Ist schon nebenan in „Kurioses“. Und nachdem da nach offizieller Stellungnahme gar kein Radweg sein darf (wegen 30-Zone) und der Streifen nie so hätte gemalt werden sollen, sehe ich auch keinen großen Mappingbedarf
Würde das so ungefähr Deinen Vorstellungen entsprechen ? https://www.openstreetmap.org/way/615397359
Und keine Angst: hab mir für den 11.11. eine Termin zum wieder rauswerfen gesetzt …
Ich denke doch, bis dahin haben die Straßenmaler übermalt …
Mich würde mal ein Statemant der Firma interessieren … Humor haben die ja scheinbar
In einer Tempo-30-Zone darf es keine BENUTZUNGSPFLICHTIGEN Radwege geben, also keine mit blauem Schild. Nicht b-pfl. Radwege darf es leider weiterhin in T30Z geben …
StVO §45 (1c) enthält:
“Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.”
Ich lese das so, dass in T30Z benutzungspflichtige Radwege erlaubt sind. Eine Strichaufzählung wäre vielleicht deutlicher? So ist das missverständlich formuliert.
Zugegeben. Aber „Sie darf nur Straßen ohne [Liste der Eigenschaften] und außerdem auch noch benutzungspflichtige Radwege enthalten“ wäre ein ziemlich schräger Sinn, weil benutzungspflichtige Radwege immer Teil einer Straße sind (darin liegt ja ihre Benutzungspflichtigkeit).
(Abgesehen davon, dass „Lichtzeichen geregelte Kreuzungen“ eine sehr merckwürtzige Rechtschreibung ist.)