Grundsätzlich halte ich die Möglichkeit, Gebiete aus kleineren Gebieten zusammensetzen zu können, für sinnvoll, auch wenn dies nicht in allen Fällen anwendbar ist. Man sollte dann auch Gebiete abziehen können.
Anwendungsbeispiel: Die Grenze des deutschen Zollgebiets ergibt sich auch aus dem Gebiet Deutschlands abzüglich Helgoland, Büsingen am Hochrhein und Freihäfen sowie zuzüglich Kleinwalsertal.
Dabei sollten folgende Regeln gelten:
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Zu addierende Teilgebiete sind nicht-überlappend.
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Abzuziehende Teilgebiete sind nicht-überlappend.
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Die Gesamtheit der abzuziehenden Teilgebiete wird vollständig von der Gesamtheit der zu addierende
Teilgebiete überdeckt.
Damit wird es dann einfach zu berechnen, ob eine Kante des Teilgebietes auch Kante des Gesamtgebietes ist, da man nur zählen muss, ob die Kante von einer ungeraden Anzahl von Teilgebieten verwendet wird.
Das muss jetzt natürlich nicht unbedingt bedeuten, das man das Gebiet der EU mehrstufig letztlich aus Gemeinden oder Ortsteilen zusammensetzt. Man kann da zum Beispiel auch abgestuft vorgehen:
Man bildet aus Ortsteilen Gemeinden und aus Gemeinden Landkreise. Für Bundesländer könnte man neu mit dem Erstellen der Grenze aus Wegen ansetzen. Hier bietet es sich an, jeweils die Grenzabschnitte, an denen sich zwei Bundesländer berühren, zunächst in einer routenartigen Relation zu einem Grenzsegment zusammenzufassen. Daraus können dann die Grenzen des Bundeslandes und übergeordneter Ebenen gebildet werden. Man hat dann die Vielzahl der Relationen nicht direkt an den Wegen. Alternativ können die höheren Ebenen auch wieder durch Gebietsaddition aus den Bundesländern erstellt werden.