hmm. (solved hin oder her). Eine Straße mit eigenem Namen scheint doch eine gewisse Bedeutung zu haben. Sie mag aus Trägerschaft Privatstraße sein, d. h. vermutlich wird durch die Gemeinde keine Staßenreinigung etc. durchgeführt. Aber ist der Zugang wirklich access=private? Ich hätte eher vermutet, wenn überhaupt, vehicle=destination. Mitt access=private dürfte man ja noch nicht mal durchlaufen.
Wir haben hier auch so eine unlustige Straße (http://www.openstreetmap.org/#map=17/51.58002/7.41547&layers=ND). Da hatte ich extra mit der Stadtpressestelle kommuniziert. Hat einen Namen, ist aber nicht gewidmet und es gab (gibt) immer wieder Probleme weil Radfahrer und Spaziergänger dort entlang zum Kanal fahren / gehen weil man sonst Kilometer Umwege machen muss. Aber “Benutzung nach individueller Erlaubnis” passt dann laut Stadt schon, wenn die Straße nicht nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes gewidmet ist.
access=private ist immer noch richtig, denn wer Anlieger ist, bestimmt hier nicht das Ordnungsamt bzw. in letzter Instanz ein Gericht, sondern einzig und allein der Besitzer der Straße und der hat das letzte Wort.
Solange dort ein StVO-Schild steht mit “Anlieger frei” regelt dieses dort den Zugang, nicht der Besitzer, indem er sich mitten auf die Straße stellt und sagt “Du heute ohne Krawatte nicht!” …
Der Besitzer mag die Befugnis haben, die Beschilderung zu ändern, aber solange sie so ist, wie aktuell, ist es “access”=destination und nur operator=HeinzMustermannUndNachbarn
Nee, die Fahrt lohnt nicht. Bis ich im Auto sitze und angeschnallt bin, bin ich auch zu Fuß da Wieso, brauchen wir n Bild oder was?
Das ist ein neubebautes Wohngebiet mit n Einheiten, mit n >> 1. Das „Privatweg“ soll hier IMHO nur den nichtöffentlichen Charakter und/oder den Besitzstatus unterstreichen; die für uns maßgebliche Regel ist dann access=destination. access=private würde ich nur bei „Privatweg, Benutzung für Unbefugte verboten“ oder so dranschreiben.
(Wobei es keinen Grund gibt, das als Abkürzung o.ä. zu nehmen, deshalb verstehe ich diese restriktive Beschilderung nicht ganz. Eine verkehrsberuhigte Zone wäre logischer, da wohnen viele junge Familien, und da fährt man auch nicht freiwillig durch, wenn’s auch anders geht. Aber ist ja nicht mein Gelände.)
Ich komm jetzt nicht mehr ganz mit. Steht dort Zeichen 250 (roter Kringel) mit Zusatzzeichen Anlieger frei und Zusatzzeichen Privatstraße? Dann wäre es doch einfach vehicle=destination. Oder stehen dort nur zwei weiße Schilder Anlieger frei und Privatstraße? Dann ist das IMHO überhaupt keine Access-Beschränkung sondern nur irgendein Wunschdenken. Was anderes ist es, wenn dort steht Privatstraße - Zutritt verboten oder ähnliches mit Anlieger frei. Dann würde ich da ein generelles access=destination sehen.
jo, nen Bild wäre nett. Und dann noch die Anbindung des Fußweges bei der einen Häuserreihe an die Straße. Hab nicht drauf geachtet, ob da ne Rampe oder ne Treppe ist. Steil ist es auf jeden Fall gewesen.
Och, lass ma. residential passt schon. Andererseits stehen StVO-Schilder dran, also ist es auch wieder kein Privatweg, da dürften nämlich nur grüne stehen. Hach, es ist kompliziert
Auf dem Schild steht aber ausdrücklich nicht “Anlieger frei”, sondern “Anwohner frei”. Damit dürfen wirklich nur die rein, die dort wohnen, und nicht auch Gäste. Das gilt bei einer Privatstraße auch für Fußgänger. Wer dort reinspaziert, ohne dort zu wohnen, wird gnadenlos verhaftet und muss wegen Hausfriedensbruch ins Gefängnis.
Vielleicht kann dieser Internetartikel ein wenig mehr Klarheit bringen: http://www.helpster.de/einen-privatweg-kennzeichnen-so-gelingt-es-mit-eigenen-schildern_120714
Dass an privaten Wegen und Straßen nur grüne Schilder stehen dürfen, kann nicht sein, sonst müssten auf allen Parkplätzen von Supermärkten nur grüne Schilder stehen. Dort stehen aber in der Regel Schilder in den üblichen Farben. Manchmal steht an solchen Straßen der Hinweis: Hier gilt auch die StVO… ein solcher Hinweis ebenso wie das Hinweisschild “Privatweg” soll meiner Meinung nach lediglich die rechtliche Situation klarstellen (wer hat die Verkehrssicherungspflicht z.B.) und in dem geschilderten Fall der Arthur-Fuhr-Straße würde ich access=destination wählen. Wobei ich mich allerdings frage, ob es einen rechtlichen Unterschied zwischen Anliegern und Anwohnern gibt.
https://www.bussgeldkatalog.org/privatstrasse/
Dort steht, dass man zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten unterscheidet. Für mich stellt das Zusatzschild “Privatstraße” das Eigentumsrecht dar, das Zusatzschild “Anwohner frei” das Nutzungsrecht. Das Access-Attribut gibt das Nutzungsrecht wieder.