Privatstrasse mit "Anwohner frei"

Nee, die Fahrt lohnt nicht. Bis ich im Auto sitze und angeschnallt bin, bin ich auch zu Fuß da :slight_smile: Wieso, brauchen wir n Bild oder was?

Das ist ein neubebautes Wohngebiet mit n Einheiten, mit n >> 1. Das „Privatweg“ soll hier IMHO nur den nichtöffentlichen Charakter und/oder den Besitzstatus unterstreichen; die für uns maßgebliche Regel ist dann access=destination. access=private würde ich nur bei „Privatweg, Benutzung für Unbefugte verboten“ oder so dranschreiben.

(Wobei es keinen Grund gibt, das als Abkürzung o.ä. zu nehmen, deshalb verstehe ich diese restriktive Beschilderung nicht ganz. Eine verkehrsberuhigte Zone wäre logischer, da wohnen viele junge Familien, und da fährt man auch nicht freiwillig durch, wenn’s auch anders geht. Aber ist ja nicht mein Gelände.)

–ks

Ich frage mich ob ein Schild nur mit dem Schriftzug “Privatweg” (ohne Zeichen 250 oder so) schon sperrend wirkt.

Ich komm jetzt nicht mehr ganz mit. Steht dort Zeichen 250 (roter Kringel) mit Zusatzzeichen Anlieger frei und Zusatzzeichen Privatstraße? Dann wäre es doch einfach vehicle=destination. Oder stehen dort nur zwei weiße Schilder Anlieger frei und Privatstraße? Dann ist das IMHO überhaupt keine Access-Beschränkung sondern nur irgendein Wunschdenken. Was anderes ist es, wenn dort steht Privatstraße - Zutritt verboten oder ähnliches mit Anlieger frei. Dann würde ich da ein generelles access=destination sehen.

Lesetipp

jo, nen Bild wäre nett. Und dann noch die Anbindung des Fußweges bei der einen Häuserreihe an die Straße. Hab nicht drauf geachtet, ob da ne Rampe oder ne Treppe ist. Steil ist es auf jeden Fall gewesen.

Gruss
walter

So sieht’s da aus:

Die Beschilderung ist provisorisch. Der Fußweg an der Th.-Heuss-Str. geht quer über die neue Straße durch, also ist es eine Grundstückseinfahrt.

Die Anfrage mit Anbindung Fußweg kam erst, als wir schon wieder auf dem Rückweg waren, und just in time vorm nächsten Schauer :slight_smile:

–ks

(Falls jemand anders die Gegend auch gerade bewerkelt: Ich hab die Straße eben ein wenig verfeinert, und Bing vorher -6.57; -4.18 verschoben.)

–ks

Kein Problem. Auf den Foto ist links hinter den Gerümpel klar zu erkennen: keine Rampe, keine Treppe. alles ok. Sah in der Bauphase steiler aus.

Danke und Gruss
walter

Da wurde auch noch einiges aufgeschüttet um die Straße rum, und die liegt auch höher als der Erdboden in der Bauphase.

–ks

Na, das ist dann IMO klar nur vehicle=destination. 30er-Zone zeigt hier noch mal klar den öffentlichen Charakter der Straße.

Das ist wohl ein Indiz für den Wechsel der Baulast, tut IMO aber nichts zur Sache der Access-Rechte beitragen.

service=drive-through?

Och, lass ma. residential passt schon. Andererseits stehen StVO-Schilder dran, also ist es auch wieder kein Privatweg, da dürften nämlich nur grüne stehen. Hach, es ist kompliziert :smiley:

–ks

Auf dem Schild steht aber ausdrücklich nicht “Anlieger frei”, sondern “Anwohner frei”. Damit dürfen wirklich nur die rein, die dort wohnen, und nicht auch Gäste. Das gilt bei einer Privatstraße auch für Fußgänger. Wer dort reinspaziert, ohne dort zu wohnen, wird gnadenlos verhaftet und muss wegen Hausfriedensbruch ins Gefängnis.

Vielleicht kann dieser Internetartikel ein wenig mehr Klarheit bringen: http://www.helpster.de/einen-privatweg-kennzeichnen-so-gelingt-es-mit-eigenen-schildern_120714
Dass an privaten Wegen und Straßen nur grüne Schilder stehen dürfen, kann nicht sein, sonst müssten auf allen Parkplätzen von Supermärkten nur grüne Schilder stehen. Dort stehen aber in der Regel Schilder in den üblichen Farben. Manchmal steht an solchen Straßen der Hinweis: Hier gilt auch die StVO… ein solcher Hinweis ebenso wie das Hinweisschild “Privatweg” soll meiner Meinung nach lediglich die rechtliche Situation klarstellen (wer hat die Verkehrssicherungspflicht z.B.) und in dem geschilderten Fall der Arthur-Fuhr-Straße würde ich access=destination wählen. Wobei ich mich allerdings frage, ob es einen rechtlichen Unterschied zwischen Anliegern und Anwohnern gibt.

https://www.bussgeldkatalog.org/privatstrasse/
Dort steht, dass man zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten unterscheidet. Für mich stellt das Zusatzschild “Privatstraße” das Eigentumsrecht dar, das Zusatzschild “Anwohner frei” das Nutzungsrecht. Das Access-Attribut gibt das Nutzungsrecht wieder.

Bei Wikipedia steht hierzu: “Heutzutage haben viele Neubaugebiete Privatstraßen, häufig sind es Zufahrtswege zu Tiefgaragen oder Grundstücken. Weil sie somit für die Allgemeinheit keinen Nutzen haben, beteiligt sich die öffentliche Hand nicht bei den Kosten für Erschließung und Unterhalt. Der Eigentümer ist verpflichtet, sich um den ordnungsgemäßen Zustand zu kümmern, er muss die Kosten für Reinigung, Schneeräumung und Instandhaltung tragen. Dafür steht es ihm frei, seine Straße ganz oder teilweise für die öffentliche Nutzung zu sperren. Einige Privatstraßen sind ausschließlich Anwohnern vorbehalten, andere lassen auch öffentlichen Verkehr zu.” https://de.wikipedia.org/wiki/Privatstra%C3%9Fe
Es kann sich meines Erachtens in dem vorliegenden Fall gar nicht um eine reine Privatstraße handeln, bei der sich die Besitzer von einer Haftung freimachen können, da die Häuser nur über diese Straße erreichbar sind. Die Besitzer der Straße müssen z.B. durch Winterdienst und Instandhaltung der Straße sicherstellen, das Besucher und Postboten die an dieser Straße liegenden Häuser gefahrlos erreichen können. Tun sie es nicht, haften sie für dadurch entstandene Schäden. Insofern bezweifele ich, dass das Hinweisschild “Privatweg” in diesem Falle irgendeine rechtliche Konsequenz nach sich zieht. Der Weg wäre auch ohne dieses Hinweisschild ein Privatweg und Verkehrssicherungspflicht wäre die gleiche.

Das ist irgendwie genauso wie mit dem Schild “Vorsicht Baustelle, Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder”. Ob ein Bauherr dies aufstellt oder nicht ist rechtlich gesehen egal. Der Bauherr hat so oder so für die Baustelle eine Verkehrssicherungspflicht (wofür ein Bauherr u.A. eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen und darauf achten sollte, dass Gefahrenstellen entsprechend gekennzeichnet und abgesperrt werden), Eltern haften für ihre Kinder nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen und das Betreten von Baustellen ist sowieso nur denjenigen erlaubt, die vom Besitzer des Grundstückst die Erlaubnis dazu haben. Das Schild soll wohl einfach die Leute zu Vorsicht aufrufen, ebenso wie das Schild “Privatweg” verdeutlich soll, wer auf dieser Straße das Sagen hat und die Leute dazu auffordern, sich dort nich so zu verhalten, als wäre es eine allgemeine öffentliche Straße, d.h. ich würde dort nicht ohne Einverständnis der Anwohner mein Auto dort parken, obwohl ich dort niemanden besuche oder ich würde dort nicht mein Silversterfeuerwerk abbrennen ohne das Einverständnis der Anwohner.

Hallo, ich würde evtl noch ein access=permissive dran Taggen?
Dazu dann wie gehabt vehicle=destination.
Grüße

Mal ne ganz andere Frage …

so sehe ich das nämlich auch, also warum überhaupt taggen? Ihr taggt doch auch nicht jedes provisorisch aufgestellte “Umleitungsschild”, “Baustellenschild (Warn- und Geschwindigkeitsbegrenzungsschild)”, usw. Für mich ist das weiterhin ein oneway=yes mit zone:30, fertig. :wink:

PS: Um den Rest muss sich nunmal der dumme Autofahrer selbst kümmern.

@wambacher
PPS: Gut, dass du es nicht in “Kleine Fragen” gestellt hast, ist ja doch ausgeartet hier :laughing:

Yepp, ich würde da auch erstmal abwarten oder bei der Stadt nachfragen, obs so bleibt.

Nein. access=permissive heißt „Das ist zwar ein Privatweg, aber er darf von jedem benutzt werden, wobei diese Erlaubnis jederzeit widerrufen werden kann“. Davon sehe ich hier nichts.

–ks