!

Der Ersteller dieses Threads darf diesen Satz gerne in seinem Erstbeitrag ergänzen.

Alter Wein in neuen Schläuchen

Es ist zwar eine modernere Oberfläche mit mehr Funktionalitäten und vor allem Performance, aber die Daten und vor allem die Nutzungsbedingungen sind noch die alten. Unter der normalen Adresse ist weiterhin das alte Geoportal zu sehen, die Umschaltung soll erst zum 20. November erfolgen. Da Herr Minister Hauck es heute offiziell vorgestellt und freigeschaltet hat, habe ich weiter oben die Links eingebaut.

Auf jeden Fall ein Anlass, mal wieder im Ministerium nach Nutzungsgenehmigungen für weitere Dienste nachzufragen, zumal die Qualität der Bing-Luftbilder immer bescheidener wird.

Der Thread-Titel sollte lauten:

Baden-Wuerttemberg.de: Neues Geoportal macht Geodaten für OSM weiterhin nicht frei zugänglich

Man könnt fast meinen die nehmen Unterricht bei SwissTopo :slight_smile:

Die haben von SwissTopo die App gekauft, da gab es den Unterricht wohl als Bonus dazu …

Die Nennung reicht hier bei der Dateneingabe.

geschehen, siehe #1

@pebogufi Wär’ super, wenn du das auch noch ändern könntest!

Danke
geow

Hallo,

ein wunderschönes Zeugnis der südwestdeutschen Zersplitterung in der hoheitlichen Vermessung ist der Artikel 8 der Nutzungsbedingungen des neuen Geoportals. Es gibt ihn im alten Geportal auch, nur dass dort von der CC-BY 3.0 die Rede ist:

Das sind die Gemeinden, in denen das Vermessungsamt schon vor der Verwaltungsreform zum 1.1.2005 in kommunaler Hand war (und immer noch ist). In allen anderen Gebieten gehörten die Vermessungsämter damals noch dem Land. Seit der Verwaltungsreform gehören sie den Landkreisen. Was ich so bei einem “Praktikum” [1] gehört habe, sollen die städtischen Vermessungsämter weniger “gehorsam” gegenüber dem LGL sein als es die Vermessungsämter der Landkreise sind.

Sollten wir eines Tages eine Ausnahmegenehmigung erhalten, werden wir wohl oder übel einen WMS-Proxy (oder gleich eine Mapproxy-Instanz) aufsetzen müssen, der die Städte mit einer weißen Maske verdeckt. Wir machen dann sozusagen unsere eigene Luftbildzensur.

Wer die weiter unten stehenden Artikel liest, wird noch ein zweites Mal schmunzeln (oder den Kopf schütteln):

Den Satz gibt es auch im alten Geoportal. Er steht im Widerspruch zu jeglicher freien Lizenz. Eine freie Lizenz erlaubt jede Nutzung. Man kann daher dieses Geoportal auch als Openwashing bezeichnen.

Viele Grüße

Michael

[1] eigentlich bin ich als Werkstudent an ein anderes Vermessungsbüro ausgeliehen worden

Ich habe es geändert, was mir selbst allerdings nur bedingt gefällt, da ich ursprünglich die Originalüberschrift des Beitrages in Baden-Wuerttemberg.de verwenden wollte.

Kleiner Hinweis noch - selbst wenn das Linzenzproblem gelöst würde, würden die Nutzungsbedingungen mit Punkt 7 immer noch jegliche Nutzung für OSM verhindern:

Das Ganze sind im Grunde die typischen Maximalforderungen, garniert mit dem Neuer, kostenloser Dienst für die Bürger-PR.

Was anderes: Hat noch niemand bemerkt, dass unter https://zk.geoportal-bw.de/de/quelle OpenStreetMap als Datenquelle genannt ist? Das Ganze bezieht sich anscheinend auf die graue Karte für Gebiete außerhalb von BW. So eine versteckte Quellen-Nennung langt aber nicht und ist in Kombination mit Punkt 8 der Nutzungsbedingungen besonders problematisch (sie verlangen Nennung des LGL bei allen Verwendungen aber erwähnen dort nicht mal die Verwendung und Lizenz der OSM-Daten, die ja ggf. bei der Nutzung von Kartenausschnitten aus dem Geodatenviewer im Umfang des Bildschirminhalts für Immobilienexposés, Ausstellungstafeln oder für Vereinsfestschriften, Wandertafeln auch enthalten sind).

Das kann ich nur unterstreichen: da gibt es Gebäude seit mehr als 4 Jahren, die weder im alten noch im neuen Geoportal eingetragen sind. :frowning:

Ja, und leider gibt’s keine strukturierte Möglichkeit mehr Fehler zu melden.

Die Seite hat ihr Ziel erreicht. Sie hat den Behörden den Spiegel vorgehalten und ihnen gezeigt, wie gut ihre Daten eigentlich sind.

Das ist wohl regional unterschiedlich. Es gibt Neubaugebiete, da sind die recht zeitnah. Vielleicht klappt da die Rückmeldung von den Bauämtern besser.

Wo erfährt man denn, welche Rasterdaten aus den genannten Quellen abgeleitet wurden bzw. welche Rasterdaten sind denn davon betroffen?
Sehe ich es richtig, dass dies nur die im Geoviewer enthaltenen “Präsentationen” betrifft und das alte Maps4BW (von webatlasde.de) davon nicht betroffen ist, denn dort steht nichts von einer räumlichen Einschränkung für die genannten Städte:
https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/07_Produkte_und_Dienstleistungen/Open_Data_Initiative/
Oder wurden Maps4BW auch von ALK/ALKIS abgeleitet und wäre damit evtl. für die genannten Städte nicht voll nutzbar?

Ist schon bekannt, ob das alte Maps4BW erhalten bleibt und wir dieses weiterhin verwenden dürfen?

Maps4BW ist in zahlreiche andere Anwendungen eingebaut. Das gäbe einen gewaltigen Aufschrei, wenn es abgeschaltet würde.

Vier Jahre sind noch harmlos. Dieser Supermarkt wurde am 30. November 1989 als Neubau eröffnet und ist noch immer nicht vom Fachgebiet Vermessung und Geoinformation der Stadt Baden-Baden erfasst worden. Somit ist er natürlich nicht im ALKIS der Stadt Baden-Baden und fehlt deshalb auch im Geoportal des Landes Baden-Württemberg. Noch ein paar Tage und es sind 28 (in Worten: —achtundzwanzig—) Jahre! Kann das jemand überbieten?

q. e. d. :laughing:

edit: Zitat

Zitieren muss auch gelernt sein, das schrieb ich nie, aber über mehrere Ebenen, bleibt das dann an einem hängen.

Sorry, ich hatte “Quick quote” benutzt und dabei #20 verwendet anstatt #17. Ich werde zukünftig besser aufpassen.