Tagging "Verbot für Durchgangsverkehr"

Hallo,

mich beschäftigt zur Zeit das sog. Verbot für Durchgangsverkehr. Dieses gilt auf manchen Bundesstraßenabschnitten und ist als Maßnahme gegen Mautausweichverkehr oder Lärmbelastung zu begreifen. Ein solches Verbot wird angezeigt durch das Verkehrszeichen 253 in Kombination mit Zusatzzeichen 1053-36

Die StVO erklärt in Anlage 2 (zu §41 Absatz 1), Abschnitt 6 (Verkehrsverbote) unter welchen Umständen ein Durchgangsverkehr vorliegt. Beispiele für solche Straßen finden sich in einer Pressemmitteilung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums, siehe https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/pid/ganztaegiges-verbot-fuer-lkw-durchgangsverkehr/
Eine der in dieser Pressemitteilung aufgeführten Straßen ist die B 292 zwischen B 3 bei Bad Schönborn und B 39 in Angelbachtal-Eichtersheim. Abfrage über Overpass turbo:

(way[ref="B 292"](49.1628,8.6291,49.2375533,8.8409); >; ); out;

Für diesen Bundesstraßenabschnitt ist das Verbot durch Tagging mit

hgv=destination

auf den einzelnen ways erfolgt.

Einerseits finde ich das nachvollziehbar, denn hgv=destination drückt eine Zugangserlaubnis aus (Durchfahrt verboten, Anfahrt/Anlieferung erlaubt). Andererseits wünsche ich mir eine Unterscheidbarkeit zwischen Verbot für Durchgangsverkehr und Verkehrsverbot, Anlieger frei, denn beide sind eben nicht identisch und beide werden durch unterschiedliche Verkehrszeichen-Kombinationen angezeigt.

Nachdem ich http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:traffic_sign gelesen habe, halte ich folgendes für einen guten Vorschlag für das Taggen von Durchgangsverkehrsverboten:

hgv=destination
source:hgv=sign
traffic_sign=DE:253,1053-36

Also Tagging mit hgv=destination plus expliziter Bezug zu Verkehrszeichen 253 + Zusatzzeichen 1053-36 (diese Tags dann für jeden way innerhalb des betroffenen Straßenabschnitts)

Meine Frage(n): Ist vorgeschlagenes Tagging (semantisch) korrekt? Gibt es bessere Alternativen?

Grüße,
Oliver

Hi

Auf deine Frage: Ja, ist korrekt.

Aber: Kein Router wird das je auslesen, das ist höchstens zur Nachvollziehbarkeit der Daten durch uns relevant.

Generell sagen beide Verbotsschilder ja auch dasselbe aus: Das folgende Gebiet darf nur befahren werden, wenn man nur so zu seinem Ziel kommen kann. “Verbot für Durchgangsverkehr” sagt im Endeffekt nur etwas über den Umfang des Anliegergebiets aus (und dient nebenbei auch eher der Nachvollziehbarkeit des Verbots).

Der einzige Unterschied der sein könnte (ich kenn mich da nicht mit den Bestimmungen aus) ist, dass sich das Durchgangsverkehr nur auf die Ortsdurchfahrt bezieht und nicht auf die Landstraße davor und danach. Heißt: Zu einem Betrieb vor dem Dorf darf ich da mit meinem LKW durch, zu einem Betrieb hinter dem Dorf nicht. Das ließe sich aber auch dadurch mappen, dass man das HGV=destination nur auf die innerörtlichen Straßen pinnt.

Von daher: Ja, kann man so machen, halte ich aber nur dann für irgendwie Sinnvoll, wenn man das wirklich flächendeckend einsetzt, aber auch dann will mir nicht wirklich eine sinnvolle Verwendung dieser Tags einfallen, die den Aufwand dafür rechtfertigen würden.

Grüße

Das ist gerade das Problem, bei “Durchgangsverkehr” gilt das nicht. Da darf jeder durch, der in den übernächsten Ort will, auch wenn es eine Umgehungsstraße gibt. Genau genommen müsste man dieses Schild als Punkt erfassen - “hier darf nur der vorbei, dessen Ziel im Umkreis seines Startpunktes von 75km liegt”.
Deswegen bin ich dafür, dieses Schild nicht mit “access=destination” zu erfassen, sondern nur mit traffic_sign, bis wir eventuell ein besseres Tagging finden.

Ich bin dafür, solche Gebiete ähnlich wie Umweltzonen zu definieren: als Fläche oder boundary.

Baßtölpel

Danke für deine Antwort, hsimpson

Für eine Routenermittlung fände ich es cool, wenn Durchgangsverkehrsverbote berücksichtigt werden bzw. sich auf das Routingergebnis auswirken. Das schließt die Entscheidung ein, ob tatsächlich ein Durchgangsverkehr vorliegt.

Hier mal ein Szenario: die Luftlinienentfernung zwischen Be- und Entladestelle beträgt weniger als 75 km.
Ein LKW darf in diesem Fall eine mit Verbot für Durchgangsverkehr belegte Straße befahren, selbst wenn das Ziel anders angefahren werden kann. Begründung: wenn das Fahrtziel innerhalb des 75-Kilometer-Korridors liegt, handelt es sich nicht um Durchgangsverkehr. Wenn nun aber auf der selben Straße - beispielsweise innerhalb einer Ortschaft - ein Durchfahrtsverbot im Sinne von Zeichen 253 + Zusatzschild Anlieger frei existiert, dann sieht das wieder anders aus: der LKW hat diese Ortschaft zu umfahren. In diesem Szenario müsste aber anhand des Taggings unterscheidbar sein zwischen Durchgangsverkehr und Anlieger frei.

Ich teile deine Sicht, daß nur flächendeckendes (konsistentes) Tagging sinnvoll ist, sowie deine Bedenken bezüglich des dafür erforderlichen Aufwands.

Grüße,
Oliver

Na ja, das macht die Auswertung aber 10 mal schwieriger.

Viele Router schaffen es noch nicht mal das normale am Way getaggte …=destination richtig auszuwerten.

Und auf was habt ihr Euch jetzt geeinigt?

Ich habe jetzt erstmal access=destination an meinen Fall rangemacht.

Ich habe ein Durchgangfahrtsverbotschild mit dem Zusatztag “kein Durchgangsverkehr zur Schnellstrasse”. access destination ist also zu eng.

Ist die Auffahrt zur Schnellstraße an dem so beschränkten Way dran oder ein Stück weiter? Im ersten Fall könnte man mit Abbiegebeschränkungen arbeiten (das Abbiegen vom fraglichen Way auf die Schnellstraße verbieten). Dann kommen Router wahrscheinlich nicht mehr auf die Idee, da durchzurouten (außer sie fahren ein Stück über die Schnellstraße hinaus und wenden dann).

–ks