Dashcam-Einsatz mit Bußgeld bestraft

Es war eigentlich recht prominent in den Nachrichten, vielleicht fiel es einem trotzdem nicht auf, der gerne Mapillary nutzt:

Und zwar gab es einen Bußgeldbescheid über 150,- für eine Person, die mit der Dashcam im abgestellten Fahrzeug aufnahm, wie ein fremdes Auto ihres Beschädigte. Als sie die Bilder der Dashcam als Beweise zeigen wollte, erhielt sie ebendiesen Bußgeldbescheid. Ein Einspruch blieb erfolglos.

Zitat daraus: Laut Gericht überwiege aber "das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung“; das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung einer potenziellen Straftat müsse dahinter zurückstehen. "Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen aufnehmen zu können, die eine Straftat aufdecken könnten“, hieß es im Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.

Und wenn schon das Recht der Aufdeckung einer potentiellen Straftat dahinter zurücksteht, dann vermutlich erst recht eine potentielle Mappingtätigkeit. :wink:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-Geldbusse-wegen-Dashcam-Einsatz-im-Auto-3848679.html

Und da dies prinzipiell ja auch einige Mapper und viele die in Mapillary mitmachen betrifft, wollte ich es denen nicht vorenthalten.

Klingt ja gar nicht gut. Dann werde ich vorerst nichts mehr auf Mapillary machen.

hier nochmal was aufgewärmtes: mapillary und Datenschutz

Die ist ja nicht potentiell, die Mappingtätigkeit. Man will natürlich unterbinden, dass anlasslos Bildaufnahmen fremder Personen angefertigt und gespeichert werden, nur auf die Möglichkeit hin, dabei irgendwann mal auch eine Straftat mit aufzunehmen. Die Mappingtätigkeit dagegen ist nicht anlasslos, die verfolgt von Anfang an ein gemeinnütziges Interesse. Da davon auszugehen ist, dass du die Aufnahmen nach dem Hochladen auf mapillary (wo Persönliches dann unkenntlich zu machen ist) bei dir lokal wieder löschst, dürfte juristisch nicht so viel dagegen einzuwenden sein. Aber IANAL.

–ks

Zählt laut Datenschützern leider nicht, siehe das von mir verlinkte Thema :wink:

Das ist der springende Punkt. Wir lassen nicht ununterbrochen eine Kamera mitlaufen um uns Beweise zu sichern also Aufnahmen von anderen Autos und Personen, sondern photographieren die Straße mit dem Zweck die gewonnen Daten auszuwerten. Die Bilder werden anschließend vernichtet bzw. wo sie Persönlichkeitsrechte verletzten können verpixelt. Man darf es auch nicht übertreiben, datenschutzrechtlich ist da kaum was zu beanstanden oder man dürfte auch keine Rückfahrkamera mehr benutzen.

Wenn ihr dieser Meinung seid, dann bitte ich Euch hiermit einfach mal, eine entsprechende Anfrage an Euren Landes-Datenschutzbeauftragten zu stellen…

Der Datenschutzbeauftragte mag seine Meinung haben, aber das ist nicht bindend. Wichtig ist nur, was in den Gesetzten steht und wie die Gerichte dies interpretieren. Die Freiheit zu fotografieren ist recht umfassend. Sie wird für uns eingeschränkt durch https://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html
“Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen 3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.”
Das ist eben nun die Interpretationsmöglichkeit der Gerichte. Ich sehe da schon einen großen Unterschied ob jemand andere Autos aufnimmt weil vielleicht ein Unfall passieren könnte und ob wir Aufnehmen um zu kartieren. Beim ersten Fall überwiegt klar das “schutzwürdige Interessen der Betroffenen” während bei uns die Betroffene nur Beifang sind, der eben nicht wichtiger ist als der Zweck der Aufnahme.
Bei der Speicherung kommt dann “(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.” Aus diesem Grund wird Verpixelt, damit eben keine schutzwürdigen Interessen mehr entgegen stehen.

… und da ist sich Google sicher wieder losfahren zu wollen!?!

Gruß Jan

Auf der anderen Seite gibt es noch die Privataufnahmen (Foto/Video) mit Handkameras auf denen die aufgenommenen Personen nur Beiwerk(!) sind: Urlaubsvideos, Reisedokus und so weiter. Solche Videos sind veröffentlicht praktisch legal (implizite Zustimmung oder so). Sonst wäre das öffentliche TV schon längst totgeklagt. Mapillary dürfte da hineinpassen, weil die Straße und nicht irgendwelche Menschen das Zielobjekt ist.

Erinnert mich etwas an and Google Street View. Wegen Gesichtsverschmierung nach deutschem Recht eigentlich völlig legal (Stichwort Panoramafreiheit. Haben die Franzosen z.B. nicht. Französische Regierung :roll_eyes:). Bei Street View haben sich damals auch ein paar degenerierte vorkriegs-Senioren beschwert wenn ich mich recht erinnere.

Und der Bußgeldbescheid galt für die dauerhafte Videoüberwachung von öffentlichem Raum (Daueraufnahme). Da geht es nicht um Straßenaufnahmen/Fotos sondern um anlasslose Überwachung. Das darf der Staat auch nicht.

Ich selbst habe eine Dashcam, die aber nur anlassbezogen(!) aufnimmt. Und zwar 15s der Vergangenheit vor dem Crash und 5s ab dem Crash.

Wenn aber die Vorratsdatenspeicherung jemals kommen sollte, dann darf jeder alles dauerhaft Überwachen. Logisch. Gleiches recht für alle. :smiley:

Ich glaube nicht, dass so ein Ton hier angemessen ist.